bassfishfox
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Verfassungsschutzchef will IP-Adressen von Abrufern von Enthauptungsvideos

Es lief mal wieder Wuensch Dir was.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsschutzchef-will-IP-Ad ...

Die Präsidenten der deutschen Geheimdienste haben in einer ersten öffentlichen Anhörung im Bundestag Teile ihres Wunschzettels präsentiert. Ganz oben stehen Befugnisse zum "Zurückhacken" und Abhören von WhatsApp und Co.

Ganz putzig finde ich ja diese Aussage vom Herrn Maaßen :

Maaßen erwiderte, dass er seinen Wunschzettel zunächst der neuen Bundesregierung vorlegen werde. Mit Teilen davon "aus dem technischen Bereich" hielt er aber nicht hinterm Berg: "Mich würde interessieren: Wer schaut sich gerade auf seinem Computer Enthauptungsvideos an, die auf einem Server in Malaysia liegen. Ich würde gern die IP-Adressen bekommen und mit unserer Gefährderdatenbank abgleichen."

Woher hat er oder haben die die IP's der Gefaehrder? Das soll ja eigentlich soooo schwer sein, die IP's der Gefaehrder ausfindig zu machen.
Ah verstehe, die haben ja schon alle IP's aller Nutzer + Klarnamen im Einzugsbereich. face-wink

BFF
.

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Printed on: May 5, 2024 at 06:05 o'clock

Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 05, 2017 updated at 19:16:33 (UTC)
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Abgesehen davon, daß das Anschauen von snuff-Videos meines Wissens noch nie strafbar war. Und es gibt genug schräge Leute, die sich sowas anscheinend anschauen, ohne dabei ein Gefährder zu sein.

Und solange das nicht als Straftat geächtte wird wie z.B. auch bei Kinderpornos, halte ich es illegitim, da irgendetwas zu fordern, auch wenn es meiner Meinung nach geschmacklos ist, sich sowas anzuschauen.

lks
Member: LordGurke
LordGurke Oct 05, 2017 updated at 19:35:43 (UTC)
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Zwei Gedanken dazu:
Über die Bestandsdatenauskunft (101j StPO) können bereits jetzt von der Polizei zu einer IP-Adresse Name, Anschrift und Geburtsdatum abgefragt werden. Zusätzlich noch Details zum Vertragsverhältnis (z.B. Art des Internetzugangs, abweichender Leistungsstandort, Vertragsbeginn u.s.w.).
Im Fall von Google oder sozialen Netzwerken dürfte dabei vielleicht auch der Benutzername des Kontos darunter fallen.
Das ganze bei den meisten Providern vollautomatisiert.

Wäre ich Ermittler, würde ich jetzt also ein paar Accounts bei sozialen Netzwerken betreiben, die nur einer "exklusiven", geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sind. Darüber kann man ja hin und wieder ein paar Honeypot-Links verteilen, deren Besucher-IPs vollautomatisiert abgefragt werden können.
Das Problem ist nur, dass hier der Hinkende anfängt zu humpeln: Denn es ist ja per se erstmal nicht verboten, Internetseiten aufzurufen - schon alleine, weil ich ja ohne sie aufgerufen zu haben garnicht erkennen kann, ob da was liegt, was mich interessiert.
Und ich hoffe schwer, dass einem Richter das nicht ausreicht, um eine TKÜ oder Postbeschlagnahme (für E-Mails) anzuordnen.
Abgesehen davon, dass es wohl offenbar bei vielen Providern, die Carrier-NAT verwenden, garnicht möglich ist den konkreten Nutzer zu benennen.


Der zweite Gedanke ist:
Man könnte auch einfach mal anfangen, die Behörden effizienter zu machen. Kürzlich hatte ich innerhalb von zwei Wochen zwei Auskunftsersuchen im Faxeingang. Eines vom BKA, das andere vom BfV. Beide zur exakt selben IP-Adresse. Sogar zur selben Kombination aus IP, Port und Zeitstempel.
Die haben beide ganz offensichtlich aneinander vorbei in der selben Sache ermittelt.
Und das Fax vom BKA war nur wenige Stunden nach dem dort angegebenen Zeitstempel eingetroffen - das scheint zumindest teilweise automatisiert zu sein...
Member: BassFishFox
BassFishFox Oct 05, 2017 updated at 19:54:50 (UTC)
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Und ich hoffe schwer, dass einem Richter das nicht ausreicht, um eine TKÜ oder Postbeschlagnahme (für E-Mails) anzuordnen.

