Backup Verantwortung ohne Gehaltserhöhung. Verweigerung möglich ?
Hallo Administratorgemeinde,
mich würde mal interessieren ob das üblich oder unüblich ist, bzw. ob das auch überhaupt erlaubt ist. Einem Netzwerkadministrator soll der vollständige Zuständigkeitsbereich der Datensicherung (Backup) übertragen werden, weil der alte Backupadministrator das Unternehmen verlässt. Er soll erst auf die Schulung geschickt werden und er wäre ab dann voll verantwortlich für alle Backups im Unternehmen inkl. SAP-Backup. Hierzu soll auch eine Schulung in SAP-Basisadministration veranlasst werden. Das ganze mit einer 5% igen Gehaltserhöhung verknüpft.
Mir persönlich ist das suspekt und auf solch einen Deal würde ich nicht unbedingt eingehen wollen. Die Frage ist: kann der Arbeitgeber diesen Netzwerkadministrator "trotzdem" dazu zwingen oder kann das der MItarbeiter verweigern weil er einfach mit den Preis-/Leistungskonditionen nicht einverstanden ist und es nicht zu einer anderen Einigung gekommen ist?
Gibt's da irgendwelche rechtliche Regelungen die gelten (müssen) oder hat der Mitarbeiter keine Chance und MUSS das machen, weil das sonst Arbeitsverweigerung wäre?
mich würde mal interessieren ob das üblich oder unüblich ist, bzw. ob das auch überhaupt erlaubt ist. Einem Netzwerkadministrator soll der vollständige Zuständigkeitsbereich der Datensicherung (Backup) übertragen werden, weil der alte Backupadministrator das Unternehmen verlässt. Er soll erst auf die Schulung geschickt werden und er wäre ab dann voll verantwortlich für alle Backups im Unternehmen inkl. SAP-Backup. Hierzu soll auch eine Schulung in SAP-Basisadministration veranlasst werden. Das ganze mit einer 5% igen Gehaltserhöhung verknüpft.
Mir persönlich ist das suspekt und auf solch einen Deal würde ich nicht unbedingt eingehen wollen. Die Frage ist: kann der Arbeitgeber diesen Netzwerkadministrator "trotzdem" dazu zwingen oder kann das der MItarbeiter verweigern weil er einfach mit den Preis-/Leistungskonditionen nicht einverstanden ist und es nicht zu einer anderen Einigung gekommen ist?
Gibt's da irgendwelche rechtliche Regelungen die gelten (müssen) oder hat der Mitarbeiter keine Chance und MUSS das machen, weil das sonst Arbeitsverweigerung wäre?
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16 Kommentare
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Hallo Panguu,
nun es ist keine Fachfremde Tätigkeit, von daher wirst du dich ohne selbst "hinzuschmeissen" wohl nicht drum herum kommen. Daneben sollte man sich überlegen, ob man ohne eine gewisse Verantwortungsübernahme überhaupt "Admin" werden sollte.
(Rechtlich bist du sowieso "nur" AN, solange du nicht grob fahrlässig handelst).
VG
nun es ist keine Fachfremde Tätigkeit, von daher wirst du dich ohne selbst "hinzuschmeissen" wohl nicht drum herum kommen. Daneben sollte man sich überlegen, ob man ohne eine gewisse Verantwortungsübernahme überhaupt "Admin" werden sollte.
(Rechtlich bist du sowieso "nur" AN, solange du nicht grob fahrlässig handelst).
VG
Hallo,
Änderungen im Arbeitsverhältnis (Arbeitsinhalt, Position, Arbeitsort usw) sind immer Bestandteil des Arbeitsvertrages und bedürfen der Schriftform. In den meisten Arbeitsverträgen wird ausdrücklich die Schriftform gefordert und sog. Nebenabreden sind ausdrücklich ungültig.
Ein Arbeitsvertrag und auch seine Änderung sind immer zweiseitige Willensbekundungen. Wenn eine Seite nicht "unterschreibt", kommt der Vertrag nicht zu stande.
Der nächste Schritt des Arbeitgebers wäre, wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, die Änderungskündigung.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84nderungsk%C3%BCndigung
Ob die neue Tätigkeit und Verantwortung durch den alten Arbeitsvertrag abgedeckt ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht bzw. das Arbeitsgericht bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage beurteilen.
Es stellt sich allerdings die Frage, warum die neue Tätigkeit abgelehnt wird. Das sieht doch nach einer Beförderung aus. Incl. Schulung und Gehaltserhöhung. Was spricht dagegen? Zu wenig Geld? Dann solltest Du Dich nach einem anderen "Brötchengeber" umschauen. Entschuldigung, natürlich der Kollege.
Stell´ Dich doch mal auf die Seite des Arbeitgebers und chaue mal, wie sich das ganze aus dieser Sicht darstellt: Da will man jemanden beförden, mehr Verantwortung übertrage; will ihn auch noch qualifizieren und eine Gehaltserhöhung geben und der will nicht! Der braucht in den nächsten 10 Jahren nicht kommen und um mehr Geld nachfragen.
