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05.07.2023, aktualisiert am 06.07.2023
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Anruf von KriPo - Videobeweise verlangt von Aufzeichnung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
gestern rief mich die regionale KriPo auf meiner Durchwahl an. Ich dachte erst, was denn jetzt kaputt?
Sie fragten, wie lange ich meine Videoaufzeichnungen vom Hof in der Firma etc. speichern würde -> 72h - wie es der Datenschützer verlangt.
Anschließend fragten Sie, ob ich Videos zur Verfügung stellen würde, da höchstwahrscheinlich ein Täter an unserem Hof (außerhalb) vorbei gelaufen sei. Nun sagte ich der Dame, dass ich Gesichter etc. verpixele, die außerhalb unseres Hofs aufgezeichnet würden.
Sie fragte knallhart: können Sie das rückgängig machen? Ihr sei der Datenschutz ziemlich egal. Ich weigerte mich einer Zusammenarbeit bis ich etwas schriftlich inkl. Bestätigung eines Datenschützers bekomme. Sie wolle mir eine Mail schreiben (bislang nichts da).
Was haltet Ihr davon?
Auf einer Seite: verständlich um ein Verbrechen aufzulösen.
Auf der anderen Seite: warum dann überhaupt Datenschutz, wenn sich Behörden darüber hinwegsetzen dürfen?
Soll ich den gewünschten Tag und deren Daten vorhalten oder soll ich mich - ganz brav - an die 72h halten?
Ich mag diese Situation aktuell nicht. Was würdet Ihr machen?
Grüße
gestern rief mich die regionale KriPo auf meiner Durchwahl an. Ich dachte erst, was denn jetzt kaputt?
Sie fragten, wie lange ich meine Videoaufzeichnungen vom Hof in der Firma etc. speichern würde -> 72h - wie es der Datenschützer verlangt.
Anschließend fragten Sie, ob ich Videos zur Verfügung stellen würde, da höchstwahrscheinlich ein Täter an unserem Hof (außerhalb) vorbei gelaufen sei. Nun sagte ich der Dame, dass ich Gesichter etc. verpixele, die außerhalb unseres Hofs aufgezeichnet würden.
Sie fragte knallhart: können Sie das rückgängig machen? Ihr sei der Datenschutz ziemlich egal. Ich weigerte mich einer Zusammenarbeit bis ich etwas schriftlich inkl. Bestätigung eines Datenschützers bekomme. Sie wolle mir eine Mail schreiben (bislang nichts da).
Was haltet Ihr davon?
Auf einer Seite: verständlich um ein Verbrechen aufzulösen.
Auf der anderen Seite: warum dann überhaupt Datenschutz, wenn sich Behörden darüber hinwegsetzen dürfen?
Soll ich den gewünschten Tag und deren Daten vorhalten oder soll ich mich - ganz brav - an die 72h halten?
Ich mag diese Situation aktuell nicht. Was würdet Ihr machen?
Grüße
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21 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
grundsätzlich kann am Telefon jeder alles behaupten. Ohne, dass da etwas persönlich oder schriftlich mit Dienstausweis im Austausch mit GF und Datenschutz vereinbart wurde, würde ich nicht tätig werden. Auch nicht die Löschfrist aussetzen. Im Zweifel begehst du den Verstoß, wenn du eure Prozesse und Regularien aufbrichst.
VG
grundsätzlich kann am Telefon jeder alles behaupten. Ohne, dass da etwas persönlich oder schriftlich mit Dienstausweis im Austausch mit GF und Datenschutz vereinbart wurde, würde ich nicht tätig werden. Auch nicht die Löschfrist aussetzen. Im Zweifel begehst du den Verstoß, wenn du eure Prozesse und Regularien aufbrichst.
VG
Das kommt hier in der Gegend häufiger vor, das sind meist selbst Kriminelle die da anrufen.
Wenn die Polizei wirklich was will, kommen die persönlich vorbei, tun sie das nicht, erst mal still sitzen bleiben und auch keine Mails beantworten.
Du solltest aber auf jeden Fall die zuständige offizielle Dienststelle selbst mal anrufen ob diese überhaupt bei dir angerufen haben, falls nicht ist klar das es wohl ein Fake-Anruf mit getürkter Nummer war.
