EuGH-Urteil - Internetanschluss für die ganze Familie - Filesharer haften trotzdem
Hallo,
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/filesharing-urteil-des-eugh-zugang-d ...
In diesem Artikel geht es darum, dass Jemand aus der Familie ein Hörbuch illegal hochgeladen hat.
Der Vater wird nun als Anschlussinhaber verurteilt.
Da stelle ich mir doch die Frage ob die Verteidigung nicht einfach falsch war.
Was wäre wenn er gesagt hätte, dass er ein offenes WLAN hat?
Ohne Störerhaftung keine Verurteilung?
Stefan
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/filesharing-urteil-des-eugh-zugang-d ...
In diesem Artikel geht es darum, dass Jemand aus der Familie ein Hörbuch illegal hochgeladen hat.
Der Vater wird nun als Anschlussinhaber verurteilt.
Da stelle ich mir doch die Frage ob die Verteidigung nicht einfach falsch war.
Was wäre wenn er gesagt hätte, dass er ein offenes WLAN hat?
Ohne Störerhaftung keine Verurteilung?
Stefan
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41 Kommentare
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Moin,
bei Heise kann man den Artikel auch mit aktivem AdBlocker lesen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Zugang-von-Familie-befreit- ...
lg,
Slainte
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lg,
Slainte

Zitat von @StefanKittel:
Da stelle ich mir doch die Frage ob die Verteidigun nicht einfach falsch war.
Da stelle ich mir doch die Frage ob die Verteidigun nicht einfach falsch war.
So gesehen ja. Aber das wäre halt gelogen.
Man muss natürlich auch mal die andere Seite sehen. Es steht fest, dass in diesem Haushalt das Hörbuch illegal hochgeladen wurde.
Dass das nicht in Ordnung ist, ist leider vielen gar nicht klar. Da hat bei sehr vielen die Erziehung versagt.
Insgesamt muss da aber der Gesetzgeber endlich vernünftig nachbessern.
Es kann zum einen nicht sein, dass so ein kleines Vergehen (auch wenn Diebstahl eben Diebstahl bleibt...im übertragenen Sinne Diebstahl), genauso bestraft wird, wie jemand, der das gewerbsmäßig btereibt. Da muss eben wirklich abgestuft werden. Stichwort Bagatellgrenze.
Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, dass ich mich generell aufgrund eines offenen Gastnetzes völlig von der Haftung frei machen kann.
Ich glaube kaum, dass ein offenes WLAN hier etwas gebracht hätte.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Zitat von @Bem0815:
Ich glaube kaum, dass ein offenes WLAN hier etwas gebracht hätte.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Ich glaube kaum, dass ein offenes WLAN hier etwas gebracht hätte.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Was aber, wenn ich ein KabelBW und ich glaub auch die Telekom haben das im Programm mein Anschluss Teil eines solcherart geöffneten WLANs ist?
Zitat von @Bem0815:
Ich dachte diese laufen unter einer eigenständigen öffentlichen IP Adresse.
Sollte ich mich irren wäre das natürlich ein Grund.
Ich dachte diese laufen unter einer eigenständigen öffentlichen IP Adresse.
Sollte ich mich irren wäre das natürlich ein Grund.
Habe mich von solchen Angeboten immer fern gehalten, aber von einer zweiten IP-Adresse lese ich nichts. Abgesehen davon, was hab ich als Semi-Privatperson davon, wenn ich gutmütig bin, ein extra Netz aufspanne (gibt es ja mittlerweile von x bis Fritzbox automatisch und easy-to-run) wenn mich das Nicht-Haftungsurteil nur als Gewerblicher Anbieter vor Verfolgung schützt.
Klar, dein Einwand ist korrekt. Aber hier spalte ich die Diskussion mal auf in die Richtung gehend "Darf ich auch als Privatperson ein öffentliches WLAN betreiben?". Immerhin brauche ich von den 100Mbit zu Stoßzeiten als Privater vielleicht mal 5-10 fix und mit Ausschlägen, die vielleicht mal Richtung 40-50Mbit/s gehen.

Zitat von @Bem0815:
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Da gibts noch keine Fälle dazu. Es ist wahrscheinlich, dass das gefordert wird, dazu muss es aber erstmal zu einer Verhandlung kommen.
Eine "Fehlkonfiguration" des heimischen Routers dürfte aber auch da nicht unter grobe Fahrlässigkeit fallen.
Einzelfallentscheidungen sind da wahrscheinlich.
Zitat von @certifiedit.net:
"Darf ich auch als Privatperson ein öffentliches WLAN betreiben?". Immerhin brauche ich von den 100Mbit zu Stoßzeiten als Privater vielleicht mal 5-10 fix und mit Ausschlägen, die vielleicht mal Richtung 40-50Mbit/s gehen.
