Netzwerkdokumentation ISO, Vorschriften, Gesetze
Servus,
ich würde gerne eine Netzwerkdokumentation erstellen.
Meine Frage ist hier, ob es für die Dokumentation irgendwelche Vorschriften oder Gesetze gibt an die ich mich halten muss?
Gibt es ISO Richtlinien, wie eine solche Dokumentation aussehen muss?
Ich weiß das es für eine Technische Dokumentation viele Vorschriften, DIN und ISO Richtlinien gibt.
Danke
ich würde gerne eine Netzwerkdokumentation erstellen.
Meine Frage ist hier, ob es für die Dokumentation irgendwelche Vorschriften oder Gesetze gibt an die ich mich halten muss?
Gibt es ISO Richtlinien, wie eine solche Dokumentation aussehen muss?
Ich weiß das es für eine Technische Dokumentation viele Vorschriften, DIN und ISO Richtlinien gibt.
Danke
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 08:11 Uhr
14 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
du hast für einen Anwalt ein Neues Netztwerk aufgebaut ohne zu Wissen was er braucht?
Das könnte ein böser Fehler gewesen sein...
Ich vermute mal das die Vorschriften zu diesem Thema zwischen Ärzten und Anwälten nicht so extrem unterschiedlich sind.
Und bei Ärzten ist das schon diffizil...
Revisionssicherheit der Daten?
Back UP und Aufbewahrungspflichten?
Datenschutz...
...
brammer
du hast für einen Anwalt ein Neues Netztwerk aufgebaut ohne zu Wissen was er braucht?
Das könnte ein böser Fehler gewesen sein...
Ich vermute mal das die Vorschriften zu diesem Thema zwischen Ärzten und Anwälten nicht so extrem unterschiedlich sind.
Und bei Ärzten ist das schon diffizil...
Revisionssicherheit der Daten?
Back UP und Aufbewahrungspflichten?
Datenschutz...
...
brammer
Hallo.
Mensch, warum kann man eine simple Netzwerkdokumentation für einen Kunden so kompliziert machen.
Was soll eine Netzwerkdoku beinhalten:
Weitere Hinweise dazu findest du hier - https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=standard+netzwerkdokumentation+vorla ...
Und an Kollegen Brammer. Wenn der Kunde eine Netzwerkdokumentation fordert (wobei ich der Meinung bin, dass das ein Mindestbestand eineer ordentliche IT Betreuung ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.
Sicherheitsrichtlinien, Betriebssicherheit ect. sind in einem Sicherheitshandbuch beschrieben und nicht in der Netzwerkdokumentation.
LG Günther
Mensch, warum kann man eine simple Netzwerkdokumentation für einen Kunden so kompliziert machen.
Was soll eine Netzwerkdoku beinhalten:
Die Netzwerkdokumentation soll den technischen Ist-Zustand des Unter-
nehmensnetzwerks zum Zeitpunkt der Erstellung widerspiegeln (aktive und
passive Komponenten, Messprotokolle, Verkabelungspläne u.s.w.). Diese ist
wichtig, um auftretenden Problemen rasch und zielgerichtet zu beheben.
nehmensnetzwerks zum Zeitpunkt der Erstellung widerspiegeln (aktive und
passive Komponenten, Messprotokolle, Verkabelungspläne u.s.w.). Diese ist
wichtig, um auftretenden Problemen rasch und zielgerichtet zu beheben.
Weitere Hinweise dazu findest du hier - https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=standard+netzwerkdokumentation+vorla ...
Und an Kollegen Brammer. Wenn der Kunde eine Netzwerkdokumentation fordert (wobei ich der Meinung bin, dass das ein Mindestbestand eineer ordentliche IT Betreuung ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.
Sicherheitsrichtlinien, Betriebssicherheit ect. sind in einem Sicherheitshandbuch beschrieben und nicht in der Netzwerkdokumentation.
LG Günther
Hallo,
@GuentherH,
Das hängt aber ganz klar davon ab wie er die Forderung formuliert.....
Wenn er nur in irgeneinem Nebensatz sagt "schreib mir mal zusammen was ich jetzt so habe" gebe ich dir Recht....
Wenn es aber heißt "ich brauche das für meinen Job als Anwalt" hat man unter Umständen ein dickes Problem...
Wenn da dann was in der Dokumentation steht, oder vielmehr was nicht in der Dokumentation steht was er hätte machen müssen / können / sollen dann bist du als Dienstleister ziemlich sicher in der Haftung.
Na klar gehört eine Dokumentation zur Arbeit, aber was für einen IT-ler als Doku vollkommen in Ordnung ist, kann für einen Anwalt oder Rechtsstreit aber vollkommen ungenügend sein.
brammer
@GuentherH,
Wenn der Kunde eine Netzwerkdokumentation fordert (wobei ich der Meinung bin, dass das ein Mindestbestand eineer ordentliche IT Betreuung
ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.
ist, dann hat das nichts mit Sicherheitsrichtlinien oder Aufbewahrungspflichten oder mit der Anwaltskammer zu tun.
Das hängt aber ganz klar davon ab wie er die Forderung formuliert.....
Wenn er nur in irgeneinem Nebensatz sagt "schreib mir mal zusammen was ich jetzt so habe" gebe ich dir Recht....
Wenn es aber heißt "ich brauche das für meinen Job als Anwalt" hat man unter Umständen ein dickes Problem...
Wenn da dann was in der Dokumentation steht, oder vielmehr was nicht in der Dokumentation steht was er hätte machen müssen / können / sollen dann bist du als Dienstleister ziemlich sicher in der Haftung.
Na klar gehört eine Dokumentation zur Arbeit, aber was für einen IT-ler als Doku vollkommen in Ordnung ist, kann für einen Anwalt oder Rechtsstreit aber vollkommen ungenügend sein.
brammer
Übrigens: In einem solchen Falle ist man als IT-Dienstleister sehr gut beraten die eigene Beratungsdienstleistung inkl. der Angebote und abgelehnter Variationen mit zu dokumentieren.
Nachher kommt sonst gerne
Anwalt: "Das Sie mir kein Backup verkauft haben ist ein Mangel",
ITler: "Aber im Vorgespräch habe ich Sie darauf hingewiesen und sie wollten keines",
Anwalt: "Kann ich mich nicht dran erinnern, sorgen sie jetzt dafür das ich meine Daten wieder bekomme, aber schreiben Sie bloß keine Rechnung".
Nachher kommt sonst gerne
Anwalt: "Das Sie mir kein Backup verkauft haben ist ein Mangel",
ITler: "Aber im Vorgespräch habe ich Sie darauf hingewiesen und sie wollten keines",
Anwalt: "Kann ich mich nicht dran erinnern, sorgen sie jetzt dafür das ich meine Daten wieder bekomme, aber schreiben Sie bloß keine Rechnung".