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Rechtliche Fragen: Internetzugang und Webseiten

Hallo!

Ich habe mal eine grundsätzliche, rechtliche Frage, die sich mit dem folgenden Aspekt beschäftigt:

1. Ein Jugendverein stellt innerhalb eines Internetcafés für Jugendliche einen Internetanschluss bereit, wo die Kids dann surfen können.
Immer wieder tauchen ja neue Seiten auf, von wegen "mit wem bist du verwandt?", "teste deinen IQ" und so ein Kram. Nun kann man sich dort ja nun relativ leicht Zugang verschaffen. Die Rechnungsanschrift wird über die IP-Adresse herausgefunden und schon hat man den Schlamassel. Wie steht es um diesen Verein, muss dieser gewisse Rechnungen zahlen? Wie sieht es dann damit aus, wenn jemand zudem falsche Angaben gemacht hat? Dann ist wird eine auftretende Rechnung für angeblich in Anspruch genommene Dienstleistungen erst recht über die IP zugestellt. Ist man dann aus dem Schneider?
In der Regel kann man ja gar nicht alle Seiten auf eine Blacklist setzen - soviele Möglichkeiten und Varianten es von solchen Seiten gibt.

Vielen Dank schonmal - es wäre auch super, wenn es dafür eventuell Gerichtsurteile oder ähnliches gibt (eventuell auch VO oder sonstige Vorschriften).

Content-ID: 55652

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 08:12 Uhr

aqui
aqui 02.04.2007 um 16:21:52 Uhr
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Das ist Unsinn. Die Anschrift wird niemals über die IP rausgefunden denn die IP ist dem Carrier (ISP) zugeordnet und niemlas einem Endkunden, es sei denn der Endkunde hat feste IPs gebucht. Aber auch dann ist der Carrier aus Datenschutzgründen nicht verpflichtet diese Daten Dritten zugänglich zu machen.
Ausserdem wird deine IP wie du ja weisst bei der Einwahl dynamisch per PPP oder PPPoE vergeben. D.h. ein paar Stunden oder Minuten später hat diese IP jemand völlig anderes.
Adressangaben werden immer manuell eingegeben und müssen auch so bestätigt werden. Genau wie die Geschäftsfähigkeit, bevor ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Zudem gelten alle Internetgeschäfte als Haustürgeschäfte und können innerhalb 2 Wochen widerrufen werden.
chefkochbln
chefkochbln 02.04.2007 um 16:29:39 Uhr
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Öhm.... das sehe ich anders: Wenn im Internet Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die einen finanziellen Aspekt besitzen und es werden falsche Angaben gemacht (beim Namen bspw.), so kann über die IP-Adresse herausgefunden werden (wenn denn der Leistungsgeber das möchte), zu welchem Kunden diese zu einer bestimmten Zeit gehört hat, um den vermeintlichen Leistungsnehmer in Regress zu nehmen.
Anders herum gesagt: Sicherlich ist die IP-Adresse lediglich dem ISP zugeordnet, jedoch können unter bestimmten Aspekten die Daten des jeweiligen Kunden herausgegeben werden.
Ferner ist ein ISP dazu verpflichtet, die Daten aus eben rechtlichen Gründen für eine bestimmte Anzahl von Tagen (meines Erachtens 80) zu speichern - und darunter fällt auch die IP-Adresse.
ich1987
ich1987 02.04.2007 um 16:51:12 Uhr
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Der ISP darf bei pauschal Abrechnungen (DSL Flat) deine IP-Adresse nur für 7 Tagen speichern.
chefkochbln
chefkochbln 02.04.2007 um 17:03:46 Uhr
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Das würde ja folgendes bedeuten:

Ich bestelle irgendwo in einem Katalog irgend einen Mist, suche mir eine fiktive Adresse heraus und deklariere sie als Rechnungsadresse. Da eine Rechnung eh erst nach 14 Tagen versucht wird, zu zu stellen, ist man dann doch fein raus oder?
Phalanx82
Phalanx82 02.04.2007 um 17:16:59 Uhr
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Also ich denke wenn da wirklich anhand deiner IP deine
Anschrift etc. ermittelt werden würde und dir dann eine
Rechnung zugeschickt wird, wäre das ziemlich rechtswiedrig
wenn du auf einer solchen IQ-Test Site oder was auch immer
für einer Seite Keinen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch
genommen hast.
Rechtswiedrig im Bezug auf das Anfragen beim ISP nach deinen
Daten, was schon ein ziemlich kriminelles Potential in meinen Augen
darstellt, denn diese Daten bekommt man schließlich dann nicht
einfach am Telefon wenn man schon so dreißt wäre dort anzurufen.
Man müsste diese Anfragen somit schon sehr professionell herrichten
(mit Anwaltsanschreiben etc. was auch immer alles dazu gehört um
den ISP zu überzeugen das diese Anfragen gerechtfertigt und von
einer Behörde (Polizei?/Gericht?) genehmigt ist).
Und man könnte sie wohl auch nur im sehr begrenzten Umfang Pro ISP
anwenden da das ganze sonst sehr verdächtig wäre.