Da wird man wohl auf Inhaltssperre drängen werden."Darf ich auch als Privatperson ein öffentliches WLAN betreiben?". Immerhin brauche ich von den 100Mbit zu Stoßzeiten als Privater vielleicht mal 5-10 fix und mit Ausschlägen, die vielleicht mal Richtung 40-50Mbit/s gehen.
Theoretisch ist man in solch einem Fall Anbieter nach Telemediengesetz.
Siehe auch Arbeitgeber, die private Nutzung des Internetzugangs zulassen.
Ist halt etwas schwieriger, da Privatperson. Aber die Richtung wird passen.
Ich hab jetzt nochmal wegen dem Hotspot to GO angeschaut, wie es die Telekom nennt.
Hier wird ein VPN Tunnel aufgespannt.
Es ist also nicht die IP des Endkunden sichtbar sondern von einem Telekom Server.
Ergo kann hier keine Abmahnung ins Haus flattern.
Somit ist auch hier der Fall mit der Störerhaftung nicht gegeben.
Da Router schon mit WLAN Passwort vorkonfiguriert sind, ist ein bewusstes entfernen dieser Verschlüsselung in meinen Augen schon als grob Fahrlässig zu werten. Genauso wie sich im Auto nicht anzuschnallen oder den Airbag ohne Grund zu deaktivieren.
Darfst du, aber aus welchen Grund solltest du das denn bitte tun?
Nächstenliebe in dem du mit völlig fremden dein WLAN teilst?
Du musst dem Gericht halt glaubhaft machen können, dass du wirklich dein WLAN Teilen wolltest und das nicht als Vorwand benutzt.
Mit einem bestimmten Nachbar kann man sein WLAN auch teilen indem man ihm das Passwort gibt.
Es gibt nur sehr wenig Szenarien für Privatpersonen in denen ein komplett ungesichertes WLAN Sinn macht.
Hier wird ein VPN Tunnel aufgespannt.
Es ist also nicht die IP des Endkunden sichtbar sondern von einem Telekom Server.
Ergo kann hier keine Abmahnung ins Haus flattern.
Somit ist auch hier der Fall mit der Störerhaftung nicht gegeben.
Zitat von @127132:
Da gibts noch keine Fälle dazu. Es ist wahrscheinlich, dass das gefordert wird, dazu muss es aber erstmal zu einer Verhandlung kommen.
Eine "Fehlkonfiguration" des heimischen Routers dürfte aber auch da nicht unter grobe Fahrlässigkeit fallen.
Einzelfallentscheidungen sind da wahrscheinlich.
Zitat von @Bem0815:
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Da gibts noch keine Fälle dazu. Es ist wahrscheinlich, dass das gefordert wird, dazu muss es aber erstmal zu einer Verhandlung kommen.
Eine "Fehlkonfiguration" des heimischen Routers dürfte aber auch da nicht unter grobe Fahrlässigkeit fallen.
Einzelfallentscheidungen sind da wahrscheinlich.
Da Router schon mit WLAN Passwort vorkonfiguriert sind, ist ein bewusstes entfernen dieser Verschlüsselung in meinen Augen schon als grob Fahrlässig zu werten. Genauso wie sich im Auto nicht anzuschnallen oder den Airbag ohne Grund zu deaktivieren.
Zitat von @certifiedit.net:
"Darf ich auch als Privatperson ein öffentliches WLAN betreiben?". Immerhin brauche ich von den 100Mbit zu Stoßzeiten als Privater vielleicht mal 5-10 fix und mit Ausschlägen, die vielleicht mal Richtung 40-50Mbit/s gehen.
"Darf ich auch als Privatperson ein öffentliches WLAN betreiben?". Immerhin brauche ich von den 100Mbit zu Stoßzeiten als Privater vielleicht mal 5-10 fix und mit Ausschlägen, die vielleicht mal Richtung 40-50Mbit/s gehen.
Darfst du, aber aus welchen Grund solltest du das denn bitte tun?
Nächstenliebe in dem du mit völlig fremden dein WLAN teilst?
Du musst dem Gericht halt glaubhaft machen können, dass du wirklich dein WLAN Teilen wolltest und das nicht als Vorwand benutzt.
Mit einem bestimmten Nachbar kann man sein WLAN auch teilen indem man ihm das Passwort gibt.
Es gibt nur sehr wenig Szenarien für Privatpersonen in denen ein komplett ungesichertes WLAN Sinn macht.

