E-Mail Zustellung mit Empfangsbestätigung
Hallo,
ich suche für einen Kunden die Möglichkeit, E-Mails digital zu signieren und eine Empfangsbestätigung zu integrieren.
Ähnlich wie bei Fax soll ein Nachweis über die Zustellung erbracht werden (eine eindeutige Rechtssprechung "rechtssicherer" Zustellung von E-Mails gibt es meines Wissens nicht).
Die Empfangsbestätigung würde ich wie folgt implementieren:
- Die E-Mail enthält einen Link.
- Der Link verweist auf die eigentliche Nachricht, welche auf einem Server liegt.
- Klickt der Empfänger auf den Link, wird ihm die Nachricht angezeigt und auf dem Server wird protokolliert, dass der Empfänger die E-Mail erhalten hat.
Frage:
- Nutzt jemand dieses oder ein ähnliches Verfahren in der Praxis?
- Gibt es Dienstleister, bei denen man Dateien auf einem Server ablegen kann und der Abruf protokolliert wird?
Gruß
ich suche für einen Kunden die Möglichkeit, E-Mails digital zu signieren und eine Empfangsbestätigung zu integrieren.
Ähnlich wie bei Fax soll ein Nachweis über die Zustellung erbracht werden (eine eindeutige Rechtssprechung "rechtssicherer" Zustellung von E-Mails gibt es meines Wissens nicht).
Die Empfangsbestätigung würde ich wie folgt implementieren:
- Die E-Mail enthält einen Link.
- Der Link verweist auf die eigentliche Nachricht, welche auf einem Server liegt.
- Klickt der Empfänger auf den Link, wird ihm die Nachricht angezeigt und auf dem Server wird protokolliert, dass der Empfänger die E-Mail erhalten hat.
Frage:
- Nutzt jemand dieses oder ein ähnliches Verfahren in der Praxis?
- Gibt es Dienstleister, bei denen man Dateien auf einem Server ablegen kann und der Abruf protokolliert wird?
Gruß
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18 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
widerspricht der sinnvollen Nutzung.
Allerdings gilt generell, du musst auch nachweisen, dass das System nicht veränderbar ist. Da ist es dann oftmals schon wieder einfacher auf Brief auszuweichen. Alternativ gibt es die Krücke "DE-Mail", die aber so gut angenommen wurde, dass man sie gleich wieder vergessen kann. Da siehst du auch die Krux: Das "Umwege-System" funktioniert nicht, es muss einfach sein. Zu dem "klicken Sie auf diesen Link um Ihre Nachricht zu sehen" klingt einfach nur a) nach Spam oder b) nach Virus. Willst du das?
Grüße
widerspricht der sinnvollen Nutzung.
Allerdings gilt generell, du musst auch nachweisen, dass das System nicht veränderbar ist. Da ist es dann oftmals schon wieder einfacher auf Brief auszuweichen. Alternativ gibt es die Krücke "DE-Mail", die aber so gut angenommen wurde, dass man sie gleich wieder vergessen kann. Da siehst du auch die Krux: Das "Umwege-System" funktioniert nicht, es muss einfach sein. Zu dem "klicken Sie auf diesen Link um Ihre Nachricht zu sehen" klingt einfach nur a) nach Spam oder b) nach Virus. Willst du das?
Grüße
Zitat von @ahussain:
- Gibt es Dienstleister, bei denen man Dateien auf einem Server ablegen kann und der Abruf protokolliert wird?
- Gibt es Dienstleister, bei denen man Dateien auf einem Server ablegen kann und der Abruf protokolliert wird?
Ja, Aber frag mich nicht, wie die heißen, ich habe das schon wieder vergessen.
lks
Moin,
also das digitale Signieren solltest Du selbst hinbekommen bspw. mit S/MIME-Zertifikaten. Die zweite Anforderung dürfte schon schwieriger sein, wer sagt dem Server, dass der Empfänger auch der (richtige) Empfänger ist. Was passiert bei Fehlzustellungen (falsche Emailadresse bzw. Emailadresse wurde verwechselt).
