fabgg6
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Festplattengarantie vom Hersteller

Seit ziemlich genau einem Jahr habe ich eine 2,5-Zoll-Festplatte von WD, die jetzt den Geist aufgegeben hat. Leider habe ich den Kassenbon nicht mehr. Anhand der Seriennummer könnte man aber sicher feststellen, dass die Platte noch keine zwei Jahre alt ist (500 GB).

Kann mir jemand sagen, ob der Hersteller vielleicht trotzdem Garantie gewähren würde, vielleicht sogar müsste? Könnte ein Händler (bei dem ich die Platte aber nicht gekauft habe) ggf. einen Tausch abwickeln?

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Whiteshark
Whiteshark Dec 29, 2009 at 23:20:00 (UTC)
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Hallo fabgg6,

soweit ich weiß, reicht als Kaufbeleg u.a. ein Kontoauszug auf dem die jeweilige Abbuchung vermerkt ist bzw. ein Zeuge. Würde mich an deiner Stelle an dieser Stelle aber nochmal genauer informieren.

Ein Händler, bei dem du das nicht gekauft hast, wird die Abwicklung nicht für dich machen, weil er kein "Geld mit dir verdient hat". Du könntest versuchen den Händler, bei dem du die Platte gekauft hast, zu kontaktieren und fragen, ob er noch den Beleg hat oder diese Abhandlung auf Kulanz macht.
dog
dog Dec 29, 2009 at 23:55:19 (UTC)
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Abgesehen davon druckt mittlerweile eigentlich jeder Hersteller mind. den Produktionsmonat auf Festplatten.

Grüße

Max
maretz
maretz Dec 30, 2009 at 06:36:51 (UTC)
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Ich würde einfach mal bei WD auf der Homepage gucken - für die reicht es meistens sogar wenn du die Serien-Nummer eingiebst da die dann wissen wann die produziert wurde. Wenn du natürlich pech hast und die lag im Laden ein Jahr auf Lager siehts dünn aus - aber das ist eher unwahrscheinlich.

Dann holst du dir halt nen RMA-Aufkleber (gibts auch auf deren HP normal) und schickst die ein. Ist meistens recht unkompliziert wenn man da nicht schon zig mal war (gibt auch Leute die sich bei Ebay & Co. die defekten Platten holen und die dann einschicken. Irgendwann gibts da auch mal Nachfragen vom Hersteller...)
DerWoWusste
DerWoWusste Dec 31, 2009 at 16:03:25 (UTC)
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Ich hab noch nie einen Kaufbeleg bei Festplatten-RMA gebraucht - und WDs waren da auch schon bei.
fabgg6
fabgg6 Jan 02, 2010 at 20:30:41 (UTC)
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Danke für die Antworten.

Die Festplatte war in einem externen Gehäuse eingebaut, das ich gern weiter verwenden würde. (Da steckt sogar schon eine andere Platte drin.) Schränkt das möglicherweise die Garantie auf die Platte ein?

Tatsächlich steht das Datum auf der Platte: 24. Oktober 2008. Darüber war allerdings zunächst ein kleiner Aufkleber, den aber garantiert nicht WD dort angebracht hat. Also sollte ich es einmal versuchen? Die zweijährige Garantie sollte ja wohl gelten, oder?

Edit: Ich habe gerade die Daten bei WD eingegeben. WD gewährt dafür leider keine Garantie. Ich muss mich an den Systemhersteller des externen USB-Laufwerks wenden. Wird also doch nicht so einfach.
fabgg6
fabgg6 Jan 05, 2010 at 18:56:10 (UTC)
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Jetzt werdet Ihr lachen. Ich bin ja eigentlich ein ordentlicher Mensch. Kassenbons würde ich nie vor Ablauf der Garantie wegwerfen. Nun ist mir eingefallen, dass der Beleg noch im Finanzamt liegen könnte. Und genauso ist es. In ein paar Tagen kann ich dann also den Umtausch ganz normal tätigen, hoffe ich jedenfalls.

Bye, GG.