Zitat von @Bem0815:
Da Router schon mit WLAN Passwort vorkonfiguriert sind, ist ein bewusstes entfernen dieser Verschlüsselung in meinen Augen schon als grob Fahrlässig zu werten.
Bei meinem muss beim Erstellen des Gastnetzes explizit die Verschlüsselung eingestellt werden. Macht mans nicht, ist es offen.Da Router schon mit WLAN Passwort vorkonfiguriert sind, ist ein bewusstes entfernen dieser Verschlüsselung in meinen Augen schon als grob Fahrlässig zu werten.
Wie gesagt, Einzelfall.
Zitat von @StefanKittel:
Also der Cafe-Inhaber oder -Mitarbeiter dürfen straffrei Dinge im Cafe im Internet hochladen aber zu Hause nicht?
Ich habe zuhause ein wlan mit portal und einfachem Kennwort. Mein Schwager kommt also nachts vorbei, setzt sich auf meine Tarasse und lädt Dateien hoch und ich hafte?
Das ist doch alles nicht ausgereift...
Stefan
Zitat von @Bem0815:
Ich glaube kaum, dass ein offenes WLAN hier etwas gebracht hätte.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Ich glaube kaum, dass ein offenes WLAN hier etwas gebracht hätte.
Auch mit Abschaffung der Störerhaftung. Denn hier kann man in der Regel von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.
Bei einem offenen WLAN denke ich müsste er ansonsten erst mal plausibel vor Gericht begründen warum er dieses offen hatte.
Die Aufhebung der Störerhaftung war eigentlich für Betreiber von öffentlichen WLAN gedacht, wie z.B. Gaststätten, Cafes usw. damit die nicht haftbar gemacht werden können wenn Gäste da Schindluder treiben.
Wenn du aber als Privatperson das WLAN öffnest nur damit du straffrei Filesharing betreiben kannst glaube ich nicht das dies funktionieren wird.
Höchstens wenn du einen findigen Anwalt hast, der sich einen guten Grund aus den Fingern saugen kann. Eine Garantie ist das aber noch nicht.
Also der Cafe-Inhaber oder -Mitarbeiter dürfen straffrei Dinge im Cafe im Internet hochladen aber zu Hause nicht?
Ich habe zuhause ein wlan mit portal und einfachem Kennwort. Mein Schwager kommt also nachts vorbei, setzt sich auf meine Tarasse und lädt Dateien hoch und ich hafte?
Das ist doch alles nicht ausgereift...
Stefan
Der Unterschied ist, der Cafe Inhaber muss heutzutage ja schon fast WLAN haben um Kunden anzulocken.
Er hat bei der Menge an Kunden auch keinerlei Möglichkeit zu prüfen wer illegale Sachen hochlädt und wer nicht.
Du als Privatperson kannst das dagegen, da üblicherweise nicht jeder in dein Netz kann oder kommen sollte.
Wenn dir bekannt ist, dass dein Schwager dein Netz ständig mitnutzt und du es nicht warst kann es ja nur er gewesen sein.
Nur kannst du dich halt jetzt wie im Fall vom dem Gerichtsurteil nicht damit rausreden das du es warst.
So einfach ist das.
Zitat von @127132:
Man muss natürlich auch mal die andere Seite sehen. Es steht fest, dass in diesem Haushalt das Hörbuch illegal hochgeladen wurde.
Dass das nicht in Ordnung ist, ist leider vielen gar nicht klar. Da hat bei sehr vielen die Erziehung versagt.
Man muss natürlich auch mal die andere Seite sehen. Es steht fest, dass in diesem Haushalt das Hörbuch illegal hochgeladen wurde.
Dass das nicht in Ordnung ist, ist leider vielen gar nicht klar. Da hat bei sehr vielen die Erziehung versagt.
So ist es, daher kann ich die Verurteilung auch gut nachvollziehen. Würden bei illegalem Filesharing keinerlei Konsequenzen drohen, wäre der Urheberrechtsschutz doch ein zahnloser Tiger ...
Es sollte einfach ein Gesetz her, das jegliche Information, die im Internet in jeglicher Form veröffentlicht / angeboten wird, jegliche Urheberrechte verliert. Uwe
Zitat von @UweGri:
Es sollte einfach ein Gesetz her, das jegliche Information, die im Internet in jeglicher Form veröffentlicht / angeboten wird, jegliche Urheberrechte verliert. Uwe
Es sollte einfach ein Gesetz her, das jegliche Information, die im Internet in jeglicher Form veröffentlicht / angeboten wird, jegliche Urheberrechte verliert. Uwe
Dann ist das Internet als seriöse Informationsquelle tot, denn kein Verlag, keine Universität wird mehr wichtige Texte im Internet publizieren - außer vielleicht die Populisten, die keine professionellen Redaktionen bezahlen müssen, sondern nur ein paar Demagogen. Und die (a)"sozialen" Netzwerke freuen sich, denn das was z.B. Facebook jetzt mühsam über die AGB regeln muss, nämlich das Verwertungsrecht für alle hochgeladenen Inhalte, wäre dann per Gesetz zu ihren Gunsten geregelt.
