Email verteilung
Email verteilung und sync vom postausgang
Hi, also ich hab folgendes problem
Ich hab Windows 2003 server mit exchange 2003
Und meine Clientrechner benutzen Outlook2003
Also: Ich hab Clientrechner die sich am exchange einloggen und jetzt will ich das jeder client rechner sein eigenes postfach hat mit einer email adresse, das ist soweit ja noch kein problem.
ABER: Jetzt soll ein client rechner (wir nennen ihn mal mailserv1) alle mails haben, also alle die eingehen (das ist über die verteilergruppe ja auch kein problem) und alle die ausgehen bzw ausgegangen sind . Ich hab keine Ahnung wie ich den Postausgang machen soll.
Hab zuerst gedacht ich lass alle über einen nutzer einloggen aber dann sieht jeder alle email und das passt net.
Wenn ich für alle ein eigenes postfach mache dann kann ich nur die eingehenden mail auf den besagten (mailserv1) client rechner schicken und die ausgehenden bleiben weg.
Wenn jemand eine Idee hat währe ich echt dankbar...
Hi, also ich hab folgendes problem
Ich hab Windows 2003 server mit exchange 2003
Und meine Clientrechner benutzen Outlook2003
Also: Ich hab Clientrechner die sich am exchange einloggen und jetzt will ich das jeder client rechner sein eigenes postfach hat mit einer email adresse, das ist soweit ja noch kein problem.
ABER: Jetzt soll ein client rechner (wir nennen ihn mal mailserv1) alle mails haben, also alle die eingehen (das ist über die verteilergruppe ja auch kein problem) und alle die ausgehen bzw ausgegangen sind . Ich hab keine Ahnung wie ich den Postausgang machen soll.
Hab zuerst gedacht ich lass alle über einen nutzer einloggen aber dann sieht jeder alle email und das passt net.
Wenn ich für alle ein eigenes postfach mache dann kann ich nur die eingehenden mail auf den besagten (mailserv1) client rechner schicken und die ausgehenden bleiben weg.
Wenn jemand eine Idee hat währe ich echt dankbar...
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Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 12:11 Uhr
13 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
ohne jetzt auf das eigentliche Problem einzugehen:
Hast Du die rechtliche Seite dabei (Postgeheimnis) beachtet? Das grundsätzliche Kopieren aller ein- und ausgehenden Mails erfüllt den Tatbestand einer Straftat (§§ 202ff. StGb).
Achtung! Viele Gerichte (und auch die allg. Rechtsliteratur) unterstellen auch das Lesen von E-Mails diesem(n) Paragraphen.
Gruß, Rene
ohne jetzt auf das eigentliche Problem einzugehen:
Hast Du die rechtliche Seite dabei (Postgeheimnis) beachtet? Das grundsätzliche Kopieren aller ein- und ausgehenden Mails erfüllt den Tatbestand einer Straftat (§§ 202ff. StGb).
Achtung! Viele Gerichte (und auch die allg. Rechtsliteratur) unterstellen auch das Lesen von E-Mails diesem(n) Paragraphen.
Gruß, Rene
Moin,
ohne jetzt auf das eigentliche Problem
einzugehen:
Hast Du die rechtliche Seite dabei
(Postgeheimnis) beachtet? Das
grundsätzliche Kopieren aller ein- und
ausgehenden Mails erfüllt den
Tatbestand einer Straftat (§§
202ff. StGb).
Achtung! Viele Gerichte (und auch die allg.
Rechtsliteratur) unterstellen auch das Lesen
von E-Mails diesem(n) Paragraphen.
Hallo!!ohne jetzt auf das eigentliche Problem
einzugehen:
Hast Du die rechtliche Seite dabei
(Postgeheimnis) beachtet? Das
grundsätzliche Kopieren aller ein- und
ausgehenden Mails erfüllt den
Tatbestand einer Straftat (§§
202ff. StGb).
Achtung! Viele Gerichte (und auch die allg.
