IT-Großhandel für kleinen IT-Dienstleister
Hallo zusammen, ich bin ein kleiner IT Dienstleister der einige Kunden betreut und bisher lag mein Hauptfokus auf meiner Arbeitsdienstleistung.
Die letzten Jahre kam von Kunden aber immer wieder die Anforderung auch Hardware über mich zu beziehen, damit sie alles aus einer Hand haben.
Aktuell ist es so, dass ich die Ware einfach im Netz bei den üblichen Händlern kaufe (Amazon, NBB, Cyberport und co.).
Gibt es für kleine Dienstleister auch einen Großhandel oder Hersteller, bei denen man ebenfalls gute Preise als Wiederverkäufer bekommt? Oder meint ihr das lohnt nicht.
Im Netz habe ich zwar Großhändler wie Wave oder dexxIT gefunden, aber dort muss man sich natürlich registrieren um Preise sehen zu können, das wollte ich jetzt nicht unbedingt machen, wenn ich nicht weiß ob sich das lohnt.
Wäre für jeden Tipp dankbar.
Die letzten Jahre kam von Kunden aber immer wieder die Anforderung auch Hardware über mich zu beziehen, damit sie alles aus einer Hand haben.
Aktuell ist es so, dass ich die Ware einfach im Netz bei den üblichen Händlern kaufe (Amazon, NBB, Cyberport und co.).
Gibt es für kleine Dienstleister auch einen Großhandel oder Hersteller, bei denen man ebenfalls gute Preise als Wiederverkäufer bekommt? Oder meint ihr das lohnt nicht.
Im Netz habe ich zwar Großhändler wie Wave oder dexxIT gefunden, aber dort muss man sich natürlich registrieren um Preise sehen zu können, das wollte ich jetzt nicht unbedingt machen, wenn ich nicht weiß ob sich das lohnt.
Wäre für jeden Tipp dankbar.
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Ausgedruckt am: 10.04.2025 um 14:04 Uhr
35 Kommentare
Neuester Kommentar
Meine eigene Erfahrung mit Ingram Micro : ohne großes Einkaufsvolumen bekommt man dort fast die selben Preise wie bei Amazon. Mal minimal teuer, mal billiger. Aber kaum Unterschiede. Da ist kaum was zu verdienen, da der Kunde ja die Preise gut vergleichen kann.
Allerdings: registrieren lohnt sich, der Einkauf dort auch.
- Umsatz gibt evtl. Rabatte in der Zukunft
- Alles an Abos und Lizenzen am besten über den Distri.
- individuelle zusammengebaute Server / workstations findest du kaum bei Amazon
- Projektpreise wenn es mal ein „größeres „ Projekt ist.
Fazit: Bei ein, zwei Distris registrieren und da kaufen wo es sich lohnt.
Allerdings: registrieren lohnt sich, der Einkauf dort auch.
- Umsatz gibt evtl. Rabatte in der Zukunft
- Alles an Abos und Lizenzen am besten über den Distri.
- individuelle zusammengebaute Server / workstations findest du kaum bei Amazon
- Projektpreise wenn es mal ein „größeres „ Projekt ist.
Fazit: Bei ein, zwei Distris registrieren und da kaufen wo es sich lohnt.
Moin,
Von mir auch ein +1 für Wortmann.
Ist mir für Hardware nicht bekannt, gibt ein paar Softwarehersteller die das machen. Bei Hardware ist das gängigste ein eigener Webshop und die Ware direkt vom Hersteller / Händler an den Kunden schicken lassen.
Gruß,
Avoton
Von mir auch ein +1 für Wortmann.
Ich hätte noch eine Frage, gibt es einen Dienstleister, der Provision oder Ähnliches ausschüttet, wenn meine Kunden über „meinen“ Link einkaufen würden?
Ist mir für Hardware nicht bekannt, gibt ein paar Softwarehersteller die das machen. Bei Hardware ist das gängigste ein eigener Webshop und die Ware direkt vom Hersteller / Händler an den Kunden schicken lassen.
Gruß,
Avoton
Zitat von @Milord:
Danke für den Input, werde ich mir mal angucken.
Ich hätte noch eine Frage, gibt es einen Dienstleister, der Provision oder Ähnliches ausschüttet, wenn meine Kunden über „meinen“ Link einkaufen würden?
Oder gibt es sowas nur für Privatpersonen?
Danke für den Input, werde ich mir mal angucken.
Ich hätte noch eine Frage, gibt es einen Dienstleister, der Provision oder Ähnliches ausschüttet, wenn meine Kunden über „meinen“ Link einkaufen würden?
