torsten72
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Alle Websites müssen per Gesetz an DNB gemeldet werden!

Der Wahnsinn geht weiter. Es wurde ein Gesetz erlassen, das alle verpflichtet, alle deutschen Websites mit allen Änderungen an die Deutsche Nationalbibliothek zu übermitteln.

http://www.haz.de/politik/290854.html

Content-ID: 40911

Url: https://administrator.de/forum/alle-websites-muessen-per-gesetz-an-dnb-gemeldet-werden-40911.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 16:12 Uhr

miniversum
miniversum 26.09.2006 um 13:53:41 Uhr
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Cool. Da gibts dann gleich mal 3 Millionen Arbeitsplätze mehr um das alles aufzunehmen und zu verwalten. lol ;)

miniversum
8644
8644 26.09.2006 um 14:08:21 Uhr
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Wenn's ja nicht so traurig wäre, wär's ein echter Schenkelklopfer.
Ich hab's echt erst für einen Scherz gehalten, aber nachdem ich mir schon mal das Anmeldeformular der Bibliothek geladen habe und auch das eigentliche Gesetz gefunden habe, bleibt mir wohl nur, das alles zu glauben!


[Edit: Ich hab noch mal ein bisschen gestöbert und bin auf das hier gestossen. Folgender Punkt gibt mir dann doch zu denken:

12. Muss der Deutschen Nationalbibliothek ein Zugriff auf die Originalversion der Netzpublikation auf dem Verlagsserver gewährt werden?


Für die Mitarbeiter der Deutschen Nationalbibliothek ist ein Zugriff auf die Originalversion zur Bearbeitung erforderlich. Für Benutzer der Deutschen Nationalbibliothek kann er durch eine gesonderte Vereinbarung gewährt werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Originalversion aktueller als die Archivversion ist, etwa bei fortlaufend erscheinenden Netzpublikationen, die nur in größeren zeitlichen Intervallen von der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden. Für den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihren unter Punkt 1 genannten Ansprechpartner.
]

Psycho
AndreasHoster
AndreasHoster 26.09.2006 um 14:47:36 Uhr
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Die Formulierung, was archiviert wird, lautet:

In die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht sind alle Publikationen einbezogen, für die es auch entsprechende Ausgaben in der Printwelt gibt, wie z.B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke.
Soweit es alternative Printversionen tatsächlich gibt, müssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.
Daneben werden Websites gesammelt, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.

Es geht also hauptsächlich um Webseiten zu Printmedien (z.B. Spiegel-Online).
Und wer von Euch hat schon eine Webseite, deren Informationsgehalt über ... geht?

Also das ALLE kann man gleich streichen.
Supaman
Supaman 26.09.2006 um 15:04:04 Uhr
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Also das ALLE kann man gleich streichen.

NOCH. bekannte salami taktik.. erstmal eine verordnung etablieren, anschliessend den umfang ausdehnen.
Janni
Janni 26.09.2006 um 17:01:44 Uhr
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Siehe auch: http://www.tec-channel.de/news/themen/storage/448212/

Grundsätzlich ist so eine Nationalbibliothek ja nichts schlechtes, aber warum nicht einfach den Hostern sagen, daß sie für die Bibliothek einen Eingang schaffen sollen, damit die sich die Sachen selber runterladen können ... (OK bei Datenbanken wird das ein wenig schwierig, das mit dem zuordnen und so weiter, aber so können ja Arbeitsplätze geschaffen werden)

MFG
Torsten72
Torsten72 26.09.2006 um 19:10:12 Uhr
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hi,


Auszug:
Paragraf 15 wie folgt „ Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“

Im Klartext: Nicht der Urheber ist dafür verantwortlich, sondern jeder, der das Veröffentlichungsrecht hat.

na das ist doch super, da ich meine beiträge immer unter der gfdl (http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Freie_Dokumentationslizenz) veröffentliche, ist das kein problem. die nationalbibo hat ja dann selbst die veröffentlichungsrechte.... und da wir ja in einem rechtsstaat leben, wo jeder mit gleicher elle gemessen wird.... kann mir da nichts passieren - oder liege ich da falsch?


gruß t