takvorian
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Problem mit Inhaber von Webseiten

Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden übernommen welcher mit seinem alten Systembetreuer mehr als nur unzufrieden war.
Wir haben soweita auch alles im Griff bis auf die Webseiten..

Der alte Systembetreuer hostet die Webseiten bei sich in der Firma und hat diese bei der DENIC auf sich selbst registriert.
Somit laufen Domaininhaber, Admin-C, Tech-C, Zone-C alles auf den alten Systembetreuer.

Auf unser nachfragen die Domains doch bitte auf den Kunden umzuschreiben kam nur folgende Antwort:

---snip---
laut unseren Unterlagen handelt es sich um eine Überlassung der Domain, somit sind wir nach wie vor Eigentümer.

Sollten die Kunden jedoch eine Eigentümerurkunde von uns erhalten haben bitten wir diese entsprechend vorzulegen.
Sobald diese vorliegt kann die Domain umgeschrieben werden.
---snap---

Die beiden Domains gehören jeweils einer GmbH bzw. mbH

Muss der ehemalige Systembetreuer und derzeitige Provider bei einem Domaintransfer trotdzem zustimmen oder kann er dies ablehmen?
Was wenn der Systembetreuer die AUTH Codes nicht mitteilt.
Der Kunde hat 2 Firmen.. eine GmbH und eine Handelsgesellschaft mbH

Danke für Tipps

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Deepsys
Lösung Deepsys 20.05.2015 aktualisiert um 14:54:32 Uhr
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Hallo,

Zitat von @takvorian:
Der alte Systembetreuer hostet die Webseiten bei sich in der Firma und hat diese bei der DENIC auf sich selbst registriert.
Somit laufen Domaininhaber, Admin-C, Tech-C, Zone-C alles auf den alten Systembetreuer.
Und das ist ein Riesenfehler!


Die beiden Domains gehören jeweils einer GmbH bzw. mbH
Anscheinend ja nicht, sie gehören dem Systembetreuer und dieser hat damit die Rechte daran.

Muss der ehemalige Systembetreuer und derzeitige Provider bei einem Domaintransfer trotdzem zustimmen oder kann er dies ablehmen?
Da er der Eigentümer ist, kann er machen was er will.

Hast du das Ganze bei der DENIC/RIPE mal wirklich überprüft?

Der Domaininhaber sollte immer die Firma sein, der Rest kann gerne das Systemhaus/Provider sein.

Ich zitiere mal von der DENIC:
"Domaininhaber
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte."

Tja, ich vermute da geht es um Freikaufen oder nur mit einem Anwalt ...

VG,
Deepsys
michi1983
Lösung michi1983 20.05.2015 aktualisiert um 14:54:34 Uhr
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Hallo,

wir haben einen Kunden übernommen welcher mit seinem alten Systembetreuer mehr als nur unzufrieden war.
Wundert mich nicht wenn das alles stimmt was du uns hier schilderst.

Viel Glück und Nerven bei der Streiterei.

Gruß
takvorian
takvorian 20.05.2015 um 14:34:06 Uhr
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Hallo Deepsys,

sowas wie Du beschreibst haben wir vermutet


Zitat von @Deepsys:
Hast du das Ganze bei der DENIC/RIPE mal wirklich überprüft?

Ja leider ist es tatsächlich so dass der Provider das auf SICH SELBST hat laufen...
Schauen wir mal wie das weitergeht. Wenn dann muss der Kunde sich halt nen Anwalt nehmen

Der alte Systembetreuer / provider hat das bei ALL seinen Kunden so gemacht. Hab grad mal andere Webseiten von ihm geprüft... face-sad

Danke
takvorian
takvorian 20.05.2015 um 14:34:58 Uhr
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Zitat von @michi1983:
Wundert mich nicht wenn das alles stimmt was du uns hier schilderst.

Es ist exakt so wie ich beschrieben habe... face-sad
emeriks
Lösung emeriks 20.05.2015 aktualisiert um 14:54:38 Uhr
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Hi,
der Kunde soll in seinen Unterlagen nachsehen, was er da eingekauft hat, wofür er bezahlt hat. Und, wenn noch vorhanden, wie damals der Auftrag lautete (Ausschreibung).

E.
Chonta
Lösung Chonta 20.05.2015 aktualisiert um 14:54:39 Uhr
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Hallo,

da hat euer Kunde/Ihr ein großes Problem.
Wer als Eigentümer hinterlegt ist, ist Eigentümer.
Wenn der nicht kooperiert gehts nur über Anwalt oder freikaufen.
Wenn ihr Mailverkehr habt aus dem hervorgeht das die Domains eigentlich eure sind, bzw der alte Betreuer die nur in Kundenauftrag angelegt hat, aber falsch registriert hat habt ihr bei einer Klage schonmal bessere Karten.
Ansonsten mal ei der DENIC / WHOIS nachschauen wann der Eintrag das letzte mal geändert wurde, nicht das der die Domäne einfach auf sich übertragen hat, nachdem er draußen war und ihr drinnen.