Zitat von @Windows10Gegner:
Der Nutzer will nicht für Inhalte bezahlen. Das wollen die Verlage einfach nicht einsehen.
Bei der Zeitung hat man was Physikalisches in der Hand, am Computer nicht --> also zahl man nicht.
Der Nutzer will nicht für Inhalte bezahlen. Das wollen die Verlage einfach nicht einsehen.
Bei der Zeitung hat man was Physikalisches in der Hand, am Computer nicht --> also zahl man nicht.
Und die Nutzer möchten nicht einsehen, dass ein gut recherchierter Artikel im Internet die Verlage genauso viel kostet, wie ein Artikel in einer Zeitung. Die Journalisten bzw. Korrespondenten arbeiten ja nicht umsonst, nur weil der Artikel nicht für eine gedruckte Zeitung ist.
Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen:
Deine Verwandschaft soll größer sein als der Besucherkreis eines Cafes?
Na wenn du das meinst.
Trotzdem werden wohl kaum viele Leute bei dir jeden Tag ein und ausgehen und dabei dein Internet benutzen.
Ein Urheberrechtsverstoß lässt sich ja auf einen Tag und eine Uhrzeit festlegen.
Wenn dir bekannt ist, dass es nicht du warst der illegal Dateien hochgeladen hat, wirst du ja wissen können ob du an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit Besuch hattest der in deinem WLAN war. Und der Täter wäre identifizierbar. Wenn du versuchst diesen aber zu schützen indem du seinen Namen nicht verrätst obwohl er dir bekannt ist, dann musst du als Störer haften.
Anders sieht es womöglich bei einer Party aus.
Wenn du nachweisen kannst, dass eine Party bei dir zuhause stattgefunden hat und ein nicht überschaubarer Personenkreis Zugang zum Internet hatte und es für dich als Anschlussinhaber unmöglich ist den Täter zu identifizieren und du auch guten Grund hattest so vielen Personen den Zugang zum Internet über deinen Anschluss zu gewähren (ich denke mal eine Party ist ein legitimer Grund, anders als sein privates Netz generell ungeschützt zu lassen) bist du aus dem Thema Störerhaftung raus und musst nichts befürchten.
Zitat von @StefanKittel:
Die Verwandschaft ist deutlich größer
und jeder bei einer Party fragt nach WLAN
Die Verwandschaft ist deutlich größer
und jeder bei einer Party fragt nach WLAN
Deine Verwandschaft soll größer sein als der Besucherkreis eines Cafes?
Na wenn du das meinst.
Trotzdem werden wohl kaum viele Leute bei dir jeden Tag ein und ausgehen und dabei dein Internet benutzen.
Ein Urheberrechtsverstoß lässt sich ja auf einen Tag und eine Uhrzeit festlegen.
Wenn dir bekannt ist, dass es nicht du warst der illegal Dateien hochgeladen hat, wirst du ja wissen können ob du an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit Besuch hattest der in deinem WLAN war. Und der Täter wäre identifizierbar. Wenn du versuchst diesen aber zu schützen indem du seinen Namen nicht verrätst obwohl er dir bekannt ist, dann musst du als Störer haften.
Anders sieht es womöglich bei einer Party aus.
Wenn du nachweisen kannst, dass eine Party bei dir zuhause stattgefunden hat und ein nicht überschaubarer Personenkreis Zugang zum Internet hatte und es für dich als Anschlussinhaber unmöglich ist den Täter zu identifizieren und du auch guten Grund hattest so vielen Personen den Zugang zum Internet über deinen Anschluss zu gewähren (ich denke mal eine Party ist ein legitimer Grund, anders als sein privates Netz generell ungeschützt zu lassen) bist du aus dem Thema Störerhaftung raus und musst nichts befürchten.
Zitat von @127132:
Es kann zum einen nicht sein, dass so ein kleines Vergehen (auch wenn Diebstahl eben Diebstahl bleibt...im übertragenen Sinne Diebstahl), genauso bestraft wird, wie jemand, der das gewerbsmäßig btereibt. Da muss eben wirklich abgestuft werden. Stichwort Bagatellgrenze.
