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Speedport Log File wegen Bittorrent-Abmahnung

Hallo allerseits,

eine alte Kundin von mir rief mich heute ganz aufgeregt an und erzählte mir, dass sie von einem Rechtsanwalt eine Zahlungsaufforderung über 900,-€ bekommen hat!
Ihr wird vorgeworfen, dass Ende Mai über ihren DSL-Anschluss ein Song von Joe Cocker über Bittorrent heruntergeladen wurde.
Sie hatte zu der Zeit zwei ausländische Austausch-Schüler bei sich wohnen.
Sie hat mit der Mutter des einen Schülers, der wieder zurück in seiner Heimat ist, gleich telefoniert und siehe da: der Song befindet sich auf seinem Laptop! Er behauptet jedoch hartnäckig, den Song ganz legal über iTunes gekauft zu haben...
Die einzige Hoffnung für meine Kundin ist nun der Router (Speedport W722V), wo sie eine Information zu finden hofft, dass dieser Schüler genau zum Zeitpunkt der Tat ihren DSL-Anschluss benutzt hat.

Da ich die Speedport-Router nicht kenne meine Fragen an Euch: Gibt es überhaupt eine Log-Datei, die der Router von sich aus speichert? Falls ja, wie komme ich an sie ran?
Wie gehe ich am Besten vor, dass es im Zweifel als Beweis (vor Gericht) gilt?

Die Eltern des Schülers sind wohl bereit, die Kosten zu bezahlen, wenn ein eindeutiger Beweis vorliegt.

Ich danke euch und freue mich auf eure Antworten!

Gruß,
cob-web

Content-ID: 171268

Url: https://administrator.de/forum/speedport-log-file-wegen-bittorrent-abmahnung-171268.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 05:12 Uhr

DennisStuggi
DennisStuggi 10.08.2011 um 14:32:39 Uhr
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Hallo cob-web,

ich kenne den Router zwar auch nicht, kann dir aber noch eine andere Info geben:
Jeder bei iTunes gekaufte Song erhält ein Wasserzeichen. (auch die DRM-freien Mp3 Downloads)
Darüber liese sich sehr leicht nachweisen, ob der Song bei iTunes gekauft wurde.

Infos gibt es zB in diesem Artikel:
http://www.macwelt.de/artikel/_News/363200/itunes_store_wasserzeichen_s ...

Klar kann man das Wasserzeichen auch entfernen, jedoch wissen nicht viele, dass es solch ein Wasserzeichen überhaupt gibt.

Viele Grüße
Dennis
danielfr
danielfr 10.08.2011 um 14:32:57 Uhr
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Hallo,

Da ich die Speedport-Router nicht kenne meine Fragen an Euch: Gibt es überhaupt eine Log-Datei, die der Router von sich aus
speichert? Falls ja, wie komme ich an sie ran?
gibt es nicht. Was für Logfiles sollten das auch sein, die den ganzen Traffic mitloggen?

Wie gehe ich am Besten vor, dass es im Zweifel als Beweis (vor Gericht) gilt?
Gibt es zwar nicht, aber das beste ist in dem Fall: Anwalt. Logfiles sind aber meiner Meinung nach gar kein Beweis, erst recht nicht, wenn sie von Beschuldigten kommen.

Wenn es um einen eindeutigen Beweis für die Eltern geht, sollen die doch mal das I-Tunes Konto checken. Daran kann man doch nachvollziehen, was wann gekauft wurde, oder?

Gruß Daniel
cob-web
cob-web 10.08.2011 um 14:48:37 Uhr
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Hi Daniel,

Was für Logfiles sollten das auch sein, die den ganzen Traffic mitloggen?

Nee, ich dachte eher wann welcher PC mit dem Router verbunden war... Damit könnte man den Jungen schon unter Druck setzen...


Wenn es um einen eindeutigen Beweis für die Eltern geht, sollen die doch mal das I-Tunes Konto checken. Daran kann man doch
nachvollziehen, was wann gekauft wurde, oder?

Stimmt!

Danke & Gruß,
cob-web
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 10.08.2011 um 14:53:28 Uhr
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1. Selbst für den Fall, daß es zutrifft, sind 900€ zu hoch 100-200€ sind da angemessen im Falle eienr Massenabmahnung. Einfach mal die Kanzlei googlen.

2. Nur ein Anwalt kann da den richtigen Rat geben.

3. Der Speedport hat zwar ein lokales Log, da er aber der eingebaute Speicher begrenzt ist, geht das nicht allzuweit zurück. Weiterhin wird dieses bei jedem Neustart gelöscht.
mrtux
mrtux 10.08.2011 um 14:54:25 Uhr
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Hi !