Gruß

Chonta
ukulele-7
Lösung ukulele-7 20.05.2015 aktualisiert um 14:54:41 Uhr
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Für einen Anwalt gäbe es vermutlich erstmal zwei Ansatzpunkte:

a) Als dein Kunde sein damaliges Systemhaus damit beauftragt hat die Domain zu registrieren hat er idealerweise irgend einen Auftrag oder ein Angebot oder eine Bestätigung verfasst die belegt, was genau passieren soll. Normalerweise registriert man die Domain ja schon für den Kunden aber eine korekt formulierte Willenserklärung wäre sicher ein guter Ansatz.

b) Wenn die Domain einem eingetragenen Markennamen gleicht ist es bei der DENIC ja wohl nicht so schwer sich die Eigentumsrechte anzueignen. Hängt sicher von der Marktstellung deines Kunden ab face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.05.2015 aktualisiert um 15:32:47 Uhr
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Moin,

auch wnn schon als gelöst markiert, kommt hier noch mein Senf hinzu.

ianal, daher sind alle meien Empfehlungen im ersntfall ggf. mit einem Rechtsverdreher der Wahl abzuprüfen.

  • Der Kudne hat irgendeinen Auftrag dazu vermutlich irgendwann einmal erteilt. Da lohnt es sich nachzuschauen, wie der Auftrag genau lautet.

  • Wurde die Domain auschließlich von der GmbH genutzt? Wenn ja, ist das ein Hinweis, daß die Domain mit dem Kunden verknüpft ist und herauszugeben ist, wenn der Kunden zu einem anderen Anbieter wechselt. egal was bei DE-NIC eingetragen ist.

  • Nutzt der Kunde Email über diese Domain? Wenn ja, kommt sofort das Strafrecht ins Spiel, wenn der alte Anbieter diese Emails üeb sich abwickelt und nicht auf Kudnenwunsch herausgibt.

  • Beim DE-NIC den Anspruch auf die domain anmelden! Auch wenn der andere als Inhaber eingetragen ist. Dann kann die domain zumindest nciht ohne weiteres weiteveräußert werden.

  • Je nach dringlichkeit entweder druch anwalt oder durch Gerciht die Herausgabe der domain fordern.

lks

PS: Es kann antürlich sein, daß der bisherige Betreiber seine Kosten die ihm durch eventuelle Restlaufzeiten von verträgen und durch den Aufwand des Wechsels entstehen einfordert. Die sollte man prüfen und sofern berechtigt ihm zugestehen.
Dilbert-MD
Dilbert-MD 20.05.2015 um 15:32:51 Uhr
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Hallo,

hier sollte juristisch geprüft werden, inwieweit der "alte" Systembetreuer durch die Registrierung der Domain auf seinen Namen sich die Marke (der zu betreuenden Firma) bzw. den Firmennamen unerlaubterweise angeeignet hat. Wer sich bei der DENIC erkundigt, könnte so den Eindruck gewinnen, dass der Systembetreuer der Inhaber der Firma ist, dessen Domainnamen und Inhalt er hostet.

Weiterhin sollte juristisch geprüft werden, ob im Zuge der Geschäftsbeziehungsänderung eine Herausgabe der Domain erzwungen werden kann, um zu verhindern, dass der "alte" Systembetreuer den Inhalt der gehosteten Seite ohne Kenntnis der Firma ändert bzw. mit neuem Inhalt füllt, welcher der Fa. schaden könnte. Auch um die E-Mails muss sich gekümmert werden, sofern diese ebenso über den Server des "alten" Systembetreuers laufen.

Wenn der "alte" Systembetreuer der Domaininhaber ist, dann wäre er ja auch für den Inhalt der Seite verantwortlich - was wahrscheinlich dem Impressum der Seite widerspricht. Möglicherweise gibt es hier noch einen Ansatz. Meist steht im Impressum, wer der Inhaber/Verantwortliche der Seite ist.

Wer hat eigentlich Zugangsrechte (z.B. Passwort für FTP/CMS) für diese Seite? Nur der alte Systembetreuer? Unabhängig davon, dass er als Systemadmin sowieso Zugang hat.

Gruß
Holger
takvorian
takvorian 20.05.2015 um 15:57:13 Uhr
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Hallo Holger,

Wer hat eigentlich Zugangsrechte (z.B. Passwort für FTP/CMS) für diese Seite? Nur der alte Systembetreuer? Unabhängig davon, dass er als Systemadmin sowieso Zugang hat.<<<

Es gibt nur FTP Zugang, kein CMS, kein Webinterface. Wir können nichtmal die Zonen der Domain selbst verwalten. All dies muss über den alten Systembetreuer laufen von dem unser Kunden inszwischen die Schn... voll hat.

Wir versuchen es erst auf dem "einfachen" weg und kündigen die Domain und bitten um AUTH Codes. Dann sehn wir was passiert.
keine-ahnung
keine-ahnung 20.05.2015 um 16:38:22 Uhr
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Moin,
Der alte Systembetreuer / provider hat das bei ALL seinen Kunden so gemacht
spricht für ihn und gegen Deinen Kunden - für solche Beziehungen braucht es immer zwei Trottel face-wink
Wir versuchen es erst auf dem "einfachen" weg und kündigen die Domain und bitten um AUTH Codes.
Wie willst Du einen Vertrag kündigen, in welchem Ihr nicht Vertragspartner seid face-smile??