Es kann zum einen nicht sein, dass so ein kleines Vergehen (auch wenn Diebstahl eben Diebstahl bleibt...im übertragenen Sinne Diebstahl), genauso bestraft wird, wie jemand, der das gewerbsmäßig btereibt. Da muss eben wirklich abgestuft werden. Stichwort Bagatellgrenze.
Jein. "Bagatellgrenze" ist für mich ein ganz problematischer Begriff. Sicher gebe ich Dir recht, dass kleine Vergehen nicht so hart bestraft werden dürften wie gewerbsmäßige Vergehen. Aber bestraft werden müssen sie meines Erachtens schon, allein schon, um deutlich zu machen, dass es eben nicht legal ist. Wenn etwas nicht bestraft wird, bildet sich das Unrechtsbewusstsein recht schnell zurück.

Zitat von @SarekHL:
Wenn etwas nicht bestraft wird, bildet sich das Unrechtsbewusstsein recht schnell zurück.
Wenn etwas nicht bestraft wird, bildet sich das Unrechtsbewusstsein recht schnell zurück.
Ich mein da Bagatellgrenze nicht im Sinne von "Okay, du hast ein Lied veröffentlicht, da gibts keine Anzeige", sondern "Okay, es war nur ein Lied, du kommst vor Gericht und der brummt dir nur einen Tagessatz plus Auslagen auf."
Denn da muss immer eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Da fallen dann Massenabmahnungen weg (so man denn nicht den Anwälten das Geld in den Rachen schmeißen will), aber die Kinox-Typen kommen trotzdem nicht aus.
Aber: sowas bedeutet Mehrbelastung der Gerichte. Halte ich aber insgesamt für machbar und "gerechter".
Zitat von @127132:
Ich mein da Bagatellgrenze nicht im Sinne von "Okay, du hast ein Lied veröffentlicht, da gibts keine Anzeige", sondern "Okay, es war nur ein Lied, du kommst vor Gericht und der brummt dir nur einen Tagessatz plus Auslagen auf."
Ich mein da Bagatellgrenze nicht im Sinne von "Okay, du hast ein Lied veröffentlicht, da gibts keine Anzeige", sondern "Okay, es war nur ein Lied, du kommst vor Gericht und der brummt dir nur einen Tagessatz plus Auslagen auf."
Na etwas mehr wird es wohl schon werden als ein Tagessatz. Aber das wäre ok. Und wenn man im Rahmen einer solchen Bagatellgrenze dann im Gegenzug den Schadenersatz streicht, dann dürften auch die Abmahnanwälte nur noch mäßiges Interesse daran haben.
Die Frage ist nur, wie die Straftaten ohne die Abmahnindustrie aufgedeckt werden. Denn das ist ja gerade das, was die Abmahnindustrie tut. Nun tut sie es eben leider nicht zu Rechtspflege, sondern zur persönlichen Bereicherung. Im Sinne der Rechtspflege ist es aber notwendig, dass auch Bagatellfälle aufgedeckt und verfolgt werden. Das ist ja wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen: Je weniger geblitzt und damit auch geahndet wird, desto weniger schrecken die Verbote ab, und desto weniger werden die Regeln eingehalten. Regeln haben aber einen Sinn, denn sie gestalten das Zusammenleben in einer Gesellschaft und den Ausgleich unterschiedlicher Interessen.
Was ich übrigens nie verstanden habe. Bevor ich mir die Mühe mache, einen wLAN-Key abzutippen, nutze ich doch lieber meine mobilen Daten. Die Volumen schmeißen einem die Anbieter doch mittlerweile hinterher, selbst bei der Telekom habe ich mit dem S-Tarif (also dem kleinen) inzwischen 5 GB, von denen ich höchtens die Hälfte nutze, obwohl ich das Smartphone unterwegs auch noch als Hotspot für mein Netbook nutze.
Wenn die Zeitungen ihre Artikel nicht kostenlos anbieten würden, würde sie fast keiner mehr lesen.
Was die mobilen Daten angeht: Die Latenzen sind viel zu hoch, der Empfang ist oft schlecht. Dann kommt noch dazu dass viele mehr Daten übertragen als 5 GB. Selbst wenn Besuch kommt will jeder ins WLAN, den man könnte ja was verpassen. Ich verwehre das auch niemanden, schicke den aber über einen Zwangsproxy --> nicht mehr mein Problem.
Was die mobilen Daten angeht: Die Latenzen sind viel zu hoch, der Empfang ist oft schlecht. Dann kommt noch dazu dass viele mehr Daten übertragen als 5 GB. Selbst wenn Besuch kommt will jeder ins WLAN, den man könnte ja was verpassen. Ich verwehre das auch niemanden, schicke den aber über einen Zwangsproxy --> nicht mehr mein Problem.
