mos6581
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Haftung des Azubis - Zeittarif bei der Telekom, Router auf Dauerverbindung eingestellt, nun Rechnung von ca. 1.000 EUR

Hallo Forum,

ich habe Mist gebaut. Ein Kunde bekam einen neuen DSL-Router von mir, besitzt aber keine Flatrate, sondern einen Zeittarif. Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass dort keine Flatrate vorhanden ist und das Häkchen für die Dauerverbindung im Router herausgenommen sein soll, habe es offensichtlich schlichtweg übersehen. Nun bekam der Kunde eine Rechnung von knapp 1.000 EUR an Nutzungsgebühren. Meine Firma hat schon angedeutet, dass sie nichts übernehmen.
1.000 EUR würden für mich als Auszubildender den finanziellen Ruin bedeuten und ich könnte zur Zeitarbeit wechseln.

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist? Zahlt in so einem Fall die Haftpflicht?

Dankeschön!

Content-ID: 253922

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 16:11 Uhr

Chonta
Lösung Chonta 05.11.2014 aktualisiert um 14:32:35 Uhr
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Hallo,

blöd gelaufen.
Eine Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen.
Eigentlich müsste die Versicherung der Firma einspringen.

Gruß

Chonta
beschlagfuchs
Lösung beschlagfuchs 05.11.2014 aktualisiert um 14:32:37 Uhr
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Hallo,

eigentlich Sache der Firma bei welcher du angestellt bist.
Ich frage mich wieso ein Azubi alleine bei einem Kunden unterwegs ist. Normalerweise sollte deine geleistete Arbeit noch einmal durch einen Vorgesetzten kontrolliert werden.
keine-ahnung
Lösung keine-ahnung 05.11.2014 aktualisiert um 14:32:28 Uhr
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Moin,

Chonta hat Recht. Da IMHO kein Vorsatz vorliegt, kommt es für die Teilmithaftung darauf an, ob Du bereits entsprechend Deinem Ausbildungsstand und -rahmenplan in der Lage warst, die Aufgabe so selbständig zu erfüllen und ob Dein Ausbilder nicht auch noch einmal hätte kontrollieren müssen.
Hier geht es aber um Spitzfindigkeiten --> nimm Dir einen Anwalt!

LG, Thomas
MOS6581
MOS6581 05.11.2014 um 14:39:30 Uhr
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Danke für die Antworten... um eine Rechtsberatung werde ich nicht drumrum kommen... Naja, bei einer kleinen Firma ist das Normalität, dass man als Techniker in den Außendienst fährt. Möchte da allerdings auch keinen Streit vom Zaun brechen, würde die Ausbildung doch gerne fertigmachen...
Shakotai
Lösung Shakotai 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:25 Uhr
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Hi,
Grundsätzlich ist es so, wenn ich jemanden beauftrage etwas für mich zu erledigen - sei es, dass z. B. du mir beim Umzug hilfst oder sei es dass du im Auftrage der Firma unterwegs bist - trage ich, respektive der Auftraggeber, die Haftung. Deine Firma hat also den Schaden der Versicherung zu melden, oder aber ihn selber zu übernehmen. Das auch unabhängig von deinem Ausbildungsstand etc. Die Versicherung der Firma wird aber genau prüfen, ob du die Arbeit unbeaufsichtigt hättest ausführen dürfen und dieses zum Anlass nehmen, die eigene Zahlungspflicht zu prüfen.

Andererseits ist der Hinweis einen RA zu beauftragen nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn die Firma sich einem Azubi schon so gegenüber verhält!?. Andererseits gibt es vielleicht eine Abhilfe. Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Diese ist zwar nicht in der Zahlungspflicht, weil es sich um einen beruflichen Schaden handelt, allerdings beinhaltet sie eine 'quasi' passive Rechtschutzversicherung. Diese wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten ab.

Wenn eine eigene besteht, und es sich um die erste Berufsausbildung handelt, kann es sein, dass man noch über die Eltern abgesichert ist. Wenn dann sollen die mal mit Ihrem VS-Vertreter reden. Dieser kann ggfls die Schadenabteilung bewegen etwas ausführlicher zu antworten. So dass man es dem Chef vorlegen kann...

Gruß
S
wiesi200
Lösung wiesi200 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:20 Uhr
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Hallo,

auch von mir keine Rechtsberatung.

