Urteil des Bundesgerichtshofs Dashcam-Videos vor Gericht zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das > Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 10:12 Uhr
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