Urteil des Bundesgerichtshofs Dashcam-Videos vor Gericht zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das > Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 373917
Url: https://administrator.de/contentid/373917
Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 22:11 Uhr
1 Kommentar