Oder gibt es sowas nur für Privatpersonen?
IT-Hardware auf Komission verkaufen und dadurch kein finanzielles Forderungsrisiko haben.
Soweit ich weiß bieten die Distributoren "nur Leasing" an.
Es müsste ja eine Menge Technik Youtuber V-Blogger geben, die sagen: bestell die eben vorgestellte Kamera über folgenden Link....
Moin,
es gibt immer einen Kistenschieber der billiger ist.
Das erhöht den Aufwand im Bestellwesen und in der Buchhaltung.
Bei den Kistenschieber muss man böse aufpassen.
Eine falsche Beschreibung oder Bild in derem Shop bedeutet noch lange nicht, dass die Ware zurücknehmen. Gewährleistung ist auch eher Glückssache. Und eine Rechnung aus z.B. Polen mit 19% deutscher UST führt teilweise dazu, dass der Brutto-Preis zum Netto-Preis wird und die Marge für die Katz ist.
Stefan
es gibt immer einen Kistenschieber der billiger ist.
Das erhöht den Aufwand im Bestellwesen und in der Buchhaltung.
Bei den Kistenschieber muss man böse aufpassen.
Eine falsche Beschreibung oder Bild in derem Shop bedeutet noch lange nicht, dass die Ware zurücknehmen. Gewährleistung ist auch eher Glückssache. Und eine Rechnung aus z.B. Polen mit 19% deutscher UST führt teilweise dazu, dass der Brutto-Preis zum Netto-Preis wird und die Marge für die Katz ist.
Stefan
Moin,
Früher habe ich über EGIS/Synaxon eingekauft, hat sich aber durch die monatlichen Beiträge die man zahlen mußte kaum rentiert.
Inzwischen habe ich als Hauptdistributoren Wortmann, Tarox und API. Aber man muß sich von der Idee verabschieden, daß man irgendwas günstiger als in den Endkundenshops im Internet bekommt. Selbst bei Alternate/wave-Computers sind es minimale Prozentzahlen, die man einspart.
Im Endeffekt lohnt sich das Hardwareverkaufen nur wenn Du auf die Internetpreise 20% draufschlagen kannst und der Kunde das trotzdem von Dir will. Ich habe sogar einige solcher Kunden. Aber auch dann lohnt es sich nur, wenn man dazu auch Dienstleistung los wird. Solange du nur im niedrigen sechstelligen Bereich Hardwareumsätze machst, bekommst Du halt keine nennenswerten Rabatte. Bei den heutigen Margen von einstelligen Prozentzahlen kann man das nur über die Menge reinholen.
Beispiel: Selbst als AVM-Partner bekomme ich die Dritten bei denen teurer als im nächsten Blödmarkt, einfach weil ich viel zu wenige abnehme.
Also: such Dir eine Handvoll Distributoren, bei denen Du z.B. Softwarelizenzen bekommst und Dir Hardware Bach Wunsch konfigurieren kannst und verkaufe dann mit genug Marge, d.h. mindestens 10% eher 20% und genug Dienstleistung dazu. Wenn der Kunde über die Hardwarepreise diskutiert, schicke ihm einen Amazon-, Blödmarkt- oder Ebay-Link, wo er die Hardware selbst kaufen kann und Du machst nur die Dienstleistungen.. ist wesentlich angenehmer so bei "preissensitiven" Kunden. Zum Glück habe ich da nur einen von der Sorte.
Früher habe ich über EGIS/Synaxon eingekauft, hat sich aber durch die monatlichen Beiträge die man zahlen mußte kaum rentiert.
Inzwischen habe ich als Hauptdistributoren Wortmann, Tarox und API. Aber man muß sich von der Idee verabschieden, daß man irgendwas günstiger als in den Endkundenshops im Internet bekommt. Selbst bei Alternate/wave-Computers sind es minimale Prozentzahlen, die man einspart.
Im Endeffekt lohnt sich das Hardwareverkaufen nur wenn Du auf die Internetpreise 20% draufschlagen kannst und der Kunde das trotzdem von Dir will. Ich habe sogar einige solcher Kunden. Aber auch dann lohnt es sich nur, wenn man dazu auch Dienstleistung los wird. Solange du nur im niedrigen sechstelligen Bereich Hardwareumsätze machst, bekommst Du halt keine nennenswerten Rabatte. Bei den heutigen Margen von einstelligen Prozentzahlen kann man das nur über die Menge reinholen.
Beispiel: Selbst als AVM-Partner bekomme ich die Dritten bei denen teurer als im nächsten Blödmarkt, einfach weil ich viel zu wenige abnehme.
