kaiand1

Telekommunikationsüberwachung: Wie E-Mail-Überwachung in Deutschland funktioniert

Es hat ja keiner was zu verbergen und ist nur für die Allgemeine Sicherheit ;)

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Ausgedruckt am: 11.05.2025 um 21:05 Uhr

C.R.S.
C.R.S. 09.11.2016 um 04:57:28 Uhr
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Nur überflogen, aber (wie sollte es bei dem Thema anders sein?) sowohl technisch als auch rechtlich grob falsch. Überwachungsbefugnisse haben ihre Grundlage natürlich in einem formellen Gesetz und nicht in der TKÜV. Eine TKÜ ist von einer Beschlagnahme zu unterscheiden. Die SINA-Box spielt für die (dateibasierte) E-Mail-Überwachung keine Rolle sondern nur bei der Übergabe von IP-Datenströmen.

Grüße
Richard