Rechtsliteratur) unterstellen auch das Lesen
von E-Mails diesem(n) Paragraphen.
Dabei würde mich interessieren,
ob das auch in Firmen der Fall ist??
Wenn ja, kann im Zusatz im Arbeitsvertrag darauf hinweisen??
SO dass es quasi genehmigt wird.
gruss,
megacarsIT
Moin,
bei Firmen-Mailservern ist es sogar noch ein wenig "komplizierter": Der Arbeitgeber übernimmt faktisch die Rolle eines Providers, hier darf (theoretisch) noch nicht einmal ein SPAM-Filter ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers eingesetzt werden.
Zu diesem Sachverhalt kann der Arbeitgeber sich die sogenannte "Tatbestandsbefreiende Einverständniserklärung" von den Mitarbeitern geben lassen, dann ist "alles in Butter".
Gruß, Rene
Dabei würde mich interessieren,
ob das auch in Firmen der Fall ist??
Wenn ja, kann im Zusatz im Arbeitsvertrag
darauf hinweisen??
SO dass es quasi genehmigt wird.
ob das auch in Firmen der Fall ist??
Wenn ja, kann im Zusatz im Arbeitsvertrag
darauf hinweisen??
SO dass es quasi genehmigt wird.
bei Firmen-Mailservern ist es sogar noch ein wenig "komplizierter": Der Arbeitgeber übernimmt faktisch die Rolle eines Providers, hier darf (theoretisch) noch nicht einmal ein SPAM-Filter ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers eingesetzt werden.
Zu diesem Sachverhalt kann der Arbeitgeber sich die sogenannte "Tatbestandsbefreiende Einverständniserklärung" von den Mitarbeitern geben lassen, dann ist "alles in Butter".
Gruß, Rene
(Lösungsvorschlag am Ende)
huhhhh.... das ist jetzt aber für einen Nichtjuristen argh theoretisch.
Tatsache ist, daß jedes Arbeitsgericht regelmäßig ins Rudern kommt, wenn es um so Dinge wie Mailverkehr geht.
Was Palandt und Co dazu schreiben ist teilweise sowas von realitätsfern... naja.
Viele Gerichte behandeln Mailverkehr analog zum Telefonverkehr. Daß heißt, hier greift das Fernmeldegeheimnis.... mit einer Ausnahme.
Während es mir beim Telefonverkehr lediglich (nach gesonderter Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer/dem Betriebsrat) gestattet ist, Verbindungsdaten aufzuzeichnen (also einen EVN anzufertigen), darf ich beim Mailverkehr etwas weitergehen.
Sofern ich
1. die Nutzung des Mailaccounts AUSSCHLIESSLICH NUR ZUR DIENSTLICHEN VERWENDUNG gestatte
2. meine Mitarbeiter durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, eine Dienstanweisung und/oder eine Betriebsvereinbarung darauf hinweise (am besten ist eine Dienstanweisung und eine Vereinbarung mit Betriebsrat oder Arbeitnehmer), daß der Mailaccount nur dienstlich genutzt werden darf und das Kontrollen stattfinden/der Mailverkehr zentral archiviert wird.
dann stehst Du nur noch mit einem halben Bein im Knast.
Grundsätzlich gilt, daß in einem solchen Szenario nur eine allgemeine Bearbeitung stattfinden darf, aber keine stichprobenartigen Kontrollen (die Trachtengruppe grün-weiß würde hier von einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" sprechen... die ist untersagt!) stattfinden dürfen.
Allerdings darfst Du beim Verdacht, daß der Arbeitnehmer den Account entgegen der Firmeninteressen nutzt, auf diesen Verdacht hin kontrollieren... wohl wissend, daß Dir das ggf. beim Arbeitsgericht um die Ohren geschlagen wird....Thema Rechtsunsicherheit.