Also: such Dir eine Handvoll Distributoren, bei denen Du z.B. Softwarelizenzen bekommst und Dir Hardware Bach Wunsch konfigurieren kannst und verkaufe dann mit genug Marge, d.h. mindestens 10% eher 20% und genug Dienstleistung dazu. Wenn der Kunde über die Hardwarepreise diskutiert, schicke ihm einen Amazon-, Blödmarkt- oder Ebay-Link, wo er die Hardware selbst kaufen kann und Du machst nur die Dienstleistungen.. ist wesentlich angenehmer so bei "preissensitiven" Kunden. Zum Glück habe ich da nur einen von der Sorte.
Wenn der Kunde über die Hardwarepreise diskutiert, schicke ihm einen Amazon-, Blödmarkt- oder Ebay-Link, wo er die Hardware selbst kaufen kann und Du machst nur die Dienstleistungen.. ist wesentlich angenehmer so bei "preissensitiven" Kunden.
Bei uns zieht immer das Argument, dass der Kunde sich dann im Falle eines Hardware Defekts selbst mit dem Händler rumschlagen darf. Da merkt der Kunde dann ganz schnell, dass die paar Euro, die er da am Anfang spart ganz schnell wieder weg sind.
Gruß,
Avoton
Zitat von @Avoton:
Bei uns zieht immer das Argument, dass der Kunde sich dann im Falle eines Hardware Defekts selbst mit dem Händler rumschlagen darf. Da merkt der Kunde dann ganz schnell, dass die paar Euro, die er da am Anfang spart ganz schnell wieder weg sind.
Wenn der Kunde über die Hardwarepreise diskutiert, schicke ihm einen Amazon-, Blödmarkt- oder Ebay-Link, wo er die Hardware selbst kaufen kann und Du machst nur die Dienstleistungen.. ist wesentlich angenehmer so bei "preissensitiven" Kunden.
Bei uns zieht immer das Argument, dass der Kunde sich dann im Falle eines Hardware Defekts selbst mit dem Händler rumschlagen darf. Da merkt der Kunde dann ganz schnell, dass die paar Euro, die er da am Anfang spart ganz schnell wieder weg sind.
Das ist den meisten der Kunden ja sowieso klar. Es gibt nur einige wenige, die trotzdem die Internetpreise wollen. Die kann man dann durchaus zum "Selbsteinkaufen" schicken. Ehrlich gesagt, ist es mir sogar lieber. Dann haben ich den ganzen Aufwand mit dem "kostenlosen" Hardwareservice nicht, der bei jeder potentiellen Fehlfunktion erwartet wird und kann Diagnose und Fehlerbehebung voll abrechnen.
lks
... schicke ihm einen Amazon-, Blödmarkt- oder Ebay-Link, wo er die Hardware selbst kaufen kann und Du machst nur die Dienstleistungen...
So handhabe ich das. Und lasse die HW dann zu mir für die Vorkonfiguration senden. Keine finanzielle Vorleistung/Abhängigkeit, kein Warenmanagement, kein bzw. weniger Inkassoprobleme, keine Gewährleistung auf die HW, usw.
Und der Kunde weiß von vorneherein, dass ich keinen Aufschlag auf die HW genommen habe. Und Du bist viel flexibler, was das Hardwaresourcen angeht. Kannst im Prinzip auch in China/Hongkong direkt bestellen (lassen) – was jetzt aber keine Empfehlung sein soll!
Moin,
für kleine Mengen ist bei PC Assemblierung auch bluechip eine gute Adresse. Wenn es ein paar Geräte mehr sind, kommt man bei Dell, so man sich dort direkt registrieren lässt, auch an Preise, die wenigstens ein bisschen attraktiver sind.
Als Einzelkämpfer wirst Du aber wahrscheinlich nirgends attraktive Mengen erreichen, so dass die o.g. Tipps empfehlenswert sind. Offen kommunizieren, wer bei Dir kauft (Du hast dann Arbeit und ja auch eine Gewährleistungspflicht), muss den Mehrpreis zahlen. Wer nur preisabhängig kauft, muss nicht gleich in die Wüste geschickt werden, sondern kann selbst beschaffen und Du "veredelst" mit Dienstleistung. Allerdings solltest Du Dir dann selbst den Gefallen tun und die Vorauswahl treffen, sonst werden Dir ungeeignete Endgeräte hingestellt, und dann geht nur der Ärger los.
