vantast
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Zeiterfassung (Regelungen)

Moin,

eine passendere Rubrik konnte ich leider nicht finden.

Wir haben zu Beginn diesen Jahres ein Zeiterfassungssystem eingeführt welches auch soweit gut funktioniert.
Abgerechnet wird minutengenau, Gleitzeit gibt es bei uns nicht.
Nun stellen wir aber fest dass es ein paar Pappenheimer gibt, die sich entgegen der Vorgabe um sagen wir mal 7:40 Uhr einbuchen, aber bis zum Arbeitsbeginn um 8:00 Uhr Zeitung lesen und Kaffee trinken.
Hierdurch werden natürlich "Überstunden" angesammelt die eigentlich ja nicht enstehen, aber die Firma Geld kosten.
Von der GF ist nun angedacht, die ersten 10 Minuten als "Rüstzeit" generell zu kappen.
Ich selbst halte davon überhaupt nichts. Mein Vorschlag wäre, die entsprechenden Leute direkt anzusprechen und die Abteilungsleiter entsprechend zu sensibilisieren. Soziale Probleme kann ich technisch nicht lösen.
Aber meine Frage an Euch, sofern bei Euch eine Zeiterfassung installiert ist:

Wie ist das bei Euch gelöst? Auch Minutengenaue Abrechnung? Müssen Überstunden vom Abteilungsleiter genehmigt werden? Gibt es Höchstgrenzen?
Mich interessiert jetzt eben, wie lösen andere Firmen dieses Problem?

Gruss vanTast

Content-ID: 194091

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Ausgedruckt am: 25.12.2024 um 13:12 Uhr

messeandi
messeandi 12.11.2012 um 10:34:13 Uhr
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Servus,

normalerweise kann man in den meisten Zeiterfassungssystemen angeben welche Zeit gewertet werden soll.

Soll heißen die Arbeitszeit geht z. Bsp. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Wenn die Pausen automatisch hinterlegt sind, kann der MA stempeln wann er will, gewertet wird nur die Dienstzeit mit Abzug der Pausen. Der Rest wird einfach "abgeschnitten".

Dann kann der MA bis zum Dienstbeginn Kaffee trinken gewertet wird erst ab 08:00 Uhr.
(Ich hoffe das war verständlich)

Ja es gibt Höchstgrenzen für die Wochenarbeitszeit. Da die Regeln aber etwas komplizierter sind empfehle ich hier mal eine Suchmaschine deiner Wahl.

Gruß
vanTast
vanTast 12.11.2012 um 10:55:19 Uhr
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Moin,

klar, ich kann festlegen das Buchungen nur zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich sind.
Nun ist es aber so, das manche Mitarbeiter berechtigterweise auch mal früher anfangen zu arbeiten, aber auch zum Feierabend mal länger arbeiten müssen. Somit muss ich den "von-bis" Bereich deutlich weiter fassen.
Mit den Höchstgrenzen meinte ich nicht die gesetzlichen Höchstgrenzen, sondern innerbetriebliche Höchstgrenzen für die Anzahl an Überstunden/Monat.
Mich interessiert jetzt eben, wie handhaben das andere Firmen? Und versucht man den Kollegen die das System für sich "missbrauchen" auf technischem Wege entgegen zu treten?
Wie gesagt, ich bin der Meinung das man es technisch nicht lösen kann ohne andere Mitarbeiter, die sich an die Regeln halten, zu benachteiligen. Man sollte die entsprechenden Kandidaten zur Rede stellen, notfalls abmahnen.
Ich soll jetzt aber eine technische Lösung dafür finden.
Ich könnte es jetzt so einstellen, das Buchungen von 7:50 Uhr bis 08:00 Uhr erst ab 08:00 Uhr gewertet werden und auch Buchungen von 07:40 bis 07:49 Uhr erst ab 07:50 Uhr.
Das bekommt jeder schnell spitz und bucht sich dann um 07:49 Uhr ein, dann wird die Kaffeepause bis 08:00 Uhr trotzdem bezahlt.
Dein Vorschlag wäre im Prinzip ok, aber dafür haben wir zu viele Abteilungen, die auch mal früher anfangen bzw. auch länger arbeiten (sorry, hatte ich in der Frage nicht erwähnt). Es geht halt um ein paar schwarze Schafe.