Zeppel
Wenn die Polizei wirklich was will, kommen die persönlich vorbei, tun sie das nicht, erst mal still sitzen bleiben und auch keine Mails beantworten.
Du solltest aber auf jeden Fall die zuständige offizielle Dienststelle selbst mal anrufen ob diese überhaupt bei dir angerufen haben, falls nicht ist klar das es wohl ein Fake-Anruf mit getürkter Nummer war.
Zeppel
Hi,
Wie schon einige hier gewchrieben habe: Ohne gerichtliche Anweisung nichts raus geben. Was den besagten Tag angeht würde ich diesen nicht löschen. Die Vorhaltepflich von 72 Stunden ist ja das Minimum oder? Außerdem verletzt du solange niemandes persönliche Rechte, solange du nur euren Hof filmst. Die Mitarbeiter wissen ja bestimmt bescheid.
Zumindest ist das mein Verständnis davon. Kannst ja auch einen Rechtsanwalt fragen dies bzgl.
Wie schon einige hier gewchrieben habe: Ohne gerichtliche Anweisung nichts raus geben. Was den besagten Tag angeht würde ich diesen nicht löschen. Die Vorhaltepflich von 72 Stunden ist ja das Minimum oder? Außerdem verletzt du solange niemandes persönliche Rechte, solange du nur euren Hof filmst. Die Mitarbeiter wissen ja bestimmt bescheid.
Zumindest ist das mein Verständnis davon. Kannst ja auch einen Rechtsanwalt fragen dies bzgl.
👍 Ja, die Welt ist schon verrückt, heute kann man echt niemandem mehr über den Weg trauen ... 😵💫
Anscheinend hat Sie wohl auch einen Sheriffstern vorgezeigt
Nur die Dienstpappe zeigen lassen, und die Nummer darauf bitte im Zweifel per Telefon bei der Dienststelle abgleichen und auf Echtheit prüfen lassen. Niemals einfach so ins Haus lassen, genau das wollen die Kriminellen erreichen falls es welche sind.
Moin,
Scheint ja inzwischen alles seine Wege zu gehen, aber grundsätzlich würde ich bei solchen Vorfällen folgendermaßen vorgehen:
lks
Scheint ja inzwischen alles seine Wege zu gehen, aber grundsätzlich würde ich bei solchen Vorfällen folgendermaßen vorgehen:
- Besagten Aufnahmezeitraum erstmal vorsorglich aufbewahren. Gegenüber dem Datenschutzbeauftragten läßt sich das durch die Anfrage der Polizei begründen.
- Verifizieren, ob die "echte" Polizei angerufen hat und denen mitteilen, daß es die Aufnahmen nur gegen richterliche Anordnung gibt und daß sie bitte den genauen Zeitraum spezifizieren sollen.
- Vorsorglich würde ich die Aufnahmen sichten und nur den Teil herausgeben, der für die Ermittlungen relevant ist, ggf. falls nichts relevantes drauf ist, das auch mitteilen und von der Herausgabe absehen.
lks
Guten Morgen
Ich hätte auf diesen Anruf hin überhaupt keine Auskunft gegeben sondern gefragt in welcher Dienststelle der Anrufer sitzt. Dann hätte ich mir die Telefonnummer rausgesucht, dort angerufen und mich verbinden lassen. Damit ist dann schon mal sichergestellt nicht einem Fake aufzusitzen der einen aushrchen will.
Wenn Rückruf nicht möglich ist, hätte ich meine grundsätzliche Bereitschaft zur Hilfe bekundet und darum gebeten, dass jemand der im Besitz eines entsprechenden Dienstausweises ist bei mir vorbei kommt.
Dem Kollegen hätte ich dann bei einem Kaffee nochmal erklärt, dass ich grundsätzlich zur Zusammenarbeit bereit bin es aber gewisse Einschränkungen im Bildmaterial gibt verbunden mit einem kleinen Exkurs zum Thema DSGVO. Vielleicht hätte ich im auch ein unverfängliches Livebild gezeigt. Und wenn er dann immer noch der Meinung ist das Material könnte hilfreich sein hätte ich feundlich darum gebeten mit einem Schriftstück der Staatsanwaltschaft oder einem richterlichen Beschluss nochmal wieder zu kommen.