In welcher Branche arbeitet der Kunde denn?
Es gibt eine ähnliche Lösung von Hornetsecurity im Rahmen des Products "Email-Encryption", damit können, auch wenn der Empfänger nicht über PGP oder S/MIME verfügt, Verschlüsselte Mails über einen Webfrontend abgerufen werden, dazu muss dann vom Absender eine PIN an den Empfänger übermittelt werden, damit dieser Zugriff auf die Nachricht erhält.
Gibt aber sicher noch ähnliche Lösungen von anderen Anbietern.
Gruß
cykes
also das digitale Signieren solltest Du selbst hinbekommen bspw. mit S/MIME-Zertifikaten. Die zweite Anforderung dürfte schon schwieriger sein, wer sagt dem Server, dass der Empfänger auch der (richtige) Empfänger ist. Was passiert bei Fehlzustellungen (falsche Emailadresse bzw. Emailadresse wurde verwechselt).
In welcher Branche arbeitet der Kunde denn?
Es gibt eine ähnliche Lösung von Hornetsecurity im Rahmen des Products "Email-Encryption", damit können, auch wenn der Empfänger nicht über PGP oder S/MIME verfügt, Verschlüsselte Mails über einen Webfrontend abgerufen werden, dazu muss dann vom Absender eine PIN an den Empfänger übermittelt werden, damit dieser Zugriff auf die Nachricht erhält.
Gibt aber sicher noch ähnliche Lösungen von anderen Anbietern.
Gruß
cykes
Zitat von @ahussain:
Ist rechtlicher Betreuer. Für Anwälte gibt beA für Schriftverkehr mit Gerichten, etc. Für Betreuer gibts nichts vergleichbares.
Neben den oben schon erwähnten Hürden muss auch hier gesichert sein, dass der Empfänger auch der Empfänger ist. Wenn irgendjemand die Nachricht öffnet und liest, aber den Inhalt nicht an den Adressaten weitergibt, hat Dein Kunde auch nichts gewonnen. Und wer bearbeitet die Anfragen der Empfänger, wenn irgendwas nicht funktioniert oder sie etwas nicht verstehen - diese Anfragen werden kommen, das ist ganz sicher.Ist rechtlicher Betreuer. Für Anwälte gibt beA für Schriftverkehr mit Gerichten, etc. Für Betreuer gibts nichts vergleichbares.
Ja diesen ### habe ich schon, als ich mit E-Mails noch zu isdn Zeiten angefangen habe, unterbunden. Dann muste jedes mal mit Thunderbird der Client wieder online gehen, nachdem man die E-Mail geöffnet hatte.
Glaube nicht das das einen Sinn macht, weil das jeder abstellt, diese Bestätigungen zu senden. Vor Gericht ist das eh nix wert, weil E-Mails ja html sind. Da können dutzende links drin stehen und der Empfänger soll dann verpflichtet werden jeden Link zu öffnen und zu lesen?
Das ganze stellt ja auch eine Sicherheitslücke an sich dar.
Glaube nicht das das einen Sinn macht, weil das jeder abstellt, diese Bestätigungen zu senden. Vor Gericht ist das eh nix wert, weil E-Mails ja html sind. Da können dutzende links drin stehen und der Empfänger soll dann verpflichtet werden jeden Link zu öffnen und zu lesen?
Das ganze stellt ja auch eine Sicherheitslücke an sich dar.
Zitat von @ahussain:
Ist rechtlicher Betreuer. Für Anwälte gibt beA für Schriftverkehr mit Gerichten, etc. Für Betreuer gibts nichts vergleichbares.
Ist rechtlicher Betreuer. Für Anwälte gibt beA für Schriftverkehr mit Gerichten, etc. Für Betreuer gibts nichts vergleichbares.
Rechtlicher Betreuer in welcher Hinsicht?
und das beA krankt, wie du sicher schon weisst, auch an allen Ecken. Der einzige Grund, warum sich das durchsetzt ist der Zwang zur Durchsetzung.