Gruß
DivideByZero
für kleine Mengen ist bei PC Assemblierung auch bluechip eine gute Adresse. Wenn es ein paar Geräte mehr sind, kommt man bei Dell, so man sich dort direkt registrieren lässt, auch an Preise, die wenigstens ein bisschen attraktiver sind.
Als Einzelkämpfer wirst Du aber wahrscheinlich nirgends attraktive Mengen erreichen, so dass die o.g. Tipps empfehlenswert sind. Offen kommunizieren, wer bei Dir kauft (Du hast dann Arbeit und ja auch eine Gewährleistungspflicht), muss den Mehrpreis zahlen. Wer nur preisabhängig kauft, muss nicht gleich in die Wüste geschickt werden, sondern kann selbst beschaffen und Du "veredelst" mit Dienstleistung. Allerdings solltest Du Dir dann selbst den Gefallen tun und die Vorauswahl treffen, sonst werden Dir ungeeignete Endgeräte hingestellt, und dann geht nur der Ärger los.
Gruß
DivideByZero
Wenn es ein paar Geräte mehr sind, kommt man bei Dell, so man sich dort direkt registrieren lässt, auch an Preise, die wenigstens ein bisschen attraktiver sind.
Bist du dir da sicher? Ich habe bei DELL zumindest die Erfahrung gemacht, dass die attraktiven Preisen erst ermöglichtt werden, wenn es sog. Projektpreise sind und die wiederum erst zustande kommen, wenn ein gewisser Abschlag / Umzug erfüllt wird.
Ansonsten kann ich neben Bluechip auch kleine Distris aus der südlichen Region empfehlen. Dabei ist zu beachten, dass es sich wirklich um kleine Distris handelt (maximal 20 Man)
Gruß
AS
Zitat von @DivideByZero:
Allerdings solltest Du Dir dann selbst den Gefallen tun und die Vorauswahl treffen, sonst werden Dir ungeeignete Endgeräte hingestellt, und dann geht nur der Ärger los.
Allerdings solltest Du Dir dann selbst den Gefallen tun und die Vorauswahl treffen, sonst werden Dir ungeeignete Endgeräte hingestellt, und dann geht nur der Ärger los.
Da habe ich einen spezialisten, der sich immer günstige Hardware gekauft hat, ohne mich vorher zu fragen und sich dann gewundert hat, wenn es nich so funktioniert oder das Ding einzurichten mehr gekostet hat, als das eingesparten weil es günstig war. (oft z.B. nur mit Windows Home statt pro gekauft ). Bei Computrern fragt er inzwischen vorher. Aber kauft immer noch ab und zu gebrauchte Drucker, die "günstig" sind, aber trotzdem ihre Macken haben.
lks
Zitat von @Milord:
Bisher war das oft so, dass die Kunden es selbst bezogen haben und bei mir die Dienstleistung, aber scheinbar haben die keine Lust darauf und beziehen lieber über mich, inklusive Aufschlag
Bisher war das oft so, dass die Kunden es selbst bezogen haben und bei mir die Dienstleistung, aber scheinbar haben die keine Lust darauf und beziehen lieber über mich, inklusive Aufschlag
Das sind die angenehmen Kunden, solange sie den Aufschlag nicht zu hoch finden. Aber Du solltest den Aufschlag hoch genug halten. Mein Tipp: Mindestens "brutto für netto", d.h. Dein Netto-Verkaufspreis sollte mindestens so hoch wie Dein Brutto-Einkaufspreis sein. Damit hast Du wenigstens 19%Marge.
lks
Zitat von @AbstrackterSystemimperator:
Bist du dir da sicher? Ich habe bei DELL zumindest die Erfahrung gemacht, dass die attraktiven Preisen erst ermöglichtt werden, wenn es sog. Projektpreise sind und die wiederum erst zustande kommen, wenn ein gewisser Abschlag / Umzug erfüllt wird.
Gut, da bin ich jetzt nicht ganz sicher, ab wann das genau greift, wir haben einen vernünftigen Partnerstatus, da sind dies Projektpreise. Ich meine mich aber zu erinnern, dass Dell da auch Kleine stark unterstützt, wobei sich das bei denen über die Jahre auch mehrfach gewandelt hat.Bist du dir da sicher? Ich habe bei DELL zumindest die Erfahrung gemacht, dass die attraktiven Preisen erst ermöglichtt werden, wenn es sog. Projektpreise sind und die wiederum erst zustande kommen, wenn ein gewisser Abschlag / Umzug erfüllt wird.
Achtung bei Einkauf als gewerblicher Kunde bei Cyberport und Co.