Manuel
Ich hätte auf diesen Anruf hin überhaupt keine Auskunft gegeben sondern gefragt in welcher Dienststelle der Anrufer sitzt. Dann hätte ich mir die Telefonnummer rausgesucht, dort angerufen und mich verbinden lassen. Damit ist dann schon mal sichergestellt nicht einem Fake aufzusitzen der einen aushrchen will.
Wenn Rückruf nicht möglich ist, hätte ich meine grundsätzliche Bereitschaft zur Hilfe bekundet und darum gebeten, dass jemand der im Besitz eines entsprechenden Dienstausweises ist bei mir vorbei kommt.
Dem Kollegen hätte ich dann bei einem Kaffee nochmal erklärt, dass ich grundsätzlich zur Zusammenarbeit bereit bin es aber gewisse Einschränkungen im Bildmaterial gibt verbunden mit einem kleinen Exkurs zum Thema DSGVO. Vielleicht hätte ich im auch ein unverfängliches Livebild gezeigt. Und wenn er dann immer noch der Meinung ist das Material könnte hilfreich sein hätte ich feundlich darum gebeten mit einem Schriftstück der Staatsanwaltschaft oder einem richterlichen Beschluss nochmal wieder zu kommen.
Manuel
Wir haben solche Anfragen oft bis vor einigen Jahren, hier wurde oft eingebrochen. Die die am meisten auf den Datenschutz schei sind Personen die eigentlich für kontrolle der einzuhaltenen Gesetzte verantwortlich sind.
Aber wie LKS bereits beschrieben hat, sobald an Anfrage eintrudelt, den Datensatz aus dem Zeitraum archivieren, so das der nicht überschrieben wird und nach Absprache mit der Hauseigenen Gesetzesfee (was ist die maskuline Bezeichnung für Fee?) und Datenschutzbeauftragten die Daten rausgeben oder auch nicht.
Aber mittlerweile ist ein Wachschutz hier für die Industriegebiete zuständig, seit dem ist mehr oder weniger Ruhe eingekehrt.
Dann soll sie mal den Vertrieblern den Kaffee wegnehmen das die mal Zeit haben bei zwei Angebote nachzufassen. Ich kenne solche Aussagen, wenn es am andere Ende darum geht "die Katze zu finden die vor 36h über das Auto vom Chef gelaufen ist", da darf man gerne das gesamte Videomaterial Frame für Frame durchsuchen ... (und ja, genau das hatte ich bereits, aber in dem Fall war es ein beknackter Vogel)
Aber wie LKS bereits beschrieben hat, sobald an Anfrage eintrudelt, den Datensatz aus dem Zeitraum archivieren, so das der nicht überschrieben wird und nach Absprache mit der Hauseigenen Gesetzesfee (was ist die maskuline Bezeichnung für Fee?) und Datenschutzbeauftragten die Daten rausgeben oder auch nicht.
Aber mittlerweile ist ein Wachschutz hier für die Industriegebiete zuständig, seit dem ist mehr oder weniger Ruhe eingekehrt.
Ja und nein: Chefin fragt: wer bezahlt mir das? (was ich verstehe)
Dann soll sie mal den Vertrieblern den Kaffee wegnehmen das die mal Zeit haben bei zwei Angebote nachzufassen. Ich kenne solche Aussagen, wenn es am andere Ende darum geht "die Katze zu finden die vor 36h über das Auto vom Chef gelaufen ist", da darf man gerne das gesamte Videomaterial Frame für Frame durchsuchen ... (und ja, genau das hatte ich bereits, aber in dem Fall war es ein beknackter Vogel)
Ein geflügeltes Wort unter Juristen lautet: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
Vorab: Die meisten Gedanken, Hinweise und Anregungen vorab sind hilfreich. Als kleines Zwischenfazit fallen mir aber zwei Sachen auf, die zeigen, wie die Gesellschaft sich (durch komplexe Technik, verwoben mit komplexer Rechtsentwicklung) sich mittlerweile selbst überfordert:
Ersteres mag ich nicht bewerten, das ist ein sehr vielschichtiges Thema. Zweiteres ist ein absolutes Unding. Im konkreten Fall sehe ich es nicht als Deine Aufgabe, Kollege @6376382705, herauszufinden, ob Du das Video herausgeben darfst. Es ist vielmehr die Aufgabe der staatlichen Stelle, das zu belegen. Schon der Versuch seitens der Behörde, das ohne belastbare Begründung zu verlangen ist befremdlich. Wie Deine Reaktion zeigt, empfindet Bürger so, dass ein möglicher Weise rechtswidriges Verhalten von ihm verlangt wird. Dies ist jedoch praktische Realität, die ich ich ähnlich von polizeilichen Anfragen bei Ärzten kenne - wo immerhin die Schweigepflicht davor steht.
