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Datenschutz Frage

Guten Morgen zusammen,
eine Frage an euch,

mir wurde aufgetragen, dass ein Mailkonto eines im Krankenstand befindlichen Mitarbeiters an eine andere Person ( assistenz der Geschäftsleitung ) weitergeleitet wird.
An sich verständlich, da es dort auch um Aufträge geht.
Mir nicht ganz klar ist die rechtliche Seite :
der Inhaber der Mailbox wusste davon nichts, er wurde seitens der Assistenz der Geschäftsführung nicht darüber infomiert.

Normal ist doch das 4 Augen prinzip angesagt?
Hat da jemand Info , wie man da verfährt.
Haben oft weiterleitungen, aber da sind die Inhaber informiert oder beantragen das selbst.
Die Situation ist neu.

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Looser27
Looser27 05.02.2018 um 08:38:55 Uhr
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Moin,

da fragst Du am Besten Euren Datenschutzbeauftragten , bzw. siehst in den internen Regelungen für E-Mail-Konten nach. Dort sollte das geregelt sein, z.B. dass dienstliche Mail-Konten nicht für private Zwecke zu benutzen sind, etc.

Gruß

Looser
DaHuber
DaHuber 05.02.2018 um 08:45:38 Uhr
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Auch Morgen,
es gibt keine Regelung, daher meine Frage .
Wenn eine Regelung vorhanden wäre , würde ich nicht die Frage stellen.
Es gibt nur eine Regelung die Abwesheit einzustellen, die dann mit Automatischer Antwort.
Das betrifft den Fall aber nicht.
Wenn ich den Datenschutz infomiere trete ich evtl Lawine los.
Darum will ich mich vorher anderweitig infomieren.
eisbein
eisbein 05.02.2018 aktualisiert um 09:00:28 Uhr
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Hallo!

Was spricht dagegen den Kollegen, der ja im Krankenstand erreichbar und ansprechbar ist, einfach zu Informieren?

Ich bin kein Rechtsexperte, kann mir aber denken, dass es auch bei dienstlichen Mail-Konten nicht so einfach ist.
Die Untersagung der privaten Nutzung ist ja schön und gut, was wenn sich der Mitarbeiter aber nicht daran erinnert und dennoch munter kommuniziert....!

Gruß
eisbein
Volchy
Volchy 05.02.2018 um 08:57:24 Uhr
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Moin,

das 4-Augen Prinzip gilt schon.
Es ist allerdings zu beachten, ob ggf. auch private Mails im Konto auflaufen können, sollte das vertraglich nicht untersagt sein.
Dann gilt an der Stelle widerrum das Fernmeldegeheimnis.
So oder so sind aber gewisse Schritte einzuhalten (ich meine, dass darunter auch die Dokumentation des Zugriffs fällt).
Um hier auf Nummer sicher zu gehen, würde ich aber auch den entsprechenden Datenschutzbeauftragen dazu befragen.
Im Netz kannst du dich ins Fernmeldegeheimnis und ins Bundesdatenschutzgesetzt einlesen.
Aber ich denke, dass Variante A, sowohl der schnellere als auch effektivere und sicherere Weg ist.

lG
Kraemer
Lösung Kraemer 05.02.2018 um 08:58:20 Uhr
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Moin,

wenn es, wie du schriebst, keinerlei Regelungen gibt und die private Nutzung eures Internets / Mailsystems ist erlaubt, dann heißt es schlicht: Finger weg!

Gruß
DaHuber
DaHuber 05.02.2018 um 09:02:37 Uhr
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Hallo Kollegen ,
fasse mal zusamamen.
Ihr seid alle der gleichen Meinung wie ich, das es rechtmässig unzulässig war .
Habe es nun auch an den Datenschutz weitergeleitet, da ich nicht den Kopf hinhalte.
Bedanke mich .
em-pie
em-pie 05.02.2018 um 09:04:08 Uhr
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Moin,

sehe das wie Kollege eisbein:
Was spricht dagegen den Kollegen, der ja im Krankenstand erreichbar und ansprechbar ist, einfach zu Informieren?

ruft den an/ schreibt dem ne SMS oder was auch immer (wenn er natürlich aufgrund eines Unfalls/ einer geplanten OP oder was auch immer gerade "andere Sorgen" hat, wird das schwieriger).