- kein Rückgaberecht
- keine Gewährleistung
uvm.
Das ziehen die auch so durch.
Hatte so einige Pleiten damit und viel Lehrgeld bezahlt.
Diese Vorteile gibt's häufig wieder beim Großhändler.
Erkauft mit höheren Preisen.
Hab auch mit einer kleinen IT Firma mein Studium finanziert.
Habe also die Kunden entweder die Geräte selbst kaufen lassen, oder vom Großhändler bezogen + entsprechenden Aufschlag.
Beim Großhändler zum EK einkaufen, zum Listenpreis verkaufen.
Bei einigen Kunden spielt der Endpreis ja keine Rolle.
Die Marge deckte dann evtl. Gewährleistungsansprüche mir gegenüber oder Aufwände zur Garantieabwicklung.
Brutto für Netto rechnet sich langfristig nicht. Das muss man schon realistisch kalkulieren.
- Geräte raus suchen
- Empfang der Ware
- evtl Abwicklung Umtausch, Schäden
- Steuer auf den erwirtschafteten Betrag
- Übergang der Gewährleistungspflicht auf mich
- +++
ne.
- kein Rückgaberecht
- keine Gewährleistung
uvm.
Das ziehen die auch so durch.
Hatte so einige Pleiten damit und viel Lehrgeld bezahlt.
Diese Vorteile gibt's häufig wieder beim Großhändler.
Erkauft mit höheren Preisen.
Hab auch mit einer kleinen IT Firma mein Studium finanziert.
Habe also die Kunden entweder die Geräte selbst kaufen lassen, oder vom Großhändler bezogen + entsprechenden Aufschlag.
Beim Großhändler zum EK einkaufen, zum Listenpreis verkaufen.
Bei einigen Kunden spielt der Endpreis ja keine Rolle.
Die Marge deckte dann evtl. Gewährleistungsansprüche mir gegenüber oder Aufwände zur Garantieabwicklung.
Brutto für Netto rechnet sich langfristig nicht. Das muss man schon realistisch kalkulieren.
- Geräte raus suchen
- Empfang der Ware
- evtl Abwicklung Umtausch, Schäden
- Steuer auf den erwirtschafteten Betrag
- Übergang der Gewährleistungspflicht auf mich
- +++
ne.
Zitat von @rotogorder:
Achtung bei Einkauf als gewerblicher Kunde bei Cyberport und Co.
- kein Rückgaberecht
- keine Gewährleistung
uvm.
Das ziehen die auch so durch.
Hatte so einige Pleiten damit und viel Lehrgeld bezahlt.
Achtung bei Einkauf als gewerblicher Kunde bei Cyberport und Co.
- kein Rückgaberecht
- keine Gewährleistung
uvm.
Das ziehen die auch so durch.
Hatte so einige Pleiten damit und viel Lehrgeld bezahlt.
Genaugenommen gilt das immer bei B2B selbst bei Amazon.
Auch wenn du die Waren dann an einen gewerblichen Endkunden verkaufst.
Manche Händler sind da kulanter andere nicht.
Versuch mal was in der Metro umzutauschen 😂
Moin,
Die gesetzliche Gewährleistung gilt I.d.R. auch B2B! Allerdings kann, im Gegensatz zu B2C, diese Gewährleistung vertraglich eingeschränkt werden. Es gibt Distributoren, die die volle Gewährleistung gewähren, sogar ein paar Tage langer, damit die Zeit zwischen Ankunft der Ware beim Händler und der Auslieferung zum Kunden abgedeckt ist und es gibt natürlich die, die B2B kaum oder gar nichts einräumen.
Das "Umtausch- oder Ruckgaberrecht" wie es im Fernabsatz geregelt ist, hat natürlich bei B2B keinerlei Auswirkung, weil das eben nur für B2C gilt.
lks
Die gesetzliche Gewährleistung gilt I.d.R. auch B2B! Allerdings kann, im Gegensatz zu B2C, diese Gewährleistung vertraglich eingeschränkt werden. Es gibt Distributoren, die die volle Gewährleistung gewähren, sogar ein paar Tage langer, damit die Zeit zwischen Ankunft der Ware beim Händler und der Auslieferung zum Kunden abgedeckt ist und es gibt natürlich die, die B2B kaum oder gar nichts einräumen.
Das "Umtausch- oder Ruckgaberrecht" wie es im Fernabsatz geregelt ist, hat natürlich bei B2B keinerlei Auswirkung, weil das eben nur für B2C gilt.
lks
Ist halt auch Vorteil am Einzelunternehmen
Jain, kann funktionieren, muss aber nicht.
