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Adobe untersagt in seiner EULA Installation des Reader auf heutigen Computern

Hallo!

Nachdem ich die Tage mal wieder Updates eingespielt habe, wollte ich mir aus sportlichem Ehrgeiz einmal die Adobe Reader EULA durchlesen. Einen entsprechenden Link bietet der Installer ja an. Also mal flink dorthin gesurft.

Doch statt des erwarteten Rechtsverdreher-Kauderwelsch fand ich dort zunächst nur eine Art Downloadportal für PDF-Dateien. Es ist an sich schon paradox: Um den Reader rechtlich sauber installieren zu dürfen soll man eine EULA abnicken, die nur mit dem Reader einsehbar ist. Gut, hier handelte es sich um ein Update, der Reader war ja schon installiert. Doch das selbe Procedere wird einem ja auch bei einer Neuinstallation durchgezogen.

Also gut, ich erstmal rechtlich sauberer Weise den Foxit installiert, um die EULA für den Adobe Reader in PDF-Form lesen zu "dürfen".

Die nächste Überraschung folgte sogleich: In dem Dokument sind Dutzende wichtige und unwichtige Sprachen gleichzeitig enthalten, verteilt auf 304 Seiten. Sinnigerweise fehlt ein Inhaltsverzeichnis. Also scrollt man erstmal 5 Minuten in dem Schriftstück herum bis man einen deutsch aussehenden Textfetzen entdeckt - auf Seite 116.

Nun konnte ich mir endlich das heiß ersehnte Anwaltsfutter zu Gemüte führen. Zuerst einmal wird da haarklein definiert, was ein Computer, ein virtueller Computer, ein Personal Computer, ein kompatibler Computer und ein Server ist. Lustig hierbei: Ein Personal Computer ist demnach ein Computer, auf dem ein weit verbreitetes Betriebssystem installiert ist. Aha - packt man sich also auf seinen Datenknecht ein Mint Linux, mutiert das Ding also zum... ja was eigentlich? Zumindest sind noch ein paar Geräte aufgeführt, die laut Adobe mit Sicherheit kein PC sind. So z.B. Radios, Kopfhörer und Lautsprecher. Ok, sterben wir also nicht vollkommen dumm.

Wichtig an der Stelle zu bemerken: Auf einem Dateiserver darf man den Reader gar nicht installieren. Naja, welcher sicherheitsbewusste Admin täte dies schon? Aber selbst ein Rollout per AD und GPO wäre per EULA untersagt.

§4 untersagt erstmal die Installation und Verwendung auf "Geräteversionen" eines Betriebssystems. Mangels eindeutger Definition einer Geräteversion interpretiere ich das mal so, dass es sich bei OEM-Windows um eine Geräteversion handelt. Also wären jetzt schon mal sämtliche Business-PCs größerer Hersteller aus dem Rennen.

Wo wir grade beim Thema Business sind: § 4.1.1 untersagt die Verwendung generell auf gewerblich genutzen Rechnern. Ok, den Punkt hat sich Adobe nicht selbst ausgedacht sondern die MPEG-LA L.L.C., aber da der Adobe Reader nun mal einen H.264/AVC-Codec enthält, gilt es nun mal für die gesamte Software, schließlich gibt es meines Wissens keine Möglichkeit, die Installation des Codec zu unterdrücken.

Aber selbst die Privatanwender sind vor der EULA nicht sicher. § 4.2 untersagt die Installation auf Rechnern, "die technische Maßnahmen zum Schutz von Video, Audio und/oder Dateninhalten einschließlich sicherer RTMP-Maßnahmen von Adobe umgehen". Au weia, verdammte analoge Lücke! Schnell erstmal die Audio-Chinchbuchsen vom Mainboard runterflexen!

Nun ist mein PC zwar nicht mehr hübsch, aber wenigstens einzigartig. Aber der nächste Fallstrick lauert schon in Form der Windows-Zwischenablage. Denn § 4.3 untersagt die Verwendung des Adobe Reader auf Rechnern "mit anderer Software, Plug-Ins oder Erweiterungen zu integrieren oder zu verwenden, die sich bei der Konvertierung oder
Umwandlung von PDF-Dateien in ein anderes Dateiformat auf den Adobe Reader stützen oder diesen verwenden". So ein Mist, man kann doch mit jedem Windows Screenshots anfertigen und mittels mitgeliefertem Windows-Paint als TIFF oder sonstwas speichern.

Vorsicht ist auch bei der Browser-Integration, also dem Reader-ActiveX-Control geboten. § 4.3.2 verbietet die Verwendung "mit Plug-in-Software [...], die nicht in Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag über den Adobe-Integrationsschlüssel entwickelt wurde". Zumindest in den (teilweise ebenso wirren) Lizenztexten von IE, Chrome, Safari, Firefox und Opera habe ich in den folgenden 3 Stunden auf die Schnelle keinen Hinweis darauf gefunden.

Kleine amüsante Randnotiz: § 4.5 verbietet das Reverse-Engineering. Huch, jetzt sind die vielen fleißigen Sicherheitsexperten aber gekniffen, die größtenteils unentgeltlich nach Sicherheitslücken suchen und so eigentlich zur Verbesserung der Software betragen würden.

Es folgt noch jede Menge Geschwurbel zum Thema Datenschutz, welches sich hier eher in ein Pamphlet zur umfangreichen Datenübermittlung an Adobe und Dritte entwickelt. Dritte werden übrigens hier und da noch mit der Durchsetzung von Vertragsbestimmungen beauftragt.