Aber bei uns ist jetzt auch von der GL geprüft worden so Schadens Ansprüche an die Personen eftl. weiter zu leiten.

Geht meines Wissens nach nicht so leicht, nur bei grober Fahrlässigkeit und im Wiederholungsfall des selben Problems.
Bei dir kommt aber noch dazu das du Azubi bist somit müsste meines Verständnisses nach dein Ausbilder deine Arbeiten kontrollieren.

Aber wie schon geschrieben Anwalt fragen.
Barthinator
Lösung Barthinator 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:22 Uhr
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Moin,

die Tätigkeit muss deinen Fähigkeitsstand entsprechen, sonst ist der Ausbilder oder Betrieb schuld. Aber vorab, kannst du meines Wissens auf keinen Fall voll haften, da du nicht mit Vorsatz gehandelt hast.

LG
keine-ahnung
Lösung keine-ahnung 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:17 Uhr
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Hi wiesi,
Geht meines Wissens nach nicht so leicht, nur bei grober Fahrlässigkeit und im Wiederholungsfall des selben Problems. Bei dir kommt aber noch dazu das du Azubi bist somit müsste meines Verständnisses nach dein Ausbilder deine Arbeiten kontrollieren.
das geht leichter, als man denkt. Prinzipiell haftest Du als Angestellter gegenüber Deinem Arbeitgeber für einen finanziellen Schaden, den Du ihm verursacht hast. Dies auch nicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Letztlich gibt es auch für einen AZUBI da keine besondere Rechtsposition ... aber wie immer entscheiden hier die Details. Deshalb ... Anwalt mit ins Boot holen!

LG, Thomas
certifiedit.net
Lösung certifiedit.net 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:15 Uhr
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Zitat von @Barthinator:

Moin,

die Tätigkeit muss deinen Fähigkeitsstand entsprechen, sonst ist der Ausbilder oder Betrieb schuld. Aber vorab, kannst
du meines Wissens auf keinen Fall voll haften, da du nicht mit Vorsatz gehandelt hast.

LG

Nun, hier geht es aber nicht um ein hoch komplexes System, in welchem ein Schalter in einer 1000 Zeilen Config nicht umgestellt wurde. Hier geht es um einen Haken, der vom Vorgesetzten des TO sogar noch extra erwähnt wurde.

=> Rae
Barthinator
Lösung Barthinator 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:12 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:


Nun, hier geht es aber nicht um ein hoch komplexes System, in welchem ein Schalter in einer 1000 Zeilen Config nicht umgestellt
wurde. Hier geht es um einen Haken, der vom Vorgesetzten des TO sogar noch extra erwähnt wurde.

=> Rae

Das ist richtig, aber unter Vorsatz gehandelt ist es dennoch nicht. Mich würde aber auch total interessieren was ein Jurist dazu sagt.
MOS6581
MOS6581 05.11.2014 um 15:10:10 Uhr
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Ich habe gerade mit der Telekom telefoniert und mal vorsichtig nachgefragt, ob die in irgendeiner Form Gnade walten lassen können... werde in ´ner halben Stunde zurückgerufen, wünscht mir Glück face-sad
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:08 Uhr
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Zitat von @Barthinator:


Das ist richtig, aber unter Vorsatz gehandelt ist es dennoch nicht. Mich würde aber auch total interessieren was ein Jurist
dazu sagt.

Dann muß man in einen juristischen Forum fragen. Hier sind eher Techniker (und solche die sich dafür halten) unterwegs.


Prinzipiell gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür,

Gegenüber dem Kunde ist das also eindeutig: Die Firma in Gestalt des Azubis hat den Fehler verursacht, also muß die Firma des Azubis für den Schaden haften, also muß die erstmal zahlen.

Ob der AG den Azubi in Regress nehmen kann ist allerdings von sehr vielen Faktoren abhängig. Azubis hält man zugute, daß die noch unerfahren sind udn daher dürfen die sich in der Regel mehr "leisten" als normale Angestellte, was aber kein freifahtschein ist.

Genauso ist der Arbeitnehmer nciht automatisch für jeden Schaden gegenüber dem Arbeitgeber haftbar, weil der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Sonst müßte sich ein Arbeitnehmer viel zu oft weigern, bestimmte Arbeiten durchzuführen, weil die eben das Potential haben, auch Schaden zu verursachen.

