Featurevorschlag
Hallo Frank,
ich wollte gerade einen Beitrag mit einem Bekannten "teilen". Da ich keine "sozialen" Netzwerke benutze, hätte ich ihm gerne über administrator.de einen Link geschickt, wie das z.B. auf den WebSites der großen deutschen Zeitungen möglich ist. Aber so eine Option finde ich unter "Diesen Beitrag mit Deinen Freunden teilen" gar nicht. Kann man das ohne großen Aufwand ergänzen?
Danke im Voraus,
Sarek \\//_
P.S.: Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zwar nicht zerstört werden muss, aber die eMail-Benachrichtigung über neue Antworten gehaltvoller werden muss
ich wollte gerade einen Beitrag mit einem Bekannten "teilen". Da ich keine "sozialen" Netzwerke benutze, hätte ich ihm gerne über administrator.de einen Link geschickt, wie das z.B. auf den WebSites der großen deutschen Zeitungen möglich ist. Aber so eine Option finde ich unter "Diesen Beitrag mit Deinen Freunden teilen" gar nicht. Kann man das ohne großen Aufwand ergänzen?
Danke im Voraus,
Sarek \\//_
P.S.: Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zwar nicht zerstört werden muss, aber die eMail-Benachrichtigung über neue Antworten gehaltvoller werden muss
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Content-ID: 304425
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Ausgedruckt am: 31.03.2025 um 14:03 Uhr
21 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo Sarek,
Ist schon in der Pipeline an Position 2
Siehe Entwicklertagebuch: Stand der Dinge - Mitte 2016
Grüße Uwe
p.s. Link per Mail senden hat heute eigentlich jeder Browser integriert
Ist schon in der Pipeline an Position 2
Siehe Entwicklertagebuch: Stand der Dinge - Mitte 2016
Grüße Uwe
p.s. Link per Mail senden hat heute eigentlich jeder Browser integriert

Hat dein Browser kein Sende Link per E-Mail ... ?
Das hat wie colinardo schreibt heutzutage eigentlich jeder Browser schon von Haus aus integirert.
Dazu extra ein Funktion auf jeder Webseite erst suchen zu müssen wäre mir persönlich zu umständlich, wenn ich doch eine universelle schon an Bord habe die ich überall nutzen kann
Das hat wie colinardo schreibt heutzutage eigentlich jeder Browser schon von Haus aus integirert.
Dazu extra ein Funktion auf jeder Webseite erst suchen zu müssen wäre mir persönlich zu umständlich, wenn ich doch eine universelle schon an Bord habe die ich überall nutzen kann

Damit meinte ich eher auf jeder Webseite von meinem Arbeitsplatz.
Copy n'Paste aus der Adresszeile gibt's ja immer noch als Ausweichoption.
Copy n'Paste aus der Adresszeile gibt's ja immer noch als Ausweichoption.
Zitat von @SarekHL:
Klar, Würgarounds gibt es immer ...
Zitat von @129148:
Copy n'Paste aus der Adresszeile gibt's ja immer noch als Ausweichoption.
Copy n'Paste aus der Adresszeile gibt's ja immer noch als Ausweichoption.
Klar, Würgarounds gibt es immer ...
Das würde ich jetz tnicht als Workaround, sonder als Standardmethode bezeichnen. man kopiert den Link aus der Adresszeile des browswers und fügt den einfach im mailer ein, egal ob eigentänder MUA oder webfrontend.
Imho etwas, daß vielleicht die bequemlichkeit fördert, abe rnicht lebensnotwendig ist.
lks
Hallo @SarekHL,
das bereits bestehende Feature wurde am 27.01.2016 wegen rechtlicher Unklarheit entfernt.
Siehe dazu:
Das Gericht urteilte, dass die Weiterleitungsfunktion eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers darstelle.
In diese rechtliche Falle wollte ich nicht tappen auch wenn wir keine Angebote oder Waren wie in den letzten zwei oben genannten Links verschicken. Wir haben deshalb schon einmal eine Abmahnung bekommen und ich habe keine Lust, dass vor dem Gesetz auszudiskutieren. Daher habe ich die Funktion entfernt, sorry.
Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail verboten
Mittlerweile sollen verschärfte Gesetzesvorschriften die Flut der Werbe-E-Mails eindämmen. So wurde in § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Formulierung aufgenommen, die in ihrem Wortlaut sehr konkret darstellt, wann überhaupt Werbung per E-Mail („elektronischer Post“) zugesandt werden darf. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG wird Werbung als unzumutbare Belästigung angesehen, wenn sie per „elektronischer Post“ verschickt wird, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Grundsätzlich ist deshalb von einem Verbot der Zusendung jeglicher E-Mail zu Werbezwecken auszugehen.
Jetzt bleibt natürlich noch die Frage, ob eine Mail mit einem Link von uns Werbung ist. Leider ist das aber reine Ansichtssache und nicht genau definiert. Für jemanden, der unsere Seite nicht kennt, könnte die Mail daher durchaus als Werbung angesehen werden.
Ich arbeite wirklich daran
Gruß
Frank
das bereits bestehende Feature wurde am 27.01.2016 wegen rechtlicher Unklarheit entfernt.
Siehe dazu:
- http://www.unternehmer.de/recht-gesetze/163287-unerwuenschte-e-mail-wer ...
- http://www.golem.de/news/urteil-amazons-weiterleitungsfunktion-ist-uner ...
- http://www.golem.de/news/urteil-auch-weiterleitungsfunktion-von-ebay-is ...
Das Gericht urteilte, dass die Weiterleitungsfunktion eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers darstelle.
In diese rechtliche Falle wollte ich nicht tappen auch wenn wir keine Angebote oder Waren wie in den letzten zwei oben genannten Links verschicken. Wir haben deshalb schon einmal eine Abmahnung bekommen und ich habe keine Lust, dass vor dem Gesetz auszudiskutieren. Daher habe ich die Funktion entfernt, sorry.
Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail verboten
Mittlerweile sollen verschärfte Gesetzesvorschriften die Flut der Werbe-E-Mails eindämmen. So wurde in § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Formulierung aufgenommen, die in ihrem Wortlaut sehr konkret darstellt, wann überhaupt Werbung per E-Mail („elektronischer Post“) zugesandt werden darf. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG wird Werbung als unzumutbare Belästigung angesehen, wenn sie per „elektronischer Post“ verschickt wird, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Grundsätzlich ist deshalb von einem Verbot der Zusendung jeglicher E-Mail zu Werbezwecken auszugehen.
Jetzt bleibt natürlich noch die Frage, ob eine Mail mit einem Link von uns Werbung ist. Leider ist das aber reine Ansichtssache und nicht genau definiert. Für jemanden, der unsere Seite nicht kennt, könnte die Mail daher durchaus als Werbung angesehen werden.
Frank sagt schon so lange, dass er es auf dem Zettel hat, dass ich erst dran glaube, wenn es umgesetzt ist ;)
Ich arbeite wirklich daran
Gruß
Frank
Das Gericht urteilte, dass die Weiterleitungsfunktion eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers darstelle.
Klar.
Und wenn ich meinen Freund einen Brief schicke ohne vorher zu fragen ob ich ihm den schicken darf, ist das ebenfalls unerwünschte Werbung und mein Freund verklagt mich dann
Manche Gesetze und/oder Urteile sind eher fragwürdig als dass sie Klarheit schaffen.
Viele Grüße
pelzfrucht
Hi @SarekHL,
Nein ist sie nicht, deshalb haben wir die Funktion ja auch entfernt. Ich sehe das auch nicht als meine Aufgabe, das rechtlich zu klären und habe keine Lust deswegen weitere Abmahnungen zu kassieren. Ich hätte die Funktion auch gerne wieder, aber aktuell geht es halt nicht.
Machen wir nicht. Es ist lediglich ein Link, kein Javascript oder ähnliches und das Surfverhalten wird auch nicht übertragen. Wir halten uns an das aktuelle Datenschutzgesetz sowie an des Telemediengesetz.
Hey, wir sind Administrator.de, was denkt ihr denn
Gruß
Frank
Ist es denn geklärt?
Nein ist sie nicht, deshalb haben wir die Funktion ja auch entfernt. Ich sehe das auch nicht als meine Aufgabe, das rechtlich zu klären und habe keine Lust deswegen weitere Abmahnungen zu kassieren. Ich hätte die Funktion auch gerne wieder, aber aktuell geht es halt nicht.