Verweise deine Kundin auf einen Rechtsanwalt für Urheberrecht (also einen, der sich auf Medienrecht bzw. zu der Abmahnungs-Thematik spezialisiert hat). Keinen "normalen" Haus, Hof und Wiesen Anwalt nehmen, dem fehlt es oftmals an der nötigen Erfahrung), da sich das Thema quasi täglich (z.B. durch neue Gerichtsurteile) ändern kann...

Als Anschlussinhaber ist deine Kundin beim Thema Urheberrecht bei der momentanen Rechtslage immer in der Schusslinie und man sollte sich heute gut überlegen, ob man einen Anschluss gemeinsam nutzt bzw. diesen anderen Leuten (Untermietern) zur Verfügung stellt! Ausnahme: Der Mieter hatte den Anschluss sowieso auf seinen Namen laufen, dann sieht die Sache nämlich ganz anders aus..

Das nennt sich Störerhaftung und wurde mit der Anpassung des Urheberrechtes eingeführt. Es wurde die Beweislast quasi umgekehrt! Ein Logfile (egal ob der Speedport sowas hat oder ob es von irgend einem anderen Router/Server stammt) ist als Gegenbeweis meist untauglich, da es sich um ein simples Textfile handelt und dadurch nicht vor einer Manipulation sicher ist. So ein Logfile könnte man sich auch mit einem einfachen Texteditor selbst schreiben...Das ist auch der Grund warum professionelle Tools (z.B. in der Forensik) ihre Daten nur binär (und oftmals auch noch verschlüsselt) speichern...

Ich hatte das selbst schon bei vielen Kunden, habe daher einige Erfahrung zu dem Thema und kann Dir diesen Lesestoff empfehlen, dort findest Du auch sehr faire und gute Anwälte, die jeden Tag nur dieses Thema behandeln und dadurch absolut fit sind! Und keine Zeit verlieren, denn wenn der Termin für die Unterlassungserklärung abgelaufen ist, kann das Ganze (z.B. durch eine einstweilige Verfügung, erwirkt durch den Rechteinhaber oder den abmahnenden Anwalt) noch viel teurerer werden....

Zitat von @goscho:
Ich denke doch mal, dass der Download nicht die rechtswiedrige Handlung war, sondern das der Song gleichzeitig angeboten wird.

Bei P2P-Tools (wie Bittorrent, Emule usw.) wird eine Datei immer auch dem nächsten Teilnehmer des P2P-Netzes zum Download angeboten (oftmals versuchen solche Tools sogar eine Firewall von innen zu öffnen oder grasen alle Ports ab) und das stellt (ausser man besitzt die Rechte an einem Werk selbst, hat sie per Vertrag erworben oder es handelt sich um "Allgemeingut" vergleichbar mit alten Klassikern, oder es ist PD, Opensource usw.) immer eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn die Datei legal bei ITunes gekauft wurde, zumindest nach deutschen Recht, denn hier darf der Rechteinhaber die Verbreitungs- und Vertriebsmöglichkeiten genau vorschreiben. Darum darfst Du auch eine legal erworbene DVD, Blueray oder CD nicht per Ebay vertickern, da bekommst Du nämlich auch Post...

mrtux
goscho
goscho 10.08.2011 um 14:55:02 Uhr
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Zitat von @cob-web:
Hallo allerseits,
Hi auch
eine alte Kundin von mir rief mich heute ganz aufgeregt an und erzählte mir, dass sie von einem Rechtsanwalt eine
Zahlungsaufforderung über 900,-€ bekommen hat!
Ihr wird vorgeworfen, dass Ende Mai über ihren DSL-Anschluss ein Song von Joe Cocker über Bittorrent heruntergeladen
wurde.
Ich denke doch mal, dass der Download nicht die rechtswiedrige Handlung war, sondern das der Song gleichzeitig angeboten wird.

Wenn deine Kundin bereits Post von einer Anwaltskanzlei hat, hat dieser Abmahnanwalt ja im Vorfeld schon die IP-Adresse des Anschlussinhabers ermittelt und über den Provider (eventuell mittels Gerichtsbeschluss) die Anschlussinhaberdaten erhalten.