Resultat: Es kommt drauf an: Konnte der Azubi das erkennen und wissen. Hat er grob fahrlässig gehandelt? Hat sein Vorgestzer "Aufsichtspflichten" verletzt? Steht die Gefahrensituation" der der Azubi ausgesetzt war, in "vernünftigem" wirtschaftlichen verhältnis zu seiner Bezahlung? usw.

Letzendlich wird das darauf hinauslaufen, daß die Firma des Azubis den Schaden tragen muß und sich einen (kleinen) Teil vom Azubi holen kann.

Ein fürsorglicher Arbeitgeber wird für solceh fälle auch eine Haftplichtversicherung haben, damit seien Mitarbeiter abgesichert sind.

All diese Aussagen beruhen auf meiner Erfahrung im Arbeitsleben und stellen keine Rechtsberatung dar.

lks
aqui
aqui 05.11.2014 aktualisiert um 17:47:26 Uhr
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Mich würde aber auch total interessieren was ein Jurist dazu sagt.
Gerade auch wenn man vorher explizit: Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass dort keine Flatrate vorhanden ist gehört hat !
Das ist für dich eher schlecht, denn bei genügender Sorgfaltspflicht die du damit ja hast (aber nicht hast walten lassen...) hättest du den Ausbilder auch immer anrufen können um dich rückzuversichern und den so mit in die Haftung nimmst !
Da ists wirklich spannend was da ein Jurist sagt...
Halt uns auf dem Laufenden, das interessiert sicher viele hier im Forum !!!
Xaero1982
Lösung Xaero1982 05.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:02 Uhr
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Das hängt ab vom Grad der Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit (kann jedem mal passieren) keine Haftung.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit (kann mal passieren, aber nicht jedem) wirds wohl aufgeteilt.

Des Weiteren hängt es natürlich auch davon ab, wie schon gesagt, ob er dazu befähigt war.
Außerdem kommt hinzu, dass der Azubi wohl alleine zum Kunden geschickt wurde.

Den Hinweis mit der Flatrate wirkt zwar auf den ersten Blick evtl. erschwerend, aber es ändert nichts an der Fahrlässigkeit. Von Vorsatz sehe ich hier nichts.


Was sagte denn die Telekom?
bastian42
Lösung bastian42 06.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:09:04 Uhr
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Hallo,

ich würde hier grundsätzlich auch erst mal zum Anwalt gehen. Wenn die Firma groß genug ist sollte hier auch der Betriebsrat vermittelnt eingreifen.
Auf jeden Fall würde ich hier auch den Provider kontaktieren, um abzuklären in wie weit hier die Gebühren auf Kulanz erlassen werden. Den einen
DSL Anschluss mit €1.000,- zu berechnen, halt ich schlichtweg für nicht angemessen. Der Provider ist in der Pflicht bei erkennbaren Abweichungen
in der Regelnutzung eines Anschlusses den Kunden zu informieren.

Gruß
Bastian
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 06.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:08:59 Uhr
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Zitat von @bastian42:

Auf jeden Fall würde ich hier auch den Provider kontaktieren, um abzuklären in wie weit hier die Gebühren auf
Kulanz erlassen werden. Den einen
DSL Anschluss mit €1.000,- zu berechnen, halt ich schlichtweg für nicht angemessen. Der Provider ist in der Pflicht bei
erkennbaren Abweichungen
in der Regelnutzung eines Anschlusses den Kunden zu informieren.


Wichtiger Punkt, an den ich nicht gedacht habe. normalerweise hat man Zeitbasierte/Verbindugnsabhänge Anschlüsse ja dann, wenn man gegenüber dem FLAT-Tarif günstiger sein wlll. Da muß nach neuerer rechtsprechung der Provider für einen sinnvollen Schutz des Kunden sorgen, indem er bei Auffälligkeiten den Kunden informiert oder abschaltet, damit größerer Schaden vermieden wird, es sei denn es wurde eine vereinbarung getroffen, daß der Kunde das so haben will.