Wenn das mal spaeter nicht einfach durch gewunken wird. Kommt ja schliesslich von einem Amt. Und ueberlastet damit oder schlicht unfaehig ist zu Genuege bekannt.

Man könnte auch einfach mal anfangen, die Behörden effizienter zu machen.

Es wuerde ein Amt fur Verfassungsschutz und auch ein CyberCrimeDingens in Deutschland reichen. Dann waeren genug Leute da.
Aber neee, die vorgeschrieben Kleinstaaterei laesst den Schimmel (eher ne ganze Herde) wiehern. face-wink

BFF
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 05, 2017 at 20:56:39 (UTC)
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Zitat von @BassFishFox:

Und ich hoffe schwer, dass einem Richter das nicht ausreicht, um eine TKÜ oder Postbeschlagnahme (für E-Mails) anzuordnen.

Wenn das mal spaeter nicht einfach durch gewunken wird. Kommt ja schliesslich von einem Amt. Und ueberlastet damit oder schlicht unfaehig ist zu Genuege bekannt.

Durchwinken geht ganz einfach, da muß man einen Servus druntersetzen. Ablehen mach Arbeit, denn da muß er richte rdas begründen.

Nun kann sich jeder ausrechnen, was der Regelfall ist. face-smile

lks

PS: Wer sich dafür interessiert: Siehe hier bei Richtervorbehalt (Recht weit unten).
Member: C.R.S.
C.R.S. Oct 05, 2017 at 21:03:23 (UTC)
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Zitat von @LordGurke:

Man könnte auch einfach mal anfangen, die Behörden effizienter zu machen. Kürzlich hatte ich innerhalb von zwei Wochen zwei Auskunftsersuchen im Faxeingang. Eines vom BKA, das andere vom BfV. Beide zur exakt selben IP-Adresse. Sogar zur selben Kombination aus IP, Port und Zeitstempel.
Die haben beide ganz offensichtlich aneinander vorbei in der selben Sache ermittelt.

Trennungsgebot und verschiedene Aufgabenbereiche! Ein Nachrichtendienst ist keine Polizeibehörde und ermittelt nicht, sondern betreibt entweder Informationsbeschaffung oder Gefahrenabwehr. Die beiden Anfragen kamen aufgrund zweier verschiedener Rechtsgrundlagen. Die Daten dürften auch nur unter engen Voraussetzungen zwischen den Behörden ausgetauscht werden, und ihre Herkunft - als polizeilich übermitteltes Datum im Nachrichtendienst oder umgekehrt - würde den Daten ihr gesamtes "Leben" lang anhaften und die Verarbeitung und Verwendung durch die jeweils nicht erhebende Behörde einschränken.

Aus denselben Gründen ist es für den nachrichtendienstlichen Informationsbedarf auch nicht von Bedeutung, dass das Ansehen eines Videos nicht strafbar ist. Der Dienst begegnet dem Bürger schließlich nicht mit polizeilichen Befugnissen. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis stünde deshalb auch nicht unter einem Richtervorbehalt, sondern wäre eine G10-Maßnahme.

Das von Maaßen gebrachte Beispiel zeigt, wie weit weg Deutschland eigentlich von den "Massenüberwachungs"-Phantasien ist, die den Angelpunkt für einen Teil der Kritik bildet: Es soll eben nicht (was durchaus nötig wäre) anhand von Zugriffen auf bestimmte Inhalte das nachrichtendienstliche Blickfeld erweitert werden; mit weiteren Nachforschungen überprüft werden, ob Personen, die sich Enthauptungsvideos ansehen, einen extremistischen Hintergrund aufweisen. Vielmehr wird schon darum gerungen, solche Zugriffe mit Gefährderdatenbanken, also Listen von wenigen tausend, bereits als gefährlich bekannten Personen, abzugleichen.

Grüße
Richard
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Oct 05, 2017 at 23:59:01 (UTC)
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Dass Herr Maßen das gerne hätte, kann ich ja verstehen, so wie er es intendiert, würde es ja sogar zu unser aller Sicherheit beitragen können, aber...
Wie will er das denn machen ohne allen Traffic zu überwachen?
Entweder er verpflichtet alle Provider pauschal zur Meldung aller Anfragen an eine URL an den Verfassungsschutz oder er schneidet am DE-CIX Knoten mit. Aber nur zum Enthauptungsvideo. Und nur von der bekannten (?) IP des Gefährders. Oder er hat die Gefährder-IP schon vorher. Wäre leichter. Er könnte auch bei dem Provider in Malaysia freundlich um komplette Logs bitten und hoffen, dass er die bekommt...

