Wo ist ARD und ZDF im Internet?
hi,
der rundfunkgebührenstaatsvertrag soll doch so geändert werden, das man auch für pc (am internet) rundfunkgebühren bezahlen soll.
nun: wo kann ich für meine gebühren im internet ard und zdf gucken? ich habe bislang nur so ne art fernsehzeitung gefunden.
wenn dem wirklich so ist, ist das nicht betrug: für eine leistung kassieren, die man nicht haben will und die es gar nicht gibt?
gruß t
der rundfunkgebührenstaatsvertrag soll doch so geändert werden, das man auch für pc (am internet) rundfunkgebühren bezahlen soll.
nun: wo kann ich für meine gebühren im internet ard und zdf gucken? ich habe bislang nur so ne art fernsehzeitung gefunden.
wenn dem wirklich so ist, ist das nicht betrug: für eine leistung kassieren, die man nicht haben will und die es gar nicht gibt?
gruß t
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 04:11 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo Torsten,
es gab hier schonmal ein Thread, der sich damit befasst hat(mit GEZ Gebühren)!
Hier:
Gerichtliche Abmahnung wegen "Schwarzhörens"
Wegen den Programmen musst du mal bei www.chip.de schaun!
Tschüss!
Chribu
es gab hier schonmal ein Thread, der sich damit befasst hat(mit GEZ Gebühren)!
Hier:
Gerichtliche Abmahnung wegen "Schwarzhörens"
Wegen den Programmen musst du mal bei www.chip.de schaun!
Tschüss!
Chribu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78593
Er wisse nicht, woher Beck seine Informationen beziehe, sagte Maurus. "Aus der Sitzung der Rundfunkkommission jedenfalls nicht." Maurus verwies auf die einmütige Entschließung des Kieler Landtages, zunächst keine Gebühren zu erheben.
Hintergrund sei, dass die Programme sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der großen privaten Sender bisher überhaupt nicht im Internet empfangen werden könnten.
"Warum sollten die Bürger also für etwas bezahlen, was gar nicht geliefert wird?", fragte der Kieler Staatskanzleichef.
Gruß
RKO
Er wisse nicht, woher Beck seine Informationen beziehe, sagte Maurus. "Aus der Sitzung der Rundfunkkommission jedenfalls nicht." Maurus verwies auf die einmütige Entschließung des Kieler Landtages, zunächst keine Gebühren zu erheben.
Hintergrund sei, dass die Programme sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der großen privaten Sender bisher überhaupt nicht im Internet empfangen werden könnten.
"Warum sollten die Bürger also für etwas bezahlen, was gar nicht geliefert wird?", fragte der Kieler Staatskanzleichef.
Gruß
RKO
das ja der sinn der neuerung: es geht nicht darum, was du als "konsument" in anspruch nimmst, sondern möglichst viele gebühren abzugreifen aufgrund absurder theoretischer möglichkeiten.
im überigen ist es schon jetzt so, das du auch dann gebühren zahlen musst, wenn an deinem wohntort irgendwo in der pampa kein terrestrischer empfang möglich ist solange du nur ein "empfangsbereites gerät" BESITZT. dazu zählt auch der s-w fernserher von 1960, der auf dem speicher staub sammelt.
im überigen ist es schon jetzt so, das du auch dann gebühren zahlen musst, wenn an deinem wohntort irgendwo in der pampa kein terrestrischer empfang möglich ist solange du nur ein "empfangsbereites gerät" BESITZT. dazu zählt auch der s-w fernserher von 1960, der auf dem speicher staub sammelt.
Nicht ohne Grund hat man die GEZ Gebühr für PCs auf die Radiogebühr begrenzt.
SWR3 z.B. kann ich per Internet-Streaming hören, mein PC ist also ein Radioempfänger (mehr oder weniger). Und SWR3 gehört zum ARD Verbund.
http://www.swr3.de/musik/webradio/index.html?navleft=webradio
Das soll jetzt nichts über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der GEZ Gebühr aussagen.
SWR3 z.B. kann ich per Internet-Streaming hören, mein PC ist also ein Radioempfänger (mehr oder weniger). Und SWR3 gehört zum ARD Verbund.
http://www.swr3.de/musik/webradio/index.html?navleft=webradio
Das soll jetzt nichts über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der GEZ Gebühr aussagen.
hi,
naja ganz so ist es nicht:
rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt: wer
ein gerät zum empfang bereithält
(nicht besitzt - bereithalten ist stecker in
steckdose stecken aber nicht aus keller
holen)
naja ganz so ist es nicht:
rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt: wer
ein gerät zum empfang bereithält
(nicht besitzt - bereithalten ist stecker in
steckdose stecken aber nicht aus keller
holen)
ein weitverbreiter irrtum, über den du dich bei der gez gerne aufklären lassen kannst. nach deren auffassung ist jedes gerät, das mit ein paar handgriffen betriebsbereit und zum empfang genutzt werden kann, gebührenpflichtig. der reine besitz eines funktionsfähigen gerätes reicht demzufolge aus.
in meinen augen völlig hirnrissig, aber ich hab die gesetze nicht gemacht.
Tach,
hier mal ein Auszug aus einem Artikel zu diesem Thema:
Grundsätzlich gilt laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): Wer bereits einen Fernseher angemeldet hat, muss für seinen Computer keine zusätzlichen Gebühren zahlen - der Rechner gilt dann als gebührenbefreites Zweitgerät.
Den ganzen Artikel findet man hier.
Hab gestern auch einen Bericht im Fernsehen (angemeldet ) gesehen, in dem es hieß, dass man mit der neuen Regelung vor allen Dingen die kleinen Selbstständigen richtig zur Kasse bittet!
Psycho
hier mal ein Auszug aus einem Artikel zu diesem Thema:
Grundsätzlich gilt laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): Wer bereits einen Fernseher angemeldet hat, muss für seinen Computer keine zusätzlichen Gebühren zahlen - der Rechner gilt dann als gebührenbefreites Zweitgerät.
Den ganzen Artikel findet man hier.
Hab gestern auch einen Bericht im Fernsehen (angemeldet ) gesehen, in dem es hieß, dass man mit der neuen Regelung vor allen Dingen die kleinen Selbstständigen richtig zur Kasse bittet!
Psycho