torsten72
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Wo ist ARD und ZDF im Internet?

hi,

der rundfunkgebührenstaatsvertrag soll doch so geändert werden, das man auch für pc (am internet) rundfunkgebühren bezahlen soll.

nun: wo kann ich für meine gebühren im internet ard und zdf gucken? ich habe bislang nur so ne art fernsehzeitung gefunden.

wenn dem wirklich so ist, ist das nicht betrug: für eine leistung kassieren, die man nicht haben will und die es gar nicht gibt?


gruß t

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 04:11 Uhr

Chribu
Chribu 25.09.2006 um 10:13:32 Uhr
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Hallo Torsten,

es gab hier schonmal ein Thread, der sich damit befasst hat(mit GEZ Gebühren)!

Hier:
Gerichtliche Abmahnung wegen "Schwarzhörens"

Wegen den Programmen musst du mal bei www.chip.de schaun!

Tschüss!

Chribu
RKO
RKO 25.09.2006 um 10:14:27 Uhr
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/78593

Er wisse nicht, woher Beck seine Informationen beziehe, sagte Maurus. "Aus der Sitzung der Rundfunkkommission jedenfalls nicht." Maurus verwies auf die einmütige Entschließung des Kieler Landtages, zunächst keine Gebühren zu erheben.

Hintergrund sei, dass die Programme sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der großen privaten Sender bisher überhaupt nicht im Internet empfangen werden könnten.

"Warum sollten die Bürger also für etwas bezahlen, was gar nicht geliefert wird?", fragte der Kieler Staatskanzleichef.

Gruß
RKO
Supaman
Supaman 25.09.2006 um 10:15:02 Uhr
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das ja der sinn der neuerung: es geht nicht darum, was du als "konsument" in anspruch nimmst, sondern möglichst viele gebühren abzugreifen aufgrund absurder theoretischer möglichkeiten.

im überigen ist es schon jetzt so, das du auch dann gebühren zahlen musst, wenn an deinem wohntort irgendwo in der pampa kein terrestrischer empfang möglich ist solange du nur ein "empfangsbereites gerät" BESITZT. dazu zählt auch der s-w fernserher von 1960, der auf dem speicher staub sammelt.
Torsten72
Torsten72 25.09.2006 um 10:23:46 Uhr
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hi,

naja ganz so ist es nicht: rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt: wer ein gerät zum empfang bereithält (nicht besitzt - bereithalten ist stecker in steckdose stecken aber nicht aus keller holen)

@Chribu
Gerichtliche Abmahnung wegen "Schwarzhörens" war mehr ne art fake, außerdem kann man nicht genug auf dieses thema hinweisen, damit doch noch einige in diesem land munter werden....


gruß t
Chribu
Chribu 25.09.2006 um 10:30:57 Uhr
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@ Torsten

Jup weis ich!

Es sollte lediglich ein Link zum Thread sein, da er sich auch mit GEZ und sowas beschäftigt!
;)

Cya

Chribu
AndreasHoster
AndreasHoster 25.09.2006 um 12:04:59 Uhr
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Nicht ohne Grund hat man die GEZ Gebühr für PCs auf die Radiogebühr begrenzt.
SWR3 z.B. kann ich per Internet-Streaming hören, mein PC ist also ein Radioempfänger (mehr oder weniger). Und SWR3 gehört zum ARD Verbund.
http://www.swr3.de/musik/webradio/index.html?navleft=webradio

Das soll jetzt nichts über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der GEZ Gebühr aussagen.
Supaman
Supaman 25.09.2006 um 13:45:54 Uhr
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hi,

naja ganz so ist es nicht:
rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt: wer
ein gerät zum empfang bereithält
(nicht besitzt - bereithalten ist stecker in
steckdose stecken aber nicht aus keller
holen)


ein weitverbreiter irrtum, über den du dich bei der gez gerne aufklären lassen kannst. nach deren auffassung ist jedes gerät, das mit ein paar handgriffen betriebsbereit und zum empfang genutzt werden kann, gebührenpflichtig. der reine besitz eines funktionsfähigen gerätes reicht demzufolge aus.

in meinen augen völlig hirnrissig, aber ich hab die gesetze nicht gemacht.
Torsten72
Torsten72 25.09.2006 um 17:11:05 Uhr
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hi,

da kann die gez gern darauf klagen, den entgegen der weitverbreiteten meinung sind die schreiben der gez keine bescheide im sinne von "bescheid"...

wenn man sich sicher ist, keine geräte "zum empfang bereitzuhalten" ist man denen auch "nicht auskunftspflichtig" und kann jedes schreiben der gez ungeöffnet entsorgen.

in der praxis merken die das nach dem 3ten schreiben und verschonen einen für die zukunft bis man das nächste mal umzieht...

wenn der gez-hampelmann klingelt muss man nicht mit dem reden und erst recht nicht reinlassen und auf gar keinen fall darf man was unterschreiben, was man nicht versteht. drohungen dieser typen (nach pozilei etc.) kann man getrost verlachen, die arbeiten auf abschussprovision und haben nicht mehr macht wie eine bockwurst. solch ein lustiges männlein war schon mal bei mir, ist aber gleich wieder gegangen... (worden)


gruß t

@Supamann

ausschlaggebend ist das, was im gesetz steht und nicht das, was die gez da reininterpretiert... außerdem: sich von denen "aufklären" zu lassen, ist den bock zum gärtner zu machen... nur dadurch, das otto normalverbraucher sich nicht über seine rechte informiert, kommen dann solche märchen zustande... und verbreiten sich, das ist ungefähr genau so krank wie: sie bekommen rabatt (auf eine ware, deren preis ich bestimme) oder: umsonst telefonieren (für nur 25 euro im monat) oder genmanipulationsfrei (wenn der verunreinigungsgrad max 0,9% beträgt) oder der sogenannte "kampf gegen den terrorismus"...
8644
8644 28.09.2006 um 15:05:48 Uhr
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Tach,

hier mal ein Auszug aus einem Artikel zu diesem Thema:

Grundsätzlich gilt laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): Wer bereits einen Fernseher angemeldet hat, muss für seinen Computer keine zusätzlichen Gebühren zahlen - der Rechner gilt dann als gebührenbefreites Zweitgerät.

Den ganzen Artikel findet man hier.

Hab gestern auch einen Bericht im Fernsehen (angemeldet face-wink) gesehen, in dem es hieß, dass man mit der neuen Regelung vor allen Dingen die kleinen Selbstständigen richtig zur Kasse bittet!

Psycho