coltseavers
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Kunde zahlt nicht

Hallo zusammen,
ich habe derzeit einen Kunden, der in Zahlungsverzug ist und auf mehrere Kontaktaufnahmen meinerseits über mehrere Kanäle nicht reagiert. Der Kunde hat u.a. auch Cloudspeicher für Backups bei mir und E-Mail-Postfächer über mich laufen, wofür ich jeweils in Vorleistung gehe und nachträglich ihm in Rechnung stelle.
Die Frage ist nun, ob ich bei weiter ausbleibender Zahlung berechtigt bin ihm diese Zugänge zu sperren (nach vorheriger Androhung). Ohne Backup mag sein System weiter laufen, aber ohne E-Mail-Postfach (Passwort ändern) dürfte er mehr oder weniger sofort handlungsunfähig sein - es wäre also ein harter Schritt, aber ich habe ohnehin so langsam die Befürchtung, dass sich die Zusammenarbeit dem Ende nähert. Deshalb habe ich da jetzt nur noch wenig Antrieb dem Kunden die Providerkosten weiter vorzustrecken und auf den Kosten am Ende sitzen zu bleiben.

Eure Empfehlungen dazu?

Gruß
Colt

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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 05:11 Uhr

Kraemer
Kraemer 31.05.2023 um 14:02:50 Uhr
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Moin,
Zitat von @coltseavers:

Eure Empfehlungen dazu?
sieh in deinem Vertrag nach, was dir erlaubt ist. Ohne Vertragliche Regelung guckst du in die Röhre!

Gruß
godlie
godlie 31.05.2023 um 14:03:17 Uhr
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Hallo,

bevor du ihm was abdrehst, frag einen Anwalt.

grüße
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 31.05.2023 um 14:06:45 Uhr
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Moin,

IANAL!

Am besten gerichtliche Mahnung zustellen lassen.

Und Email-Postfach enfach abstellen ist sehr risikoreich. Sollte auf jeden Fall mit genügend Vorwarung (mindestens eine Woche) erfolgen.

lks

PS. "Störungen in der Email-Zustellung kann es aber durchaus hin und wieder geben, z.B. wenn der Zugang mal für einen Tag nicht geht."

PPS: Verwalter er eselbst den Zugang zu Provider oder läuft das alles über Deinen Account?
lcer00
lcer00 31.05.2023 um 14:08:12 Uhr
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Hallo,

frag Deinen Anwalt.

Allerdings passieren doch immer wieder Fehler, auch bei Cloudanwendungen. Zum Beispiel könnte der Zugriff wegen Wartungsarbeiten unterbrochen werden….

Grüße

lcer
Visucius
Visucius 31.05.2023 aktualisiert um 14:09:49 Uhr
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Interessante Konstruktion, dass Du Provider-Kosten vorstreckst?!

Bei mir läuft das alles über die jeweiligen Kunden, denen ich beim Provider ein Konto angelegt habe. Damit haftet wenigsten auch der Nutznießer des Vertrags für den Kram den er verbockt face-wink
MrHeisenberg
MrHeisenberg 31.05.2023 um 14:17:03 Uhr
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Moin,

wie siehts aus mit Inkasso? in AT kannst ein Inkasso damit beauftragen und die holen sich dann deine Kohle vom Kunden, denke in DE wird's nicht anders laufen?

Datensicherung oder Mail abdrehen da kann dir sicherlich schnell ein Strick draus gedreht werden, auch wenn "Wartungsarbeiten" sein Mail usw. Blockieren müssen diese im Verhältnis stehen, wenn der dir draufkommt dass du Ihn "Pflanzen" wolltest, kanns für dich schnell eng werden.

Am Besten denke ich wäre hier mit deinen Anwalt zu sprechen, alles was hier rumkommt denke ich ist eher als guter Ratschlag zu sehen da kaum jemand hier als Anwalt in einem IT-Forum am weg ist, sicher haben viele hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht, aber ein RA kann dir hier schnell Optionen aufzeigen wie du zu deiner Kohle kommst.

Grüße
ukulele-7
ukulele-7 31.05.2023 um 14:23:34 Uhr
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Nach 1) eigener Mahnung und 2) Anwaltliches Mahnschreiben dann bei nicht Reaktion 3) Mahnverfahren, etc. macht jeder Wald und Wiesen Anwalt. Der kann dir auch alle anderen Fragen beantworten, die Kosten des Mahnverfahrens musst du vermutlich vorstrecken aber wenn dein Kunde zahlen kann kriegst du die meistens wieder + ggf.. Zinsen.

