pelzfrucht
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Neu Gerät privat gekauft - Hersteller verweigert Gewährleistung

Moin,

ich habe einen defekten USB Stick mit Hardware Verschlüsselung rumliegen den ich vor 5 1/2 Monaten gekauft habe.
Dieser ist jedoch defekt. Ich habe den USB Stick bei einer Privat Person bei eBay neu gekauft.

Nun, dacht ich gehste zum Hersteller und schilderst das, Antwort?

Peter provides a non-transferable warranty to the purchaser of Peter hardware product purchased from an authorized Peter reseller. This means that if you purchase something from another user
on Ebay or any other end user share or selling site that this would be considered an unauthorized reseller and would not have any warranty from us as stated in our warranty policy. Unfortunately this
means we would not be able to replace it.
(Herstellername in Peter geändert)

Meine Frage ist nun:
Kann sich ein Hersteller wirklich einfach so aus den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen rausdrehen wenn man das Gerät bei einem inoffiziellen Händler (Privat Person) gekauft hat?

Ärgert mich eherlichgesagt.

Viele Grüße
pelzfrucht

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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 21:11 Uhr

Vision2015
Lösung Vision2015 17.11.2016 um 20:43:18 Uhr
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nabend...
ja, kann er!

Frank
certifiedit.net
Lösung certifiedit.net 17.11.2016 um 20:43:55 Uhr
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Hallo,

wenn das Ding nicht in Dtld gekauft wurde oder Nachweislich irgendwas gedreht wurde.

Wobei es natürlich auch drauf ankommt in welcher Preisklasse.

Wir hier sind aber der falsche Ansprechpartner. Wenn dich das ärgert, geh zum Anwalt. Ob das allerdings zu was führt...

VG

Christian
Holle1991
Lösung Holle1991 17.11.2016 um 20:46:12 Uhr
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Ja kann er, denn beim privaten Verkauf überträgt der Verkäufer nicht den Gewährleistungsanspruch an den Käufer. Dies kann lediglich der Hersteller.
Der Hersteller kann dann sogar dem ursprünglichen Käufer den Gewährleistungsspruch absprechen.

Bei sowas ist man immer der gea.
IrunGoldstein
Lösung IrunGoldstein 17.11.2016 um 20:50:40 Uhr
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Hi pelzfrucht,

Hersteller Garantie(freiwillig) != Gesetzliche Gewährleistung (Verkäufer / Händler)

Wenn der ebay Verkäufer die Ware als Neu verkauft hat, dann musst du deine Gewährleistungsansprüche gegen ihn geltend machen. Sollte er diesem nicht einwilligen dann hilft dir dein Rechtsverdreher deiner wahl.

Grüße
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 17.11.2016 aktualisiert um 21:32:04 Uhr
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Der Hersteller steht in keinem Vertragsverhältnis zu Dir, sondern der Händler. Alle Ansprüche sind gegen den Verkäufer zu richten, ggf. mit Hilfe eines Meinungsverstärkers oder eines Rechtsverdrehers Deiner Wahl.

lks
pelzfrucht
pelzfrucht 17.11.2016 aktualisiert um 21:33:58 Uhr
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Hi,

Danke für die Antworten!
Zugegebenerweise nicht das was ich gerne gehört hätte, aber so sei es nun.

@certifiedit.net
Doch Doch, Gerät hier in Deutschland , Neu und Original Verpackt gekauft.
Einziger Haken: Privat.

@IrunGoldstein @lks
Hersteller Garantie(freiwillig) != Gesetzliche Gewährleistung (Verkäufer / Händler)
Genau.
Nur bin ich davon ausgegangen das der Hersteller seine Garantie zwar von solchen Bedingungen abhängig machen kann, also ich muss nun auf meine 5 Jahre Garantie verzichten - Aber die Gesetzliche Gewährleistung würde erhalten bleiben (auch bei Privatkauf). Dachte Ich.
Blöde ist, ich glaube damals stand dort ohne Gewährleistungsansprüche. Ich weiß das auch Privatpersonen dies nicht vollständig ausschließen können aber da hab ich eherlich gesagt keine große Lust drauf.

Also bin ich wie schon gesagt sagt, gear** und bleibe nun auf meinen 30 € sitzen?
Bevor jetzt schmunzelnde Kommentare kommen das der Betrag doch lächerlich sei,
Ich bin Schüler und mir tut sowas entsprechend halt weh face-smile

Trotzdem vielen Dank
Viele Grüße
pelzfrucht
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.11.2016 aktualisiert um 21:39:00 Uhr
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Dann tritt dem Verkäufer halt auf die Füße.

und scha, ob der wirklich nur privat verkauft oder größeren umsatz hat. Wenn der das zeug mehrmals verkauft hat, kann er sich nicht auf privatkauf herausreden. Dann ist es gewerblich.

S hau Dir also das ebay-profil des verkäufers an und wenn der öfter mal it-savhen verkauft könnte das durchaus ein gewerblicher sein.

lks
manuel-r
manuel-r 17.11.2016 um 21:48:29 Uhr
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Lies BGB §§433 ff
Dein Vertragspartner ist der eBay-Verkäufer. Dieser muss grundsätzlich die Gewährleistung übernehmen sofern er diese nicht vor/bei Abschluss der Kaufvertrages wirksam ausgeschlossen hat. Ob dem so ist oder nicht musst du wissen.

Der Hersteller ist aus der Nummer völlig raus. Nach den o. g. §§ hat der Verkäufer Gewährleistung zu bieten und für einen Sachmangel einzustehen. Gibt ein Hersteller eine freiwillige Garantie dann darf er diese selbstverständlich an von ihm selbst festgelegte Bedingungen knüpfen. In deinem Fall halt
Peter provides a non-transferable warranty to the purchaser of Peter hardware product purchased from an authorized Peter reseller.

PS:
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich meine persönliche Einschätzung auf Grundlage des BGB dar.
StefanKittel
StefanKittel 18.11.2016 um 00:35:41 Uhr
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Hallo,

auch hier keine Rechtsberatung.

Das vom Hersteller ist korrekt, wenn auch nicht nett.
Das nächste mal sagst Du, dass Du es geschenkt bekommen hast. Daher keine Rechnung.

Zurück zum Verkäufer.
Beim Verkauf von Privat an Privat kann man auch die Gewährleistung ausschliessen.
Wenn ich privat was verkaufe, will ich ja nicht, dass der Käufer nach 5 Monaten kommt und sagt, dass irgendwas nicht gehen würde.

Anders ist das wenn der Verkäufer gewerblich verkauft.
Das hat auch wenig damit zu tun was er sagt, sondern was er macht.
Wenn er Dinge er viele Dinge regelmäßig verkauft, handelt er gewerblich.
Dann kann er auch die Gewährleistung nicht ausschliessen. Auch nicht bei Gebrauchtwaren.

Auch macht er sich vermutlich strafbar, da er darauf keine Steuern zahlt.
Und wer weiß wo er die Sachen her hat. Aber das ist geraten.

Fazit: Wenn Du etwas von einer Privatperson kaufst, egal ob neu oder gebraucht bekommst Du keine Gewährleistung und manchmal auch keine Garantie.

Stefan