Man muss hier aber sehen: Die Polizei meint das nicht böse. Die Beamten sind selbst überfordert. Sie sind zur Polizei gegangen, um Verbrechen aufzuklären, Straftäter zu fangen, den Bürger vor Ungemach zu schützen. Nicht um DSGVO-Probleme zu wälzen. Das überfordert sie genau so wie Dich. Und alles auf dem Dienstweg vorab durch Juristen klären zu lassen, wäre kontraproduktiv. Bis dann ist der Verbrecher weg. Bzw. in Deinem Fall die Aufzeichnung. Das soll hier nicht rechtstaatswidriges Verhalten der Polizei beschönigen, sondern nur die Perspektive auf die Ursachen lenken und Verständnis schaffen.
Zum Blick ins Gesetz :
Ganz praktisch würde ich also hier nachdrücklich die gesetzliche Grundlage anfragen - die muss dann bewertet werden. Von Dir (was ich für falsch halte. Besser für die Gesellschaft wäre es, der Bürger dürfte der Polizei vertrauen und bei Fehlern haftet in solchen Fällen die Polizei. Aber das hat man bei der DSGVO "vergessen"). In der Theorie gilt das Gesetz eben für alle und man muss es kennen - hier zeigt sich, wie der Bürger durch Paragraphenentwickler gedankenlos überfordert wird, denn wer kennt schon die lokalen Sicherheitsgesetze.
Ist ein bisschen wie bei Microsoft - Es wird Feature für Feature nachgelegt, angepasst und aufgebläht, um auch noch den letzten Eventualfall in einem komplexen System abzudecken - ganz gleich, ob User und/oder Administration hier realistisch den Überblick behalten. Wenn das System dann crasht, hätte man natürlich alles wissen bzw. das dem Spezialisten überlassen können/müssen. Im konkreten Fall ist der Spezialist eben der Datenschutzanwalt...
Viele Grüße, commodity
Vorab: Die meisten Gedanken, Hinweise und Anregungen vorab sind hilfreich. Als kleines Zwischenfazit fallen mir aber zwei Sachen auf, die zeigen, wie die Gesellschaft sich (durch komplexe Technik, verwoben mit komplexer Rechtsentwicklung) sich mittlerweile selbst überfordert:
- Es gibt kein Grundvertrauen mehr, nicht einmal gegenüber staatlichen Stellen
- Die Verantwortung für staatliches Handeln wird zunehmend auf den Bürger abgewälzt.
Ersteres mag ich nicht bewerten, das ist ein sehr vielschichtiges Thema. Zweiteres ist ein absolutes Unding. Im konkreten Fall sehe ich es nicht als Deine Aufgabe, Kollege @6376382705, herauszufinden, ob Du das Video herausgeben darfst. Es ist vielmehr die Aufgabe der staatlichen Stelle, das zu belegen. Schon der Versuch seitens der Behörde, das ohne belastbare Begründung zu verlangen ist befremdlich. Wie Deine Reaktion zeigt, empfindet Bürger so, dass ein möglicher Weise rechtswidriges Verhalten von ihm verlangt wird. Dies ist jedoch praktische Realität, die ich ich ähnlich von polizeilichen Anfragen bei Ärzten kenne - wo immerhin die Schweigepflicht davor steht.
Man muss hier aber sehen: Die Polizei meint das nicht böse. Die Beamten sind selbst überfordert. Sie sind zur Polizei gegangen, um Verbrechen aufzuklären, Straftäter zu fangen, den Bürger vor Ungemach zu schützen. Nicht um DSGVO-Probleme zu wälzen. Das überfordert sie genau so wie Dich. Und alles auf dem Dienstweg vorab durch Juristen klären zu lassen, wäre kontraproduktiv. Bis dann ist der Verbrecher weg. Bzw. in Deinem Fall die Aufzeichnung. Das soll hier nicht rechtstaatswidriges Verhalten der Polizei beschönigen, sondern nur die Perspektive auf die Ursachen lenken und Verständnis schaffen.
