dervolker
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Meltdown und Spectre sowie Gewährleistung

Hallo zusammen,

hat sich schon jemand mit dem Thema Gewähleistung auseinander gesetzt?

Wenn ich heute einen PC kaufe bzw. als Gewerbetreibender verkaufe ist das System ja "fehlerhaft".

Kann ich als Käufer das System innerhalb der Gewährleistungsfrist reklamieren?
Muss ich als gewerblicher Verkäufer mit Reklamationen rechnen bzw. sind diese "berechtigt"?

Liebe Grüße,
Volker

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 10:11 Uhr

135333
135333 27.01.2018 aktualisiert um 15:35:37 Uhr
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Hi.
Zitat von @DerVolker:
Wenn ich heute einen PC kaufe bzw. als Gewerbetreibender verkaufe ist das System ja "fehlerhaft".
Nein das stimmt so erst Mal nicht, der Prozessor an sich erfüllt seine Funktion. Solche "Design-Schwächen" schließt Intel explizit in seiner limitierten Prozessor-Garantie aus, der entsprechende Auszug:
WHAT THIS LIMITED WARRANTY DOES NOT COVER:
- design defects or errors in the Product (Errata). 
Reklamationen werden Händler also eist abschmettern.
Eine Garantie auf Bug-Freiheit wird dir kaum ein Hersteller geben, da würden die sich selbst mit ans Bein pissen und damit quasi schon ihren Untergang unterschreiben.
Anfechten der Gewährleistung geht natürlich immer erst mal über eine Mangelklage. Da ist dann dein Rechtsverdreher dein Freund und Helfer.

Gruß snap
keine-ahnung
keine-ahnung 27.01.2018 um 15:26:21 Uhr
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Moin,
seit wann gibt es hier eigentlich eine Kategorie "Rechtliche Fragen" ???
Eine Garantie auf Bug-Freiheit wird dir kaum ein Hersteller geben, da würden die sich selbst mit ans Bein pissen
Das ist korrekt. Einerseits. Da Garantieleistungen zivilrechtlich eher freiwilliger Natur sind.
Andererseits gibt es da ja noch die Gewährleistung nach §§ 437 ff BGB ... da sieht das IMHO im deutschen Zivilrecht anders aus.
Nein das stimmt so nicht, der Prozessor an sich erfüllt seine Funktion.
Wenn das Auto fährt, erfüllt es seine Funktion ja auch dann, wenn Öl ausläuft, die Hinterreifen kontaminiert und wusch ... die Kiste um den Baum gewickelt wird face-smile. Erst jetzt erfüllt es seine Funktion nicht mehr.
Deshalb ... keine Rechtsberatungen auf dem board, dafür gibt es Fachleute aka Juristen.

LG, Thomas
135333
135333 27.01.2018 aktualisiert um 15:35:09 Uhr
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Jip, dagegen vorgehen kann man natürlich immer, aber ob das dann je nach Anschaffungswert wirtschaftlich ist muss jeder selbst mit seinem Geldbeutel ausmachen
Hier noch ein Link zum Thema
http://www.recht-empfinden.at/meltdown-und-spectre-gewahrleistungsrecht ...
BassFishFox
BassFishFox 27.01.2018 aktualisiert um 15:43:38 Uhr
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Halloele,

Ich wollte eben gerade tippen, dass es garantiert Anwaelte geben wird die die Verkaeufer auf's Korn nehmen wollen obwohl die eigentlich nix fuer das Problem koennen.

Und siehe da. Du bringst schon einen Link zu denen die genau das anbieten.

Verkehrte Welt irgendwie. face-sad

BFF
StefanKittel
Lösung StefanKittel 28.01.2018 aktualisiert um 12:30:02 Uhr
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Hallo,

es wird vermutlich wie bei der Software sein.
Da gibt es ja schon Urteile, dass man keinen Anspruch auf eine fehlerfreie Software hat, da es sowas nicht gibt und geben kann.

Da wird es bei Hardware ähnlich sein.

Natürlich kannst Du nun klagen.
Bei vor kurzen verkaufen Geräten kannst Du vieleicht sogar die Rückabwicklung durchsetzen.
Und dann? Dann hast Du keine Hardware mehr.

Siehe Abgas-Affäre
Ja, die Werte waren geschummelt
Ja, die Nachrüstung funktioniert nur mit Nachteilen
Hat man ein Rückgaberecht? Nein
Bekommt man Schadensersatz? Nein

Oder auch
Bekomme ich einen Nachlass über 10% von AWS weil die Server nun 10% langsammer sein? Nein
DerVolker
DerVolker 29.01.2018 um 15:26:30 Uhr
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Hallo Leute,

vielen Dank für die Hinweise.
Mir ist natürlich klar, dass es hier keine rechtliche Beratung gibt.

Danke,
Volker