Weise Deinen Arbeitgeber schriftlich auf diese Problematik hin und bitte ihn (ausnahmsweise) um eine schriftliche Arbeitsanweisung Dir gegenüber.... seit einiger Zeit haften Admins strafrechtlich nämlich genauso wie Arbeitgeber, wenn es um Mißbrauch der EDV geht... ich hab zwar noch von keinem Urteil gehört, aber so kann man sich notfalls versuchen auf Notstand herauszureden, da der eigene Arbeitsplatz gefährdet war (nicht, daß ich als Richter dem statt geben würde). Aber Dein Arbeitgeber soll wissen, in welcher Grauzone er sich bewegt und Du solltest das nachweisen können !
So, zum Problem selbst:
Es gibt meines Wissens drei Möglichkeiten... :
1. Meines Wissens verfügt der 2003er über eine Option zum automatischen Anlegen einer BCC bei jeder Mailbewegung. Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, da wir hier mit einem 2000er arbeiten und ich noch nie in realitas vor einem 2003er gesessen habe.
2. Serverseitiges Script.... man (nur ich nicht ) kann Exchange wunderbar mit scripts programmieren. Passende Literatur findest Du im Netz, beim Buchhändler Deines Vertrauens oder besorg Dir einen Programmierer --- > z.B. steht der Arbeitgeber des Initiators von MSXFAQ.de dafür zur Verfügung.
3. Bastel Dir eine Clientseitige Regel, die von alles ausgehenden Mails eine Kopie an XY sendet. Exportier diese Regel und verteil die Regel (entweder über AD, per Mail mit der Bitte um import an den einzelnen Stationen oder geh rum und importiere manuell).
Letzteres machen wir hier...
ABER:
Das funktioniert dann nur bei dem Client, wenn der User eingelogged ist, der die Regel importiert hat... logged sich ein anderer Mitarbeiter an dem Client ein, dann wird die Regel nicht beachtet. Ausserdem ist der OWA davon nicht betroffen, da dieser ja auf dem Server läuft und die Regel nur das lokale Outlook betrifft.
huhhhh.... das ist jetzt aber für einen Nichtjuristen argh theoretisch.
Tatsache ist, daß jedes Arbeitsgericht regelmäßig ins Rudern kommt, wenn es um so Dinge wie Mailverkehr geht.
Was Palandt und Co dazu schreiben ist teilweise sowas von realitätsfern... naja.
Viele Gerichte behandeln Mailverkehr analog zum Telefonverkehr. Daß heißt, hier greift das Fernmeldegeheimnis.... mit einer Ausnahme.
Während es mir beim Telefonverkehr lediglich (nach gesonderter Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer/dem Betriebsrat) gestattet ist, Verbindungsdaten aufzuzeichnen (also einen EVN anzufertigen), darf ich beim Mailverkehr etwas weitergehen.
Sofern ich
1. die Nutzung des Mailaccounts AUSSCHLIESSLICH NUR ZUR DIENSTLICHEN VERWENDUNG gestatte
2. meine Mitarbeiter durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, eine Dienstanweisung und/oder eine Betriebsvereinbarung darauf hinweise (am besten ist eine Dienstanweisung und eine Vereinbarung mit Betriebsrat oder Arbeitnehmer), daß der Mailaccount nur dienstlich genutzt werden darf und das Kontrollen stattfinden/der Mailverkehr zentral archiviert wird.
dann stehst Du nur noch mit einem halben Bein im Knast.
Grundsätzlich gilt, daß in einem solchen Szenario nur eine allgemeine Bearbeitung stattfinden darf, aber keine stichprobenartigen Kontrollen (die Trachtengruppe grün-weiß würde hier von einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" sprechen... die ist untersagt!) stattfinden dürfen.
Allerdings darfst Du beim Verdacht, daß der Arbeitnehmer den Account entgegen der Firmeninteressen nutzt, auf diesen Verdacht hin kontrollieren... wohl wissend, daß Dir das ggf. beim Arbeitsgericht um die Ohren geschlagen wird....Thema Rechtsunsicherheit.
