jimmyone
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Disclaimer - Hinweis auf den Datenschutz

Hallöchen zusammen,

jeder von Euch kennt es. Disclaimer die unter den Mails stehen und welche besagen, tue dies nicht und das nicht.
Das diese ja in den meisten Fällen unwirksam sind, ist ja schon länger bekannt.

Anders sieht es aber aus bei Heinweisen auf den Datenschutz...
Beispiel:

*
Hiermit widerspreche ich jeglicher Nutzung oder Uebermittlung meiner Daten, die ueber diesen Kontakt hinausgeht, gleichgueltig zu welchen Zwecken sie erfolgt. Insbesondere widerspreche ich der Nutzung oder Uebermittlung meiner Daten fuer Werbezwecke oder fuer die Markt- oder Meinungsforschung gemaess Paragraph 28 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz.

*

Damit widerspreche ich ja jegliche Weitergabe meiner Daten.
Aber wie sieht das denn aus, wenn ich mit dem Partner also dem E-Mail Empfänger eine Vereinbarung habe, das dieser meine Daten an X Personen bzw. Firmen geben darf?

Muss dann der Disclaimer nicht abgeändert werden?
Also das z.B. etwas drin steht wie: Ausser ich habe dieser Nutzung anderweitig ausdrücklich zugestimmt etc.

Wie verhält sich das ganze?

Grüße
Jimmy

Content-ID: 99753

Url: https://administrator.de/forum/disclaimer-hinweis-auf-den-datenschutz-99753.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 03:12 Uhr

gnarff
gnarff 21.10.2008 um 01:37:08 Uhr
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Du kannst in Deine Emails soviele Disclaimer einbauen, wie Du willst es aendert nichts an der Sache, wenn Du auf den Datenschutz hinweist; genausogut koenntest Du das gesamte Datenschutzgesetz als zip-Datei an Deine Emails anhaengen, es ist und bleibt nichts weiter als eine derzeit in die Mode gekommene Art sich aufzuplustern wo es nichts aufzuplustern gibt.

Gesetze existieren und beduerfen nicht einer expliziten Zitierung, damit diese Rechtswirksam werden und Dein Gegenueber Diese auch einhaelt.

Im Falle eines Verstosses gegen Deine vom Datenschutzgesetz zugebilligten Rechte, hast Du Deinem gegenueber die Schuld nachzuweisen und dass wirst Du nicht koennen.

Ich weiss nicht, in welchem Geschaeftsbereich Du taetig bist, denke aber, dass eine Schlussklausel im Vertrag hier bessere Dienste leistet.

saludos
gnarff