LG, Thomas
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.05.2015 um 16:57:44 Uhr
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Zitat von @takvorian:

Wir versuchen es erst auf dem "einfachen" weg und kündigen die Domain und bitten um AUTH Codes. Dann sehn wir was
passiert.


Böse Falle!

Wenn die Kündigung "durchgeht", was ich allerdign nicht glaube, kann die domain ganz schnell durch einen domaingrabber besetzt sein, der sie Euch dann via sedo & Co. verkaufen will.

Richtiger Weg wäre ein KK-Antrag mit einem gleichzeitigen anwaltlichen Schreiben an den bisherigen Dinestleister, der direkte Konsequenzen (ggf-. Strafrechtlicher Art) androht.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.05.2015 um 17:01:41 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:

Moin,
> Der alte Systembetreuer / provider hat das bei ALL seinen Kunden so gemacht
spricht für ihn und gegen Deinen Kunden - für solche Beziehungen braucht es immer zwei Trottel face-wink

Thomas, das ist druchaus ncihts verwerfliches, solange das im beiderseitigen einevrständnis erfolgt.

ich habe Kunden, die mir sagen, die wollen mit der ganzen cChose ncihts zu tun haben, das soll alles über mich laufen. das ist das dann so. Und es gibt andere Kunden, die legen Wert drauf, das alle einträge auf sie verweisen.

Ist ja alles kein problem, solange eindeutig geklärt ist, wie es abgewickelt wird.

Und wenn die ersteren Kunden es sich anders überlegen, ist es zumindest bei mir kein Problem, das mit einem KK-Antrag zu korrigieren.

> Wir versuchen es erst auf dem "einfachen" weg und kündigen die Domain und bitten um AUTH Codes.
Wie willst Du einen Vertrag kündigen, in welchem Ihr nicht Vertragspartner seid face-smile??

Villeicht will er ja nur den vertrag mit dem alten Dienstleister kündigen. face-smile

lks
LordGurke
LordGurke 20.05.2015 aktualisiert um 22:11:32 Uhr
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Auch bei .de gibt es inzwischen eine Redemption Grace Period - sprich: Nach einer Löschung ist die Domain weiterhin gesperrt und kann 30 Tage lang wiederhergestellt werden.
Trotzdem sollte man nie um die KÜNDIGUNG einer Domain bitten sondern explizit um einen PROVIDERWECHSEL.

Falls das nicht fruchtet:
Wenn ihr FTP-Zugang habt und sich der "Domaineigentümer" sperrt: Warum nicht einfach mal eine Webseite mit der Anleitung zum Fälschen von Personalausweisen hochladen und bei der Polizei fragen, ob das wirklich so einfach geht face-wink
Spätestens nach der Hausdurchsuchung beim eingetragenen Admin-C wirst du ein schriftliches Protokoll haben, in dem der jetzige eingetragene Inhaber erklärt dass du der Domaineigentümer bist. Und die FTP-Zugangsdaten? Ja keine Ahnung, die hat jemand wohl geknackt - danke für den Hinweis!

Natürlich bitte nicht machen, aber ein Dispute bei der DENIC mit Vorlage des Handelsregisterauszugs resp. dem DPMA-Auszug dürfte schon reichen, da ja hier im Zweifel eine Markenrechtsverletzung im Raum steht. Für genau den Fall hat die DENIC das Dispute-Verfahren erfunden.
Ein Dispute hat zudem den Vorteil, dass die Domain nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden kann - nach einer Löschung beispielsweise geht die Domain automatisch in deinen Besitz über. Allerdings ist das leider ein relativ aufwändiges und teilweise auch langwieriges Verfahren.
takvorian
takvorian 25.05.2015 um 09:02:55 Uhr
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Hallo Lord Gurke,

sorry für die verspäteten Infos. Haben zwischenzeitlich den Disput Antrag gestellt. Damit sollten wir bzw. unser Kunde vorerst auf der sicheren Seite sein. Der Kunde wird auch rechtliche Schritte einleiten gegenüber seinem bisherigen Provider und ehem. Systembetreuer.

Alles weitere wird sich zeigen...


Danke @all
chatgod
chatgod 25.05.2015 um 09:28:35 Uhr
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Sollte dein Kunden nachweisen können, das er den "alten Admin" beauftragt hat die Domain zu registrieen lohnt sich der Weg zum Anwalt.
Ansonsten soll sich dein Kunden mit ihm gütlich einigen. face-smile
(ich spreche aus erfahrung)
garibaldi.wz
garibaldi.wz 30.05.2015 um 17:03:41 Uhr
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Halllo LordGurke,

hier mal ein paar handfeste Links dazu:

Erklärung DISPUTE-Antrag: http://www.domain-recht.de/domain-recht/domain-dispute/der-dispute-eint ...
Antragsformulare DISPUTE bei der DENIC: http://www.denic.de/domains/dispute.html

Hoffe ein wenig geholfen zu haben...

G.