WS 2008 R2 - Enterprise
Hallo Leute,
wenn ich mir einen Windows Server 2008 R2 mit Enterprise kaufe, ist angegeben, dass man 4 virtuelle Lizensen dazu bekommt. Nun ist meine Frage, ob ich diese dann auch auf dem gekaufen, dazugehörigen physikalischen Server nutzen MUSS, oder ob ich diese auch z.B. auf einem anderen physikalischeen Server nutzen kann, um mir so Kosten zu sparen.
LG Jens
wenn ich mir einen Windows Server 2008 R2 mit Enterprise kaufe, ist angegeben, dass man 4 virtuelle Lizensen dazu bekommt. Nun ist meine Frage, ob ich diese dann auch auf dem gekaufen, dazugehörigen physikalischen Server nutzen MUSS, oder ob ich diese auch z.B. auf einem anderen physikalischeen Server nutzen kann, um mir so Kosten zu sparen.
LG Jens
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12 Kommentare
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Zitat von @GuentherH:
Hi.
> ob ich diese dann auch auf dem gekaufen, dazugehörigen physikalischen Server nutzen MUSS
JA
Soweit mir bekannt NEIN. Man hat 4 Virtuelle und eine physikalische und wenn man alle nutzt darf der physikalische nur die Hyper-V rolle machen.Hi.
> ob ich diese dann auch auf dem gekaufen, dazugehörigen physikalischen Server nutzen MUSS
JA
man kann aber auch 4 Virtuelle auf einen ESXi legen.
Interessant wird's dann wenn man HA mit mehreren Server macht oder mehr wie 4 virtuelle Server nutzen will. Dann wird's interessant.
Hier ist dann die Datacenter interessant.
Hi ,
@Stefan: Bei OEM und Boxprodukten liegen die Rechte/Pflichten ausschließlich in der beigefügten EULA(EndUserLicenceAgreement)
Der Kaufvertrag mit dem Händler ist irrelevant in Bezug auf die Nutzungsrechte des MS-Produkt.
Bei Lizenzen aus einem Volumenprogramm gilt alleinig der MS-Vertrags und deren 2 Vertrags-Bestandteile Productlist und PURs (ProduktUseRights).
(eventuelle schriftliche Vertragsergänzungen seitens Microsoft Irland (für den europäischen Bereich).
Alle anderen Aussage, Dokumente, WEB-Seiten (auch MS-Seiten) sind nur "Hilfen" nie rechtsverbindlich, auf die man sich berufen darf.
VG, Franz, Lizenzdoc
@Stefan: Bei OEM und Boxprodukten liegen die Rechte/Pflichten ausschließlich in der beigefügten EULA(EndUserLicenceAgreement)
Der Kaufvertrag mit dem Händler ist irrelevant in Bezug auf die Nutzungsrechte des MS-Produkt.
Bei Lizenzen aus einem Volumenprogramm gilt alleinig der MS-Vertrags und deren 2 Vertrags-Bestandteile Productlist und PURs (ProduktUseRights).
(eventuelle schriftliche Vertragsergänzungen seitens Microsoft Irland (für den europäischen Bereich).
Alle anderen Aussage, Dokumente, WEB-Seiten (auch MS-Seiten) sind nur "Hilfen" nie rechtsverbindlich, auf die man sich berufen darf.
VG, Franz, Lizenzdoc
Zitat von @Lizenzdoc:
@Stefan: Bei OEM und Boxprodukten liegen die Rechte/Pflichten ausschließlich in der beigefügten
EULA(EndUserLicenceAgreement)
IANAL, aber:@Stefan: Bei OEM und Boxprodukten liegen die Rechte/Pflichten ausschließlich in der beigefügten
EULA(EndUserLicenceAgreement)
Die EULA gilt nur, wenn sie außen auf der Box ist und vor dem Kauf einsehbar ist. Ansonsten gilt in DE das nicht!
Der Kaufvertrag mit dem Händler ist irrelevant in Bezug auf die Nutzungsrechte des MS-Produkt.
Der ist sehr wohl relevant, wenn auch der Händler nicht mehr Nutzungsrechte einräumen kann, als durch MS ihnm eingeräumt werden würden.
Aber wie gesagt IANAL, daher immer einen Juristen des eigenen Vertrauens fragen (und nicht MS, die sagen dur das für sie günstige).
lks
Moin Lks,
Da muss ich widersprechen.
Und ich denke auch, dazu gibt es kein rechtskräftiges Urteil ... oder?
Man kann vorher seine Ansprüche dem Händler erklären, wenn er dann sagt/schreibt,
dass alles erfüllt wird, hat man sicherlich ein Rückgaberecht (Wobei ich kein Jurist bin und das nur vermute!)
und man kann sich sehr wohl vorher die EULA durchlesen!