Zum Blick ins Gesetz :
- Art. 6 Abs. 1 f) trägt in Deinem Fall wohl die Überwachung und bedarf eines konkreten Zweckes - hier vermutlich den Schutz des Eigentums.
- Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist nur ausnahmsweise gestattet, Art. 6 Abs. 4 DSGVO - dort wird auf Art. 23 verwiesen.
- Art. 23 Abs. 1 d) regelt insofern, dass die anderweitige Verwendung (hier Weitergabe an Ermittlungsbehörde) zum Zwecke der
Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
auf Grundlage eines Gesetzes zulässig ist.Ganz praktisch würde ich also hier nachdrücklich die gesetzliche Grundlage anfragen - die muss dann bewertet werden. Von Dir (was ich für falsch halte. Besser für die Gesellschaft wäre es, der Bürger dürfte der Polizei vertrauen und bei Fehlern haftet in solchen Fällen die Polizei. Aber das hat man bei der DSGVO "vergessen"). In der Theorie gilt das Gesetz eben für alle und man muss es kennen - hier zeigt sich, wie der Bürger durch Paragraphenentwickler gedankenlos überfordert wird, denn wer kennt schon die lokalen Sicherheitsgesetze.
Ist ein bisschen wie bei Microsoft - Es wird Feature für Feature nachgelegt, angepasst und aufgebläht, um auch noch den letzten Eventualfall in einem komplexen System abzudecken - ganz gleich, ob User und/oder Administration hier realistisch den Überblick behalten. Wenn das System dann crasht, hätte man natürlich alles wissen bzw. das dem Spezialisten überlassen können/müssen. Im konkreten Fall ist der Spezialist eben der Datenschutzanwalt...
Viele Grüße, commodity
Btw: Der Vogel: Austernfischer, Tatbestand: Beschädigung (kleinere) an mehreren KFZ, Begründung: Hochglanzpolierte Fahrzeuge erzeugen ein Spiegelbild, dieses wird von dem Vogel als "Konkurenz" angesehen und muss vertrieben werden - mit allen Mitteln!
Wir haben hier 2 od. 3 Paare von denen rumrennen...
Wir haben hier 2 od. 3 Paare von denen rumrennen...
Danke
Dass die (gefühlte) Kriminalität nach oben geht ist IMO ebenso Ausdruck einer grundlegenden Überforderung des Bürgers. Unsere Welt ist kompliziert. Wir blenden zu wenig aus. Wir hassen den (unvermeidlichen) Umbruch. Zu viele Themen, zu viele Bedrohungen. Und der Mensch sucht nach einfachen Lösungen. Meine war es, das Autofahren um 99 % zu reduzieren (was extrem entspannt - aber für viele natürlich nicht funktioniert).
Die reale Kriminalität geht nicht nach oben. Zumindest nicht seit 1993. Ebenso wenig wie (was ich vermutet hätte) die Aufklärungsquote nach unten geht:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197/umfrage/straftaten-in ...
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2303/umfrage/entwicklung- ...
Aber wer (außer mir) traut schon einer Statistik, die er nicht selbst gefälscht hat... Noch dazu des Staates. Womit wir wieder beim Kernpunkt Grundvertrauen wären.
Viele Grüße, commodity
Dass die (gefühlte) Kriminalität nach oben geht ist IMO ebenso Ausdruck einer grundlegenden Überforderung des Bürgers. Unsere Welt ist kompliziert. Wir blenden zu wenig aus. Wir hassen den (unvermeidlichen) Umbruch. Zu viele Themen, zu viele Bedrohungen. Und der Mensch sucht nach einfachen Lösungen. Meine war es, das Autofahren um 99 % zu reduzieren (was extrem entspannt - aber für viele natürlich nicht funktioniert).
Die reale Kriminalität geht nicht nach oben. Zumindest nicht seit 1993. Ebenso wenig wie (was ich vermutet hätte) die Aufklärungsquote nach unten geht:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197/umfrage/straftaten-in ...