Man sollte also auf jeden fall der Telekom das aufs Auge drücken, daß die zumindest einen Großteil der Kosten erläßt.

lks
AdminKnecht
Lösung AdminKnecht 06.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:08:56 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Gegenüber dem Kunde ist das also eindeutig: Die Firma in Gestalt des Azubis hat den Fehler verursacht, also muß die
Firma des Azubis für den Schaden haften, also muß die erstmal zahlen.

Ob der AG den Azubi in Regress nehmen kann ist allerdings von sehr vielen Faktoren abhängig. Azubis hält man zugute,
daß die noch unerfahren sind udn daher dürfen die sich in der Regel mehr "leisten" als normale Angestellte,
was aber kein freifahtschein ist.

Genauso ist der Arbeitnehmer nciht automatisch für jeden Schaden gegenüber dem Arbeitgeber haftbar, weil der Arbeitgeber
eine Fürsorgepflicht hat. Sonst müßte sich ein Arbeitnehmer viel zu oft weigern, bestimmte Arbeiten
durchzuführen, weil die eben das Potential haben, auch Schaden zu verursachen.

Resultat: Es kommt drauf an: Konnte der Azubi das erkennen und wissen. Hat er grob fahrlässig gehandelt? Hat sein Vorgestzer
"Aufsichtspflichten" verletzt? Steht die Gefahrensituation" der der Azubi ausgesetzt war, in
"vernünftigem" wirtschaftlichen verhältnis zu seiner Bezahlung? usw.

Letzendlich wird das darauf hinauslaufen, daß die Firma des Azubis den Schaden tragen muß und sich einen (kleinen)
Teil vom Azubi holen kann.

Ein fürsorglicher Arbeitgeber wird für solceh fälle auch eine Haftplichtversicherung haben, damit seien Mitarbeiter
abgesichert sind.

All diese Aussagen beruhen auf meiner Erfahrung im Arbeitsleben und stellen keine Rechtsberatung dar.

Sehr gut, das bringt es m.E. bisher am besten auf den Punkt:

Im AUSSENVERHÄLTNIS haftet natürlich zunächst mal der Auftragsnehmer, also der AG des Angestellten, ob der sich im INNENVERHÄLTNIS dann am Angestellten schadlos halten kann, sei mal dahin gestellt, da spielen sicherlich Faktoren wie grobe Fahrlässigkeit, Fürsorgepflicht etc. eine Rolle --- Andererseits würde sich vermutlich zukünftig jeder halbwegs klar denkende Mitarbeiter weigern, heikle / komplizierte Arbeiten bei Kunden durchzuführen, wenn er bei Fehlern (die wie wir alle wissen menschlich sind!) persönlich in Regress genommen würde! Dieses Risiko ist mit dem normalen Gehalt garantiert nicht abgegolten.

vg

Marcus
SachsenHessi
Lösung SachsenHessi 06.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:08:52 Uhr
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Sorry, stimmt so nicht ganz.
Die Firma hat mit dem Kunden einen Werksvertrag über die Lieferung/Installation (durch die Angebotsabgabe und der Annahme des Auftrages) abgeschlossen. Lt. HGB/BGB ist Sie daher für die Folgen einer fehlerhaften Durchführung haftbar.
ABER nach deutschem Arbeitsrecht kann diese Firma Schäden, die ihr durch einen Arbeitnehmer entstehen (auch schon bei Fahrlässigkeit), bei diesem Arbeitnehmer geltend machen. (In der Regel wird hier bei div. Grundsatzurteilen von max. 3 Monatslöhnen ausgegangen.)
ABER da Du AZUBI bist: Dein Rechtsanwalt müsste jetzt Deiner Firma einen Verstoß gegen ihre Kontrollpflichten nachweisen und Du bist aus dem Schneider.
Fakt ist: Dem Kunden steht ein Schadensersatz durch die Firma zu. Den die war Vertragspartner und hätte halt ggf. einen "Betreuer" mitschicken müssen.
Eigentlich gibt es für diese Fälle einen "Unternehmenshaftplicht-Versicherung", die sollte eigentlich hier greifen.
vanTast
Lösung vanTast 10.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:08:48 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Dann muß man in einen juristischen Forum fragen. Hier sind eher Techniker (und solche die sich dafür halten)
unterwegs.


Prinzipiell gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür,

Gegenüber dem Kunde ist das also eindeutig: Die Firma in Gestalt des Azubis hat den Fehler verursacht, also muß die
Firma des Azubis für den Schaden haften, also muß die erstmal zahlen.

