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05.11.2018
Gerichtliche Akzeptanz von Fax und PC-Fax
Hallo zusammen,
mein Wissensstand ist folgender: Fax hält vor Gericht stand, Email ist manipulierbar und nicht nachweisbar.
Deswegen werden in der 200 Mann Firma immer noch Faxgeräte verwendet.
Jetzt sollen die in die Tage gekommenen Faxgeräte gegen PC-Fax ausgetauscht werden.
Die Firma will alles on-premise betreiben und nicht auf externe Mail2Fax Dienste umstellen.
Spricht was dagegen sich einen open Source Faxserver hinzustellen, oder sollte man zur gerichtlichen Akzeptanz bzw Nachweisbarkeit ein anerkanntes Closed Source Programm anschaffen?
Welche Faxserver verwendet Ihr?
mein Wissensstand ist folgender: Fax hält vor Gericht stand, Email ist manipulierbar und nicht nachweisbar.
Deswegen werden in der 200 Mann Firma immer noch Faxgeräte verwendet.
Jetzt sollen die in die Tage gekommenen Faxgeräte gegen PC-Fax ausgetauscht werden.
Die Firma will alles on-premise betreiben und nicht auf externe Mail2Fax Dienste umstellen.
Spricht was dagegen sich einen open Source Faxserver hinzustellen, oder sollte man zur gerichtlichen Akzeptanz bzw Nachweisbarkeit ein anerkanntes Closed Source Programm anschaffen?
Welche Faxserver verwendet Ihr?
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9 Kommentare
Neuester Kommentar
Es ist auch keine Frage ob open source oder nicht - sondern in welcher Form du die Sendebestätigung hast.... Bekommst du da nur ne simple Textfile ist das vermutlich eher weniger hilfreich als wenn du eben eine PDF mit kompletter Sendungs-Information bekommst. Denn darüber hast du ja mehrfach die Möglichkeit dann das Fax zu beweisen:
- Ueber den Einzelverbindungsnachweis von der Telekom würde man sehen das zu der Zeit x die Nummer angewaehlt wurde
- Ueber den PDF-Ausdruck wuerde man den Inhalt sehen
... Damit duerfte dann schon der Empfänger in die Beweispflicht kommen das eben das Fax ggf. einen anderen Inhalt hatte (der hat ja dann auch die digitale oder papierform).
- Ueber den Einzelverbindungsnachweis von der Telekom würde man sehen das zu der Zeit x die Nummer angewaehlt wurde
- Ueber den PDF-Ausdruck wuerde man den Inhalt sehen
... Damit duerfte dann schon der Empfänger in die Beweispflicht kommen das eben das Fax ggf. einen anderen Inhalt hatte (der hat ja dann auch die digitale oder papierform).
Moin,
du brauchst einen so genannten qualifizierten Sendebericht, aber auch der garantiert nicht die Akzeptanz vor Gericht.
Siehe auch Wikipedia: Fax Sendebericht auf Wikipedia
-teddy
du brauchst einen so genannten qualifizierten Sendebericht, aber auch der garantiert nicht die Akzeptanz vor Gericht.
Siehe auch Wikipedia: Fax Sendebericht auf Wikipedia
-teddy
Hallo, mal abgesehen vom Rechtlichen Rahmen.
Wie haben auch ca. 200 Leute (Verwaltung deutlich weniger).
Fax läuft auf nem alten ausrangierten Server per Hylafax. Viel brauchbares kommt da nicht mehr an. Meist Werbung aber 1-2 Kunden schicken dennoch ihre Bestellungen, bzw. Unterlagen für die Buchhaltung so.
Sprich abschalten geht nicht aber Relevanz ist kurz vor 0.
Somit sind auch keine hohen Kosten zu rechtfertigen.
Selber versenden machen wir nicht mehr, aber dennoch steht sogar noch 1 Faxgerät zusätzlich zur Softwarelösung bei mir im Büro, für den Notfall
Wie haben auch ca. 200 Leute (Verwaltung deutlich weniger).
Fax läuft auf nem alten ausrangierten Server per Hylafax. Viel brauchbares kommt da nicht mehr an. Meist Werbung aber 1-2 Kunden schicken dennoch ihre Bestellungen, bzw. Unterlagen für die Buchhaltung so.
Sprich abschalten geht nicht aber Relevanz ist kurz vor 0.
Somit sind auch keine hohen Kosten zu rechtfertigen.
Selber versenden machen wir nicht mehr, aber dennoch steht sogar noch 1 Faxgerät zusätzlich zur Softwarelösung bei mir im Büro, für den Notfall
Zitat von @magicteddy:
Moin,
du brauchst einen so genannten qualifizierten Sendebericht, aber auch der garantiert nicht die Akzeptanz vor Gericht.
Siehe auch Wikipedia: Fax Sendebericht auf Wikipedia
Moin,
du brauchst einen so genannten qualifizierten Sendebericht, aber auch der garantiert nicht die Akzeptanz vor Gericht.
Siehe auch Wikipedia: Fax Sendebericht auf Wikipedia
exakt die selbe Problematik wie beim Einschreiben: Du kannst zwar beweisen, dass du was geschickt hast - nicht aber was es gewesen ist...