Zitat von @Windows10Gegner:
Wenn die Zeitungen ihre Artikel nicht kostenlos anbieten würden, würde sie fast keiner mehr lesen.
Wenn die Zeitungen ihre Artikel nicht kostenlos anbieten würden, würde sie fast keiner mehr lesen.
Und wie willst Du dann journalistische Qualität sicherstellen? Ich möchte nicht, dass das populistische "Berichterstattung" à ja Junge Freiheit oder Deutschlandkurier in Deutschland zum Standard wird. Ich möchte weiterhin seriös arbeitende Journalisten und investigativen Journalismus wie von der Recherchekooperation NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung. Und die muss irgendjemand bezahlen.
Zitat von @Windows10Gegner:
Wenn die Zeitungen ihre Artikel nicht kostenlos anbieten würden, würde sie fast keiner mehr lesen.
Wenn die Zeitungen ihre Artikel nicht kostenlos anbieten würden, würde sie fast keiner mehr lesen.
Kostenlos ist aber nicht umsonst, das funktioniert auch nur durch Werbefinanzierung.
Genauso wie ein Spotify ohne Premium.
Denn auch die Erschaffung von digitalem ist eine Leistung die bezahlt werden möchte.
Deshalb ist auch so eine Forderung wie sie Uwe gestellt hat nicht haltbar.
Es können auch nicht alle digitalen Medien durch Werbung refinanziert werden.
Das geht vielleicht mit kleinen Werken wie Musikstücken oder einzelnen Zeitungsbeiträgen.
Mit ganzen Computerspielen z.B. wird das nicht klappen. So viel Werbung kannst du in einem Spiel gar nicht unterbringen bis hier der geplante Verkaufspreis pro Stück bzw. allgemein die Entwicklungskosten wieder drin wären.
Was die mobilen Daten angeht: Die Latenzen sind viel zu hoch, der Empfang ist oft schlecht. Dann kommt noch dazu dass viele mehr Daten übertragen als 5 GB. Selbst wenn Besuch kommt will jeder ins WLAN, den man könnte ja was verpassen. Ich verwehre das auch niemanden, schicke den aber über einen Zwangsproxy --> nicht mehr mein Problem.
Problem mit schlechten Latenzen hab ich im 4G Netz bei ausreichendem Empfang nie bemerkt. Auch VOIP ging bei mir z.B. via Teamspeak Mobile problemlos. Der Empfang kann natürlich manchmal etwas schlechter sein. Ist gefühlt aber meist nur bei einem Anbieter mit eine O so der zu wenig Geld in den Netzausbau steckt.
Die Zeitungen wollen gelesen werden. Die Leute schauen, was bei Google News verlinkt ist.
Wenn da die SZ fehlt, wird halt die Welt gelesen. Für die Verlage ist das ein Dilemma, das stimmt.
So ist es auch mit Musik und Filmen. Ob man jetzt die mp3 über aMule lädt oder von UKW auf Tonband aufzeichnet ist egal, verdient hat der Künstler nichts.
So auch mit Filmen: Ob man einen Film im TV ansieht oder über Bittorrent tauscht ist für den Produzenten erstmal egal.
Wenn da die SZ fehlt, wird halt die Welt gelesen. Für die Verlage ist das ein Dilemma, das stimmt.
So ist es auch mit Musik und Filmen. Ob man jetzt die mp3 über aMule lädt oder von UKW auf Tonband aufzeichnet ist egal, verdient hat der Künstler nichts.
So auch mit Filmen: Ob man einen Film im TV ansieht oder über Bittorrent tauscht ist für den Produzenten erstmal egal.
Zitat von @Windows10Gegner:
So auch mit Filmen: Ob man einen Film im TV ansieht oder über Bittorrent tauscht ist für den Produzenten erstmal egal.
So auch mit Filmen: Ob man einen Film im TV ansieht oder über Bittorrent tauscht ist für den Produzenten erstmal egal.
Quatsch. Für TV werden Lizenzen gezahlt ergo erhält der Produzent Geld und die TV Sender holen sich das dann auch über Werbung wieder rein.
Für Bittorrent bekommt der Produzent dagegen nichts.
Gleiches mit UKW und GEMA.
Quatsch. Für TV werden Lizenzen gezahlt ergo erhält der Produzent Geld und die TV Sender holen sich das dann auch über Werbung wieder rein.
Für Bittorrent bekommt der Produzent dagegen nichts.
Gleiches mit UKW und GEMA.