Weise Deinen Arbeitgeber schriftlich auf diese Problematik hin und bitte ihn (ausnahmsweise) um eine schriftliche Arbeitsanweisung Dir gegenüber.... seit einiger Zeit haften Admins strafrechtlich nämlich genauso wie Arbeitgeber, wenn es um Mißbrauch der EDV geht... ich hab zwar noch von keinem Urteil gehört, aber so kann man sich notfalls versuchen auf Notstand herauszureden, da der eigene Arbeitsplatz gefährdet war (nicht, daß ich als Richter dem statt geben würde). Aber Dein Arbeitgeber soll wissen, in welcher Grauzone er sich bewegt und Du solltest das nachweisen können !
So, zum Problem selbst:
Es gibt meines Wissens drei Möglichkeiten... :
1. Meines Wissens verfügt der 2003er über eine Option zum automatischen Anlegen einer BCC bei jeder Mailbewegung. Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, da wir hier mit einem 2000er arbeiten und ich noch nie in realitas vor einem 2003er gesessen habe.
2. Serverseitiges Script.... man (nur ich nicht ) kann Exchange wunderbar mit scripts programmieren. Passende Literatur findest Du im Netz, beim Buchhändler Deines Vertrauens oder besorg Dir einen Programmierer --- > z.B. steht der Arbeitgeber des Initiators von MSXFAQ.de dafür zur Verfügung.
3. Bastel Dir eine Clientseitige Regel, die von alles ausgehenden Mails eine Kopie an XY sendet. Exportier diese Regel und verteil die Regel (entweder über AD, per Mail mit der Bitte um import an den einzelnen Stationen oder geh rum und importiere manuell).
Letzteres machen wir hier...
ABER:
Das funktioniert dann nur bei dem Client, wenn der User eingelogged ist, der die Regel importiert hat... logged sich ein anderer Mitarbeiter an dem Client ein, dann wird die Regel nicht beachtet. Ausserdem ist der OWA davon nicht betroffen, da dieser ja auf dem Server läuft und die Regel nur das lokale Outlook betrifft.
OFF-TOPIC:
Moin,
Wenn ein ADMIN aufgrund einer Weigerung, eine strafrechtliche Tätigkeit auf Anweisung des AG´s auszuüben/auszuführen gekündigt wird, steht ihm (der zweifelsfrei) aussichtsreiche Weg der Kündigungsschutzklage/Feststellungsklage zur Unwirksamkeit der Kündigung offen.
Begeht er hingegen die Straftat zur Vermeidung einer Kündigung, wird er trotzdem ein (allerdings eher geringes) Strafmaß erhalten.
Die Vermeidung eines persönlichen wirtschaftlichen Schadens rechtfertigt keinen Rechtsbruch.
Gruß, Rene
Moin,
.... seit einiger Zeit haften Admins strafrechtlich
nämlich genauso wie Arbeitgeber, wenn
es um Mißbrauch der EDV geht... ich
hab zwar noch von keinem Urteil gehört,
aber so kann man sich notfalls versuchen auf
Notstand herauszureden, da der eigene
Arbeitsplatz gefährdet war (nicht,
daß ich als Richter dem statt geben
würde).
nämlich genauso wie Arbeitgeber, wenn
es um Mißbrauch der EDV geht... ich
hab zwar noch von keinem Urteil gehört,
aber so kann man sich notfalls versuchen auf
Notstand herauszureden, da der eigene
Arbeitsplatz gefährdet war (nicht,
daß ich als Richter dem statt geben
würde).
Wenn ein ADMIN aufgrund einer Weigerung, eine strafrechtliche Tätigkeit auf Anweisung des AG´s auszuüben/auszuführen gekündigt wird, steht ihm (der zweifelsfrei) aussichtsreiche Weg der Kündigungsschutzklage/Feststellungsklage zur Unwirksamkeit der Kündigung offen.