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2303/umfrage/entwicklung- ...
Aber wer (außer mir) traut schon einer Statistik, die er nicht selbst gefälscht hat... Noch dazu des Staates. Womit wir wieder beim Kernpunkt Grundvertrauen wären.
Viele Grüße, commodity
Also wir hatten das ganze insgesamt mehrmals
Einmal standen die Herren bei mir im Büro und wollten die Aufzeichnungen von der Einfahrt haben weil ein Externer Prüfer welcher bei uns zu Gast/Besuch war und dieser Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrer/Unfallflucht gestellt hatte. Der Herr ist wohl scheinbar ( unsere Vermutung ) mit seinem Dienstwagen in der Tiefgarage am Pfosten/Pfeiler einmal kräftig gegen gefahren und wollte scheinbar nicht sagen das er den Unfall gebaut/produziert hat. Also hat er bei der Pol. angegeben das jemand von Uns seinen PKW beschädigt hat. Er behauptete der POL gegnüber er sei OHNE Schaden angekommen und dann irgendwann war der Schaden da. Die POL hat Ihm wol nicht geglaubt und wollten dann die Aufnahmen sehen. Wir haben Kameras die beide Seiten des Autos aufnimmt ( eigentlich nur als Beiwerk denn es geht um die Gebäude / Hof / Garten/Garage und nicht um die Einfahrt ). Die Aufnahmen haben der Herr und die Dame dann bei uns im Konf. Raum gemeinsam angesehen. Sie ( also die POL ) haben sich mit Dienstausweis und korrektem Sachverhalt vorgestellt und die Sichtung gefordert. Vorteil war das alles einen TAG später war und somit die Probleme mit Speicherfrist nicht vorhanden war. Anschließend als wir genug Kaffe getrunken hatten und die Snacks im Konf. Raum leer waren haben Sie darum gebeten die Aufnahmen zu SICHERN und dann gegen ein Schreiben der StA herauszugeben. Also hab ich erstmal gesichert --- Aufbewahrt --- ( Mit dem Vermerk wer da war und den Mailverkehr angehängt an den Stick ) und auf das Schreiben gewartet. Nächsten Tag war wieder einer von der POL da hat das Schreiben auf den Tisch gelegt und dann hat er den Stick bekommen.
Alles OK soweit Ich hatte eine Richterliche Anordnung. Die Alternative die gegeben wäre so die POL ist das ein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme eingeleitet hätte wegen der Beihilfe zum Versicherungsbetrug. Kam aber nicht dazu, Ist bei uns im Konzern klar geregelt.
Ach ja für alle die es wissen wollen wie es ausging :
Er hat sein Fahrzeug in der Tiefgarage geknallt und ist mit Schaden bereits bei uns auf den Hof gefahren. Man konnte das laut Pol wohl auf den Bändern der TG Überwachung sehen das er ohne Schaden reingefahren ist und mit Schaden dann wieder rausgefahren ist. Ich gehe mal davon aus das der Herr eine Anzeige kassiert hat wegen Versicherungsbetrug weil er den Schaden ja selbst verursacht hat. Ach ja gesehen hat Ihn von uns auch kleiner mehr. Es kam dann immer ein anderer Gutachter
Aber der Fall hat uns gezeigt das wir auch hierfür Regeln / Verfahren erstellen müssen was wir dann auch getan haben. Es wird alles GELÖSCHT was älter als 72 Stunden ist es sei denn die POL kommt pers. vor Ort und weist uns an das Material zu sichern. Dann wird es "Markiert" und wir warten auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft oder der POL mit der Aufforderung zur Mitwirkung. Wir sagen dann auch das Sie sich beeilen müssen denn nach SPÄTESTENS 14 Tagen werden die Bänder gelöscht wenn wir nichts Schriftliches in der Hand haben aber meistens geht das mit dem Hinweis von den 72 recht schnell.
Das ganze haben wir dann DSGVO mäßig INTERN abnehmen lassen und gut ist.
Privat hatte ich zwei ähnliche Fälle:
Jemand hat auf der Baustelle schräg gegenüber Kabel und Werkzeug geklaut und die Pol ist dann mal die Straße abgelaufen und hat festgestellt das hier Kameras hängen und kam dann eben mal auf einen Kaffe vorbei/rein.