Da MS unter:
http://www.microsoft.com/About/Legal/EN/US/IntellectualProperty/UseTerm ...
etwas versteckt, aber öffentlich zugänglich die EULAs zum Nachlesen zur Verfügung stellt,
zieht man sicherlich den Kürzeren vor Gericht.
Nimmt man das Medium, installiert und klickt das Kästchen "Ich stimme zu" an, hat man die EULA akzeptiert
und das war es ...
Wie oben schon gesagt: Die EULA gilt, bzw. der vertrag mit seinen Bestimmungen.
Was MS-Mitarbeiter so erzählen, ist zwar nett, aber leider nie rechtsverbindlich.
Und MS hat mehr Anwälte, als die Gegenseite ...
Das ganze ist und bleibt ein sehr schwieriges Thema.
VG, Franz
Da muss ich widersprechen.
Und ich denke auch, dazu gibt es kein rechtskräftiges Urteil ... oder?
Man kann vorher seine Ansprüche dem Händler erklären, wenn er dann sagt/schreibt,
dass alles erfüllt wird, hat man sicherlich ein Rückgaberecht (Wobei ich kein Jurist bin und das nur vermute!)
und man kann sich sehr wohl vorher die EULA durchlesen!
Da MS unter:
http://www.microsoft.com/About/Legal/EN/US/IntellectualProperty/UseTerm ...
etwas versteckt, aber öffentlich zugänglich die EULAs zum Nachlesen zur Verfügung stellt,
zieht man sicherlich den Kürzeren vor Gericht.
Nimmt man das Medium, installiert und klickt das Kästchen "Ich stimme zu" an, hat man die EULA akzeptiert
und das war es ...
Wie oben schon gesagt: Die EULA gilt, bzw. der vertrag mit seinen Bestimmungen.
Was MS-Mitarbeiter so erzählen, ist zwar nett, aber leider nie rechtsverbindlich.
Und MS hat mehr Anwälte, als die Gegenseite ...
Das ganze ist und bleibt ein sehr schwieriges Thema.
VG, Franz
Mahlzeit
In Deutschland werden EULAs, die erst nach dem Öffnen der Verpackung gelesen (bestätigt) werden können, kein Bestandteil des Kaufvertrages.
Wenn sie diese in Berlin auf dem Alex auslegen, sind sie auch öffentlich zugänglich.
Wenn ich bspw. dieses Amazon-Angebot annehme, sehe ich nirgends die EULAs des Windows-Servers vor dem Kauf.
Das ich jetzt zu MS auf eine Seite wechseln muss, um Eulas vor dem Kauf zu bestätigen, wird auch nirgends erwähnt.
Ergo sind diese Eulas bei der Installation zwar abzunicken, werden aber kein Vertragsbestandteil des Kaufvertrages.
In Deutschland gilt ein Vertrag, der dem Kunden vor dem Kauf bekannt war, dazu zählen EULAs idR überhaupt nicht.
Das sollte auch dir zu denken geben.
Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, müssen alle Bestandteile vor dem Kauf bekannt sein.
Erst nach dem Kauf zugestellte Bedingungen sind unwirksam.
Wo ist das schwierig?
PS: Toll, dass jetzt auch hier MS-Wünsche (EULAs) als Vertragsbestandteile verkauft werden.
Da muss ich widersprechen.
Und ich denke auch, dazu gibt es kein rechtskräftiges Urteil ... oder?
Dazu wird auch kein Urteil benötigt.Und ich denke auch, dazu gibt es kein rechtskräftiges Urteil ... oder?
In Deutschland werden EULAs, die erst nach dem Öffnen der Verpackung gelesen (bestätigt) werden können, kein Bestandteil des Kaufvertrages.
Man kann vorher seine Ansprüche dem Händler erklären, wenn er dann sagt/schreibt,
dass alles erfüllt wird, hat man sicherlich ein Rückgaberecht (Wobei ich kein Jurist bin und das nur vermute!)
und man kann sich sehr wohl vorher die EULA durchlesen!
Auf welchen Produkten (bspw. vom MS) stehen diese denn so aufgedruckt oder sind beigelegt, dass sie vor einem Kauf lesbar sind?dass alles erfüllt wird, hat man sicherlich ein Rückgaberecht (Wobei ich kein Jurist bin und das nur vermute!)
und man kann sich sehr wohl vorher die EULA durchlesen!
Da MS unter:
http://www.microsoft.com/About/Legal/EN/US/IntellectualProperty/UseTerm ...
etwas versteckt, aber öffentlich zugänglich die EULAs zum Nachlesen zur Verfügung stellt,
Das spielt keine Rolle, dass MS irgend welche EULAs irgend wo im weltweiten Nirwana bereitstellt.http://www.microsoft.com/About/Legal/EN/US/IntellectualProperty/UseTerm ...
etwas versteckt, aber öffentlich zugänglich die EULAs zum Nachlesen zur Verfügung stellt,
Wenn sie diese in Berlin auf dem Alex auslegen, sind sie auch öffentlich zugänglich.
zieht man sicherlich den Kürzeren vor Gericht.