Gibt da ein paar Fallstricke:
- Rechnungspflicht B2C ist anders als B2B. Hatten hier im Forum mal genauso einen Fall wo ein Einzelunternehmer als B2C bestellt hat und der Lieferant keine Rechnung ausstellen wollte. -> Er war nicht verpflichtet.
- Lautet die Bezeichnung des Einzelunternehmens "Max Mustermann IT Beratung" und du bestellst als "Max Mustermann" dann bekommst du keine "gültige" Rechnung für dein Einzelunternehmen und kannst z.B. keine Vorsteuer abziehen.
- spätestens 2028 ist das Thema für Rechnungen > 250€ erledigt. Dann ist die e-Rechnung im B2B komplett Pflicht. Dann musst du B2B bestellen, sonst bekommst du keine E-Rechnung.
Zitat von @Delta9:
Gibt da ein paar Fallstricke:
- Rechnungspflicht B2C ist anders als B2B. Hatten hier im Forum mal genauso einen Fall wo ein Einzelunternehmer als B2C bestellt hat und der Lieferant keine Rechnung ausstellen wollte. -> Er war nicht verpflichtet.
Gibt da ein paar Fallstricke:
- Rechnungspflicht B2C ist anders als B2B. Hatten hier im Forum mal genauso einen Fall wo ein Einzelunternehmer als B2C bestellt hat und der Lieferant keine Rechnung ausstellen wollte. -> Er war nicht verpflichtet.
Aber der Verkäufer muß eine Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen sofern der Verkäufer gewerblich handelt und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Mehrwertsteuer muß auch gegenüber einem Verbraucher auf der Quittung ausgewiesen werden. Und Quittungen müssen von FA auch anerkannt werden, auch wenn da manche Sachbearbeiter Herumstankern mögen.
ljs
Spannend finde ich Händler im Ausland. Egal ob EU oder außerhalb.
Da ist alles dabei. Rechnungen mit polnischer USTID und 19% Abzug, über Rechnungen aus China ohne USTID mit 19%, Rechnungen aus China mit deutscher gefälschter USTID und 19% Abzug und allen möglichen Varianten davon.
Spanenderweise bekommt man in den meisten Fällen die 19% zurück wenn man fragt. Die wissen also schon was sie tun
Bei solchen Dingen buche ich Brutto für Netto um auf Nummer sicher zu gehen.
Stefan
Da ist alles dabei. Rechnungen mit polnischer USTID und 19% Abzug, über Rechnungen aus China ohne USTID mit 19%, Rechnungen aus China mit deutscher gefälschter USTID und 19% Abzug und allen möglichen Varianten davon.
Spanenderweise bekommt man in den meisten Fällen die 19% zurück wenn man fragt. Die wissen also schon was sie tun
Stefan
Zitat von @Delta9:
Gibt da ein paar Fallstricke:
- Rechnungspflicht B2C ist anders als B2B. Hatten hier im Forum mal genauso einen Fall wo ein Einzelunternehmer als B2C bestellt hat und der Lieferant keine Rechnung ausstellen wollte. -> Er war nicht verpflichtet.
Aber der Verkäufer muß eine Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen sofern der Verkäufer gewerblich handelt und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Mehrwertsteuer muß auch gegenüber einem Verbraucher auf der Quittung ausgewiesen werden. Und Quittungen müssen von FA auch anerkannt werden, auch wenn da manche Sachbearbeiter Herumstankern mögen.
Gibt da ein paar Fallstricke:
- Rechnungspflicht B2C ist anders als B2B. Hatten hier im Forum mal genauso einen Fall wo ein Einzelunternehmer als B2C bestellt hat und der Lieferant keine Rechnung ausstellen wollte. -> Er war nicht verpflichtet.
Aber der Verkäufer muß eine Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen sofern der Verkäufer gewerblich handelt und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Mehrwertsteuer muß auch gegenüber einem Verbraucher auf der Quittung ausgewiesen werden. Und Quittungen müssen von FA auch anerkannt werden, auch wenn da manche Sachbearbeiter Herumstankern mögen.
Genau, der Verkäufer muss eine Quittung mit den mit den Pflichtangaben ausstellen . Aber als gewerblicher Kunde brauchst du eine Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Mal als Beispiel: Du kaufst als "Privatperson" bei "Geiz ist geil" einen Laptop und bekommst den Kassenbon. Dort sehen alle Angaben des Verkäufers drauf, die MWST ist korrekt ausgewiesen. Eine Rechnungspflicht gegenüber Privatpersonen besteht nur in wenigen Ausnahmen.