Gruss vanTast
106543
106543 12.11.2012 aktualisiert um 11:04:44 Uhr
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Zitat von @vanTast:
Moin,
Hallo face-smile
klar, ich kann festlegen das Buchungen nur zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich sind.
Nun ist es aber so, das manche Mitarbeiter berechtigterweise auch mal früher anfangen zu arbeiten, aber auch zum Feierabend
Oo dachte Zitat: "Gleitzeit gibt es bei uns nicht"
daher feste Arbeitszeiten von z.B. 08:00 - 16:00 oder bin ich hier dann falsch
mal länger arbeiten müssen. Somit muss ich den "von-bis" Bereich deutlich weiter fassen.
Mit den Höchstgrenzen meinte ich nicht die gesetzlichen Höchstgrenzen, sondern innerbetriebliche Höchstgrenzen
für die Anzahl an Überstunden/Monat.
Mich interessiert jetzt eben, wie handhaben das andere Firmen? Und versucht man den Kollegen die das System für sich
"missbrauchen" auf technischem Wege entgegen zu treten?
also ich würde einfach auf die Leute zugehen und mit ihnen reden bzw. die Abteilungsleiter mal ansprechen, dass die das mal machen sollen.
Wie gesagt, ich bin der Meinung das man es technisch nicht lösen kann ohne andere Mitarbeiter, die sich an die Regeln halten,
zu benachteiligen. Man sollte die entsprechenden Kandidaten zur Rede stellen, notfalls abmahnen.
Wenn sie permanent und nach mehrfacher verwarnung immernoch versuchen das System zu umgehen, dann ja Abmahnung ...
Ich soll jetzt aber eine technische Lösung dafür finden.
Ich könnte es jetzt so einstellen, das Buchungen von 7:50 Uhr bis 08:00 Uhr erst ab 08:00 Uhr gewertet werden und auch
Buchungen von 07:40 bis 07:49 Uhr erst ab 07:50 Uhr.
Das bekommt jeder schnell spitz und bucht sich dann um 07:49 Uhr ein, dann wird die Kaffeepause bis 08:00 Uhr trotzdem bezahlt.
Dein Vorschlag wäre im Prinzip ok, aber dafür haben wir zu viele Abteilungen, die auch mal früher anfangen bzw.
auch länger arbeiten (sorry, hatte ich in der Frage nicht erwähnt). Es geht halt um ein paar schwarze Schafe.

Gruss vanTast

Grüße
Exzellius
messeandi
messeandi 12.11.2012 um 11:10:54 Uhr
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Servus,

Also ich kenne jetzt 2 unterschiedliche Zeiterfassungssysteme.

Handhabung in einer "strengen" Firma mit "schwarzen Schafen" (Ich kenne die Problematik übrigens sehr gut, da auch bei uns immer mal wieder eine Zeitsammler versucht hat das System für sich auszunutzen. Daher kommen solch strikte Regelungen)

Stempeln können die Leute immer.
Zeit wird grundsätzlich gewertet in der Arbeitszeit, der Rest wird zuerst auf ein Konto geschoben z. Bsp. "Überhang"
Will der MA seine Mehrarbeit gewertet haben, muss er einen Zettel oder per Mail beim Abteilungsleiter um die Freigabe bitten.

So ein System spielt sich normalerweise sehr schnell ein, da dem Abteilungleiter ja normalerweise bekannt ist ob seine Leute wirklich länger arbieten mussten.

Und die Bewertung der gestempelten Zeiten lässt sich normalerweise per MA einstellen, so das einzelne MA auch eine erleichterte Gleitzeitberechtigung bekommen können. So kann man MA einfach für Sachgerechten Umgang mit seinen Zeiten belohnen oder eben auch nicht.

Gruß
vanTast
vanTast 12.11.2012 um 11:15:42 Uhr
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Zitat von @106543:

Hallo face-smile
> klar, ich kann festlegen das Buchungen nur zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich sind.
> Nun ist es aber so, das manche Mitarbeiter berechtigterweise auch mal früher anfangen zu arbeiten, aber auch zum
Feierabend
Oo dachte Zitat: "Gleitzeit gibt es bei uns nicht"
daher feste Arbeitszeiten von z.B. 08:00 - 16:00 oder bin ich hier dann falsch

Jein face-wink
Generell haben wir feste Arbeitszeiten, aber es fallen eben auch mal Überstunden an. Daher kann ich den Zeitraum, in dem Buchungen möglich sind, nicht auf 08:00 - 16:00 Uhr beschränken.

Gruss vanTast
106543
106543 12.11.2012 um 11:22:32 Uhr
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Hi,

ja dann wäre eig die Lösung von messeandi passend, da dann wirklich die Mitarbeiter nur feste Arbeitszeiten haben und bei Überstunden den Chef anfragen müssen.
Was hierbei der Nachteil ist, ist natürlich der höhere Verwaltungsaufwand, aber wenn sowas nicht jeden Tag passiert, dann ist das verkraftbar.
Und den Chef ins Gesicht zu lügen wäre dann schon ein starkes Stück.

Grüße
Exzellius
Dirmhirn
Dirmhirn 12.11.2012 um 12:00:54 Uhr
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HI!

