o-marc
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Arbeitsvertrag aktualisieren?

Hallo,

ich bin von meinem Arbeitgeber zum Bereichsleiter für IT ernannt worden. Dies ist bisher nur mündlich vereinbart.

Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich Mitarbeiter für IT- und Techniksupport. Es sind keine Verantwortungsbereiche konkret festgelegt.
Mit der neuen Stelle als IT-Bereichsleiter sind mir nun zwei Mitarbeiter unterstellt und ich habe Verantwortung z.B. für die Server zu tragen. Somit hat sich mein Verantwortungsbereich in der Praxis deutlich erweitert, was durch den Arbeitsvertrag jedoch nicht erfasst wird.

Ich überlege nun, welche Vor- und Nachteile es für mich haben könnte, den Vertragsinhalt verändern zu lassen.

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit so etwas? Ich wäre für Ratschläge und Meinungen dankbar.

Gruß
O. Marc

Content-ID: 134245

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 22:12 Uhr

H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 25.01.2010 um 09:45:51 Uhr
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Hallo Marc,

es gibt wie bei allem 2 Seiten der selben Medaille.

Bleibst du bei deinem alten Arbeitsvertrag und es passiert was in deinem "dir zugestandenen" Verantwortungsbereich, kannst du immer sagen "hier schwarz auf weiss, das steht in meinem Arbeitsvertrag und nichts anderes".

Wenn du allerdings mündlich dein Einverständnis bereits abgegeben hast diese Aufgabe zu übernehmen, würde ich dir dringend raten einen neuen Arbeitsvertrag aufsetzen zu lassen um ganz klar zu regeln was alles in deiner Verantwortung steht, so das später nicht gesagt werden kann "na das haben wir doch mündlich abgesprochen das dies und jenes auch in ihrem Verantwortungsbereich gehört, liegt etc. etc."

Gruß
Nyghtwalker
Nyghtwalker 25.01.2010 um 10:15:39 Uhr
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Hi,

also in meinem Vertrag steht auch nichts drin von Verantwortung für die Server, obwohl ich schuld bin wenn mal was nicht läuft. face-wink
Solange es mündliche Absprache gibt ist es egal was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn über deine Verantwortung nichts drin steht und es im Falle eines Falles mal zu irgendwas gerichtlichem kommen sollte bist eigentlich du fein raus, da wie schon geschrieben nur die mündliche Abmache steht und dann steht eben Aussage gegen Aussage, im Normalfall wird immer für den Arbeitnehmer entschieden, solange dieser nicht erwiesenermaßen grob fahrlässig gehandelt hat, z.B. nach einem Einlauf vom Chef die Kundendatenbank gelöscht hat oder sowas.

Liebe Grüße, Nyghtwalker
45877
45877 25.01.2010 um 11:12:01 Uhr
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Hallo,

als erstes solltest du den Teil mit dem Gehalt anpassen lassen face-smile
O-Marc
O-Marc 27.01.2010 um 11:13:59 Uhr
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Vielen Dank für die Antworten. Ich habe allerdings noch keinen endgültigen Entschluss gefasst, was ich nun tun werde.
Das Thema Gehalt spielt da auch mit rein, denn ich beziehe mehr als vertraglich festgehalten wurde (aber natürlich noch zu wenig ;) ).