Die Leistung kann vermutlich ziemlich zeitnah gekündigt und die Daten nach setzen einer Frist gelöscht werden aber niemand hier (mich eingeschlossen) macht Rechtsberatung, niemand hier kennt deinen Vertrag und niemand hier wird sich jetzt hinsetzen und ins HGB schauen, das ist wirklich nicht die Frage für ein Admin Forum.
maretz
maretz 31.05.2023 um 14:26:11 Uhr
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also - generell anwalt wäre ne gute idee... Dann deinen Vertrag lesen - und den Vertrag halt ganz einfach kündigen. Nach ablauf der Kündigungsfrist bist du natürlich nicht mehr verpflichtet dem was vorzuhalten (kündigung natürlich am besten mit Zeugen u. Einschreiben).

Und natürlich macht man gerne eine Übergabe ... soweit die bestehenden Rechnungen bezahlt sind ...
clSchak
clSchak 31.05.2023 um 14:33:23 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Nach 1) eigener Mahnung und 2) Anwaltliches Mahnschreiben dann bei nicht Reaktion 3) Mahnverfahren, etc. macht jeder Wald und Wiesen Anwalt. Der kann dir auch alle anderen Fragen beantworten, die Kosten des Mahnverfahrens musst du vermutlich vorstrecken aber wenn dein Kunde zahlen kann kriegst du die meistens wieder + ggf.. Zinsen.

Die Leistung kann vermutlich ziemlich zeitnah gekündigt und die Daten nach setzen einer Frist gelöscht werden aber niemand hier (mich eingeschlossen) macht Rechtsberatung, niemand hier kennt deinen Vertrag und niemand hier wird sich jetzt hinsetzen und ins HGB schauen, das ist wirklich nicht die Frage für ein Admin Forum.

du kannst direkt nach erreichen des Zahlungsziels das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Man muss lediglich einmal, entweder direkt in der Rechnung oder über eine Mahnung ein dediziertes Zahlungsziel mit einem verbindlichen Datum nennen, z.B. "10 T nach Rechnungsdatum netto" oder "Zahlbar bis zum 29.02.2004 netto". Alles andere ist nur "nett" aber nicht zwingend erforderlich.

Wenn du keinen expliziten Vertrag hast würde ich dennoch über einen Anwalt gehen, du wirst ja Regelmäßig eine Rechnung erstellt haben und daraus kann man zur Not, denke ich, eine Gewohnheit ableiten was einem mündlichen Vertrag ähnlich ist. Aber das musst dann man besten mit einem Rechtsberater besprechen. Aber eine ordentliche Kündigung kann immer ausgesprochen werden face-wink.-
heavenscent
heavenscent 31.05.2023 um 14:36:04 Uhr
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Steht das nicht in deinen AGB wie da verfahren wird?
ukulele-7
ukulele-7 31.05.2023 um 14:43:45 Uhr
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Naja mindestens eine Mahung oder mehr gehört schon zum guten Ton aber das kommt ja auch drauf an wie sich der Kunde verhält oder ob man villeicht weiß das er wirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Die Mahnung müsste formlos möglich sein, das heißt ein Anruf ist genauso gut. Allerdings sind schriftliche Mahnungen viel besser zu dokumentieren und schlicht und einfach.
pasu69
pasu69 31.05.2023 um 19:58:22 Uhr
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Es bedarf keiner 1., 2. oder 3. Mahnung mehr - schon seit Jahren nicht mehr. Das macht man nur aus Kulanz, eine Verpflichtung gibt es nicht. Geschäftskunden kommen in Verzug, wenn sie nach 30 Tagen nicht bezahlt haben.

Zitat § 286 Abs. 3 BGB
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."

Also, wenn diese Frist verstrichen ist, würde ich aus Kulanz noch eine Frist von maximal 5 Werktagen setzen und dann alle Zugänge bis zum Zahlungseingang sperren.
itisnapanto
itisnapanto 01.06.2023 um 08:06:50 Uhr
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Moin,

Wie wäre es denn mal mit hinfahren und das persönliche Gespräch suchen. Wirkt manchmal wunder. Ansonsten würde ich mich auch anwaltlich beraten lassen. Erstgespräche sind meist nicht teuer.
maretz
maretz 01.06.2023 um 08:15:42 Uhr
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Zitat von @itisnapanto:

Moin,

Wie wäre es denn mal mit hinfahren und das persönliche Gespräch suchen. Wirkt manchmal wunder. Ansonsten würde ich mich auch anwaltlich beraten lassen. Erstgespräche sind meist nicht teuer.

