Freiberufler oder Gewerbe
Hallo,
wenn Man überlegt ob sich statt als Angestellte ohne Chef bewegen möchte und Mal da Mal da je nach Auftragslage verschieden Sachen selbständig machen soll. Welche Anmeldung dazu notwendig wäre, so was wie ein "Freiberufler" oder eher eine Firma almenden wie UG z.B. weil ich nicht viel rein investieren kann?
Schöne Grüße!
wenn Man überlegt ob sich statt als Angestellte ohne Chef bewegen möchte und Mal da Mal da je nach Auftragslage verschieden Sachen selbständig machen soll. Welche Anmeldung dazu notwendig wäre, so was wie ein "Freiberufler" oder eher eine Firma almenden wie UG z.B. weil ich nicht viel rein investieren kann?
Schöne Grüße!
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 664912
Url: https://administrator.de/contentid/664912
Ausgedruckt am: 18.12.2024 um 18:12 Uhr
10 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
du kannst einfach bei deinem Wohnort ein Gewerbe auf deinen Namen anmelden.
Dazu noch die Kleinunternehmerregelung anwenden und damit mal starten.
Siehe auch https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-einzelunternehmen
Grüße
du kannst einfach bei deinem Wohnort ein Gewerbe auf deinen Namen anmelden.
Dazu noch die Kleinunternehmerregelung anwenden und damit mal starten.
Siehe auch https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-einzelunternehmen
Grüße
Hallo.
Nicht jeder darf Freiberufler werden.
Am besten setzt du dich mal mit einem Steuerberater zusammen und lässt dir das erklären. Dann kann er individuell für dich auch eine Beratung durchführen.
Wir wissen ja nicht mal, um was es geht.
Oder kennen den zu erwartenden Umfang (Umsatz > 22.000 € / Jahr > keine Kleinunternehmerregulung nach Umsatzsteuergesetz §19).
Oder wissen ob du Angestellte haben wirst, oder, oder oder
Gruß
Marc
Nicht jeder darf Freiberufler werden.
Am besten setzt du dich mal mit einem Steuerberater zusammen und lässt dir das erklären. Dann kann er individuell für dich auch eine Beratung durchführen.
Wir wissen ja nicht mal, um was es geht.
Oder kennen den zu erwartenden Umfang (Umsatz > 22.000 € / Jahr > keine Kleinunternehmerregulung nach Umsatzsteuergesetz §19).
Oder wissen ob du Angestellte haben wirst, oder, oder oder
Gruß
Marc
Hallo,
Kleinunternehmerregelung ist blöd. Da kann man keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Ware im Spiel ist dann kaufst Du als quasi als Endverbraucher ein. Und deine Kunden können sich die MwSt nicht abziehen, da du diese nicht ausweisen kannst.
Gewerbeschein recht, Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmer Regelung. Alles andere ist Hobby ;=)
Du musst das ja auch aus Sicht deiner Kunden sehen. Wenn das Firmen sind, dann ist das wichtig. Sind das nur Renter, dann ist da egal.
Kleinunternehmerregelung ist blöd. Da kann man keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Ware im Spiel ist dann kaufst Du als quasi als Endverbraucher ein. Und deine Kunden können sich die MwSt nicht abziehen, da du diese nicht ausweisen kannst.
Gewerbeschein recht, Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmer Regelung. Alles andere ist Hobby ;=)
Du musst das ja auch aus Sicht deiner Kunden sehen. Wenn das Firmen sind, dann ist das wichtig. Sind das nur Renter, dann ist da egal.
Hey Markrator, genau sind 2 verschiedene Sachen und nicht jeder kann Freiberufler werden. Kommt drauf an was dein Ziel ist. Hier kannst du den Unterschied sehen https://www.erfolg-als-freiberufler.de/freiberufler-oder-gewerbetreibend ...
moin...
was glaubst du zu verdienen, wie wirst du deine KV bezahlen etc..?
was ist mit Versicherungen usw... also wenn mal was passiert, krankheit etc...
was genau kannst du den alles, was hast du an erfahrung?
hast du genug rücklagen?
Welche Anmeldung dazu notwendig wäre, so was wie ein "Freiberufler" oder eher eine Firma almenden wie UG z.B. weil ich nicht viel rein investieren kann?
also das mit dem freiberufler und EDV wird wohl nix!
rede mal mit deinem steuerberater
Schöne Grüße!
Frank
Zitat von @Markrator:
Hallo,
wenn Man überlegt ob sich statt als Angestellte ohne Chef bewegen möchte und Mal da Mal da je nach Auftragslage verschieden Sachen selbständig machen soll.
wie genau schätzt du die Auftragslage den ein?Hallo,
wenn Man überlegt ob sich statt als Angestellte ohne Chef bewegen möchte und Mal da Mal da je nach Auftragslage verschieden Sachen selbständig machen soll.
was glaubst du zu verdienen, wie wirst du deine KV bezahlen etc..?
was ist mit Versicherungen usw... also wenn mal was passiert, krankheit etc...
was genau kannst du den alles, was hast du an erfahrung?
hast du genug rücklagen?
Welche Anmeldung dazu notwendig wäre, so was wie ein "Freiberufler" oder eher eine Firma almenden wie UG z.B. weil ich nicht viel rein investieren kann?
also das mit dem freiberufler und EDV wird wohl nix!
rede mal mit deinem steuerberater
Schöne Grüße!
Hallo,
natürlich kann ich Dir hier keine Rechtsberatung anbieten.
