philipp711
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Rückgaberecht bei Software Online-Kauf

Hallo Leute,

ich habe eine kleine Frage zum Rückgaberecht im Internet.

sagen wir ich kaufe einen Rechner bei meinem lieblings Onlineshop.
Das Gerät wird bei mir einwandfrei geliefert, ich stell die Kiste auf und nach einem Tag fällt mir auf das der Computer nicht meine Vorstellungen entspricht.
Danach kann ich das Gerät innerhalb von 14Tagen ohne Angebe von Gründen zurück schicken auch wenn ich den Rechner schon in Gebrauch hatte und kurz damit z.b. im Internet war, richtig?

Wie sieht der ganze Spaß denn mit Software aus, die ich im Internet gekauft habe?
Sagen wir ich kaufe irgendwo im Internet Office2010pro, installiere es und denke mir nach 3 Tagen dass es nicht wirklich so der burner für die Kohle ist. Kann ich die Software auch nach der Installation zurückschicken und ich bekomme mein Geld wieder?

Ich bin mir nicht sicher, weil bei Hardware nicht gefuscht werden "kann"....wenn das Paket wieder zurück gegangen ist habe ich die Ware nicht mehr und der Händler hat sein "Kapital" zurück.
Bei Software sieht das ja anders aus...einmal installiert brauch ich ja theoretische die CD + Lizenznummer nicht mehr.

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mschrewe
mschrewe 08.09.2011 um 14:37:41 Uhr
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Hi.

Bei Hardware hast du recht mit 14 Tagen. Aber bei Software ist das anders: sobald die Packung geöffnet ist, ist dein Rückgaberecht futsch. Daher kann man ja so gut wie jede Software als Trial installieren. Aber sobald du eben Zugang zu dem Key hast, kann man ja nicht mehr nachweisen, ob du die (nun aktivierte) Software auch wirklich wieder gelöscht hast.

Marc
hajowe
hajowe 08.09.2011 um 14:40:11 Uhr
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Zitat von @Philipp711:
Sagen wir ich kaufe irgendwo im Internet Office2010pro, installiere es und denke mir nach 3 Tagen dass es nicht wirklich so der
burner für die Kohle ist. Kann ich die Software auch nach der Installation zurückschicken und ich bekomme mein Geld
wieder?

Ich bin mir nicht sicher, weil bei Hardware nicht gefuscht werden "kann"....wenn das Paket wieder zurück gegangen
ist habe ich die Ware nicht mehr und der Händler hat sein "Kapital" zurück.
Bei Software sieht das ja anders aus...einmal installiert brauch ich ja theoretische die CD + Lizenznummer nicht mehr.

Hallo 12Philipp12,

du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben.
Ich denke das auch auf den meisten Softwarepaketen sinngemäß draufsteht:

Eine Reklamation/Rückgabe ist nach dem Öffnen des Paketes nicht mehr möglich.

Genau aus diesem Grund bieten die Hersteller zeitlich beschränkte Testversionen an.

Gruß
hajowe
99045
99045 08.09.2011 um 15:54:18 Uhr
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Die Frage beantwortet unmissverständlich § 312d BGB Absatz 4 Punkt 2.
software-dude
software-dude 10.02.2012 um 15:01:53 Uhr
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Es gibt noch einen weiteren Problembereich, die Bestellung von Sofware-Lizenzen über ein Lizenzprogramm . Rechtlich kann ich dazu nicht viel sagen, eher aus der Praxis plaudern. Bin mir nicht einmal sicher, ob diese Spezialfall überhaupt unter das Fernabsatzgesetz fällt.

Wenn man Lizenzen über ein Lizenzprogramm bestellt, dann läuft das oft in folgenden Schritten ab: 1) Kunde bestellt beim Reseller 2) Reseller gibt die Bestellung zur Buchung in die Distribution 3) Distribution lässt die Lizenzen beim Hersteller buchen. 4) Buchungsnachweise und Rechnungen werden generiert z.B. Rechung vom Distributor an Reseller und der an Kunden. Lizenznachweis direkt vom Hersteller an Kunden.

In diesen Fällen ist es bei vielen Herstellern (die ganz großen Namen) extrem beschwerlich bis unmöglich eine Rückabwicklung hinzubekommen. Der Reseller hat harte Verträge mit der Distribution und die wiederum mit dem Hersteller. Unter Kaufleuten kann man wesentlich mehr in AGBs vereinbaren, als gegenüber privaten Endkunden. Ein Reseller kann es sich üblicherweise nicht leisten, die Lizenzen "in die Tonne zu treten". Das müsste er, weil er Lizenzen nicht an andere weiterverkaufen kann, wie beispielsweise ein ungeöffnetes Software-Paket oder ein Stück HW. Hier geht es auch oft und 5- und 6-stellige Beträge.

Ich kann nicht sagen, ob und was rechtlich durchsetzbar ist. Bei einem mir bekannten Reseller konnten bisher die wenigen (in 10 Jahren vielleicht eine Handvoll) Fälle auf dem Kulanzweg lösen. Das muss nicht immer klappen. Also Vorsicht bei Lizenzbestellungen und die Bestellung lieber zweimal prüfen. Eine falsche SKU kann sich schnell einschleichen und kann viel, viel Arbeit verursachen.