Dann die Frage ob die Kameras auch die Straße einsehen können...... Hier hab ich erstmal gesagt das diese das zwar könnten aber ich über den öffentlichen Bereich einen Schwarzen Balken gelegt habe weil dies so gefordert war...... Das fanden Sie, also die Pol, zwar grundsätzlich gut weil Datenschutz aber im konkreten Fall jetzt nicht so toll.
Ich habe Ihnen dann die Bänder ausgehändigt und die Sopeicherkarte in der Kamera. Sollen Sie glücklich werden.
Ach ja die Technik hat es geschafft den Balken zu entfernen
Einmal standen die Herren bei mir im Büro und wollten die Aufzeichnungen von der Einfahrt haben weil ein Externer Prüfer welcher bei uns zu Gast/Besuch war und dieser Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrer/Unfallflucht gestellt hatte. Der Herr ist wohl scheinbar ( unsere Vermutung ) mit seinem Dienstwagen in der Tiefgarage am Pfosten/Pfeiler einmal kräftig gegen gefahren und wollte scheinbar nicht sagen das er den Unfall gebaut/produziert hat. Also hat er bei der Pol. angegeben das jemand von Uns seinen PKW beschädigt hat. Er behauptete der POL gegnüber er sei OHNE Schaden angekommen und dann irgendwann war der Schaden da. Die POL hat Ihm wol nicht geglaubt und wollten dann die Aufnahmen sehen. Wir haben Kameras die beide Seiten des Autos aufnimmt ( eigentlich nur als Beiwerk denn es geht um die Gebäude / Hof / Garten/Garage und nicht um die Einfahrt ). Die Aufnahmen haben der Herr und die Dame dann bei uns im Konf. Raum gemeinsam angesehen. Sie ( also die POL ) haben sich mit Dienstausweis und korrektem Sachverhalt vorgestellt und die Sichtung gefordert. Vorteil war das alles einen TAG später war und somit die Probleme mit Speicherfrist nicht vorhanden war. Anschließend als wir genug Kaffe getrunken hatten und die Snacks im Konf. Raum leer waren haben Sie darum gebeten die Aufnahmen zu SICHERN und dann gegen ein Schreiben der StA herauszugeben. Also hab ich erstmal gesichert --- Aufbewahrt --- ( Mit dem Vermerk wer da war und den Mailverkehr angehängt an den Stick ) und auf das Schreiben gewartet. Nächsten Tag war wieder einer von der POL da hat das Schreiben auf den Tisch gelegt und dann hat er den Stick bekommen.
Alles OK soweit Ich hatte eine Richterliche Anordnung. Die Alternative die gegeben wäre so die POL ist das ein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme eingeleitet hätte wegen der Beihilfe zum Versicherungsbetrug. Kam aber nicht dazu, Ist bei uns im Konzern klar geregelt.
Ach ja für alle die es wissen wollen wie es ausging :
Er hat sein Fahrzeug in der Tiefgarage geknallt und ist mit Schaden bereits bei uns auf den Hof gefahren. Man konnte das laut Pol wohl auf den Bändern der TG Überwachung sehen das er ohne Schaden reingefahren ist und mit Schaden dann wieder rausgefahren ist. Ich gehe mal davon aus das der Herr eine Anzeige kassiert hat wegen Versicherungsbetrug weil er den Schaden ja selbst verursacht hat. Ach ja gesehen hat Ihn von uns auch kleiner mehr. Es kam dann immer ein anderer Gutachter
Aber der Fall hat uns gezeigt das wir auch hierfür Regeln / Verfahren erstellen müssen was wir dann auch getan haben. Es wird alles GELÖSCHT was älter als 72 Stunden ist es sei denn die POL kommt pers. vor Ort und weist uns an das Material zu sichern. Dann wird es "Markiert" und wir warten auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft oder der POL mit der Aufforderung zur Mitwirkung. Wir sagen dann auch das Sie sich beeilen müssen denn nach SPÄTESTENS 14 Tagen werden die Bänder gelöscht wenn wir nichts Schriftliches in der Hand haben aber meistens geht das mit dem Hinweis von den 72 recht schnell.
Das ganze haben wir dann DSGVO mäßig INTERN abnehmen lassen und gut ist.