Nun - ich denke mal wenn
--- quote ---
ich habe derzeit einen Kunden, der in Zahlungsverzug ist und auf mehrere Kontaktaufnahmen meinerseits über mehrere Kanäle nicht reagiert
--- /qoute ---
bereits zutrifft ist mit "persönlichem Gespräch" auch nicht mehr viel zu holen. Dabei ist es unerheblich ob der TO ggf. die Ursache gesetzt hat oder der Kunde - das kann hier keiner beurteilen... Denn ggf. war ja auch der Service den der TO anbietet so unterirdisch das der Kunde nich zahlen wollte, ggf. war der Service auch gut und der Kunde hat einfach andere Gründe. Aber ich denke wenn auf Anruf, Mail usw. nicht mehr reagiert wird dann ist ein persönliches vorbeifahren sogar eher nachteilig weil es
a) nur Zeit kostet
b) vermutlich nicht zur Klärung beitragen wird
Was bringts also wenn man hinfährt und sich nur streitet? DA würde ich eher im Zweifel nen Anwalt ne Mahnung schicken lassen mit entsprechenden Konsequenzen die angedroht werden. Der kann das immer noch freundlich formulieren, es muss ja nicht gleich "wir schicken dir morgen die örtliche Schlägertruppe vorbei" sein...
itisnapanto
itisnapanto 01.06.2023 um 08:29:59 Uhr
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Zitat von @maretz:

Zitat von @itisnapanto:

Moin,

Wie wäre es denn mal mit hinfahren und das persönliche Gespräch suchen. Wirkt manchmal wunder. Ansonsten würde ich mich auch anwaltlich beraten lassen. Erstgespräche sind meist nicht teuer.

Nun - ich denke mal wenn
--- quote ---
ich habe derzeit einen Kunden, der in Zahlungsverzug ist und auf mehrere Kontaktaufnahmen meinerseits über mehrere Kanäle nicht reagiert
--- /qoute ---
bereits zutrifft ist mit "persönlichem Gespräch" auch nicht mehr viel zu holen. Dabei ist es unerheblich ob der TO ggf. die Ursache gesetzt hat oder der Kunde - das kann hier keiner beurteilen... Denn ggf. war ja auch der Service den der TO anbietet so unterirdisch das der Kunde nich zahlen wollte, ggf. war der Service auch gut und der Kunde hat einfach andere Gründe. Aber ich denke wenn auf Anruf, Mail usw. nicht mehr reagiert wird dann ist ein persönliches vorbeifahren sogar eher nachteilig weil es
a) nur Zeit kostet
b) vermutlich nicht zur Klärung beitragen wird
Was bringts also wenn man hinfährt und sich nur streitet? DA würde ich eher im Zweifel nen Anwalt ne Mahnung schicken lassen mit entsprechenden Konsequenzen die angedroht werden. Der kann das immer noch freundlich formulieren, es muss ja nicht gleich "wir schicken dir morgen die örtliche Schlägertruppe vorbei" sein...

Grüß dich,

naja denken kann ich mir viel . Hat der TO ja nicht beschrieben. Ich kann nur aus Erfahrung berichten. Ich meine dann auch nichts mit streiten etc. Bei mir hat es schon das eine oder andere mal geholfen. Auf Mails wurde nicht reagiert, Anrufe wurde man vertröstet. Dann spontan mal persönlich aufgeschlagen und ein freundliches Gespräch geführt. Danach wurden die Rechnungen zeitnah beglichen. Die Gründe können unterschiedlich sein.

Aber hängt natürlich auch stark die Beziehung zum Kunden ab und wie weit der weg wohnt. Das stimmt schon.
ukulele-7
ukulele-7 01.06.2023 um 08:48:13 Uhr
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Der OP hat sich ja scheinbar verabschiedet ohne hier auf Rückfragen einzugehen, daher ist das hier alles Spekulation. Wir wissen nicht, ob er vielleicht einen Vertrag hat der Dinge wie Zahlungsverzug oder Ausfall regelt. Er kann sehr wahrscheinlich ein anwaltliches Mahnverfahren starten und sollte das auch tun. Er kann vermutlich den Vertrag aufkündigen und sollte das auch tun. Ob er die Leistung einfach einstellen kann oder sogar die Daten einfach löschen kann wage ich nicht zu behaupten, das könnte auch Konsequenzen haben von denen wir hier nichts wissen können.