Moin,
mal eine generelle Frage, bevor ich mit möglichen Lösungsansätzen "komme":
- Welche Infrastruktur existiert aktuell? "Cloud" oder OnPremise?
Mein Ansatz mit dem Hinweis, dass ich KEIN Jurist bin und nachfolgendes entsprechend durch einen solchen verifiziert werden muss!
Ein Brief gilt per se dann als zugestellt, wenn er den Briefkasten des Empfängers erreicht hat.
Hat der Empfänger einem Dritten den Zugriff gewährt und der Dritte verschlampt den Brief, ist das erstmal das Problem des Empfängers.
Ich als Absender muss "nur" nachweisen, dass ich exakt diesen Brief mit diesem Inhalt zugestellt habe (insbesondere bei behördlichen/ gerichtlichen Schreiben). Ob ein "Einschreiben mit Rückschein ausreicht", weiss ich gerade nicht. Aber damit kann ich als Absender ja nur sichergehen, dass "ein Brief" von mir zugestellt wurde. Welchen Inhalt dieser Brief hat, ist damit nicht dokumentiert.
Jetzt der Versuch, das auf die IT-Systeme zu adaptieren:
Folgende Lösungen kämen zum Einsatz:
Das SMT-Protokoll (=SMTP) ist ja ein Handshake-Verfahren zwischen zwei Mail-Servern.
Im NoSpamProxy kann also verfolgt werden, wann eine Mail an wen zugestellt wurde und ob die Gegenseite die Mail angenommen oder verworfen (NDR = Non Delivery Report) hat. Zudem kann man mit dem NoSpamProxy auch Mails signieren. Somit kann ich als Absender nachweisen, dass auch ich derjenige welcher (gewesen) bin.
Der Mailstore protokolliert dann, welche Mail (Inhalt) an wen versendet wurde.
Die Kombination aus beiden sollte also folgendes ermöglichen:
Wenn ich nun keine NDR erhalte, kann ich per se davon ausgehen, dass die Mail zugestellt wurde.
Allerdings setzt das voraus, dass mindestens meine Umgebung sauber eingerichtet wurde.
Wenn die Gegenseite jedoch nicht sauber läuft, könnte man annehmen, dass die Mail als zugestellt gilt ("Ich habe den Brief ja eingeworfen").
Wie gesagt, alles ohne Angabe der Gewähr.
Und ob das Bestand hätte, weiss ich nicht.
Beim Fax kann ich im übrigen auch viel "Schindluder" betreiben.
Das Faxjournal meines Faxes muss eine Kopie der ersten Seite mit ausdrucken (nciht mal das machen alle Unternehmen). Aber was, wenn ich ab der zweiten Seite etwas völlig anderes an den Empfänger sende? Wer hat nun Recht? Der Empfänger oder der Absender?
Und trotz dieser "Lücke" ist das Fax nach wie vor ein anerkanntes und zugelassenes Verfahren.
Gruß
em-pie
mal eine generelle Frage, bevor ich mit möglichen Lösungsansätzen "komme":
- Welche Infrastruktur existiert aktuell? "Cloud" oder OnPremise?
Mein Ansatz mit dem Hinweis, dass ich KEIN Jurist bin und nachfolgendes entsprechend durch einen solchen verifiziert werden muss!
Ein Brief gilt per se dann als zugestellt, wenn er den Briefkasten des Empfängers erreicht hat.
Hat der Empfänger einem Dritten den Zugriff gewährt und der Dritte verschlampt den Brief, ist das erstmal das Problem des Empfängers.
Ich als Absender muss "nur" nachweisen, dass ich exakt diesen Brief mit diesem Inhalt zugestellt habe (insbesondere bei behördlichen/ gerichtlichen Schreiben). Ob ein "Einschreiben mit Rückschein ausreicht", weiss ich gerade nicht. Aber damit kann ich als Absender ja nur sichergehen, dass "ein Brief" von mir zugestellt wurde. Welchen Inhalt dieser Brief hat, ist damit nicht dokumentiert.