Wenn Du nicht viel investieren kannst, dann hast Du vermutlich auch keine Rücklagen. Das ist immer eine ganz schlechte Ausgangssituation für eine selbständige Tätigkeit. Schließlich trägst Du dann das volle Risiko und musst alle Kosten, z.B. Krankenkasse, Sozialversicherung, Rente, etc. voll selbst tragen. Viele Unterschätzen, was da für Grundkosten vorhanden sind. Und die Krankenkasse musst Du auch im Krankheitsfall weiterbezahlen, wenn Du dadurch keine Einkünfte besitzt.
Ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibener eingestuft wirst, entscheidet letzen Endes das Finanzamt. Dein Steuerberater kann Dich aber vorher aufklären. Viele bieten auch ein Coaching an. Dieses kann ggf. gefördert werden.
Die Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbe kannst Du hier nachlesen.
https://www.selbststaendig.de/unterschied-gewerbe-anmelden-freiberufler
Vereinfacht gesagt: Wenn Du neben der Dienstleistung auch noch Handel betreiben möchtest, dann war es das mit dem Freiberufler.
Gruß
its
natürlich kann ich Dir hier keine Rechtsberatung anbieten.
Wenn Du nicht viel investieren kannst, dann hast Du vermutlich auch keine Rücklagen. Das ist immer eine ganz schlechte Ausgangssituation für eine selbständige Tätigkeit. Schließlich trägst Du dann das volle Risiko und musst alle Kosten, z.B. Krankenkasse, Sozialversicherung, Rente, etc. voll selbst tragen. Viele Unterschätzen, was da für Grundkosten vorhanden sind. Und die Krankenkasse musst Du auch im Krankheitsfall weiterbezahlen, wenn Du dadurch keine Einkünfte besitzt.
Ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibener eingestuft wirst, entscheidet letzen Endes das Finanzamt. Dein Steuerberater kann Dich aber vorher aufklären. Viele bieten auch ein Coaching an. Dieses kann ggf. gefördert werden.
Die Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbe kannst Du hier nachlesen.
https://www.selbststaendig.de/unterschied-gewerbe-anmelden-freiberufler
Vereinfacht gesagt: Wenn Du neben der Dienstleistung auch noch Handel betreiben möchtest, dann war es das mit dem Freiberufler.
Gruß
its
Sorry.... auch wenn man im Groben versteht, was du möchtest, finde ich es echt schwierig deine Zeilen zu lesen.
Gewerbeschein bei der Stadt, 26 Euro waren es bei mir, wurde sofort ausgestellt, ohne Wartezeit.
Gruß,
Stefan
P.S. so weit mir bekannt, kann nicht jedes Berufsbild als Freiberufler arbeiten. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Gewerbeschein bei der Stadt, 26 Euro waren es bei mir, wurde sofort ausgestellt, ohne Wartezeit.
Gruß,
Stefan
P.S. so weit mir bekannt, kann nicht jedes Berufsbild als Freiberufler arbeiten. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.
tja und dann kommt der Müllfragebogen, wo die dann ganz genau wissen wollen, was für Abfälle du in deiner Tätigkeit erzeugt.
Da kreuzt man Gewerbe im Haushalt an und daß Abfälle nur im geringen Unfang entstehen und daß man keine Lagerflächen hat und man schwerpunktmäßig im IT Dienstleistungssektor tätig ist.
Für die allermeisten Auftraggeber muß man eine Umsatzsteuer-ID haben damit der Auftraggeber die Diensleistung letztenendlich zum Nettopreis einkaufen kann. Und die wird bei Gewerbeanmeldung zugeteilt. Man kann auch alternativ eine Mikro-GmbH gründen (LLC, Gesellschaft europäischen Rechts) mit einer 1 Euro Einlage wenn man denn auf einen Firmennamen wert legt, ansonsten heißt das dann "Firma (vorname) (nachname)"
Als ich mal in totaler Unkenntnis dessen mit größeren Mengen an Insolvenzware aus einer Auktion gehandelt hatte (da war ich 30 Jahre jünger) gab es durchaus gewerbliche Einkäufer, die mir die damaligen 13% Mehrwehrtsteuer abziehen wollten... gab aber auch genug Privatleute bzw. Freiberufler denen das egal war, meine Geschäfte ohne Gewerbe waren dann "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" bei der STeuererklärung
Da kreuzt man Gewerbe im Haushalt an und daß Abfälle nur im geringen Unfang entstehen und daß man keine Lagerflächen hat und man schwerpunktmäßig im IT Dienstleistungssektor tätig ist.
Für die allermeisten Auftraggeber muß man eine Umsatzsteuer-ID haben damit der Auftraggeber die Diensleistung letztenendlich zum Nettopreis einkaufen kann. Und die wird bei Gewerbeanmeldung zugeteilt. Man kann auch alternativ eine Mikro-GmbH gründen (LLC, Gesellschaft europäischen Rechts) mit einer 1 Euro Einlage wenn man denn auf einen Firmennamen wert legt, ansonsten heißt das dann "Firma (vorname) (nachname)"
Als ich mal in totaler Unkenntnis dessen mit größeren Mengen an Insolvenzware aus einer Auktion gehandelt hatte (da war ich 30 Jahre jünger) gab es durchaus gewerbliche Einkäufer, die mir die damaligen 13% Mehrwehrtsteuer abziehen wollten... gab aber auch genug Privatleute bzw. Freiberufler denen das egal war, meine Geschäfte ohne Gewerbe waren dann "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" bei der STeuererklärung
Du kannst mir glauben, dass du ab dem Moment ganz viele Chefs hast. Habe 2012 meine Selbstständigkeit aufgegeben, weil mir das nur noch auf den Sack ging, dass jeder meint ich wäre exklusiv nur für ihn da.