Jürgen
Änderungen im Arbeitsverhältnis (Arbeitsinhalt, Position, Arbeitsort usw) sind immer Bestandteil des Arbeitsvertrages und bedürfen der Schriftform. In den meisten Arbeitsverträgen wird ausdrücklich die Schriftform gefordert und sog. Nebenabreden sind ausdrücklich ungültig.
Ein Arbeitsvertrag und auch seine Änderung sind immer zweiseitige Willensbekundungen. Wenn eine Seite nicht "unterschreibt", kommt der Vertrag nicht zu stande.
Der nächste Schritt des Arbeitgebers wäre, wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, die Änderungskündigung.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84nderungsk%C3%BCndigung
Ob die neue Tätigkeit und Verantwortung durch den alten Arbeitsvertrag abgedeckt ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht bzw. das Arbeitsgericht bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage beurteilen.
Es stellt sich allerdings die Frage, warum die neue Tätigkeit abgelehnt wird. Das sieht doch nach einer Beförderung aus. Incl. Schulung und Gehaltserhöhung. Was spricht dagegen? Zu wenig Geld? Dann solltest Du Dich nach einem anderen "Brötchengeber" umschauen. Entschuldigung, natürlich der Kollege.
Stell´ Dich doch mal auf die Seite des Arbeitgebers und chaue mal, wie sich das ganze aus dieser Sicht darstellt: Da will man jemanden beförden, mehr Verantwortung übertrage; will ihn auch noch qualifizieren und eine Gehaltserhöhung geben und der will nicht! Der braucht in den nächsten 10 Jahren nicht kommen und um mehr Geld nachfragen.
Jürgen
Vielleicht mal den alten Backupadmin befragen was er so bekommen hat?
Anosnsten steht halt eine neue Verhandlungsrunde (bei der passende Argumente in den Raum geworfen werden sollten)
beim Chef an.
Die Arbeitsleistung sollte ja nicht unbedingt steigen, wenn man eine Vernünftige Backuplösung hat
hat man auch nicht viel Arbeit.
Anosnsten steht halt eine neue Verhandlungsrunde (bei der passende Argumente in den Raum geworfen werden sollten)
beim Chef an.
Die Arbeitsleistung sollte ja nicht unbedingt steigen, wenn man eine Vernünftige Backuplösung hat
hat man auch nicht viel Arbeit.
Moin,
wenn er den Backupadmin ersetzt sollte er doch auch nur solange arbeiten wie dieser, oder soll er das zusaetzlich zur jetzigen Arbeit machen?
VG,
Thomas
Moin,
kann das auch irgendwie nicht nachvollziehen, die Aufregung.... Backup ist doch (normalerweise) kein Fulltimejob, wenn man das einmal _richtig_ eingerichtet hat. Ggf. spielt man dann noch den TJ um die Bänder zu wechslen, mal ein Restore weil wieder eine eine XLS gelöscht/überschrieben hat etc. Und das die Verantwortung nun so viel größer wird, wage ich zu bezweifen. Als ITler trägt man generell eine relativ hohe Verantwartung, da Fehler die wir machen, meistens gleich große Auswirkung haben können.
Solange man als MA nicht nachweislich grob fahrlässig handelt, kann man ja auch nicht wirklich gelangt werden. Finanziell schon gar nicht.
Wenn der Arbeitsvertrag das hergibt, würde ich das machen. Ansonsten, wie schon geschrieben, muss das schriftlich fixiert werden.
Wenn der AG von mit 5 % wedelt, kann man sich ja über die Verhandlungsoption freuen und in einem Gepräch diese Zahl nach oben verhandeln.
Gruß
kann das auch irgendwie nicht nachvollziehen, die Aufregung.... Backup ist doch (normalerweise) kein Fulltimejob, wenn man das einmal _richtig_ eingerichtet hat. Ggf. spielt man dann noch den TJ um die Bänder zu wechslen, mal ein Restore weil wieder eine eine XLS gelöscht/überschrieben hat etc. Und das die Verantwortung nun so viel größer wird, wage ich zu bezweifen. Als ITler trägt man generell eine relativ hohe Verantwartung, da Fehler die wir machen, meistens gleich große Auswirkung haben können.
Solange man als MA nicht nachweislich grob fahrlässig handelt, kann man ja auch nicht wirklich gelangt werden. Finanziell schon gar nicht.
Wenn der Arbeitsvertrag das hergibt, würde ich das machen. Ansonsten, wie schon geschrieben, muss das schriftlich fixiert werden.
Wenn der AG von mit 5 % wedelt, kann man sich ja über die Verhandlungsoption freuen und in einem Gepräch diese Zahl nach oben verhandeln.