Jetzt der Versuch, das auf die IT-Systeme zu adaptieren:
Folgende Lösungen kämen zum Einsatz:
- Mailstore als E-Mail-Archivierung
- NoSpamProxy (der kann mehr als nur Spams detektieren und filtern)
Das SMT-Protokoll (=SMTP) ist ja ein Handshake-Verfahren zwischen zwei Mail-Servern.
Im NoSpamProxy kann also verfolgt werden, wann eine Mail an wen zugestellt wurde und ob die Gegenseite die Mail angenommen oder verworfen (NDR = Non Delivery Report) hat. Zudem kann man mit dem NoSpamProxy auch Mails signieren. Somit kann ich als Absender nachweisen, dass auch ich derjenige welcher (gewesen) bin.
Der Mailstore protokolliert dann, welche Mail (Inhalt) an wen versendet wurde.
Die Kombination aus beiden sollte also folgendes ermöglichen:
- Nachweis, welche Mail ich wann an wen gesendet habe.
Wenn ich nun keine NDR erhalte, kann ich per se davon ausgehen, dass die Mail zugestellt wurde.
Allerdings setzt das voraus, dass mindestens meine Umgebung sauber eingerichtet wurde.
Wenn die Gegenseite jedoch nicht sauber läuft, könnte man annehmen, dass die Mail als zugestellt gilt ("Ich habe den Brief ja eingeworfen").
Wie gesagt, alles ohne Angabe der Gewähr.
Und ob das Bestand hätte, weiss ich nicht.
Beim Fax kann ich im übrigen auch viel "Schindluder" betreiben.
Das Faxjournal meines Faxes muss eine Kopie der ersten Seite mit ausdrucken (nciht mal das machen alle Unternehmen). Aber was, wenn ich ab der zweiten Seite etwas völlig anderes an den Empfänger sende? Wer hat nun Recht? Der Empfänger oder der Absender?
Und trotz dieser "Lücke" ist das Fax nach wie vor ein anerkanntes und zugelassenes Verfahren.
Gruß
em-pie
Zitat von @ahussain:
Ich hoffe mal, wenn die Mails digital signiert sind, landen sie nicht im Spam-Ordner.
Zitat von @certifiedit.net:Zu dem "klicken Sie auf diesen Link um Ihre Nachricht zu sehen" klingt einfach nur a) nach Spam oder b) nach Virus. Willst du das?
Ich hoffe mal, wenn die Mails digital signiert sind, landen sie nicht im Spam-Ordner.
Hallo.
Schicke mal eine E-Mail mit dem Betreff Rechnung und einer Zip Datei im Anhang an irgendjemanden. Diese Nachricht wird entweder vom Mail Gateway blockiert oder allerspätestens vom Outlook als Junk identifiziert.
Es gibt de facto keine wirklich gute Lösung, welche Komfort und Sicherheit vereint. Dienste wie R-Mail oder eben DE-Mail haben immer eine Hürde für den Empfänger. Diese gelten zwar als rechtssicher, aber verschicke mal 20 dieser Nachrichten, dann ist die 21. wieder eine "normale" E-Mail.
Hier fehlt es IMHO an einer standardisierten Lösung, welche alle E-Mail Programme verwenden, ohne das beispielsweise Zertifikate oder Schlüssel zwischen den Kommunikations-Partnern zuvor ausgetauscht werden müssen.
Gruß
Radiogugu
Mal ein paar Gedanken (und ein Alternativvorschlag) dazu:
Ich persönlich hasse sowas wie die Pest und würde schon aus Prinzip derartige Links nicht anklicken. Diese Angewohnheit einiger Anbieter, mir E-Mails zu schicken, dass ich meine Rechnung jetzt irgendwo im Kundencenter einsehen könnte, treibt mich schon die Palme hoch.