Begeht er hingegen die Straftat zur Vermeidung einer Kündigung, wird er trotzdem ein (allerdings eher geringes) Strafmaß erhalten.
Die Vermeidung eines persönlichen wirtschaftlichen Schadens rechtfertigt keinen Rechtsbruch.
Gruß, Rene
Moin Rene,
ich verstehe zwar nicht so ganz, warum Du (in meinen Augen) so bissig auf meinen Kommentar reagierst ("OFF-TOPPIC") , denn ich habe lediglich Dein Juristendeutsch mal übersetzt, aber seí´s drum.
Wenn ich mich richtig entsinne (und das ist schließlich erst eine Stunde her), habe ich geschrieben, daß ich dem als Richter nicht stattgeben würde.... und zwar mit genau der Begründung: "(...) aber so kann man sich notfalls versuchen auf Notstand herauszureden, da der eigene Arbeitsplatz gefährdet war (nicht, daß ich als Richter dem statt geben würde"
Und der Hinweis auf die wohl berechtigte und zu gewinnende Kündigungsschutzklage ist sowas von ... realitätsfern... was hilft mir meine gewonnene Kündigungsschutzklage, wenn das Vertrauensverhältnis anschließend für zerrüttet erklärt wird und man sich (natürlich mit Abfindung) von einander trennt (teilweise raten Arbeitsrichter direkt beim Gütetermin zu einem entsprechenden Vergleich)?
Man erhöht die Zahl von 5 Millionen und ein paar Arbeitslosen um den Faktor 1 und kriegt die Abfindung auch noch auf seine Stütze angerechnet. Aber immerhin, man hat jetzt Zeit, auf Berichtigung seines Arbeitszeugnisses zu klagen, in der Hoffnung, der Richter versteht die Formulierung "war stehts bemüht, die die EDV betreffenden Vorstellungen und Ideen der Geschäftsführung zu deren Zufriedenheit umzusetzen" als die negativ-Aussage, die sie darstellen soll.
Wenn der Richter nicht schnallt, was da abgegangen ist, hat man PEch und sollte sich nach einem Job als LAgerarbeiter bei Aldi und Co umsehen. Ich denke an dieser Stelle an die Nulpe von Arbeitsrichter, der meine letzten Kündigungsschutzklage (wurde zusammen mit allen anderen Angestellten aufgrund "wirtschaftl. Umstrukturierung" freigesetzt) bearbeitet hat... der wußt noch nicht mal, was die Aufgabe eines Netzadmins ist.
So, lange Rede kurzer Sinn.... bitte nicht vergessen, dass ein Großteil der Nutzer hier zur Gruppe der unfreiwilligen Admins/der Hobby-Admins gehört.
Viele KMU´s haben bis heute nicht verstanden, daß ein Admin seine Arbeit nicht mal nebenher macht, sondern profundes Fachwissen in seinem Bereich und am besten auch aus betroffenen Randbereichen (dazu gehört auch die rechtliche Situation) haben sollte.
So werden ambitionierte Mitarbeiter beauftragt bzw. wenn sich keiner findet, dazu verdonnert, den Job wahrzunehmen und haben plötzlich Probleme, die sie teilweise noch nicht einmal erkennen.... oder welcher Hobby-Admin weiss schon, daß er im Zweifelsfall mit der GF für Schäden durch eine ausgefallene EDV haftet, wenn dies grob fahrlässig herbeigeführt wurde (auf die verschärften Haftungsfragen nach BASEL will ich hier gar nicht eingehen).
Also immer schön relaxen und sprachlich mal eine Stufe zurückschalten ... denn nicht jeder versteht den vollen Umfang an Fachtermini.
Schönen Montag, André
(packe meine Sandförmchen jetzt auch wieder weg)
ich verstehe zwar nicht so ganz, warum Du (in meinen Augen) so bissig auf meinen Kommentar reagierst ("OFF-TOPPIC") , denn ich habe lediglich Dein Juristendeutsch mal übersetzt, aber seí´s drum.