Ein "Gefährder" ist nebenbei gesagt ein unbescholtener Bürger, dem zu Recht oder Unrecht unterstellt wird, demnächst mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit bestimmte Straftaten zu begehen. Sonst wäre er ein verurteilter Straftäter, dem Wiederholungsgefahr unterstellt wird.
Gab es da nicht mal nen Science Fiction mit Silvester Stallone, in dem die Leute bereits vor dem Verbrechen verhaftet wurden?

Ja, das wäre was, aber wenn sie das Verbrechen zwangsläufig begingen, könnten wir sie nicht mehr verurteilen, denn sie hatten keine Wahl, es nicht zu tun....

Lasst euch nicht täuschen... Wir rennen in einen Überwachungsstaat, der nicht sicherer sein wird, wenn wir nicht aufpassen. (siehe USA /NSA GB/ GCHQ)

Hoffen wir mal, dass Grüne /FDP die Bürgerrechte auch in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen...

e mare libertas.
Buc
Mitglied: 117471
117471 Oct 06, 2017 at 05:15:12 (UTC)
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Hallo,

habe meinem Nachbarn, der immer meine Gartenzwerge umwirft, gerade mal ein paar Links geschickt.

Ab Morgen ist Ruhe im Garten.

Gruß,
Jlrg
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 06, 2017 at 05:45:03 (UTC)
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Zitat von @the-buccaneer:

Gab es da nicht mal nen Science Fiction mit Silvester Stallone, in dem die Leute bereits vor dem Verbrechen verhaftet wurden?

Nope, das war Minority report mit Tom Cruise und Steven Spielberg.

Übrigens sehr lesenswert.

lks
Member: XPFanUwe
XPFanUwe Oct 06, 2017 updated at 19:22:37 (UTC)
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Es wird Zeit das TAILS und TOR zum Standard wird!

Im Jahr 2022: Ansehen von Video vorher Fleischermesser gekauft ... Stürmung der Wohnung, Verschleppung nach Lager X, Folterung, Geständnis, Hinrichtung ...

US Variante:

Im Jahr 2022: Ansehen von Video vorher Fleischermesser gekauft ... Drohne zerbombt Haus, 20 Tote, "Gefährter" ausgeschalten ...
Member: BassFishFox
BassFishFox Oct 06, 2017 at 21:39:49 (UTC)
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Irgendwie bist Du ganz weit hinter der Zeit zurueck. face-big-smile

Es wird Zeit das TAILS und TOR zum Standard wird!

Mit dem "The Onion Routing" und einem "The Amnesic Incognito Live System" was von denen, die Dich 2022 haben wollen, herausgegeben und verwaltet wird, gewinnst Du immer noch nicht gegen die die Dich 2022 haben wollen. face-wink

Letztendlich bleibt Dir nur zu hoffen, dass Du 2022 ein OS benutzt, welches nicht mehr von den wackeren Juenglingen/Braeuten/ES der kommenden Neuzeit beherrscht wird. Wie z.B. W7 oder XP. face-wink Ja ok, ein Linuxderivat wie Windows 22 tut's auch. face-wink

Schoenes Rest-WE!
BFF
Member: XPFanUwe
XPFanUwe Oct 07, 2017 at 17:52:30 (UTC)
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Hm, ich denke, das TAILS und TOR noch das derzeit mit Sicherste ist, was man ohne ganz spezielle Dinge haben kann.

Unter Beachtung (!) aller Eigenheiten und geschulte Anwendung, sollte per FREE WLAN, TAILS und TOR eine völlige Anonymität zu erreichen sein. Das TOR derzeit für echte Internetnutzung zu langsam ist, ist etwas Anderes.
Member: LordGurke
LordGurke Oct 08, 2017 at 17:40:52 (UTC)
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Zitat von @XPFanUwe:
Das TOR derzeit für echte Internetnutzung zu langsam ist, ist etwas Anderes.

Ich bekomme da problemlos 20-30 Mbit/s drüber gezogen. Für meine Begriffe reicht das für "echte" Internetnutzung vollkommen aus...
Member: Torsten78
Torsten78 Oct 16, 2017 at 06:55:57 (UTC)
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Immer diese Träumer. Macht ja schon ein wenig optimistischer, wenn man weiß, dass es Menschen gibt, die die Welt noch einfach sehen können. Für die es keine technischen Hürden gibt. Naja, Zensursula lässt grüßen, die hatte ja auch immer so patente Ideen. :D