Privat hatte ich zwei ähnliche Fälle:
Jemand hat auf der Baustelle schräg gegenüber Kabel und Werkzeug geklaut und die Pol ist dann mal die Straße abgelaufen und hat festgestellt das hier Kameras hängen und kam dann eben mal auf einen Kaffe vorbei/rein.
Dann die Frage ob die Kameras auch die Straße einsehen können...... Hier hab ich erstmal gesagt das diese das zwar könnten aber ich über den öffentlichen Bereich einen Schwarzen Balken gelegt habe weil dies so gefordert war...... Das fanden Sie, also die Pol, zwar grundsätzlich gut weil Datenschutz aber im konkreten Fall jetzt nicht so toll.
Ich habe Ihnen dann die Bänder ausgehändigt und die Sopeicherkarte in der Kamera. Sollen Sie glücklich werden.
Ach ja die Technik hat es geschafft den Balken zu entfernen
Wenn die schriftlich anfragen, würde ich aushelfen. Eine Straftat aufzuklären wäre mir wichtiger, als Gesichter im öffentlichen Raum für kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Weiß nicht, was da passiert ist. Aber wenn DU der Geschädigte wärst, würdest Du Dich sicher auch freuen, wenn ein Täter gefasst werden würde.
Wenn die Telefonisch Anfragen, ist das eine ebenso Polizeiliche Maßnahme, wie wenn einer vor Türe steht.
Man kann ja sich absichern und sagen, dass man zu Kontrolle einen Rückruf machen möchte.
Dann gibts in der STPO die Zeugenpflicht, eine Verweigerung kann teuer werden oder Erzwingungshaft nach sich ziehen
Das zum Thema , ich verstecke mich hinter dem Datenschutz.
Datenschutz ist da mal aussen vor,
Rechtssprechnung
Art.2 Abs.2 lit. d DSGVO ist folgendes vorgegeben: Wird die Verarbeitung der Anfrage ausschließlich durch die zuständige Behörde ausgeführt – zum Zweck der Ermittlung, Verhütung, Verfolgung oder Aufdeckung von Straftaten, so steht einerseits das Polizeigesetz über der DSGVO.
Laut Strafprozessordnung (§§160 ff StPO) muss hier ein Ermittlungsverfahren mit einer Ermittlungsnummer oder z.B. der Tatbestand „Gefahr in Verzug“ bestehen. Dann kann die Datenübermittlung auf DSGVO Art. 6 Abs.1c gestützt werden. Auch ein Durchsuchungsbefehl ist rechtsgültig.
Ein Berechtigtes Interesse besteht laut DSGVO im Erwägungsgrund Nr. 50, wenn hier ein Zusammenhang mit einer Straftat oder die Gefahr der öffentlichen Sicherheit besteht. Somit hat die Behörde ein berechtigtes Interesse.
Man kann ja sich absichern und sagen, dass man zu Kontrolle einen Rückruf machen möchte.
Dann gibts in der STPO die Zeugenpflicht, eine Verweigerung kann teuer werden oder Erzwingungshaft nach sich ziehen
Das zum Thema , ich verstecke mich hinter dem Datenschutz.
Datenschutz ist da mal aussen vor,
Rechtssprechnung
Art.2 Abs.2 lit. d DSGVO ist folgendes vorgegeben: Wird die Verarbeitung der Anfrage ausschließlich durch die zuständige Behörde ausgeführt – zum Zweck der Ermittlung, Verhütung, Verfolgung oder Aufdeckung von Straftaten, so steht einerseits das Polizeigesetz über der DSGVO.
Laut Strafprozessordnung (§§160 ff StPO) muss hier ein Ermittlungsverfahren mit einer Ermittlungsnummer oder z.B. der Tatbestand „Gefahr in Verzug“ bestehen. Dann kann die Datenübermittlung auf DSGVO Art. 6 Abs.1c gestützt werden. Auch ein Durchsuchungsbefehl ist rechtsgültig.
Ein Berechtigtes Interesse besteht laut DSGVO im Erwägungsgrund Nr. 50, wenn hier ein Zusammenhang mit einer Straftat oder die Gefahr der öffentlichen Sicherheit besteht. Somit hat die Behörde ein berechtigtes Interesse.