Bei mir würdest du also keine Mail mehr zustellen können.
Aber davon abgesehen läufst du damit in eine Vielzahl weiterer Probleme:
Zum einen kann ich als Empfänger einfach behaupten, dass heute etwas anderes unter diesem Link abrufbar ist, als gestern.
Wie willst du beweisen, dass ich mit der Behauptung unrecht habe?
Dann würde ich auch mal noch das Problem mit der (möglichen) Archivierungspflicht für die versendeten E-Mails einwerfen.
Gilt natürlich für den Empfänger ebenfalls, so dass dort eventuell deshalb irgendwann mit erheblichem Widerstand zu rechnen wäre.
Da der Inhalt in solchen Fällen nicht mehr Teil der E-Mail ist, ist es anstrengend bis unmöglich, diese Inhalte ordentlich zu archivieren. Wie das in diesem Zusammenhang rechtlich aussieht, weiß ich allerdings auch nicht genau.
Auch müsst ihr aufpassen, dass nicht einfach nur der Aufruf des Links schon als Zustellung gewertet wird. Dann sage ich, dass das mein Mailanbieter resp. dessen Virenscanner getan hat, aber ich habe die Mail nie gelesen! Und dann?
Viel eher wäre eine ordentliche Protokollierung hilfreich, du müsstest dann halt selbst per SMTP von eurem Mailserver zustellen und dürftest keine Smarthosts o.Ä. verwenden.
Dann speicherst du alle ausgehenden (und signierten) E-Mails revisionssicher. Zusätzlich speicherst du die Meldungen aus der SMTP-Transaktion, insbesondere die Message-ID und die Antwort des Empfänger-Servers. Wenn der die Mail angenommen hat, quittiert er dir das ja sehr eindeutig.
Letzteres ist dann euer Einlieferungsbeleg.
Wenn ihr das nicht selbst machen wollt oder könnt, gibt es sicherlich Dienstleister dafür. Gerade im Bereich des Newsletterversands beispielsweise will man diese protokollierten Statuscodes haben.
Wenn nun jemand behauptet, die Mail nicht bekommen zu haben, kann man diese zusammen mit den Protokolldaten aus dem Archiv zaubern.
Vorteil: Der Empfänger hat sofort den Inhalt der Mail. Und du hast einen Einlieferungsbeleg, den man nicht vermeiden kann - denn das ist fester Bestandteil des SMTP-Standards.
Es gab in der Vergangenheit dazu Gerichtsurteile, die allesamt übereinstimmend sagen, dass eine vom Empfänger-Mailserver angenommene und mit Statuscode "250" quittierte E-Mail als zugestellt gilt. Ob diese E-Mail dann tatsächlich in der Mailbox des Empfängers landet oder nicht (oder ob sie z.B. unauffindbar wegsortiert wird) ist nicht dein Problem.
Hier z.B. ab dem zweiten Abschnitt: https://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/absenden-einer-e-mail-is ...
Ich persönlich hasse sowas wie die Pest und würde schon aus Prinzip derartige Links nicht anklicken. Diese Angewohnheit einiger Anbieter, mir E-Mails zu schicken, dass ich meine Rechnung jetzt irgendwo im Kundencenter einsehen könnte, treibt mich schon die Palme hoch.
Bei mir würdest du also keine Mail mehr zustellen können.
Aber davon abgesehen läufst du damit in eine Vielzahl weiterer Probleme:
Zum einen kann ich als Empfänger einfach behaupten, dass heute etwas anderes unter diesem Link abrufbar ist, als gestern.
Wie willst du beweisen, dass ich mit der Behauptung unrecht habe?
Dann würde ich auch mal noch das Problem mit der (möglichen) Archivierungspflicht für die versendeten E-Mails einwerfen.
Gilt natürlich für den Empfänger ebenfalls, so dass dort eventuell deshalb irgendwann mit erheblichem Widerstand zu rechnen wäre.
