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Webseiten Erstellung als Kleinunternehmer - Eintragung bei IHK bzw. Handwerkskammer?

Hallo zusammen,

ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer / Nebenerwerb (so auch eingetragen beim Finanzamt). Ich erstelle für Freunde und vorallem Vereinen Webseiten.
Nun habe ich schon zweimal Post von der Handwerkskammer erhalten, dass ich dort eintreten soll.
Eine Freundin hat ebenfalls ein Kleingewerbe als Kosmetikerin und hat auch weniger als 5200 Gewinn. Zahlt aber jedes Jahr 150€ an die Handwerkskammer.

Ich habe mich ein wenig schlau gelesen und es wurde auf verschiedenen Gründer Webseiten folgendes geschrieben:

"Auch Gründer im Handwerk können sich von der HWK-Beitrag in den ersten vier Jahren vollständig bzw. teilweise befreien lassen, wenn Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

In den Jahren, in denen Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 5.200 Euro pro Jahr unterschreitet, werden Sie vollständig vom Kammerbeitrag befreit nach § 3 IHK-Gesetz. Diese Grenze gilt auch für Kleingewerbetreibende im Handwerk." starting-up

Hat jemand von euch Erfahrung auf diesem Gebiet? Natürlich erwarte ich keine zu 100% rechtssichere Aussage :D

Gruß

Content-ID: 344441

Url: https://administrator.de/forum/webseiten-erstellung-als-kleinunternehmer-eintragung-bei-ihk-bzw-handwerkskammer-344441.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 17:12 Uhr

sabines
sabines 26.07.2017 aktualisiert um 06:56:54 Uhr
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Moin,

das solltest Du mit der IHK aus Deinem zuständigen Bezirk klären bzw. deren Satzung lesen.
Wenn ich mich nicht irre, darf jede IHK das eigenständig regeln.

Es nutzt Dir also nichts wenn die IHK Frankfurt keinen Beitrag erhebt, die aus Buxtehude aber eine Pauschale face-wink

Nachtrag: Du könntest höchstens prüfen, ob Deine Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufes erfüllen, dann bist Du kein Gewerbetreibender, sieht bei Dir aber erstmal nicht danach aus.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerbe ...

Gruss
chiefteddy
chiefteddy 26.07.2017 um 15:59:39 Uhr
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Hallo,

hier noch ein Link zu einer ausführlichen Erläuterung:

https://www.magdeburg.ihk.de/recht/Gewerberecht_Ordner/Gewerbeordnung/Fr ...


Interessant sind folgende Aussagen:

Gewerbe:
"EDV-Berater , soweit er Anwendungssoftware entwickelt oder deren Einsatz betreut (mit oder ohne Hochschulabschluss) (vgl. auch EDV-Berater als freier Beruf)"


freier Beruf:
"EDV-Berater, soweit er Systemsoftware entwickelt. Dies ist ein dem Ingenieur (Katalogberuf der freien Berufe) ähnlicher Beruf. Dies gilt sowohl für den Hochschulabsolventen (Dipl.-Informatiker oder vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung) als auch für den Autodidakten, der den Nachweis entsprechender theoretischer Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringt."


Jürgen