Passwort-Threads in der Sektion IT-Sicherheit
Hallo Allerseits!
Ich habe heute diverse Threads zensieren, in den Papierkorb verschieben, Kommentare und Links löschen müssen, da sich bei euch in Deutschland die Gesetzeslage geändert hat, siehe hierzu auch: Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Ich bitte euch daher keine Passwort-Threads mehr zu erstellen, die darauf abzielen eine Softwareempfehlung zur Umgehung eines Passwortes oder gar eine Anleitung dazu zu erhalten; widrigenfalls werde ich derartige Threads in Zukunft wortlos löschen!
Interessiertem Fachpublikum stehe ich auch weiterhin in konkreten Fragen zur IT-Sicherheit via E-Mail zur Verfügung; dabei ist zu beachten, dass ich mich strikt an die Vorgaben der Paragraphen 202ff, 303f StGB halten werde.
Das bedeutet der Fragesteller möchte mir bitte nachweisen, dass er auch tatsächlich befugt ist derartige Sicherheitsüberprüfungen in und an dem in Betracht kommenden Netzwerk durchzuführen.
Dies geschieht elegant, indem die Absenderaddresse auf die Adminmailbox und eine Firmendomain verweist; also z.B. admin@<firmendomain.tld>.
Mein E-Mail Kontakt kann via PN abgefragt werden
Private Anfragen werde ich nicht beachten...
saludos
gnarff
Ich habe heute diverse Threads zensieren, in den Papierkorb verschieben, Kommentare und Links löschen müssen, da sich bei euch in Deutschland die Gesetzeslage geändert hat, siehe hierzu auch: Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Ich bitte euch daher keine Passwort-Threads mehr zu erstellen, die darauf abzielen eine Softwareempfehlung zur Umgehung eines Passwortes oder gar eine Anleitung dazu zu erhalten; widrigenfalls werde ich derartige Threads in Zukunft wortlos löschen!
Interessiertem Fachpublikum stehe ich auch weiterhin in konkreten Fragen zur IT-Sicherheit via E-Mail zur Verfügung; dabei ist zu beachten, dass ich mich strikt an die Vorgaben der Paragraphen 202ff, 303f StGB halten werde.
Das bedeutet der Fragesteller möchte mir bitte nachweisen, dass er auch tatsächlich befugt ist derartige Sicherheitsüberprüfungen in und an dem in Betracht kommenden Netzwerk durchzuführen.
Dies geschieht elegant, indem die Absenderaddresse auf die Adminmailbox und eine Firmendomain verweist; also z.B. admin@<firmendomain.tld>.
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gnarff
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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 22:11 Uhr