Zitat von @Windows10Gegner:
Da zahlt aber der Konsument nichts. Es gibt auch Radiosender ohne Reklame (z.B. DASDING, Channel292)
>
> Quatsch. Für TV werden Lizenzen gezahlt ergo erhält der Produzent Geld und die TV Sender holen sich das dann auch über Werbung wieder rein.
> Für Bittorrent bekommt der Produzent dagegen nichts.
>
> Gleiches mit UKW und GEMA.
>
Falsch, bei DASDING zahlst du sogar anders als bei werbefinanzierten Radios sehr wohl.
Der Sender ist nämlich Öffentlich-Rechtlich und gehört zum SWR, das ganze wird also durch den Rundfunkbeitrag finanziert.
Von Channel292 hab ich noch nie was gehört. Ob der wirklich keine Werbung hat oder wie der sich finanziert ist mir nicht bekannt.
Edit:
Hab mir gerade deren Page angeschaut. Seriös sieht anders aus. Scheint wohl auch was mit Offshore Radio zu tun haben. Da wird eine Lücke im Gesetz ausgenutzt indem aus Internationalen Gewässern gesendet wird.
Moin,
! Quasi der Schenkelklopfer des Monats ... ÖRR und SZ in einen Zusammenhang mit seriösem Journalismus zu bringen - da fehlt es nicht an Fantasie. Und Glauben. Vor allem nicht an Letzterem ... 
Wo gehts hier zum ebook-upload?
LG, Thomas
Ich möchte weiterhin seriös arbeitende Journalisten und investigativen Journalismus wie von der Recherchekooperation NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung
echt krass Wo gehts hier zum ebook-upload?
LG, Thomas
Zitat von @keine-ahnung:
echt krass
! Quasi der Schenkelklopfer des Monats ... ÖRR und SZ in einen Zusammenhang mit seriösem Journalismus zu bringen
echt krass
Jepp, und dazu stehe ich. Ich hänge nicht der "Lügenpresse"-Verleumndung der Alternative für Dumme (AfD) an. Die rechtnationalen Blättchen waren es im Übrigen auch nicht, die die Panama Papers oder die CumEx-Gaunereien aufgedeckt haben. Die unterstützen ja lieber die AfD bei der Leugnung der Klimawandels.
Bei Radio oder TV wird eine Lizenz gekauft und gut.
Im Internet soll jetzt jeder selbst zahlen. Das machen viele nicht mit. Um Den Rundfunkbeitrag kommt man eh nicht drum rum.
Wenn man aber die Wahl hat werden viele eher nicht kaufen. Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen (oder können). Für den Kram wollte ich auch nicht zahlen, daher schaue ich einfach keine Filme. Mich stört auch das tauschen nicht, denn das ist für mich noch am ehesten Informationsdiebstahl. Auch Bücher/eBooks lese ich nicht.
Im Internet soll jetzt jeder selbst zahlen. Das machen viele nicht mit. Um Den Rundfunkbeitrag kommt man eh nicht drum rum.
Wenn man aber die Wahl hat werden viele eher nicht kaufen. Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen (oder können). Für den Kram wollte ich auch nicht zahlen, daher schaue ich einfach keine Filme. Mich stört auch das tauschen nicht, denn das ist für mich noch am ehesten Informationsdiebstahl. Auch Bücher/eBooks lese ich nicht.
Zitat von @Windows10Gegner:
Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen
Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen
Aber das sind doch die, die die Tauschbörsen nutzen. Wer nicht bereit ist, für einen Inhalt zu bezahlen, der soll ihn bitte auch nicht konsumieren. Es gibt kein Grundrecht auf kostenloses Filme guckem oder Musik hören. Bei Presseerzeugnissen sieht das auch nur ein bisschen aus. Ein Grundrecht auf Information gibt es, aber das wird ja auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Internetpräsenzen erfüllt. Wer mehr Auswahl haben will und daher die Presseerzeugnisse privater Verlage bevorzugt, muss eben dafür auch mehr bezahlen. Wir leben hier nicht im Kommunismus.
Wir leben hier nicht im Kommunismus.
Dazu zählt halt auch, dass es Leute wie mich gibt, die nie etwas kaufen und es auch nicht nutzen.
Leider legt die Abmahnindustrie (es ist eine Industrie, siehe Waldorf Frommer) ihre "Verluste" so fest, als hätte der Downloader und die ganzen Personen, die das von ihm geladen haben, den Inhalt auch gekauft. dann kommen die hohen Summen zusammen. Dies entsprechen genau wie Einschaltquoten definitiv nicht der Wirklichkeit.
Zitat von @Windows10Gegner:
Bei Radio oder TV wird eine Lizenz gekauft und gut.