Da der Inhalt in solchen Fällen nicht mehr Teil der E-Mail ist, ist es anstrengend bis unmöglich, diese Inhalte ordentlich zu archivieren. Wie das in diesem Zusammenhang rechtlich aussieht, weiß ich allerdings auch nicht genau.
Auch müsst ihr aufpassen, dass nicht einfach nur der Aufruf des Links schon als Zustellung gewertet wird. Dann sage ich, dass das mein Mailanbieter resp. dessen Virenscanner getan hat, aber ich habe die Mail nie gelesen! Und dann?
Viel eher wäre eine ordentliche Protokollierung hilfreich, du müsstest dann halt selbst per SMTP von eurem Mailserver zustellen und dürftest keine Smarthosts o.Ä. verwenden.
Dann speicherst du alle ausgehenden (und signierten) E-Mails revisionssicher. Zusätzlich speicherst du die Meldungen aus der SMTP-Transaktion, insbesondere die Message-ID und die Antwort des Empfänger-Servers. Wenn der die Mail angenommen hat, quittiert er dir das ja sehr eindeutig.
Letzteres ist dann euer Einlieferungsbeleg.
Wenn ihr das nicht selbst machen wollt oder könnt, gibt es sicherlich Dienstleister dafür. Gerade im Bereich des Newsletterversands beispielsweise will man diese protokollierten Statuscodes haben.
Wenn nun jemand behauptet, die Mail nicht bekommen zu haben, kann man diese zusammen mit den Protokolldaten aus dem Archiv zaubern.
Vorteil: Der Empfänger hat sofort den Inhalt der Mail. Und du hast einen Einlieferungsbeleg, den man nicht vermeiden kann - denn das ist fester Bestandteil des SMTP-Standards.
Es gab in der Vergangenheit dazu Gerichtsurteile, die allesamt übereinstimmend sagen, dass eine vom Empfänger-Mailserver angenommene und mit Statuscode "250" quittierte E-Mail als zugestellt gilt. Ob diese E-Mail dann tatsächlich in der Mailbox des Empfängers landet oder nicht (oder ob sie z.B. unauffindbar wegsortiert wird) ist nicht dein Problem.
Hier z.B. ab dem zweiten Abschnitt: https://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/absenden-einer-e-mail-is ...
Zitat von @LordGurke:
Es gab in der Vergangenheit dazu Gerichtsurteile, die allesamt übereinstimmend sagen, dass eine vom Empfänger-Mailserver angenommene und mit Statuscode "250" quittierte E-Mail als zugestellt gilt. Ob diese E-Mail dann tatsächlich in der Mailbox des Empfängers landet oder nicht (oder ob sie z.B. unauffindbar wegsortiert wird) ist nicht dein Problem.
Hier z.B. ab dem zweiten Abschnitt: https://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/absenden-einer-e-mail-is ...
Es gab in der Vergangenheit dazu Gerichtsurteile, die allesamt übereinstimmend sagen, dass eine vom Empfänger-Mailserver angenommene und mit Statuscode "250" quittierte E-Mail als zugestellt gilt. Ob diese E-Mail dann tatsächlich in der Mailbox des Empfängers landet oder nicht (oder ob sie z.B. unauffindbar wegsortiert wird) ist nicht dein Problem.
Hier z.B. ab dem zweiten Abschnitt: https://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/absenden-einer-e-mail-is ...
und dann gab es da noch dieses Urteil, dass eine Mail im Spamordner auch als zugestellt gilt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-E-Mail-im-Spam-Ordne ...
Eine weitere sichere Variante wäre, den Absender zu bitten / aufzufordern, die Mail über Antworten oder Weiterleiten an den Absender zurückzuschicken. Das wären für den Empfänger genau 2 Klicks, wird aber am am Kooperationswillen der Empfänger scheitern - wenn man schon über diese Thema ernsthaft nachdenkt.
Gruß
Je nach Provider und je nach Mailprogramm gäbe es noch die "Lesebestätigung", aber auch die ist auf die Kooperation des Empfängers angewiesen und bestätigt auch nicht den Inhalt der Nachricht.