Wenn es auf der Site nicht klar erkenntlich ist das dieser Dienst
etwas kostet, oder diese Kosten irgendwo sehr umständlich zu
erreichen aufgeführt oder versteckt sind, würde ich davon ausgehen
das es sich hier um eine Site mit betrügerischen Absichten handelt.

Von sowas hat man denke ich schon öfter in diversen TV Magazinen
gehört. Solche Sites werben mit vermeindlich kostenlosen Angeboten
hinter denen sich aber kostenpflichte Dienste verstecken, die man meist
unwissentlich akzeptiert und deren Nutzung bestätigt hat.

Ob man solche dann bezahlen muss, müsste wohl im Einzelfall ermittelt
werden und kommt wohl drauf an ob die Site absichtlich die Kosten eines
angebotenen Dienstes verschleiert.
Dazu würde ich dann zu einem Anwalt raten der sich der Sache annimmt.

Sollte das der Fall sein das man dir unberechtig Rechnungen schickt,
wüde ich darauf erstmal nicht reagieren, denn diese zielen darauf ab
verunsicherte Leute zum bezahlen zu bewegen weil sie die Konsequenzen
einer nicht beachteten Rechnung oder Mahnung fürchten.

In einem TV Magazin das ich mal vor längerer Zeit gesehen habe, wurden
so ähnliche Fälle von Betrugen aufgedeckt, wobei viel Geld eingenommen
wurde von den Betreibern solcher Dienste. Eben weil diese Rechnungen
und Mahnungen, die zu Unrecht ausgestellt wurden einfach aus Angst vor
Konsequenzen bezahlt wurden und dazu noch sehr professionell erstellt
waren mit allen möglichen Vertragsklauseln etc. die man angeblich gebrochen
hatte bzw. in Anspruch genommen hatte, versehen waren.

Mfg.
Phalanx82
Phalanx82 02.04.2007 um 17:26:29 Uhr
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Das würde ja folgendes bedeuten:

Ich bestelle irgendwo in einem Katalog
irgend einen Mist, suche mir eine fiktive
Adresse heraus und deklariere sie als
Rechnungsadresse. Da eine Rechnung eh erst
nach 14 Tagen versucht wird, zu zu stellen,
ist man dann doch fein raus oder?


Nein ist man nicht, da man Waren in der Regel nur gegen Barzahlung
ausgehändigt bekommt wenn die Rechnungsadresse von der Lieferadresse
abweicht.
So dumm sind die Versandhäuser auch nicht und liefern an irgend eine Adresse
Waren die dort angenommen werden und die Rechnung kommt erst 2 Wochen
später an irgend eine andere Adresse.

Von daher ist es unwichtig von wo aus diese Waren bestellt würden,
dort wo sie hingeliefert werden muss bezahlt werden und wenn der
Empfänger nichts bestellt hat wird er die Ware kaum annehmen oder? ;)

Bestellt nun jemand über z.B. ein Internet Café Waren an eine Lieferadresse
und diese werden dort nicht angenommen weil derjenige der dort wohnt niemals
Waren bestellt hat, werden die Kosten für Spedition wohl auf dem Lieferant
hängen bleiben. Da man den Auftraggeber einer solchen Bestellung aus einem
Internet Café wohl nicht ermitteln kann, es sei denn es ist ein Stammgast.
Und selbst dann wird es schwer nachzuweisen das er an eingem gewissen
Tag, zu einer gewissen Zeit, an dem PC saß von dem aus die Bestellung
aufgegeben wurde.
andreas-schulz
andreas-schulz 10.07.2007 um 01:05:30 Uhr
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Hi,

im Grunde sind alle Diskusionen darum relativ diskutabel.

Allerdings kannst du dich absichern, falls jemand irgendwelche Forderungen an dich hat, indem Du Dir ein Dokumentationssystem aufbaust, indem Du hinterlegst, wer, wann an welchem PC wie lange gesurft hat. Du solltest dann nur Leute oder Kinder dran lassen, die entweder selber unterschreiben können, oder deren Eltern Dir eine schriftliche Vollmacht übergeben haben Ihrem Kind einen Zugang zum Netz zu eröffnen (natürlich mit dem Hinweis auf evtl. Auswirkungen).

Damit solltest du auf einer möglichst sicheren Seite sein. Denn das Angebot, dass Du als Beispiel vorgestellt hast, sollte weiter zur Verfügung stehen!

Nun gut

viel Spass mit der Anregung.

AS