Willst du nun diesen Vorgang in deinem Einzelunternehmen weiterverwenden hast du ein Problem. Du brauchst eine richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben die du nicht hast.
Zu der Namensgebung: Da hast du Glück einen kulanten SB zu haben.
Zum Teil reichen schon minimale Abweichungen im Firmennamen aus um als anderes Unternehmen zu gelten bzw. dann nicht mehr im Namen des Unternehmens zu handeln:
Z.B "Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist nicht die "Max Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" und auch nicht die "Max Mustermann UG" oder die "MAX Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" oder die "MAX Mustermann UG(haftungsbeschränkt)"
Ist leider so. Es zählt nur der Name der im HR oder Gewerbe eingetragen ist. Keinerlei Abweichung ist zulässig, nicht mal ein Leerzeichen mehr oder weniger.
Ist bei nem "Einzelunternehmer" auch völlig irrelevant, weils am Ende um die "Widmung" der Ware geht und der Name auf der Rechnung zwangsläufig der gleiche ist. Das Du das als "IT-Consultant" verkaufst hat ja keinerlei rechtliche Bewandnis - "ihr" seid ja personenidentisch. Du kannst Deine persönliche Haftung ja auch nicht an den "IT-Consultant" auslagern 
Bei ner z.B. Kapitalgesellschaft weicht dagegen der juristische Schuldner von der natürlichen Person ab, d.h. Du müsstest die "privat" gekaufte Ware erst wieder in die Gesellschaft einbringen (ähnlich z.B. eines Firmenwagens). Was aber Schwachsinn ist, weil Deine Gesellschaft dann bei der von Dir - privat - angekaufte Ware die UmSt. nicht mehr abziehen darf - bzw. eigentlich anderes herum: Weil Du als Privatpersonen dabei keine MwSt. berechnen/durchreichen darfst.
PS: Insofern stellst Du Dich imho häufig besser, wenn Du als Einzelunternehmern nach außen hin die höheren Verbraucher-Rechte einforderst indem Du das IT-Consultant beim Einkauf eher selektiv anwendest
Bei ner z.B. Kapitalgesellschaft weicht dagegen der juristische Schuldner von der natürlichen Person ab, d.h. Du müsstest die "privat" gekaufte Ware erst wieder in die Gesellschaft einbringen (ähnlich z.B. eines Firmenwagens). Was aber Schwachsinn ist, weil Deine Gesellschaft dann bei der von Dir - privat - angekaufte Ware die UmSt. nicht mehr abziehen darf - bzw. eigentlich anderes herum: Weil Du als Privatpersonen dabei keine MwSt. berechnen/durchreichen darfst.
PS: Insofern stellst Du Dich imho häufig besser, wenn Du als Einzelunternehmern nach außen hin die höheren Verbraucher-Rechte einforderst indem Du das IT-Consultant beim Einkauf eher selektiv anwendest
Moin,
an den TO: Du machst das richtig. Da, wo Du unsicher bist, den Steuerberater fragen und das mit ihm abklären, wie er es haben will. Und auch ansonsten passt das.
Denn:
Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist exakt die "Max Mustermann UG (haftungsbeschränkt), sofern es sich um denselben Unternehmer/Rechtsträger handelt, spricht: selbe Anschrift, selber Ort, und nicht eine UG in Berlin, eine in München.
Es ist daher dem Einzelgewerbe immanent, dass nicht die Rechnung, sondern der Zweck+Inhalt die Zuordnung bestimmt.
Beispiel:
Der TO kauft ein iPad für die Verwaltung seiner Kunden. --> Betriebsausgabe
Der TO kauft ein iPad für seine Tochter, was sie für die Schule braucht --> Privatkauf, keine Betriebsausgabe
Der TO kauft zwei iPads auf einmal in einer Rechnung und nutzt 1 selbst für die Verwaltung seiner Kunden und 1 ist für seine Tochter. Da reicht eine kurze Notiz auf oder bei der Rechnung für 1x Betriebsausgabe und 1x Privatkauf.
Deutsche Steuerregeln können einen um den Verstand bringen, aber ganz so arg ist es dann glücklicherweise doch nicht 😉
an den TO: Du machst das richtig. Da, wo Du unsicher bist, den Steuerberater fragen und das mit ihm abklären, wie er es haben will. Und auch ansonsten passt das.
Denn:
Zitat von @Delta9:
Mal als Beispiel: Du kaufst als "Privatperson" bei "Geiz ist geil" einen Laptop und bekommst den Kassenbon. Dort sehen alle Angaben des Verkäufers drauf, die MWST ist korrekt ausgewiesen. Eine Rechnungspflicht gegenüber Privatpersonen besteht nur in wenigen Ausnahmen.