Von der GF ist nun angedacht, die ersten 10 Minuten als "Rüstzeit" generell zu kappen.
verhinder das!! oder willst du ihnen täglich 10 min schenken face-wink
eine typische GF Lösung.

Damit strafst du nur die "braven", die schwarzen Schafe holen die Zeit halt wieder bei der Pause raus.

wenn die 10Min Lösung kommt, solltest sie gut publizieren - wenn allen 10Min abgezogen werden, damit ein paar längere Pausen haben... löst sich das Problem auch bald auf andere Weise.

bei uns gibts keine Überstunden, die "dummen" arbeiten einfach mehr - die Assis beschweren, dass sie so arm sind und viel zu viel arbeiten müssen ^^

sg Dirm
wiesi200
wiesi200 12.11.2012 um 12:43:32 Uhr
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Hallo,

bei festen Arbeitszeiten ist's doch eh einfach.
Anwesenheit nur in besagten Zeiten erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten muss das ganze freigeben werden die entsprechende Person die mit dem System arbeitet.
Eine Zeitkappung könnte man überlegen, bei uns 15min, halte ich aber für nicht gut.

Das mit der Rüstzeit ist eher keine gute Idee.
Jochem
Jochem 12.11.2012 um 12:51:37 Uhr
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Moin,

also wir haben Gleitzeit. Gebucht werden kann ab 6:45 Uhr, Dienstbeginn ist ab 7:00 Uhr. Unterteilt ist die ganze Bucherei in Gleitzeit und Festarbeitszeit. Auf dem Gleitzeitkonto können Mehr- oder Minderstunden angesammelt werden (+24 und -10), die dann zum Monatsende abgerechnet werden. Alles was über 24 Std. liegt wird rigoros gekappt, es sei denn, der MA kann nachweisen, daß er aufgabenbedingt Mehrstunden zu leisten hatte (Genehmigung durch Vorgesetzten).
Wenn Du den Gleitzeitkrempel wegläßt hast Du Deine Lösung analog der von @messeandi: Buchen jederzeit möglich, Abrechnung aber erst ab Beginn Festzeit.
Wenn Eure Anlage das zuläßt, mal nachsehen, ob die Zeiten vor Arbeitsbeginn auf ein anderes Konto gebucht werden können, als die Zeiten nach Arbeitsende. Dann kann man mal nachfragen "lassen", warum die MA ständig zu früh erscheinen. Daurch lassen sich diese Zeiten ggfls. auch als "Nicht"-Arbeitszeit definieren und sie fallen dann nicht unter "Überstunden" (Ausnahmen müßt Ihr dann noch regeln). Gleiche gilt für die Zeiten nach dem regulären Arbeitsende, auch hier sind Sonderregelungen zu treffen.
Inwieweit der organisatorische Aufwand das noch realisierbar erscheinen läßt, müßt Ihr selbst entscheiden. Angefallene Überstunden, falls diese angerechnet werden sollen, sind durch die Vorgesetzten zu genehmigen, anderfalls verfallen diese.

Gruß J face-smile chem
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 19.11.2012 aktualisiert um 12:25:50 Uhr
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moin,

na soviel Zeit möcht ich auch haben.
Generell ist Rüstzeit gleich Arbeitszeit.
Wenn nun aber 30 Mitarbeiter an diesem Zeiterfassungsystem Schlange stehen, wirkt das schon ein bisschen demotivierend zum Arbeitsbeginn oder zum Schichtende.
Da die Zeiterfassung auch ein Bestandteil der Arbeit ist, zählt auch dies zur Rüstzeit bzw ganz konkret zur Arbeitszeit. Das Führen eines schriftlichen Stundennachweises zählt auch unter Arbeitszeit.

Ob und inwiefern nun jemand eine Buchung 6:45 Uhr vollzieht und trotzdem bis 6:57 Uhr Kaffee trinkt - entwickelt daher schon ein anderes Problem. Wer in der Gleitzeit/Arbeitszeit keine Arbeitsleitstung vollbringt und Privates erledigt, bedarf Arbeitsrechtlicher Konsequenzen.
Wird ab den Buchungszeitpunkt Arbeitszeit verrechnet, hat der Arbeitnehmer demnach zu arbeiten.
Das bedeutet für die GF, wenn erst ab 7 Uhr die Arbeitszeit verrechnet wird, trinken alle bis 6:57 Uhr Kaffee. Ob dies dann für den Arbeitsschwung förderlich ist bezweifele ich.

Wenn Überstunden bedingt durch die Arbeit entstehen (Kundengespräche; Organisation etc.) oder wenn Überstunden angeordnet werden, müssen diese auch bezahlt werden.
Näheres dazu gibt es in jeden Arbeitsvertrag.

Gruß Phil