Nein, zieht man nicht!Wenn ich bspw. dieses Amazon-Angebot annehme, sehe ich nirgends die EULAs des Windows-Servers vor dem Kauf.
Das ich jetzt zu MS auf eine Seite wechseln muss, um Eulas vor dem Kauf zu bestätigen, wird auch nirgends erwähnt.
Ergo sind diese Eulas bei der Installation zwar abzunicken, werden aber kein Vertragsbestandteil des Kaufvertrages.
Nimmt man das Medium, installiert und klickt das Kästchen "Ich stimme zu" an, hat man die EULA akzeptiert
und das war es ...
Wie oben schon gesagt: Die EULA gilt, bzw. der vertrag mit seinen Bestimmungen.
Genau das ist dein Denkfehler!und das war es ...
Wie oben schon gesagt: Die EULA gilt, bzw. der vertrag mit seinen Bestimmungen.
In Deutschland gilt ein Vertrag, der dem Kunden vor dem Kauf bekannt war, dazu zählen EULAs idR überhaupt nicht.
Und MS hat mehr Anwälte, als die Gegenseite ...
Und trotzdem haben Sie bisher kein einziges Urteil in Deutschland erstritten, wonach EULAs rechtsverbindliche Dokumente sind.Das sollte auch dir zu denken geben.
Das ganze ist und bleibt ein sehr schwieriges Thema.
Eigentlich nicht.Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, müssen alle Bestandteile vor dem Kauf bekannt sein.
Erst nach dem Kauf zugestellte Bedingungen sind unwirksam.
Wo ist das schwierig?
PS: Toll, dass jetzt auch hier MS-Wünsche (EULAs) als Vertragsbestandteile verkauft werden.
Hi,
man kann hier viel glauben, diskutieren und Meinungen äußern.
Ich erlebe es fast täglich in meinen Beratungen,
dass der Kunde bei einem Audit, mit solch einem Glauben/Wissen
den Kürzeren zieht und einlenken/bezahlen muss.
Einfach mal euren MS-PartnerAccountmanager fragen
Ich halte mich an das reale Leben und kann auch nur aus dem euch hier berichten.
VG, Franz
man kann hier viel glauben, diskutieren und Meinungen äußern.
Ich erlebe es fast täglich in meinen Beratungen,
dass der Kunde bei einem Audit, mit solch einem Glauben/Wissen
den Kürzeren zieht und einlenken/bezahlen muss.
Einfach mal euren MS-PartnerAccountmanager fragen
Ich halte mich an das reale Leben und kann auch nur aus dem euch hier berichten.
VG, Franz
Dafür ist es ja ein Forum (und glücklicherweise auch eines, in welchem man eine vom Boardbetreiber abweichende Meinung vertreten kann).
Bei deinen Audits geht es aber garantiert um Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen. Diese sind natürlich verbindlich.
Wir sprachen hier von der Gültigkeit von EULAs nach deutschem Recht, welche nicht vor dem Kauf bekannt waren.
Ich erlebe es fast täglich in meinen Beratungen,
dass der Kunde bei einem Audit, mit solch einem Glauben/Wissen
den Kürzeren zieht und einlenken/bezahlen muss.
Unsinn!dass der Kunde bei einem Audit, mit solch einem Glauben/Wissen
den Kürzeren zieht und einlenken/bezahlen muss.
Bei deinen Audits geht es aber garantiert um Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen. Diese sind natürlich verbindlich.
Wir sprachen hier von der Gültigkeit von EULAs nach deutschem Recht, welche nicht vor dem Kauf bekannt waren.
hi,
wieso Unsinn?
Es sind nicht meine, sondern Kundenaudits, die bei Unterlizenzierung auch finanzielle Konsequenzen haben.
Und es geht um OEM- od. Systembuilder- Betriebssysteme der PCs und ggf. der WIN-Server, nur selten um OEM-Office.
Erst wenn rechtzeitig (90-Tage-Regel) SA hinzugekauft wurde, kommt der Volumenvertrag mit ins Spiel.
Nach über 11 Jahren ausschließlich in dem Thema Microsoft habe ich da einen recht umwassenden Überblick,
was wann und wieso passiert...
VG, Franz
wieso Unsinn?
Es sind nicht meine, sondern Kundenaudits, die bei Unterlizenzierung auch finanzielle Konsequenzen haben.
Und es geht um OEM- od. Systembuilder- Betriebssysteme der PCs und ggf. der WIN-Server, nur selten um OEM-Office.
Erst wenn rechtzeitig (90-Tage-Regel) SA hinzugekauft wurde, kommt der Volumenvertrag mit ins Spiel.
Nach über 11 Jahren ausschließlich in dem Thema Microsoft habe ich da einen recht umwassenden Überblick,
was wann und wieso passiert...
VG, Franz