Rechtsicher Archivieren, Worm, Qualifizierte Signatur etc. fragen
Guten Morgen liebe Admins,
ich weiß nicht ob ich damit hier so richtig bin aber naja das Internet hält sich da etwas bedeckt.
Ich bin derzeit Privat sowie für das von meinem Onkel geführten Familienunternehmen auf der Suche nach einer Möglichkeit unser z.B. Steuerunterlagen Revisionsicher/rechtssicher zu Archivieren um die Papierdokumente loszuwerden.
Auf der Suche und des welzen eines Leitfades BSI Technische Richtlinie 03138
Ersetzendes Scannen vom 2.8 bin ich der Auffassung das dies Prinzipiell möglich ist.
Unsere technische Ausstattung sind derzeit schon Scanner mit ausreichender Kapazität, und geeigneter Software (Scanner: Fijutsu FI 6800 wird bald durch Kodak i5200 ersetzte, Software Kodak Caputre Pro).
Durch die Leitlinie bin ich schon selbst der Überzeugung das wir die Dokumente mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur und einem Qulifizierten Zeitstempel (der nicht an die Systemzeit vom Rechner gebunden ist) versehen müssen um der Beweisminderung entgegenzuwirken.
Mir stellen sich dabei aber auch ein paar Fragen:
Die Daten müssen laut Leitfaden Maschinell verwertbar sein. Was bedeutet dies im Genauen?
Wie erstelle ich ein Zeitstempel sowie eine Signatur die die Kriterien erfüllt?
Und auf welchem Medium muss das ganze gespeichert werden.
Setzte ich hier auf TrueWorm Medien wie das hier: http://www.blu-safe.de/index.html
Oder eher auf eine Softwarelösung wie Filelock, da verhält sich das aber dich so: das die Mediun nur auf dem Server der Filelock installiert hat lesbar sind, sprich ich kann nicht einfach die SSD an einen Rechner anschließen und ohne Filelock die Daten anschauen.
Persönlich hätten wir dies gerne auf Medien wie DVD Rolinge etc. aber da sind wir uns nicht sicher ob diese die geforderten Kriterien erfüllen. Unser Systemhaus konnte und diesbezüglich nicht sonderlich weiterhelfen und ich suche hier auch keine fertige Lösung sondern nur etwas Rat.
Die ganzen Systeme dürfen selbstverständlich etwas kosten aber Preis-Leistungsverhältniss sollte schon gegeben sein.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
ich weiß nicht ob ich damit hier so richtig bin aber naja das Internet hält sich da etwas bedeckt.
Ich bin derzeit Privat sowie für das von meinem Onkel geführten Familienunternehmen auf der Suche nach einer Möglichkeit unser z.B. Steuerunterlagen Revisionsicher/rechtssicher zu Archivieren um die Papierdokumente loszuwerden.
Auf der Suche und des welzen eines Leitfades BSI Technische Richtlinie 03138
Ersetzendes Scannen vom 2.8 bin ich der Auffassung das dies Prinzipiell möglich ist.
Unsere technische Ausstattung sind derzeit schon Scanner mit ausreichender Kapazität, und geeigneter Software (Scanner: Fijutsu FI 6800 wird bald durch Kodak i5200 ersetzte, Software Kodak Caputre Pro).
Durch die Leitlinie bin ich schon selbst der Überzeugung das wir die Dokumente mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur und einem Qulifizierten Zeitstempel (der nicht an die Systemzeit vom Rechner gebunden ist) versehen müssen um der Beweisminderung entgegenzuwirken.
Mir stellen sich dabei aber auch ein paar Fragen:
Die Daten müssen laut Leitfaden Maschinell verwertbar sein. Was bedeutet dies im Genauen?
Wie erstelle ich ein Zeitstempel sowie eine Signatur die die Kriterien erfüllt?
Und auf welchem Medium muss das ganze gespeichert werden.
Setzte ich hier auf TrueWorm Medien wie das hier: http://www.blu-safe.de/index.html
Oder eher auf eine Softwarelösung wie Filelock, da verhält sich das aber dich so: das die Mediun nur auf dem Server der Filelock installiert hat lesbar sind, sprich ich kann nicht einfach die SSD an einen Rechner anschließen und ohne Filelock die Daten anschauen.
Persönlich hätten wir dies gerne auf Medien wie DVD Rolinge etc. aber da sind wir uns nicht sicher ob diese die geforderten Kriterien erfüllen. Unser Systemhaus konnte und diesbezüglich nicht sonderlich weiterhelfen und ich suche hier auch keine fertige Lösung sondern nur etwas Rat.
Die ganzen Systeme dürfen selbstverständlich etwas kosten aber Preis-Leistungsverhältniss sollte schon gegeben sein.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
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Content-ID: 219401
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 03:12 Uhr
13 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
"Ein mit einer qualifizierten Signatur signiertes elektronisches Dokument kann nach §126a BGB in Deutschland die per Gesetz oder Verordnung notwendige Schriftform ersetzen, sofern das jeweilige Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt."