Und davon abgesehen: Das Einblenden eines Like-Buttons, der dem Fratzenbuch Zugriff auf das Surfverhalten eines Nutzers selbst dann gibt ..
Machen wir nicht. Es ist lediglich ein Link, kein Javascript oder ähnliches und das Surfverhalten wird auch nicht übertragen. Wir halten uns an das aktuelle Datenschutzgesetz sowie an des Telemediengesetz.
Hey, wir sind Administrator.de, was denkt ihr denn
Gruß
Frank
Zitat von @SarekHL:
Also auch keine Graphik, die von einem externen Server (nämlich dem von Herrn Zuckerberg) aus eingebunden wird? Das würde ja schon reichen, um ein Profiling zu ermöglichen ...
Schau doch einfach in den Quellcode dann siehst du das die FB-Grafik in Wirklichkeit ein lokales Icon einer Schriftart ist und kein Bild was von Facebook geladen wird!Also auch keine Graphik, die von einem externen Server (nämlich dem von Herrn Zuckerberg) aus eingebunden wird? Das würde ja schon reichen, um ein Profiling zu ermöglichen ...
Him,
da ich das Feature aktuell nicht aktivieren kann (rechtliche Bedenken siehe oben) würde ich mich freuen, wenn wir die Frage hier nun schließen können. Ich werde die Rechtslage weiterhin beobachten und sollte es einen positive Entscheidung dazu geben, wird das Feature sofort wieder aktiviert.
Gruß
Frank
da ich das Feature aktuell nicht aktivieren kann (rechtliche Bedenken siehe oben) würde ich mich freuen, wenn wir die Frage hier nun schließen können. Ich werde die Rechtslage weiterhin beobachten und sollte es einen positive Entscheidung dazu geben, wird das Feature sofort wieder aktiviert.
Gruß
Frank
Tu, was Du nicht lassen kannst. Ich werde es nicht auf gelöst setzen
Geht auch freundlicher Aber Recht hat er.
wenn rennommierte deutsche Tageszeitungen das Feature anbieten.
Irgendwie muss da was rechtlich geregelt sein weil wirklich viele Tageszeitungen als auch Internet Portale (z.B. T-Online) diese Funktion anbieten.Aber mal rein theoretisch: Wäre es nicht das gleiche mit den sozialen Medien?
Wer sagt was der (rechtliche) Unterschied zwischen E-Mail und Sozialen Medium ist?
Damit würde eine ungefragte Nachricht / Link per Soziale Medien doch genauso Spam sein?
Viele Grüße
pelzfrucht
Tu, was Du nicht lassen kannst. Ich werde es nicht auf gelöst setzen, denn für mich ist das Thema nach wie vor offen - und die rechtlichen Probleme können nicht soooo groß sein, wenn rennommierte deutsche Tageszeitungen das Feature anbieten.
Das ist jetzt aber albern. Klar können große renommierte deutsche Tageszeitungen das Anbieten, die haben auch alle eine gut bezahlte Rechtsabteilung.
Fakt ist: Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG wird Werbung als unzumutbare Belästigung angesehen, wenn sie per „elektronischer Post“ verschickt wird, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.
Und genau das macht das von dir gewünschte Feature: Wenn du einen Beitrag mit jemanden per E-Mail teilst, der sich vorher bei uns nicht registriert hat, hat er uns auch keine Einwilligung zum Senden der Mail gegeben. Da unsere Beiträge in der Regel auch Werbebanner enthalten, wird die Aufforderung zum Lesen unseres Beitrag eine unzumutbare Belästigung. Damit verstoßen wir ganz klar gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Das die großen Verlage oder auch Seiten wie Facebook das anbieten, hat einzig damit was zu tun, dass sie die Möglichkeit zur Unterlassung und der Nutzung aufwiegen und sich dann eher für das Feature entscheiden, da es ihnen sehr viele neue User bringt.
Das Risiko werde ich aber nicht eingehen.
Ich hätte das Feature auch gerne wieder, aber so lange es keine positive Entscheidung dazu von einem höheren Gericht gibt, kann ich es nicht aktivieren. Ich werde das Thema weiter beobachten und von mir aus kann der Beitrag solange offen bleiben.
Gruß
Frank