Telekommunikationsüberwachung: Wie E-Mail-Überwachung in Deutschland funktioniert
Es hat ja keiner was zu verbergen und ist nur für die Allgemeine Sicherheit ;)
http://www.golem.de/news/telekommunikationsueberwachung-wie-e-mail-uebe ...
http://www.golem.de/news/telekommunikationsueberwachung-wie-e-mail-uebe ...
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 320315
Url: https://administrator.de/contentid/320315
Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 02:11 Uhr
1 Kommentar
Nur überflogen, aber (wie sollte es bei dem Thema anders sein?) sowohl technisch als auch rechtlich grob falsch. Überwachungsbefugnisse haben ihre Grundlage natürlich in einem formellen Gesetz und nicht in der TKÜV. Eine TKÜ ist von einer Beschlagnahme zu unterscheiden. Die SINA-Box spielt für die (dateibasierte) E-Mail-Überwachung keine Rolle sondern nur bei der Übergabe von IP-Datenströmen.
Grüße
Richard
Grüße
Richard