Im Internet soll jetzt jeder selbst zahlen. Das machen viele nicht mit. Um Den Rundfunkbeitrag kommt man eh nicht drum rum.
Wenn man aber die Wahl hat werden viele eher nicht kaufen. Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen (oder können). Für den Kram wollte ich auch nicht zahlen, daher schaue ich einfach keine Filme. Mich stört auch das tauschen nicht, denn das ist für mich noch am ehesten Informationsdiebstahl. Auch Bücher/eBooks lese ich nicht.
Bei Radio oder TV wird eine Lizenz gekauft und gut.
Im Internet soll jetzt jeder selbst zahlen. Das machen viele nicht mit. Um Den Rundfunkbeitrag kommt man eh nicht drum rum.
Wenn man aber die Wahl hat werden viele eher nicht kaufen. Schuld sind daran aber definitiv nicht die P2p-Netzwerke, sondern m.M. die Kunden, die nicht für einen Inhalt bezahlen wollen (oder können). Für den Kram wollte ich auch nicht zahlen, daher schaue ich einfach keine Filme. Mich stört auch das tauschen nicht, denn das ist für mich noch am ehesten Informationsdiebstahl. Auch Bücher/eBooks lese ich nicht.
Ich weiß ja nicht in welchem Jahr du lebst, aber man sieht es doch an Spotify Premium, Netflix, Amazon Prime Video usw. das hier die Kunden sehr wohl bereit sind dafür zu bezahlen.
Nur haben viele Kunden keinen Bock für jeden Film/Musik/Journalistischen Beitrag einzeln überteuerte Gebühren zu zahlen.
Deshalb finde ich auch die Paywalls bei Online Zeitungen Schwachsinn. Würde es eine Plattform geben auf der ich gegen ein Endgeld alle Zeitungen Digital lesen kann und die Zeitungsverlage anteilig am gelesenen Content hier ihr Geld bekommen würden wäre ich viel eher bereit ein Abo abzuschließen als für 3 einzelne Zeitungen via Paywall.
Spotify und Netflix haben diesen Trend rechtzeitig erkannt.
Zitat von @Windows10Gegner:
Wie viel sind die Leute bereit, dafür zu zahlen?
Spotify kostet 10€, davon können sich doch die Artisten niemals finanzieren?
Wie viel sind die Leute bereit, dafür zu zahlen?
Spotify kostet 10€, davon können sich doch die Artisten niemals finanzieren?
Die Netflix-Artisten finanzieren sich in erster Linie über die Kinoaufführungen und über die Zweitverwertung DVD, die Drittverwertung Fernsehen und GEMA-Einnahmen und zusätzlich über die Zusatzverwertung des Streamings.
Journalismus hatte sich über den Verkauf der Printmedien finanziert. Guter Journalismus finanziert sich immer noch über den Verkauf von bedrucktem Papier. Absatzrückgänge sollen durch Werbeeinnahmen über die Websites kompensiert oder überkompensiert werden.
Plus-Abos (Papierausgabe plus Online-Ausgabe) generieren zusätzliche Einnahmen.
Reine Abos für die Online-Ausgabe bzw. Zahlungen für einzelne Artikel scheinen schwierig durchsetzbar zu sein.
Eine Möglichkeit könnte z.B. ein Printmedienstreaming sein. So wie man bei den Streamingdiensten Filme von Warner, Fox, 21stCentury, Disney, Studio Babelsberg, Bavaria Film, UEFA, DEFA, usw. usf.) über ein einziges Abo sehen kann, könnten sich die Verlage zusammentun und ein Abo für eine ganze Bibliothek an Printmedien anbieten und das mit angemessener oder ohne Werbung und ohne Tracking. Quasi das Interrail-Ticket für e-Papers.
Gruß
Zitat von @Windows10Gegner:
Wie viel sind die Leute bereit, dafür zu zahlen?
Spotify kostet 10€, davon können sich doch die Artisten niemals finanzieren?
Wie viel sind die Leute bereit, dafür zu zahlen?
Spotify kostet 10€, davon können sich doch die Artisten niemals finanzieren?
Doch natürlich.
Viele Leute die heutzutage Spotify nutzen waren doch früher auch nicht bereit mehr als 10€ im Monat bzw. 120€ im Jahr für Musik auszugeben.
Der Vorteil für den Konsumenten ist, dass er hier mehr Auswahl hat als früher.
Der Vorteil für die Musikindustrie ist die Kundenbindung durch das Abomodell.
Denn wer nicht mehr zahlt hat auch auf die Lieder die er vielleicht seit mehreren Jahren hört keinen Zugriff mehr. Nicht nur auf neue Lieder.
Beim klassischen Kauf wäre das natürlich anders.