Wenn ich mich richtig entsinne (und das ist schließlich erst eine Stunde her), habe ich geschrieben, daß ich dem als Richter nicht stattgeben würde.... und zwar mit genau der Begründung: "(...) aber so kann man sich notfalls versuchen auf Notstand herauszureden, da der eigene Arbeitsplatz gefährdet war (nicht, daß ich als Richter dem statt geben würde"
Und der Hinweis auf die wohl berechtigte und zu gewinnende Kündigungsschutzklage ist sowas von ... realitätsfern... was hilft mir meine gewonnene Kündigungsschutzklage, wenn das Vertrauensverhältnis anschließend für zerrüttet erklärt wird und man sich (natürlich mit Abfindung) von einander trennt (teilweise raten Arbeitsrichter direkt beim Gütetermin zu einem entsprechenden Vergleich)?
Man erhöht die Zahl von 5 Millionen und ein paar Arbeitslosen um den Faktor 1 und kriegt die Abfindung auch noch auf seine Stütze angerechnet. Aber immerhin, man hat jetzt Zeit, auf Berichtigung seines Arbeitszeugnisses zu klagen, in der Hoffnung, der Richter versteht die Formulierung "war stehts bemüht, die die EDV betreffenden Vorstellungen und Ideen der Geschäftsführung zu deren Zufriedenheit umzusetzen" als die negativ-Aussage, die sie darstellen soll.
Wenn der Richter nicht schnallt, was da abgegangen ist, hat man PEch und sollte sich nach einem Job als LAgerarbeiter bei Aldi und Co umsehen. Ich denke an dieser Stelle an die Nulpe von Arbeitsrichter, der meine letzten Kündigungsschutzklage (wurde zusammen mit allen anderen Angestellten aufgrund "wirtschaftl. Umstrukturierung" freigesetzt) bearbeitet hat... der wußt noch nicht mal, was die Aufgabe eines Netzadmins ist.
So, lange Rede kurzer Sinn.... bitte nicht vergessen, dass ein Großteil der Nutzer hier zur Gruppe der unfreiwilligen Admins/der Hobby-Admins gehört.
Viele KMU´s haben bis heute nicht verstanden, daß ein Admin seine Arbeit nicht mal nebenher macht, sondern profundes Fachwissen in seinem Bereich und am besten auch aus betroffenen Randbereichen (dazu gehört auch die rechtliche Situation) haben sollte.
So werden ambitionierte Mitarbeiter beauftragt bzw. wenn sich keiner findet, dazu verdonnert, den Job wahrzunehmen und haben plötzlich Probleme, die sie teilweise noch nicht einmal erkennen.... oder welcher Hobby-Admin weiss schon, daß er im Zweifelsfall mit der GF für Schäden durch eine ausgefallene EDV haftet, wenn dies grob fahrlässig herbeigeführt wurde (auf die verschärften Haftungsfragen nach BASEL will ich hier gar nicht eingehen).
Also immer schön relaxen und sprachlich mal eine Stufe zurückschalten ... denn nicht jeder versteht den vollen Umfang an Fachtermini.
Schönen Montag, André
(packe meine Sandförmchen jetzt auch wieder weg)
Also, mit den rechtlichen Dingen solltest Du alleine klar kommen (auch wenn alle hier recht haben, was den Datenschutz angeht), hier ist ein technisches Forum.
Das hat Microsoft eigentlich ganz einfach gelöst. (Wahrscheinlich zur Überwachung des Mailverkehrs bei Fehlern, da hat es mir schon geholfen).
Einfach auf den Postfachspeicher rechts klicken - Eigenschaften - Allgemein
Hier einen Haken setzen bei "Alle von Postfächern in diesem......" und den Benutzer auswählen, an den die Nachrichten gehen sollen.
Das hat Microsoft eigentlich ganz einfach gelöst. (Wahrscheinlich zur Überwachung des Mailverkehrs bei Fehlern, da hat es mir schon geholfen).