Das zeigt schon die Problematik. Es ist nicht das Verfahren entscheidend sondern der Inhalt! Deshalb wird da seit Jahren ein juristischer Eiertanz veranstaltet.
Ansonsten:
- Der Unterzeichner muß eine Signatur (Zertifikat) eines akkreditierten Anbieters (Chip-Karte) und dazu passende Lesegeräte/Software haben
- Die Archivierungssoftware muß zertifiziert sein und Zeitstempel unterstützen, ansonsten müsst Ihr regelmäßig beglaubigt nachsignieren. Das nachsignieren ist ein weiterer Punkt der juristisch nicht endgültig geklärt ist
Alles in allem viel Aufwand, kompliziertes Verfahren und wenig Nutzen.
Gruß
Andi
"Ein mit einer qualifizierten Signatur signiertes elektronisches Dokument kann nach §126a BGB in Deutschland die per Gesetz oder Verordnung notwendige Schriftform ersetzen, sofern das jeweilige Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt."
Das zeigt schon die Problematik. Es ist nicht das Verfahren entscheidend sondern der Inhalt! Deshalb wird da seit Jahren ein juristischer Eiertanz veranstaltet.
Ansonsten:
- Der Unterzeichner muß eine Signatur (Zertifikat) eines akkreditierten Anbieters (Chip-Karte) und dazu passende Lesegeräte/Software haben
- Die Archivierungssoftware muß zertifiziert sein und Zeitstempel unterstützen, ansonsten müsst Ihr regelmäßig beglaubigt nachsignieren. Das nachsignieren ist ein weiterer Punkt der juristisch nicht endgültig geklärt ist
Alles in allem viel Aufwand, kompliziertes Verfahren und wenig Nutzen.
Gruß
Andi
Hi,
stimmt, aktuell gibts da einen Rechtsstreit drüber ob das überhaupt so geht.
Hier die Newsmeldung dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Eingescannte-Rechnungen-und-Vert ...
Bleibt wohl nichts anderes übrig als zu warten was die Richter entscheiden.
stimmt, aktuell gibts da einen Rechtsstreit drüber ob das überhaupt so geht.
Hier die Newsmeldung dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Eingescannte-Rechnungen-und-Vert ...
Bleibt wohl nichts anderes übrig als zu warten was die Richter entscheiden.
EDIT: So jetzt nochmal verbessert:
Hi,
Also eine CD-R oder DVD-R sind ein WORM-Medium. Beide sind nur einmal beschreibbar. Allerdings wird bei einer CD-R/DVD-R beim Schreibvorgang nur die Farbe mit dem Laser auf der Reflektionsschicht verändert und somit die Pits und Lands erzeugt. Bei anderen WORM-Medien, welche auch den Anforderungen einer revisionssicheren Archivierung gerecht sind, werden anders beschrieben. Da wird richtig Plastik geschmolzen Also die Pits und Lands werden richtig eingebrannt.
LG
Ps.: Bitte verbessert mich, wenn ich da was verwechsle.
Zitat von @Vidan011:
Vielen Dank nochmals es wäre soweit gelöst bist auf eine Frage:
Die des Worm-Datenträger sprich Read Only, zählt dazu eine DVD-R/CD-R oder gibt es dort Spezielle Datenträger, man
liest es ab und an aber gefunden habe ich zum Kauf bissher nichts.
Vielen Dank nochmals es wäre soweit gelöst bist auf eine Frage:
Die des Worm-Datenträger sprich Read Only, zählt dazu eine DVD-R/CD-R oder gibt es dort Spezielle Datenträger, man
liest es ab und an aber gefunden habe ich zum Kauf bissher nichts.
Hi,
Also eine CD-R oder DVD-R sind ein WORM-Medium. Beide sind nur einmal beschreibbar. Allerdings wird bei einer CD-R/DVD-R beim Schreibvorgang nur die Farbe mit dem Laser auf der Reflektionsschicht verändert und somit die Pits und Lands erzeugt. Bei anderen WORM-Medien, welche auch den Anforderungen einer revisionssicheren Archivierung gerecht sind, werden anders beschrieben. Da wird richtig Plastik geschmolzen Also die Pits und Lands werden richtig eingebrannt.
LG
Ps.: Bitte verbessert mich, wenn ich da was verwechsle.
Musste die erste Antwort gerade nochmal überarbeiten.
So gut kenne ich mich leider auch nicht bei dem Thema aus. Hier eine kleine Liste, welche Händler eventuell solche Systeme vertreiben.
http://www.tandbergdata.com/de/index.cfm/partners/where-to-buy/find-a-d ...
Bevor ich dir aber eben nur Mist bisher erzählt habe, hole dir lieber noch eine andere Antwort ein, bevor du zu Taten übergehst
LG
So gut kenne ich mich leider auch nicht bei dem Thema aus. Hier eine kleine Liste, welche Händler eventuell solche Systeme vertreiben.
http://www.tandbergdata.com/de/index.cfm/partners/where-to-buy/find-a-d ...
Bevor ich dir aber eben nur Mist bisher erzählt habe, hole dir lieber noch eine andere Antwort ein, bevor du zu Taten übergehst
LG