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Pflichtangaben in geschäftlichen Mails

Ein neues Gesetz fordet einige Angaben in geschäftlichen Mails

Hallo *.*

bevor ich versuche den Sachverhalt zu erklären, poste ich besser den Link. face-smile

http://www.computerwoche.de/job_karriere/personal_management/586475/


allen ein schönes und ruhiges WE
Meinereiner

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Ausgedruckt am: 26.04.2024 um 17:04 Uhr

Mitglied: Supaman
Supaman 02.02.2007 um 12:36:27 Uhr
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müssen die angaben auch bei normaler kommunikation wie terminabsprachen, gesprächsnotizen, produktinformationen angegeben werden?

oder nur bei versand von mails mit handlungscharacter (angebote, rechnungen, verträge)
Mitglied: SlainteMhath
SlainteMhath 02.02.2007 um 12:52:01 Uhr
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Auszug aus dem Artikel:

Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen
Mitglied: meinereiner
meinereiner 02.02.2007 um 12:56:57 Uhr
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müssen die angaben auch bei normaler
kommunikation wie terminabsprachen,
gesprächsnotizen, produktinformationen
angegeben werden?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Mitglied: jackrider
jackrider 07.02.2007 um 08:32:28 Uhr
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Ja, alle Angaben sind Notwendig.

Vorsicht auch bei evtl. Anfragen der Fa.: IgluSoft

Hier werden Angebote eingeholt, die Signatur der E-Mails geprüft und wenn etwas nicht stimmt abgemahnt.

Hier auch einige Infos zur Abmahnung der Fa:
http://forum.webhostlist.de/forum/anbieter/81431-impressum-emails-abmah ...

Viele Grüße
Christoph
Mitglied: PAT-1
PAT-1 18.02.2007 um 21:30:53 Uhr
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Warum macht Ihr Euch die Entscheidung so schwer.

Bei uns in der Firma habe ich es so geregelt, dass an eine E-Mail automatisch die ganze Signatur mit den Pflichtangaben drangehängt wird. Lieber einmal zu oft als zu wenig.