eggert
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Handyvetrag zu spät gekündigt?

Hallo Leute,

ich hoffe, dass mir jemand bei meinem Problem ein paar Tipps geben kann, weil vielleicht jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war...

Vor fast 3 Jahren habe ich bei Debitel einen Handyvertrag abgeschlossen (am 22.03.)

Letztes Jahr habe ich dann im Mai einen zweiten Vertrag bei E+ abgeschlossen (besseres Handy, günstigere Gebühren).
Der Debitel-Vertag lief natürlich weiter, hab ich aber nicht mehr benutzt.

Anstatt bereits im Mai letzten Jahres gleich meinen Debitel-Vertrag zu kündigen, habe ich es immer auf die "lange Bank" geschoben, und dann erst am 12.01.08 meine Kündigung abgeschickt.

Gestern bekam ich nun einen Anruf von Debitel, dass ich schon am 22.12. hätte Kündigen müssen (3 Monate vor Vertragsende), also drei Wochen zu spät.

Ich habe der "Telefondame" gesagt, dass man da doch bestimmt Kulanz walten lassen könne.
Sie konnte da nix machen, aber heute abend wird mich wohl ihr Chef noch mal anrufen.

Nun meine Frage:

Was meint Ihr?
Habe ich eine Chance da noch irgendwie rauszukommen?
Ist die 3-Monats-Klausel überhaupt noch statthaft? Ich glaube mal gehört zu haben, dass man auch noch kurzfristiger kündigen könne...

Ward Ihr auch schon mal in dieser Situation?
Was habt Ihr damals gemacht, oder was ist dabei herausgekommen?

Über ein paar Meinungen/Kommentare würde ich mich freuen

Viele Grüße
Eggert

Content-ID: 78256

Url: https://administrator.de/forum/handyvetrag-zu-spaet-gekuendigt-78256.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 05:12 Uhr

dcpromo
dcpromo 16.01.2008 um 08:37:15 Uhr
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Guten Morgen Eggert.

Ich habe gerade mal mit unserem Vertragsspezi hier gesprochen.
Die Kündigungsfrist kann wohl nicht angefochten werden, daher kann Dir nur noch Dein Kulanzantrag helfen.

Ich muss leider sagen, dass Du auch dabei schlechte Chancen hast, denn kein Mobilanbieter, von dem Du gewechselt hast, wird Dich bei so etwas loslassen. Er hat einfach nichts zu verlieren ...

Trotzdem drück ich Dir die Daumen.

Gruß
dcpromo
Eggert
Eggert 16.01.2008 um 09:23:03 Uhr
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Hallo dcpromo,

erst mal Danke für Deine Antwort (wenn auch nicht ganz so, wie erhofft --- aber der Überbringer der schlechten Botschaft kann ja nix dafür... face-wink )

Aber ist denn die 3-Monats-Klausel nicht schon mal irgendwo rechtlich angefochten worden?
Denn wie oft werden Kunden (wie ich) es vergessen, wirklich 3 Monate vorher zu kündigen?

Und einen anderen Zweck als "Kundenbindung" hat das Ganze doch wohl nicht?

Mein Schaden wird sich zwar noch in Grenzen halten, da ich nur 11€ Grundgebühr im Monat zahle (aber 132€ haben oder nicht, ist auch ein Unterschied...)
Netzheimer
Netzheimer 16.01.2008 um 09:23:41 Uhr
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Ich möchte hier keine Rechtsberatung machen, nur soviel:

Kündigungsfristen sind vertragliche Vereinbarungen. Es gelten somit die vertraglichen Vereinbarungen. Für neue Verträge gilt neues Recht (evtl. kürzere Fristen,...).

Ein dreister, aber möglicher Versuch: Liebe Telefongesellschaft, .... teile ich Ihnen mit, dass ich ab nächsten Monat arbeitslos bin (Hartz VI). Die Telefongesellschaft wird vermutlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ist aber nicht sicher.