Wenn es wirklich wichtig ist, muss man eben von der Textform zur Schriftform wechseln.
Falls der Empfänger am selben Ort wohnt: notfalls Handyvideo vor Ort, wie der Brief in den Umschlag gesteckt wird und in den Briefkasten geworfen wird.
Wenn es wirklich wichtig ist, muss man eben von der Textform zur Schriftform wechseln.
Falls der Empfänger am selben Ort wohnt: notfalls Handyvideo vor Ort, wie der Brief in den Umschlag gesteckt wird und in den Briefkasten geworfen wird.
Es gibt die Möglichkeit, einen DSN anzufordern.
Das ist eine Zustellbestätigung die direkt durch den Server erzeugt wird und nicht von irgendwelchen Einstellungen im Mailclient abhängig ist.
Wie dieser DSN angefordert wird, hängt maßgeblich von der eingesetzten Software ab.
Dies ist nicht zu verwechseln mit der MDN ("Lesebestätigung"), die vom Empfänger generiert wird.
Nicht alle Mailserver unterstützen das, üblicherweise generiert dann der letzte Mailserver in der Kette, der dies unterstützt, eine solche Nachricht für euch.
Welche Software setzt ihr für den Mailversand ein? Dann könnte man direkt zeigen, wie man das einschaltet, so dass ihr das bei den nächsten E-Mails einfach mal testen könnt.
Das ist eine Zustellbestätigung die direkt durch den Server erzeugt wird und nicht von irgendwelchen Einstellungen im Mailclient abhängig ist.
Wie dieser DSN angefordert wird, hängt maßgeblich von der eingesetzten Software ab.
Dies ist nicht zu verwechseln mit der MDN ("Lesebestätigung"), die vom Empfänger generiert wird.
Nicht alle Mailserver unterstützen das, üblicherweise generiert dann der letzte Mailserver in der Kette, der dies unterstützt, eine solche Nachricht für euch.
Welche Software setzt ihr für den Mailversand ein? Dann könnte man direkt zeigen, wie man das einschaltet, so dass ihr das bei den nächsten E-Mails einfach mal testen könnt.
Im DSN steht üblicherweise drin, welcher Mailserver diesen Report generiert hat und was damit geschehen ist.
Im schlechtesten Fall bekommst du lediglich vom Mailserver des Providers geschickt, dass dieser das an den Empfängerserver mit Status 250 zugestellt hat. Das ist dann im großen und ganzen wie ein Logfile-Auszug.
Wenn es gut läuft, bekommst du den Report vom Empfänger-Server generiert, der dir en detail erklärt, wer jetzt wann deine E-Mail in welches Postfach bekommen hat.
Ob das vor Gericht gilt, kann dir niemand garantieren. Kann aber streng genommen bei einem Fax-Sendebericht auch keiner
Im schlechtesten Fall bekommst du lediglich vom Mailserver des Providers geschickt, dass dieser das an den Empfängerserver mit Status 250 zugestellt hat. Das ist dann im großen und ganzen wie ein Logfile-Auszug.
Wenn es gut läuft, bekommst du den Report vom Empfänger-Server generiert, der dir en detail erklärt, wer jetzt wann deine E-Mail in welches Postfach bekommen hat.
Ob das vor Gericht gilt, kann dir niemand garantieren. Kann aber streng genommen bei einem Fax-Sendebericht auch keiner
Zitat von @LordGurke:
Ob das vor Gericht gilt, kann dir niemand garantieren. Kann aber streng genommen bei einem Fax-Sendebericht auch keiner
Ob das vor Gericht gilt, kann dir niemand garantieren. Kann aber streng genommen bei einem Fax-Sendebericht auch keiner
Man kann Logdateien und auch andere "Nachweise" dem gericht immer vorlegen. Sofern diese plausibel sind kannder richter das durchaus aös Beweis würdigen. Oder auch nicht, genauso wie bei Faxen.
lks