Gruß
Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren als Backupadministrator tätig. Und im Gegensatz zur allgemeinen Meinung, ist dies kein Nebenjob. Denn wie @panguu schon geschrieben hat, sind 4 Std. täglich nicht ungewöhnlich. Es ist ja nicht nur das Backup (Logs) zu kontrollieren, was ist mit der Organisation der Datensicherung, sprich Backupjobs zu verwalten, Restores durchzuführen, Bandverwaltung, Storageverwaltung (ja das gehört auch zum Backup), Bandauslagerung, Bänder migrieren, Nutzbarkeit der Bändergewährleisten (Migratejobs durchführen), usw.
Und außerdem muß sich der Kollege noch einarbeiten. Mit der Schulung ist es nicht getan.
Gut die Frage ist, wie groß die Backup/Restoreumgebung ist. Das wissen wir nicht. Aber im großen und ganzen sind 4 Std. nicht unüblich.
Gruss Penny
ich bin seit mehreren Jahren als Backupadministrator tätig. Und im Gegensatz zur allgemeinen Meinung, ist dies kein Nebenjob. Denn wie @panguu schon geschrieben hat, sind 4 Std. täglich nicht ungewöhnlich. Es ist ja nicht nur das Backup (Logs) zu kontrollieren, was ist mit der Organisation der Datensicherung, sprich Backupjobs zu verwalten, Restores durchzuführen, Bandverwaltung, Storageverwaltung (ja das gehört auch zum Backup), Bandauslagerung, Bänder migrieren, Nutzbarkeit der Bändergewährleisten (Migratejobs durchführen), usw.
Und außerdem muß sich der Kollege noch einarbeiten. Mit der Schulung ist es nicht getan.
Gut die Frage ist, wie groß die Backup/Restoreumgebung ist. Das wissen wir nicht. Aber im großen und ganzen sind 4 Std. nicht unüblich.
Gruss Penny
Hallo,
Glaube nicht, das sich hier jemand als Fachanwalt für Arbeitsrecht "geoutet" hat. Diese Frage solltest Du vielleicht besser mit dem Betriebsrat absprechen, zumal hier niemand den Inhalt des entsprechenden Arbeitsvertrages, die Firma und die Gegebenheiten vor Ort kennt.
Das ganze hört sich aber für mich an, als ob ein Buchhalter Bauchschmerzen hat, weil er jetzt das Mahnwesen übernehmen soll
Mit freundlichen Grüßen Andreas
Gibt's da irgendwelche rechtliche Regelungen die gelten (müssen)
Glaube nicht, das sich hier jemand als Fachanwalt für Arbeitsrecht "geoutet" hat. Diese Frage solltest Du vielleicht besser mit dem Betriebsrat absprechen, zumal hier niemand den Inhalt des entsprechenden Arbeitsvertrages, die Firma und die Gegebenheiten vor Ort kennt.
Das ganze hört sich aber für mich an, als ob ein Buchhalter Bauchschmerzen hat, weil er jetzt das Mahnwesen übernehmen soll
Mit freundlichen Grüßen Andreas
Moin.
Hmm, das hab' ich in einer Woche an Aufwand - Fehler und deren Korrektur/Troubleshooting mal aussen vorgelassen.
Wenn tatsächlich ein vollwertiger Admin den halben Arbeitstag mit der Hege und Pflege von Backups zu tun hat würd' ich mal das Konzept prüfen, da kann ja was nicht stimmen....
*Just my 5 Cent*
Cheers,
jsysde
Hmm, das hab' ich in einer Woche an Aufwand - Fehler und deren Korrektur/Troubleshooting mal aussen vorgelassen.
Wenn tatsächlich ein vollwertiger Admin den halben Arbeitstag mit der Hege und Pflege von Backups zu tun hat würd' ich mal das Konzept prüfen, da kann ja was nicht stimmen....
*Just my 5 Cent*
Cheers,
jsysde
Auch wenn wir von der Ursprungsfrage abweichen, empfehle ich dennoch mal das Backupkonzept zu prüfen.
Muss jeden Tag alles auf Bänder gesichert werden? Kann man die Verwendung der Bänder (Multiloader, Vorthaltezeiten etc)
noch optimiert werden.
Wäre ich für die Datensicherung bei einer Bank zuständig ist es sicherlich was anderes als ne Produktion oder nen RZ-Betreiber
Muss jeden Tag alles auf Bänder gesichert werden? Kann man die Verwendung der Bänder (Multiloader, Vorthaltezeiten etc)
noch optimiert werden.
Wäre ich für die Datensicherung bei einer Bank zuständig ist es sicherlich was anderes als ne Produktion oder nen RZ-Betreiber
Zitat von @panguu:
die Lösungsmarkierung war einfach die, dass mir die gesammelten Antworten ausreichen, um sie weiterzugeben. Ich habe also irgendwo auf den grünen button gedrückt und gut is'
die Lösungsmarkierung war einfach die, dass mir die gesammelten Antworten ausreichen, um sie weiterzugeben. Ich habe also irgendwo auf den grünen button gedrückt und gut is'
Dann hoffen wir für deine Firma, dass der Backupadmin seine Tickets anders bearbeitet
Viel Erfolg!