Puh - endlich finde ich auch mal was Positives in dem EULA - nämlich den § 13. Das ist die sogenannte salvatorische Klausel. Zitat: "Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages für nichtig und undurchführbar erachtet wird, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht betroffen, der ansonsten gemäß seinen Bestimmungen gültig und durchführbar bleibt." - Ja Potzblitz nochmal! Für was habe ich jetzt eigentlich die Chinchbuchsen abgeflext?

Viel Geschrei um nichts also. Für diesen juristokratischen Unfug hat Adobe nun bestimmt in monatelanger Kleinarbeit diverse internationale Anwaltskanzleien und Übersetzungsbüros beschäftigt.

Nachdem ich mich nun ausgebig mit dem EULA auseinander gesetzt hatte stellte ich zu meiner eigenen Überraschung fest, dass mir die Oberfläche vom Foxit Reader, in welchem ich ja nach wie vor arbeitete, wesentlich besser gefiel als die des Adobe Reader. Also klickte ich im Adobe-Installer-Fenster letztendlich auf "BEENDEN".

Und nun: Gute Nacht!

Cody

PS: Inhaltliche Mängel sind der Uhrzeit beim Verfassen geschuldet, Rechtschreibfehler der dezenten Kekskrümel-Patina meiner Tastatur.

Content-ID: 186665

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 15:12 Uhr

ColdZero89
ColdZero89 10.07.2012 um 14:28:02 Uhr
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Moin Cody,

erstens: Danke für das Durchsuchen der EULA sowie dem folgendem Durchsuchen von Chrome, IE, FireFox und co.

zweitens: Ich helfe dir gerne deine Chinchbuchse wieder an zu löten.

drittens: Herrje hab ich gelacht! :D TRÄNEN! So schön geschrieben! *hut ab*

viertens: Ist es nicht mit jeder EULA so? Man könnte sich jede zu führen und würde über so albernde dinge stoßen face-smile
Aber herrje - ausnahmen bestätigen die Regel - solche (ich nenne sie liebevoll Weichhirne) die sich ein solches KUDDELMUDDEL in EULAs ausdenken sind verloren...
Ich erinnere nur an die EULA von EA bezüglich Origin und der durchsuchung des PCs und co. Was das für ein trallala war.
Ich hatte es mir jedenfalls einfach gemacht. Eine Sandkiste auf den PC gepackt und Origin da drin verbuddeld :D

Grüße Cold
Codehunter
Codehunter 10.07.2012 um 21:02:15 Uhr
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Naja ich sollte korrigierend ergänzen, dass ich selbstverständlich Klinkenbuchsen meinte - die wenigsten Boards haben fürs Audio Chinchbuchsen drauf. Höchstens eine für Koaxial-SPDIF, aber das wäre ja digital face-smile

Was mich ja wirklich mal interessieren würde ist, ob in den fremdsprachigen EULA-Texten dann das selbe Geschwurbel steht oder ob der Humor da landesspezisch angepasst wird face-big-smile

Aber mal ehrlich, Adobe schließt ernsthaft sämtliche Business-Rechner aus. Ob das denen in der Adobe-Chefetage überhaupt bewusst ist? Man stelle sich nur mal vor wenn da plötzlich ein Sondereinsatzkommando der BSA oder GVU vor der Firma aufmarschiert und nach gewerblich genutzten Reader-Installationen fahnden will... Der Adobe Reader ein reines Consumer-Produkt? Man kanns sich doch nicht so wirklich vorstellen ^^
Taramur
Taramur 11.07.2012 um 08:36:22 Uhr
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Made my day!

Grüße

Taramur
ColdZero89
ColdZero89 11.07.2012 um 11:28:46 Uhr
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Moin,

jemand hier der Französisch, Spanisch oder irgendeine andere Sprache beherrscht um zu gucken ob der Humor angepasst wurde oder da der selbe weiche Hirnschmalz drin steht.

Ja die Vorstellung ist an sich sehr - nunja - delikat xD

Aber an sich ist der Reader Consumer-Produkt. Firmen müssen sich halt die Pro Version kaufen oder wie in meiner alten Firma: Adobe Reader runter und FoxIt rauf. Peng :D

Aber beim erneuten lesen, ich hab schonwieder pipi im auge :D es sit herrlich geschrieben!

Ich will mir nicht vorstellen wie ein Herr Pispers sowas besser machen könnte face-big-smile

Gruß Zero
Codehunter
Codehunter 11.07.2012 um 19:07:54 Uhr
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So habe ich das noch gar nicht gesehen, dass der Reader so eine Art Demoversion für das große Acrobat sein könnte. Leider habe ich die große Version nicht. Wer weiß was dort für Lustigkeiten in dem EULA zu finden wären...

Doch andererseits, das große Acrobat ist doch mehr zum Erstellen und Archivieren gedacht. Hat eine Firma keinen Bedarf an solcherlei Funktionen, dann hätte Adobe - rechtlich gesehen - kein Produkt für diese Clientel im Portfolio. Seltsam.
n4426
n4426 06.09.2012 um 17:04:13 Uhr
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Ich kenn auch noch eBooks die sind DRM geschütz und lassen sich nur mit dem Adobe Reader und nicht mit dem Acrobat Standard oder Pro öffnen. face-smile Andere PDF-Reader werden da auch nicht unterstützt.