Eben. Der Auftraggeber hat die Firma mit den Arbeiten beauftragt und nicht den Azubi.

Ob der AG den Azubi in Regress nehmen kann ist allerdings von sehr vielen Faktoren abhängig. Azubis hält man zugute,
daß die noch unerfahren sind udn daher dürfen die sich in der Regel mehr "leisten" als normale Angestellte,
was aber kein freifahtschein ist.

Für mich stellt sich die Frage ob der Arbeitgeber die Arbeit des Azubis nicht noch einmal hätte kontrollieren müssen.

Genauso ist der Arbeitnehmer nciht automatisch für jeden Schaden gegenüber dem Arbeitgeber haftbar, weil der Arbeitgeber
eine Fürsorgepflicht hat. Sonst müßte sich ein Arbeitnehmer viel zu oft weigern, bestimmte Arbeiten
durchzuführen, weil die eben das Potential haben, auch Schaden zu verursachen.

Dafür gibt es in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn ein Betrieb die nicht hat wäre das schon seltsam.

Resultat: Es kommt drauf an: Konnte der Azubi das erkennen und wissen. Hat er grob fahrlässig gehandelt? Hat sein Vorgestzer
"Aufsichtspflichten" verletzt? Steht die Gefahrensituation" der der Azubi ausgesetzt war, in
"vernünftigem" wirtschaftlichen verhältnis zu seiner Bezahlung? usw.

Ich kenne es so dass ein Angestellter (oder eben auch Azubi) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften muss. Anderenfalls könnte kein Angestellter seiner Arbeit vernünftig nachgehen. Nehmen wir doch einmal als Beispiel das ein Angestellter versehentlich ein hochwertiges Gerät fallen lässt. Das kann immer passieren. Müsste man nun immer befürchten dass man das als Angestellter ersetzen muss wäre es hochriskant ein teures Gerät überhaupt nur in die Hand zu nehmen. Und nicht zuletzt ist die Schadenshöhe im Verhältnis zum Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Letzendlich wird das darauf hinauslaufen, daß die Firma des Azubis den Schaden tragen muß und sich einen (kleinen)
Teil vom Azubi holen kann.

So schätze ich das auch ein. Immerhin wurde der Azubi nochmal explizit darauf hingewiesen das keine Flatrate existiert und der Haken nicht gesetzt werden darf. Da wird man wohl mit leichter Fahrlässigkeit nicht davonkommen.
Was mich allerdings etwas wundert: Wer keine Flatrate abschliesst hat in der Regel nur wenig Datenverkehr. Wie aber kann es dann zu dieser Summe kommen?

Ein fürsorglicher Arbeitgeber wird für solceh fälle auch eine Haftplichtversicherung haben, damit seien Mitarbeiter
abgesichert sind.

Richtig. Dass ein Unternehmen einen "billigen" Azubi schickt um Geld zu sparen und diesem dann im Schadenfall die Haftung bzw. den finanziellen Schaden aufbrummen will ist moralisch natürlich eine Sauerei.

All diese Aussagen beruhen auf meiner Erfahrung im Arbeitsleben und stellen keine Rechtsberatung dar.

Und das gilt für meine Zeilen genauso.

Gruss vanTast
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 10.11.2014 aktualisiert um 10:47:36 Uhr
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Zitat von @vanTast:

Was mich allerdings etwas wundert: Wer keine Flatrate abschliesst hat in der Regel nur wenig Datenverkehr. Wie aber kann es dann
zu dieser Summe kommen?

Das geht u.U. ganz schnell, wenn die Datenverbindung z.B. über Telefon oder ISDN, z.B. für Datenlogger die nur sporaisch daten üebrtragen oder Fernwartung.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall selbst verbockt. als in in den frühen 90ern ein Deutschlandweites Company-Netz aufgebaut habe, das über ISDN Stand- und Wahlleitungen funktionierte.