Schick deine Kundin zu einem Anwalt, der sich mit dieser Abmahnwelle auskennt. Damit könnte sie eventuell die auf sie zukommenden Kosten drücken.
101352
101352 10.08.2011 um 15:45:37 Uhr
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Nee du. Da kann dir der Speedport nicht weiterhelfen. Da gibts lediglich Systemhinweise, Verbindung hergestellt usw. Aber keine Info über Traffic.

Vielleicht findest du ja etwas in der Ereignisanzeige des PCs.
cob-web
cob-web 10.08.2011 um 17:06:09 Uhr
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Danke für eure aufschlussreichen Antworten!

Ich habe mit meiner Kundin gerade telefoniert und bei ihr ist voll das Licht aufgegangen, dass der "Verdächtige" den Song bei Bittorrent wohl angeboten haben muss!
(Da er ihn, wie seine Mutter heraus fand, schon im Dezember 2010 bei iTunes gekauft hat...!)

Ich denke, dass dem Kläger die Joe Cocker Datei vorliegen wird und es sich anhand des Wasserzeichens erkennen lässt, wer der Käufer ist (Danke @dennis!)
Und sie wird sich nun einen Fachanwalt suchen - danke @mrtux!

Das mit dem Router hat sich also erledigt - war halt das Erste, was mir in den Sinn gekommen ist...

Gruß,
cob-web
csw
csw 10.08.2011 um 17:22:29 Uhr
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Zitat von @mrtux:
Hi !

Ich hatte das selbst schon bei vielen Kunden, habe daher einige Erfahrung zu dem Thema und kann Dir diesen
Lesestoff empfehlen, dort findest Du auch sehr faire und gute Anwälte, die jeden Tag nur
dieses Thema behandeln und dadurch absolut fit sind! Und keine Zeit verlieren, denn wenn der Termin für die
Unterlassungserklärung abgelaufen ist, kann das Ganze (z.B. durch eine einstweilige Verfügung, erwirkt durch den
Rechteinhaber oder den abmahnenden Anwalt) noch viel teurerer werden....

mrtux

Eine Liste mit Anwälten,welche genauso wie die Abmahner vom Abmahnwahn leben, ob das eine echte Hilfe ist?
Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben?
mrtux
mrtux 10.08.2011, aktualisiert am 31.07.2013 um 18:04:37 Uhr
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Hi !

Zitat von @csw:
Eine Liste mit Anwälten,welche genauso wie die Abmahner vom Abmahnwahn leben, ob das eine echte Hilfe ist?

Ich habe die Gesetze nicht gemacht! Da musst Du dich bei unseren Konzern- (und Rechteinhaber-) freundlichen Politikern bedanken. Ich möchte dem TO nur helfen und bekomme auch keinerlei Provision (falls Du evt. mit deiner Bemerkung darauf abzielen wolltest). Einer unserer Kunden wurde von seinem Haus- und Hof- Anwalt (hinsichtlich der Unterlassungserklärung) nachteilig beraten und diese Nachteile gelten nun 30 Jahre lang. Aus diesem Grunde rate ich dringend zu einem Fachanwalt, der mit solchen Dingen täglich zu tun (also reichlich Erfahrung damit) hat und bei allem Übel (im Sinne der Rechtslage für den Anschlussinhaber), wenigstens noch geringfügige Vorteile für den Abgemahnten herausholen kann...

Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben?

Wie gesagt, ich habe die Rechtslage nicht geschaffen und was ich bisher (aus Erfahrungen unserer Kunden) erlebt habe, sind die dort angegebenen Anwälte absolut Up-to-Date und machen eine Erstberatung zu einem Pauschalpreis, was ich bei so manch anderem Anwalt nicht gesehen bzw. gehört habe. Ausserdem macht es ja doch einen Unterschied ob Du 900 oder nur 300 Euro zahlst und irgendwie geht es doch bei allem nur ums Geld oder was dachtest Du? Wer bei der ganzen Juristerei (ob nun für Künstler, Medienkonzerne oder Privatpersonen) an Menschengüte oder an Moral und Anstand denkt, ist reichlich naiv....Sowohl die Beratungs- als auch die Unterhaltungsbranche sind Branchen wie jede andere, da geht es ums knallharte Geschäft...

mrtux
Perplex
Perplex 19.07.2013 um 23:29:16 Uhr
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Hallo cob-web!
Was ist jetzt dabei raus gekommen?
cob-web
cob-web 24.07.2013 um 16:26:39 Uhr
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Hi Perplex,

ist schon lange her – so weit ich mich erinnere, haben damals die Eltern des Austauschschülers die Zahlung und die Anwaltskosten beglichen...