Habt ihr einen Betriebsrat oder sowas? Und ist der zu gebrauchen?
Wenn ja, setz dich mit denen zusammen, richtet dann "schlimmstenfalls" gemeinsam erstmal eine OOO ein, mit dem Hinweis, dass die Mails NICHT weitergeleitet werden, und man sich bitte unbedingt an den zuständigen Vertreter wenden möchte.

Und in Punkt "private Nutzung ja oder nein", je nach dem, welche FUnktionen der erkrankte im Unternehmen wahrnimmt, wenn es um Mitarbeiterdaten (Lohn/ Gehalt/ Mail-Verkehr über etwaige Verhalten unterstellter MAs, etc.) geht, hat da auch erstmal nicht jeder Zugriff drauf zu haben, denn auch/ insbesondere die persönlichen Daten der eigenen Mitarbeiter gilt es im Blick zu haben...

Gruß
em-pie
Voiper
Voiper 05.02.2018 um 09:06:29 Uhr
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Zitat von @eisbein:

Hallo!

Was spricht dagegen den Kollegen, der ja im Krankenstand erreichbar und ansprechbar ist, einfach zu Informieren?

Ich bin kein Rechtsexperte, kann mir aber denken, dass es auch bei dienstlichen Mail-Konten nicht so einfach ist.
Die Untersagung der privaten Nutzung ist ja schön und gut, was wenn sich er Mitarbeiter aber nicht daran erinnert und dennoch munter kommuniziert....!

Gruß
eisbein
Moin,

also bei einem größeren Kunden hat der Datenschutzbeauftragte das so geregelt: Was gesetzlich nicht verboten ist und im Unternehmen nicht explizit schriftlich untersagt wird, ist erlaubt. Entsprechend greift der Datenschutz in deinem Fall voll. Somit muss eine vorab Information an den Kollegen erfolgen und theoretisch muss dieser das absegnen oder Ihm müssen ca. 30 Tage Zeit zum entfernen der privaten Mails eingeräumt werden.

Gruß,V
SlainteMhath
SlainteMhath 05.02.2018 um 11:35:02 Uhr
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Moin,

also bei einem größeren Kunden hat der Datenschutzbeauftragte das so geregelt: Was gesetzlich nicht verboten ist und im Unternehmen
nicht explizit schriftlich untersagt wird, ist erlaubt. Entsprechend greift der Datenschutz in deinem Fall voll. Somit muss eine vorab
Information an den Kollegen erfolgen und theoretisch muss dieser das absegnen oder Ihm müssen ca. 30 Tage Zeit zum entfernen der
privaten Mails eingeräumt werden.
Dem kann ich nur 100%ig zustimmen. Und zu privater Nutzung gilt: Wurde es nicht explizit verboten, bzw. wurde die private Nutzung des Mailkontos geduldet (z.b. durch Unterlassung von Kontrollen), dann ist davon auszugehen das private Mails vorhanden sind - und dann greift u.U. das Briefgeheimnis...
IdR kann die Firma dann nur auf das PF nachdem 4 Augenprinzip zugreifen (d.h. keine autom. Weiterleitung!) und das auch nur, wenn das für den Betriebsablauf unerlässlich ist.

Und nein, ich bin kein Rechtsanwalt face-smile

@DaHuber
da ich nicht den Kopf hinhalte.
Wenns wer drauf anlegt, ist das jetzt zu spät...

lg,
Slainte
DaHuber
DaHuber 05.02.2018 um 13:53:27 Uhr
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Wie schon bemerkt hat sich erledigt;
Dennoch Danke.
DaHuber
DaHuber 06.02.2018 um 09:14:10 Uhr
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Zitat von @DaHuber:

Wie schon bemerkt hat sich erledigt;
Dennoch Danke.
Die Anwort vom Datenschutz Beauftragten, möchte ich noch gerne bekanntgeben.
Zitat:
zuerst muss man feststellen, ob eine private Nutzung der Emailkommunikation erlaubt oder geduldet ist.
Falls ja, kann man ohne Einwilligung des Mitarbeiters, dessen Email-Adresse nicht einfach umrooten…
Sofern die private Nutzung untersagt ist, kann die Geschäftsleitung diese Umleitung im Sinne der Geschäftsweiterführung anordnen und die Verantwortung dafür übernehmen.
Ende
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