Bei den Standleitungen war das ja kein Problem. bei den normalen S0-Wählleiungen mußte man darauf achten, daß man den Timeout auf den Conware-Routern große genug setzte, damit nicht mehrmals die Minute frisch eingewählt wurde, was deutlich mehr kostete, als die Leitung 10 Minuten oder länger "offenzuhalten". da kamen innerhalb klürzester Zeit sehr große Summen zusammen. ich mußte damals zum Glück nichts zahlen, wurde aber gewarnt, daß sowas nicht wieder vorkommen sollte.

lks

Machtrag: Ich war damals kein Azubi, sondern DER Netzwerkspezilist der Firma, mit fast 10 jahren IP-Erfahrung, Die anderen wußten gerade mal mit NetBEUI und Token Ring oder SNA umzugehen. face-smile
vanTast
Lösung vanTast 10.11.2014, aktualisiert am 18.08.2015 um 10:08:36 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

> Zitat von @vanTast:
>
> Was mich allerdings etwas wundert: Wer keine Flatrate abschliesst hat in der Regel nur wenig Datenverkehr. Wie aber kann es
dann
> zu dieser Summe kommen?

Das geht u.U. ganz schnell, wenn die Datenverbindung z.B. über Telefon oder ISDN, z.B. für Datenlogger die nur sporaisch
daten üebrtragen oder Fernwartung.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall selbst verbockt. als in in den frühen 90ern ein Deutschlandweites Company-Netz
aufgebaut habe, das über ISDN Stand- und Wahlleitungen funktionierte.

Bei den Standleitungen war das ja kein Problem. bei den normalen S0-Wählleiungen mußte man darauf achten, daß man
den Timeout auf den Conware-Routern große genug setzte, damit nicht mehrmals die Minute frisch eingewählt wurde, was
deutlich mehr kostete, als die Leitung 10 Minuten oder länger "offenzuhalten". da kamen innerhalb klürzester
Zeit sehr große Summen zusammen. ich mußte damals zum Glück nichts zahlen, wurde aber gewarnt, daß sowas
nicht wieder vorkommen sollte.

lks

Machtrag: Ich war damals kein Azubi, sondern DER Netzwerkspezilist der Firma, mit fast 10 jahren IP-Erfahrung, Die anderen
wußten gerade mal mit NetBEUI und Token Ring oder SNA umzugehen. face-smile

Hmm, ja. Aber so ein Risiko bei den billigen DSL-Flatrates heutzutage? Es ist ja schon schwierig heute einen Vertrag ohne inkludierte DSL-Flatrate zu bekommen.
Aber sei´s drum. Letztlich ärgert mich sowas masslos wenn man einen Azubi schickt, bei dem das Risiko eines Fehlers dann ja doch grösser ist, und ihm im Falle eines Falles die Haftung aufjucken will. Azubis sollen lernen und da muss man dann als Ausbilder eben auch damit rechnen das gerade bei einem Azubi das Risiko doch noch etwas höher ist dass was schief läuft.
Als bei uns letztens Bewegungsmelder im Aussenbereich installiert wurden, die aber nicht funktionierten, meinte die Elektroinstallationsfirma auch, der Azubi hätte da was falsch aufgeklemmt. Der gute Mann hat von mir aber sowas von Wind von vorn bekommen. Zum einen interessiert es mich nicht wer nun den Fehler gemacht hat, ich will nur funktionierende Bewegungsmelder, und zum anderen hätte durch das falsch aufklemmen auch noch ein ganz anderer Schaden entstehen können. Ein Ausbilder muss schon ganz vorsichtig entscheiden was er einem Azubi zutrauen kann und was nicht.

Gruss vanTast
MOS6581
MOS6581 18.08.2015 aktualisiert um 10:08:31 Uhr
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Nun wollte ich doch noch einen abschließenden Kommentar dalassen,
Danke für die zahlreichen Antworten. Entweder hat die Firma hier mitgelesen und kalte Füße bekommen, oder sie haben eingesehen dass ich dafür schlecht haftbar gemacht werden kann. Der Kunde hat mir damals exakt diese Zugangsdaten ausgehändigt.
Tatsächlich fand ich es merkwürdig, dass im Jahre 2014/2015 noch Zeittarife vorhanden sind. Dies muss wohl daher rühren, dass der Anschluss aus der HTTP-Steinzeit stammt und ohne großartige Tarifwechsel so mitgenommen wurde. Dem Kunden war das wohl egal, da das Geld keine Rolle spielt. Internet wird im Übrigen auch ganz normal wie eine Flatrate genutzt und das nicht zu wenig.

Danke für eure Hilfe!

MOS6581