Hotspot (NAT) und Vorratsdatenspeicherung
Ich betreibe WLAN-Hotspot (kostenlose/kostenpflichtige) in Hotels/Gaststätten/öffentlichen Plätzen. Bei jedem Hotspot teilen sich alle Benutzer per NAT eine öffentliche IP-Adresse. Was muß/darf ich bei der Vorratsdatenspeicherung speichern?
Bei einem normalen Internetzugang erhält jeder Kunde seine eigene dynamische oder statische IP. In diesem Fall wird nach den Richtlinien der Vorsatzspeicherung die IP beim an- und abmelden gespeicherten ist somit eindeutig. Nicht aber bei einem Hotspot-System.
Hier teilen sich - durch die Verwendung von NAT - mehrere Benutzer dieselbe öffentliche IP-Adresse. Eine eindeutige Zuordenbarkeit ist somit nicht mehr gegeben. Außerdem ist die Speicherung weiterer Daten - zB Die IP Adresse der im Internet besuchten Seiten - meiner Meinung nach nicht erlaubt.
Theoretisch müsste für eine sinnvolle Zuordnung für jedes ausgehende IP-Paket das Tupel (MAC-Adresse, UDP- bzw. TCP-Sourceport) gespeichert werden.
Wie muß die Vorratsdatenspeicherung bei einem NAT-Gateway gemacht werden?
Danke, Grüße
Florian Lagg
Bei einem normalen Internetzugang erhält jeder Kunde seine eigene dynamische oder statische IP. In diesem Fall wird nach den Richtlinien der Vorsatzspeicherung die IP beim an- und abmelden gespeicherten ist somit eindeutig. Nicht aber bei einem Hotspot-System.
Hier teilen sich - durch die Verwendung von NAT - mehrere Benutzer dieselbe öffentliche IP-Adresse. Eine eindeutige Zuordenbarkeit ist somit nicht mehr gegeben. Außerdem ist die Speicherung weiterer Daten - zB Die IP Adresse der im Internet besuchten Seiten - meiner Meinung nach nicht erlaubt.
Theoretisch müsste für eine sinnvolle Zuordnung für jedes ausgehende IP-Paket das Tupel (MAC-Adresse, UDP- bzw. TCP-Sourceport) gespeichert werden.
Wie muß die Vorratsdatenspeicherung bei einem NAT-Gateway gemacht werden?
Danke, Grüße
Florian Lagg
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8 Kommentare
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Hallo,
die Bunderegierung ist der Meinung, du bist von der Vorratsdatenspeicherung nicht unbedingt betroffen (bist du ein Kleinbetrieb?): http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeich ... (allerdings gab es da ja auch mal die Standarderklärung zum Fernabsatz/Widerrruf, die wegen ungültiger Formulierung viele Anbieter hunderte von Euro kostete -> auf amtliche Stelle ist nicht immer Verlass). Das würde dann heißen, du darfst gar nichts speichern. Auf der andere Seite bist du als Anschlussinhaber haftbar...
Ganz ehrlich: Ich glaube egal wie du es machst, im Zweifelsfall bist du der dumme.
Gruß
Filipp
die Bunderegierung ist der Meinung, du bist von der Vorratsdatenspeicherung nicht unbedingt betroffen (bist du ein Kleinbetrieb?): http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeich ... (allerdings gab es da ja auch mal die Standarderklärung zum Fernabsatz/Widerrruf, die wegen ungültiger Formulierung viele Anbieter hunderte von Euro kostete -> auf amtliche Stelle ist nicht immer Verlass). Das würde dann heißen, du darfst gar nichts speichern. Auf der andere Seite bist du als Anschlussinhaber haftbar...
Ganz ehrlich: Ich glaube egal wie du es machst, im Zweifelsfall bist du der dumme.
Gruß
Filipp
Du musst vermutlich bald gar nichts mehr speichern wenn du dir diese Meldung mal durchliest:
http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeich ...
Eine Hotspot Lösung wie z.B. diese hier:
speichert aber auch authentifizierte User und deren IPs mit, so das du immer Rückschlüsse auf die Benutzer ziehen kannst.
Die o.a. Lösung (über)erfüllt alles was an Logging für Hotspot Betreiber wichtig ist !
http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-Keine-Vorratsdatenspeich ...
Eine Hotspot Lösung wie z.B. diese hier:
speichert aber auch authentifizierte User und deren IPs mit, so das du immer Rückschlüsse auf die Benutzer ziehen kannst.
Die o.a. Lösung (über)erfüllt alles was an Logging für Hotspot Betreiber wichtig ist !
Zitat von @laggflor:
Klar bin ich als Betreiber verantwortlich. Allerdings wird - nach der
ab 2009 geltenden Richtlinie - nur die öffentliche IP-Adresse
gespeichert (neben Datum/Zeit, ...).
Diese ist aber bei allen Usern auf einem Hotspot die selbe. Also
eigentlich für die Katz.
Damit beantwortest du doch deine Frage schon selbst. Du hast die Möglichkeit eigeneKlar bin ich als Betreiber verantwortlich. Allerdings wird - nach der
ab 2009 geltenden Richtlinie - nur die öffentliche IP-Adresse
gespeichert (neben Datum/Zeit, ...).
Diese ist aber bei allen Usern auf einem Hotspot die selbe. Also
eigentlich für die Katz.
Nutzungsbedingungen aufzustellen als Betreiber was du auch solltest.
Was steht den in deinen Verträgen über den Internetzugang? Du must sicherstellen das du weist
wer aus deinem Hotspotnetz was aufgerufen hat, zumindest sind die Netze die ich kenne so
aufgebaut alles andere würde niemand ernsthaft betreiben wenn er jedesmal einen Brief vom Anwalt bekommt weil jemand über seinen Hotspot mal wieder das Urheberrecht .....
just my 20 cent
Vereinbarungen geben dir ein gewisses Maß an Rechtssicherheit.
kleines Beispiel:
eMail Umleitung/Sichtung im Krankheitsfall von Mitarbeitern, Grundsätzlich nach dem DSG verboten es sei den
es ist untersagt das private eMail´s verschickt werden dürfen, aber selbst dann noch fraglich. Wenn du
jeden Mitarbeiter unterschreiben läst das eMail´s gesichtet werden dürfen sieht das schon anders aus.
*mfg* Daniel
kleines Beispiel:
eMail Umleitung/Sichtung im Krankheitsfall von Mitarbeitern, Grundsätzlich nach dem DSG verboten es sei den
es ist untersagt das private eMail´s verschickt werden dürfen, aber selbst dann noch fraglich. Wenn du
jeden Mitarbeiter unterschreiben läst das eMail´s gesichtet werden dürfen sieht das schon anders aus.
*mfg* Daniel