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Werbeflut per Email und Co. ein wenig eindämmen

Nachdem ich heute wieder eine ganz widerliche Art von Spam erhalten habe, habe ich mich mal hingesetzt, und recherchiert, wie es denn nun mit den ganzen Gesetzen aussieht...

Nach einem zusätzlichen Telefonat mit meinem Lieblings-Anwalt hat der mir dann folgenden Text zugeschickt.
Wenn jemand weiß, wer der ursprüngliche Verfasser ist, schickt mir eine Privat-Nachricht, dann ergänze ich das, und mein RA hat eine Quelle mehr auf seiner Homepage anzugeben face-wink
(Danke geTuemII, Quelle wurde ergänzt)

Here we go:


Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche
Zwecke


Sehr geehrte Damen und Herren,


Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:



Bei Post-Spam deine Postadresse(n) eintragen,
Bei Email-Spam deine Email-Adresse(n), bei SMS-Spam deine handy-nummer... usw.)



Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse <deine Adresse>(siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötigface-smile
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.


Mit freundlichen Grüßen

(Name)


Quelle/Urheber: Framstag aka Ulli Horlacher


Das geht an jeden, der so Billig-Newsletter nach dem Motto:

"Sie haben sich bei uns, oder einem unserer Partner-Portale registriert..."
Ist auch lustig, wenn man Email-Werbung von Konkurrenz-Unternehmen erhält.
So erfährt man dann auch oft, wie die an die Adressen kommen...
(oft von IHK und Konsorten)

Das ganze gilt auch für Postzustellungen, die namentlich addressiert werden.


Ich hoffe, damit könnt Ihr in Zukunft wieder ein wenig mehr die Spam-Flut eindämmen.


Euer Lonesome Walker
PS: Das ganze ist natürlich keine Rechtsberatung oder so. Hier wird lediglich dargestellt, was der Autor in solchen Fällen macht.

Content-ID: 47973

Url: https://administrator.de/tutorial/werbeflut-per-email-und-co-ein-wenig-eindaemmen-47973.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 04:12 Uhr

brammer
brammer 04.01.2007 um 16:58:51 Uhr
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Grins face-wink

wenn LSW unbedingt SPAM Mails sammeln will, wie wäre es dann damit deine Mail Adresse hier leich zu posten ?? face-wink

Aber, im ernst nette Idee, hoffe es wird was draus face-smile
Shaby
Shaby 05.01.2007 um 13:54:04 Uhr
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Moin

Finde ich eigentlich noch eine gute Idee. Aber eben - es dämt ja nur wenig ein, den die meisten Spamer beachten dies nicht, kommen nicht aus Deutschland oder erhalten es gar nicht, da ja die Absender Adresse zum teil nur kurz gültig ist.

Da tuts doch ein ordentlicher Spam Filter auch face-wink Ausserdem benötigst du mehr Zeit als den del knopf zu betätigen...

Grüsse Shaby
RKO
RKO 06.01.2007 um 17:27:56 Uhr
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Hi,

ich finde die Vorlage gut.

Danke Walker

Gruß

RKO
benson
benson 08.01.2007 um 00:59:27 Uhr
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Das ganze ist schon seit 2001 bekannt als TFFFFF oder T5F, siehe http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ , seltsamerweise sogar wortwörtlich identisch.
u.a. auch unter http://www.antispam.de/wiki/T5F%2C_auch_TFFFFF
Biber
Biber 08.01.2007 um 02:07:03 Uhr
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@benson
Die Quelle hat LSW oben doch angegeben
Quelle/Urheber: Framstag aka Ulli Horlacher
Und Dein Link heißt:
Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen
aka TFFFFF aka TFFFF aka T5F
... oder was genau war jetzt die Frage?

Mach lieber mit LSW keine Wortspiele wie "Fremde Federn", sonst fällt ihm gleich "Teeren und Federn" ein und dann kommen wir wieder vom Thema ab...

@lsw
Auch danke für das Tutorial.
Einzige Ergänzung von mir:
Diesen Aufwand lohnt es sich natürlich nur zu betreiben, wenn aus Versehen mal eine der Nicht-Honeypod-Mailadressen in die Adressbestände der Spammer gelangt ist.
Zusätzlich zum Mailaccount, den tatsächlich Geschäftspartner, Freunde oder blutjunge rothaarige Praktikantinnen kennen, sollte man/frau schon einen/mehrere Honeypod-Account(s) für diese "kostenlosen Registrierungen" und "Mailadressen für Rückfragen" haben. So wie der, den ich in meinem Profil angegeben habe.
Und da ganz gelassen alle anderthalb Monate reinschauen...

Gruß
Biber
binladen
binladen 15.02.2007 um 10:45:18 Uhr
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Bei "Firmen" wo ihr euch schon denken könnt, dass die was weitergeben, nehmt eine Adresse von www.discardmail.de oder www.spambog.de. Eben Wegwerfadressen ohne Anmeldung. Nur für die Dauer des Geschäftskontakts, wenn z.B. die Frei-SMS unwiderstehlich sind. Natürlich dürft ihr dann keine echte Postadresse bei der "Firma" mit angeben.
fre4ki
fre4ki 16.03.2007 um 18:21:25 Uhr
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Das Problem ist doch das es die E-Mail Adressen zum Teil gar nicht gibt!

Oder seh ich das falsch?
DeconGmbH
DeconGmbH 24.05.2007 um 11:40:37 Uhr
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Bekomme dauernd "SPAM" von der GEZ. ;) Kann man denen das auch schicken ?
16568
16568 24.05.2007 um 11:50:09 Uhr
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Du wirst lachen, aber wenn Du es geschickt anstellst: ja!

Du wirst dann ein ähnliches Schreiben wie ich erhalten, daß die das dürfen.
Dürfen Sie aber nicht!
Wenn Du dann Geduld mitbringst, kannst Du Dich mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragen zusammentun, die mögen die GEZ meist auch nicht.
In Berlin z.B. gibt es diesbzgl. schon mehr Erfahrung mit GEZ ärgern...


Lonesome Walker
DMeyer
DMeyer 11.03.2009 um 00:32:53 Uhr
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Hallo,

also meiner Meinung nach solltest du dir einen ordentlichen Spamfilter besorgen der anständig Graylisting beherrscht. bzw. mails die der Spamfilter als Spam erkennt gar nicht annimmt. Damit sollten alle deine Probleme erledigt sein. Dein Ansinnen alle Versender die dir bekannt sind solche mails zu schreiben vergeuldet nur unnötig Zeit und kostet unnötig Nerven und Zeit. Ich stell mir gerade vor wie du nachhälts wer dir auf deinen mails Antwortet. Ich denke das wird, auch wenn dir die Absender bekannt sind eher die Ausnahme sein. Ein Kampf gegen Windmühlen wie ich meine.

Nach installation eines Spamfilters kamen bei uns erheblich weniger Mails an und die Mails die uns dann noch auf die Nerven gingen haben wir flux mit einer Regel auf dem Mailserver abgeleht oder gegen an den Mülleimer zugestellt.

Spam, egal von wem ist einfach eine Krankheit der man sicher nicht Herr wird in dem man mails mit Paragraphen schreibt, denn auch bei deiner Methode kostet es einfach Arbeitszeit, sondern einfach damit das diese erst gar nicht beim Empfänger ankommen.

Gruß

Daniel
16568
16568 11.03.2009 um 11:38:16 Uhr
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