reutters999

COM Domain offline schalten - Vertragspartner unbekannt

Guten Abend,

Herr Mustermann ist laut HR Auszug GF bei Mustermann GMBH.
Herr Mustermann möchte das die Homepage Mustermann.com offline geht.
Es ist dort ein altes geschäftliches Projekt zu sehen.
(war damalig mit ehemaligem Geschäftspartner aka Drittpartei arrangiert)
Die Drittpartei ist nicht mehr erreichbar.
Die Drittpartei ist ziemlich sicher Vertragspartner mit dem Domain/Webhoster. (es ist wohl Hetzner laut DNS/Nameserver)
Domain Status i= Active bei https://lookup.icann.org/en/lookup
Auf der Homepage steht HRB, Steuernr. und auch der o.g. GF Mustermann
Könnte man z.B. bei Hetzner/ICANN mittels HR-Auszug und Fax mit Briefkopf/Unterschrift etwas erreichen?
Ich vermute nein. (weil nur der off. Vertragspartner zählt)
Wenn der Domain-Hosting Vertragspartner die Mustermann GMBH wäre, dann evtl. schon.
Auf Facebook teilen
Auf X (Twitter) teilen
Auf Reddit teilen
Auf Linkedin teilen

Content-ID: 673173

Url: https://administrator.de/forum/com-domain-offline-schalten-673173.html

Ausgedruckt am: 05.06.2025 um 12:06 Uhr

manuel-r
manuel-r 03.06.2025 um 17:20:54 Uhr
Goto Top
Zitat von @reutters999:
Ich vermute nein. (weil nur der off. Vertragspartner zählt)
Wenn der Domain-Hosting Vertragspartner die Mustermann GMBH wäre, dann evtl. schon.

Warum nicht einfach (ggf. schriftlich) beim Hoster anfragen? Der ist der einzige, der dazu eine, aus seiner Sicht, verbindliche Aussage treffen kann.
Wenn der sagt "Ja, geht so", dann ist alles gut. Sagt der "Nein, Drittpartei muss das machen", dann kann man immer noch weiter sehen, wie man das Ziel erreicht.

Manuel
DivideByZero
DivideByZero 03.06.2025 aktualisiert um 18:18:30 Uhr
Goto Top
Moin,

ich wäre da vorsichtig. Denn Herr Mustermann weiß ja bzw. geht davon aus, dass er das nicht darf. "Fummelt" er in den Rechten eines Dritten herum und hätte bei Hetzner Erfolg (am besten gleich mit Löschen der Domain), aber der Dritte will das gar nicht, dann kann das ziemlich großen Ärger nach sich ziehen und bei dem falschen Dritten auch recht teuer werden.

Richtig wäre wohl allenfalls eine Anfrage, ob man selbst = Mustermann GmbH der Vertragspartner ist (unter Verweis auf die unklare Vertragslage). Wenn dann ein ja kommt, alles gut, wenn nicht, dann Pech.

Inhaltlich (= nicht Domain, nicht Webhosting, sondern nur Inhalte der Website) kann man daneben auch vorgehen.

Für alles aber sinnvoller: ab zum Anwalt des Vertrauens.

Gruß

DivideByZero

P.S.: Die Drittpartei ist nicht erreichbar - kann eigentlich nicht sein. Auch Hetzner wird bezahlt werden wollen.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.06.2025, aktualisiert am 04.06.2025 um 00:05:45 Uhr
Goto Top
Moin,

Kommt drauf an, wer als Inhaber der Domain eingetragen ist. Da hilft nur, selbst mit Hetzner zu reden. Die werden Dur sagen können, was Dein Mustermann anstellen muß wenn er seinen Willen haben will.

lks
Dani
Dani 03.06.2025 um 22:29:09 Uhr
Goto Top
Moin,
meiner Erfahrung nach nur mit Antwort (und Gericht).


Gruß,
Daniel
ukulele-7
ukulele-7 04.06.2025 um 10:04:26 Uhr
Goto Top
Eventuell wäre Hetzner als Hoster bereit, mit dem Domaininhaber / seinem Kunden Kontakt aufzunehmen, und ihn auf den Umstand hinzuweisen. Die dürfen natürlich nicht einfach eine Webseite unter der Identität der Mustermann GmbH betreiben, zumal das Impressum dann ja auch falsch ist. Die Domain behalten sie natürlich und können darauf eigene Inhalte hosten, wenn sie das denn überhaupt wollen.

Wenn der Domaininhaber nicht reagiert und selbst tätig wird, werden ihr sicherlich einen juristischen Weg einschlagen müssen.
kpunkt
kpunkt 04.06.2025 um 11:48:45 Uhr
Goto Top
Zitat von @reutters999:

Herr Mustermann ist laut HR Auszug GF bei Mustermann GMBH.
Generell ist ein Geschäftsführer einer GmbH vertretungsberechtigt. Er darf also im Namen der GmbH verträge schließen und kündigen.
Knackpunkt ist, ob er eine Einzelvertretungsbefugnis oder eine Gesamtvertretungsbefugnis hat. Bei ersterer kann er alles alleine, bei zweiterer nur zusammen mit den restlichen Geschäftsführern oder Prokuristen.
Das Schöne: im HR-Auszug steht drin, welche Befugnis er inne hat.

Heißt: mit Identifikation kann der GF das alleine wuppen, wenn Einzelvertretungsbefugnis und - WICHTIG! - der Vertrag bei Hetzner mit der GmbH geschlossen wurde.

Wurde der von der Privatperson "Drittpartei" und Hetzner geschlossen, dann kann ein Außenstehender da erstmal nix tun. Wäre ja noch schöner, wenn irgendein Müller sämtliche Verträge die zwischen fremden Parteien und weiteren Müller einfach so kündigen könnte.
reutters999
reutters999 04.06.2025 um 14:07:41 Uhr
Goto Top
Hi, der Webhoster konnte telefonisch sagen, das der Vertrag auf Privatperson (drittpartei) läuft statt die Mustermann GMBH. Identitäts-Hijackcking ist es ja nicht. Ja Mustermann ist bei der GMBH einzelvertretungsberechtigt.
ukulele-7
ukulele-7 04.06.2025 um 14:25:12 Uhr
Goto Top
Blöd, das es eine com Domain ist. Bei de hätte ich gesagt, am besten gleich die Domain einklagen bzw. einen Dispute bei der DeNIC stellen, falls die Person nicht reagiert oder nicht zu ermitteln ist. Dann wäre der Webspace und die Webseite zwar nicht "gelöscht" aber eben ohne Domain.