Willst du nun diesen Vorgang in deinem Einzelunternehmen weiterverwenden hast du ein Problem. Du brauchst eine richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben die du nicht hast.
Das ist falsch. Der Kassenbon reicht aus, es besteht Personenidentität. Der Kassenbon reicht im Übrigen sogar für eine GmbH, auch die darf im Mediamarkt einkaufen (es gibt da ggf. steuerlich etwas zu beachten in Abhängigkeit vom Gesamtpreis, aber auch das ist unabhängig von dem, der kauft).Mal als Beispiel: Du kaufst als "Privatperson" bei "Geiz ist geil" einen Laptop und bekommst den Kassenbon. Dort sehen alle Angaben des Verkäufers drauf, die MWST ist korrekt ausgewiesen. Eine Rechnungspflicht gegenüber Privatpersonen besteht nur in wenigen Ausnahmen.
Willst du nun diesen Vorgang in deinem Einzelunternehmen weiterverwenden hast du ein Problem. Du brauchst eine richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben die du nicht hast.
Zu der Namensgebung: Da hast du Glück einen kulanten SB zu haben.
Zum Teil reichen schon minimale Abweichungen im Firmennamen aus um als anderes Unternehmen zu gelten bzw. dann nicht mehr im Namen des Unternehmens zu handeln:
Z.B "Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist nicht die "Max Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" und auch nicht die "Max Mustermann UG" oder die "MAX Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" oder die "MAX Mustermann UG(haftungsbeschränkt)"
Auch das ist ebenso falsch.Zum Teil reichen schon minimale Abweichungen im Firmennamen aus um als anderes Unternehmen zu gelten bzw. dann nicht mehr im Namen des Unternehmens zu handeln:
Z.B "Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist nicht die "Max Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" und auch nicht die "Max Mustermann UG" oder die "MAX Mustermann UG
(haftungsbeschränkt)" oder die "MAX Mustermann UG(haftungsbeschränkt)"
Max Mustermann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist exakt die "Max Mustermann UG (haftungsbeschränkt), sofern es sich um denselben Unternehmer/Rechtsträger handelt, spricht: selbe Anschrift, selber Ort, und nicht eine UG in Berlin, eine in München.
Ist leider so. Es zählt nur der Name der im HR oder Gewerbe eingetragen ist. Keinerlei Abweichung ist zulässig, nicht mal ein Leerzeichen mehr oder weniger.
Im Gewerberegister steht bei Einzelpersonen = "klassischer Gewerbetreibender" nur der Name. Alles was da an Zusatz drin ist, ist ein Zusatz. Ein Gewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag führt keine Firma, sondern nur eine Gewerbebezeichnung. Es muss nur klar und deutlich sein, um wen es geht.Es ist daher dem Einzelgewerbe immanent, dass nicht die Rechnung, sondern der Zweck+Inhalt die Zuordnung bestimmt.
Beispiel:
Der TO kauft ein iPad für die Verwaltung seiner Kunden. --> Betriebsausgabe
Der TO kauft ein iPad für seine Tochter, was sie für die Schule braucht --> Privatkauf, keine Betriebsausgabe
Der TO kauft zwei iPads auf einmal in einer Rechnung und nutzt 1 selbst für die Verwaltung seiner Kunden und 1 ist für seine Tochter. Da reicht eine kurze Notiz auf oder bei der Rechnung für 1x Betriebsausgabe und 1x Privatkauf.
Deutsche Steuerregeln können einen um den Verstand bringen, aber ganz so arg ist es dann glücklicherweise doch nicht 😉
- spätestens 2028 ist das Thema für Rechnungen > 250€ erledigt. Dann ist die e-Rechnung im B2B komplett Pflicht. Dann musst du B2B bestellen, sonst bekommst du keine E-Rechnung.
Auch das ist in dieser Totalität nicht korrekt. Denn auch 2028 jeder Verkäufer berechtigt, nicht nur B2B E-Rechnungen zu erstellen, sondern auch B2C. Das machen ja auch die meisten heute so, weil es viel zu aufwendig ist, nach Kundengruppen zu unterscheiden, als einfach die Rechnung zu erstellen und zu versenden (denn auch bei B2C würde ja die "Nicht-Rechnungserstellung" kaum Arbeit sparen, weil gleichwohl steuerlich Aufzeichnungen über die Umsätze geführt werden müssen).