Einfach auf den Postfachspeicher rechts klicken - Eigenschaften - Allgemein
Hier einen Haken setzen bei "Alle von Postfächern in diesem......" und den Benutzer auswählen, an den die Nachrichten gehen sollen.
Exchange hat zwei Möglichkeite der Postfachverwaltung:
1. Auf dem Server; dann ist es egal, von wo aus Du die Mails versendest (also ob mittels OWA oder Outlook), alle Mails werden auf dem Server gespeichert.
2. Du hast eine lokale speicherung im Outlook aktiviert, dann werden alle Mails lokal gespeichert und der Server führt nur noch den Queue aus.
3. Sag mir bitte, daß Du auf dem Exchange-Server keinen Outlook-client installiert hast. Das verträgt sich so gar nicht und führt früher oder später zu tierischen Problemen.
Leg Dir einen Link zum OutlookWebAccess (OWA) auf den Desktop... das reicht in der Regel.
1. Auf dem Server; dann ist es egal, von wo aus Du die Mails versendest (also ob mittels OWA oder Outlook), alle Mails werden auf dem Server gespeichert.
2. Du hast eine lokale speicherung im Outlook aktiviert, dann werden alle Mails lokal gespeichert und der Server führt nur noch den Queue aus.
3. Sag mir bitte, daß Du auf dem Exchange-Server keinen Outlook-client installiert hast. Das verträgt sich so gar nicht und führt früher oder später zu tierischen Problemen.
Leg Dir einen Link zum OutlookWebAccess (OWA) auf den Desktop... das reicht in der Regel.
Hi,
ich bin mir gerade nicht wirklich sicher, ob wir das gleiche Szenario vor Augen haben und vor allem vom gleichen Ziel reden.... ich geh jetzt davon aus, daß Du einen Client hast, auf dem ein Exchange-Server läuft, der die Mails zenzral verwalten soll. Ferner willst Du, dass die Clients Zugriff auf die Mails haben; richtig?
Dann musst Du dich an dieser Stelle entscheiden, was Dir lieber ist.
- entweder, der Exchange verwaltet das Postfach zentral, dann hast Du vom Client aus auch Zugriff auf alle Mails (Eingang und Ausgang); allerdings liegen alle Daten auf dem Exchange.
- oder Du willst, daß die Daten lokal auf dem Client gespeichert werden; dann kriegt der Client logischer Weise nur die eingehenden Mails mit.
Aber wie gesagt, ich bin mir nicht mal sicher, ob wir vom Gleichen reden... ich hake etwas an diesem Satz von Dir:
"Nee hab ich nicht, es ist so was dieser mailserv01 ein clientrechner ist auf dem alle ein und ausgehenden mails liegen sollen (im outlook) und von dort auch bearbeitet werden sollen."
ich bin mir gerade nicht wirklich sicher, ob wir das gleiche Szenario vor Augen haben und vor allem vom gleichen Ziel reden.... ich geh jetzt davon aus, daß Du einen Client hast, auf dem ein Exchange-Server läuft, der die Mails zenzral verwalten soll. Ferner willst Du, dass die Clients Zugriff auf die Mails haben; richtig?
Dann musst Du dich an dieser Stelle entscheiden, was Dir lieber ist.
- entweder, der Exchange verwaltet das Postfach zentral, dann hast Du vom Client aus auch Zugriff auf alle Mails (Eingang und Ausgang); allerdings liegen alle Daten auf dem Exchange.
- oder Du willst, daß die Daten lokal auf dem Client gespeichert werden; dann kriegt der Client logischer Weise nur die eingehenden Mails mit.
Aber wie gesagt, ich bin mir nicht mal sicher, ob wir vom Gleichen reden... ich hake etwas an diesem Satz von Dir:
"Nee hab ich nicht, es ist so was dieser mailserv01 ein clientrechner ist auf dem alle ein und ausgehenden mails liegen sollen (im outlook) und von dort auch bearbeitet werden sollen."