jstar5588
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Freiberuflich - Einstufung vom Finanzamt?

Hallo nochmals an alle Freiberuflichen hier unter uns,

wie wurdet ihr denn vom Finanzamt bzgl. der Art eurer angegebenben Tätigkeiten eingestuft?

Bei mir stand "Softwareentwicklung" im Schreiben mit der dafür mitgeteilten Steuernummer drin.
Angegeben hatte ich dass ich, Server & Hardware administriere, Netzwerke administriere, Schulungen und Einweisungen durchführe.
Programmiertätigkeiten hatte ich keine genannt.

Ich hatte vorher schon gelesen dass es wohl schwierig ist einen "Systemadministrator" den vorgesehenen Freiberuflichen Berufen zuzuordnen und manche dann unter Ingenieursähnliche Tätigkeiten fallen.

Die Frage die sich meinerseits da natürlich auch stellt wäre, da ich ja Softwareentwicklung faktisch nicht durchführe, ob das bei irgendeiner Prüfung in welcher Form auch immer mal nachteilig mir gegenüber ausgelegt werden kann.
(Wobei ich da ja dann eigentlich nichts dafür kann, hatte ja die Tätigkeiten angegeben...)

Würde mich trotzdem interessieren wie ihr zugeordnet wurdet.

VG

Content-ID: 671813

Url: https://administrator.de/forum/freiberuflich-einstufung-vom-finanzamt-671813.html

Ausgedruckt am: 09.04.2025 um 18:04 Uhr

StefanKittel
StefanKittel 08.03.2025 um 13:47:18 Uhr
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Moin,
bei mir steht "EDV-Dienstleistungen und Software-Entwickelung, Einzelhandel von EDV-Produkten und Hardware, Internet-Dienstleistungen. Aber praktische Bedeutung hat das in den letzten 13 Jahren nicht.

Stefan
yumper
yumper 08.03.2025 aktualisiert um 13:59:58 Uhr
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Hallo

Hauptsache du zahlst deine Einkommens- und Gewerbesteuer und rechnest die Umsatzsteuer korrekt ab.
Mehr will das Finanzamt in aller Regel nicht.

Was da im Gewerbeschein steht ist solange du keinen Laden hast egal.


So long

Yumper
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.03.2025 aktualisiert um 14:32:20 Uhr
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Moin,

Ob Du Gewerbesteuer zahlen musst ist im wesentlichen davon abhängig, ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender agierst . aber nach Deiner. Beschreibung würdest Du sowieso als Gewerbetreibender klassifiziert, insbesondere weil Du auch Hardware verkaufst.

Man könnte zwar je nach Tätigkeit das aufsplitten, aber das gibt dann zuviel Bürokratie und das Finanzamt ist nicht immer der gleichen Meinung wie man selbst oder des Steuerberaters. Ich selbst habe daher darauf ganz verzichtet, das aufzusplitten, obwohl ich als Informatiker viele Tätigkeiten als freiberuflich deklarieren hatte können. Aber der bürokratische Aufwand war mir die Zeit nicht Wert.

lks
StefanKittel
StefanKittel 08.03.2025 um 14:48:43 Uhr
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Moin,

Gewerbesteuer hängt vom Umsatz und der Gewerbeform ab, nicht was Du machst.
Wobei es Aufnahmen für bestimmte Berufe gibt (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure).

Stefan
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.03.2025 aktualisiert um 14:53:15 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:

Moin,

Gewerbesteuer hängt vom Umsatz und der Gewerbeform ab, nicht was Du machst.
Wobei es Aufnahmen für bestimmte Berufe gibt (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure).

Für mich hätte die Ausnahme gegriffen, und für viele die ein Informationstechnisches Studium hinter sich haben auch. Deswegen hatte ich im Hinterkopf, daß das für alle Freiberufler so gewesen wäre.


lks
StefanKittel
StefanKittel 08.03.2025 um 15:11:18 Uhr
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Einschränkungen: Was darf ein freiberuflicher Ingenieur nicht tun?

Keine gewerblichen Tätigkeiten: Sobald du gewerblich tätig wirst, unterliegst du der Gewerbesteuerpflicht.
Keine Produktion oder Handel: Wenn du selbst Produkte herstellst oder verkaufst, gilt das als gewerblich.
Keine typischen Handwerkerleistungen: Ingenieurstätigkeit bedeutet Planung und Beratung, aber nicht das Ausführen von handwerklichen Arbeiten.
Keine Mischformen ohne Abgrenzung: Falls du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausübst, muss dies steuerlich sauber getrennt werden.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.03.2025 um 15:40:47 Uhr
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Ich sage ja, ich hätte das auftrennen können. Aber die "saubere steuerliche Trennung" wäre so aufwendig geworden, daß der Zeitaufwand dafür nicht gerechtfertigt gewesen wäre.

lks
Visucius
Visucius 08.03.2025 aktualisiert um 16:19:31 Uhr
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Einzelhandel von EDV-Produkten und Hardware,
Damit bist Du kein Freiberufler mehr, sondern Gewerbetreibender.

(ein Grund mehr, die HW nicht selber "durchzureichen", um sich dann - bei minimaler Gewinnspanne - auch noch den Umsatz anrechnen zu lassen)

Und es geht ja nicht nur um "Gewerbesteuer" - es geht auch um Bilanz, buchhalterische Pflichten, Inventur, ....

PS: Ich würde also nicht so sehr an der Definition vom FA rumkritteln. Als Freiberufler musst Du (überwiegend) Dein Hirn verkaufen ... und so sollten auch die Rechnungen aussehen.
DivideByZero
DivideByZero 08.03.2025 um 16:34:13 Uhr
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Moin,

Die Frage die sich meinerseits da natürlich auch stellt wäre, da ich ja Softwareentwicklung faktisch nicht durchführe, ob das bei irgendeiner Prüfung in welcher Form auch immer mal nachteilig mir gegenüber ausgelegt werden kann.
(Wobei ich da ja dann eigentlich nichts dafür kann, hatte ja die Tätigkeiten angegeben...)

ziemlich einfache Sache: wenn Du als gewerblich eingestuft bist und Gewerbesteuer zahlst, ist das den Behörden schnuppe. Interessant wird es nur, wenn Du als Freiberufler durchgehen willst, denn dann zahlst Du ja gerade keine Gewerbesteuer und der Staat nimmt weniger ein. Dabei wird genau hingeschaut.

Gruß

DivideByZero
ukulele-7
ukulele-7 10.03.2025 um 08:35:57 Uhr
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Freiberufler dürfen wirklich gar nicht am Handel teilnehmen, ansonsten werden auch die der GewSt unterworfen. Maximal noch altes Anlagevermögen oder sowas verkaufen.