patriot
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Email zu DE-Mail - keine Unzustellbarkeitsnachricht, warum?

Hallo Zusammen,

wir (Kommune) sind seit kurzem "stolzer" Besitzer einer DE-Mail Adresse, mir ist bewusst das De-Mail nur zu De-Mail funktioniert.

Ich habe jetzt mal von meinen privaten gmx Account eine Mail an meine Telekom de-mail Adresse geschickt und war mir fast sicher hier kommt eine Unzustellbarkeitsnachricht zurück, allerdings ist das nicht so und ich Frage mich warum? Die Mail landet auch nicht bei uns im Postfach was mir auch einleuchtet, aber warum bekommt man keinen Fehler zurück?

Da könnte es passieren das ein "Bürger" nen Wiedersspruch schickt und wir den garnicht bekommen face-smile
Natürlich könnten wir dann drauf pochen - selbst Schuld hast kein DE-Mail benutzt aber das ist ja nicht "bürgerfreundlich" face-smile

Kann mir das einer technisch erklären und vielleicht nen Link für mich?

Schönen gruß und vielen Dank schon vorab für eure Hilfe

Content-ID: 328144

Url: https://administrator.de/forum/email-zu-de-mail-keine-unzustellbarkeitsnachricht-warum-328144.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 01.02.2017 um 20:10:09 Uhr
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Zitat von @Patriot:

Kann mir das einer technisch erklären und vielleicht nen Link für mich?

de-mail ist eine Fehlkonstruktion, die so viele Macken hat, daß es imho nicht sinnvoll einsetzbar ist.

Wenn Du wissen willst, warum Du Deine Mail nicht zugestellt bekommst, soltest Du Dich an Deine de-mail-Provider wenden und dem auf die Füße treten.

Ich rate meine Kunden grundsätzlich auf de-mail zu verzichten und stattdessen ihre normalen Emails zu signieren und zu verschlüsseln. Und Behörden, die keine normalen Emails annehmen und sich de-mail haben aufschwatzen lassen gehören sowieseo geschlagen.

lks
kaiand1
kaiand1 01.02.2017 um 20:14:47 Uhr
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Da ist wohl ein Fehler bei euren Mailanbieter.
Der Mailbereich ist ja Isoliert von dem Rest der Welt.
Aber da ja selbst Gerichte keine Unterlagen/Klagen per "DE"-Mail annehmen und dort
z.b. auf Fax verweisen zur Rechtssicherheit, werdet ihr da wohl auch Probleme bekommen....
certifiedit.net
certifiedit.net 01.02.2017 um 20:22:15 Uhr
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Patriot, tu dir und deinem Land einen gefallen und schmeiss den sch.. wieder raus. face-wink
tikayevent
tikayevent 01.02.2017 aktualisiert um 21:32:56 Uhr
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Ich hatte mich vor Jahren mal mit dem Thema beschäftigt, als DE-Mail noch aufgebaut wurde. Zumindest als Betreiber einer eigenen DE-Mail-Domain muss man einen Catch-All-Eintrag anlegen, daher wird die Mail in dem Postfach gelandet sein. Ob das bei den öffentlichen Anbietern genauso ist und ob sich das geändert hat, kann ich nicht sagen.

Es kann aber auch sein, dass die Mail noch im Postausgang bei GMX festhängt, weil der Server nicht reagiert oder die Domain nicht aufgelöst werden kann. Dann wird die DSN erst Tage später geschickt.
sabines
sabines 02.02.2017 um 06:55:29 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ich rate meine Kunden grundsätzlich auf de-mail zu verzichten und stattdessen ihre normalen Emails zu signieren und zu verschlüsseln. Und Behörden, die keine normalen Emails annehmen und sich de-mail haben aufschwatzen lassen gehören sowieseo geschlagen.

lks

Moin,

ich bin jetzt nicht so sicher, aber ist der Einsatz von DE Mail nicht für gewisse Behörden eine Art Zwang?

Gruss
ashnod
ashnod 02.02.2017 um 07:53:38 Uhr
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Zitat von @sabines:
ich bin jetzt nicht so sicher, aber ist der Einsatz von DE Mail nicht für gewisse Behörden eine Art Zwang?

Ahoi ..
Ja ist es im Zusammenhang mit der elektronischen Verwaltung

@kaiand1
Grundsätzlich spricht aber einem rechtssicheren Rechtsverkehr nichts entgegen, hier wird man sehen müssen wie das in den einzelnen Behörden reguliert wird. Für einfachen Schriftverkehr, dazu gehören auch Widersprüche sowie zur Fristwahrung sollte DE-Mail aber völlig ausreichen.

@Patriot
Technisch handelt es sich nunmal um unterschiedliche Verfahren, eine Vermischung dieser Verfahren halte ich nicht für sinnvoll.

VG
Ashnod
Patriot
Patriot 02.02.2017 um 08:32:56 Uhr
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Guten Morgen,

erstmal recht herzlichen Dank für eure Antworten.
Persönlich bin ich von der DE-MAIL auch nicht begeistert aber wie hier schon richtig geschrieben geht es um das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung , ob das sinnvoll ist oder nicht lass ich im Raum stehen.

Ich möchte auch nichts vermischen ich möchte nur zukünftigen Probleme vorbeugen wenn z.B. ein Bürger einen Wiederspruch von non-demail zu Demail schickt - und er davon ausgeht die Email ist zugestellt.

Ich werde wie vorgeschlagen den Provider kontaktieren und mich im Anschluss wieder melden .

Viele Grüße
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.02.2017 um 11:58:44 Uhr
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Zitat von @sabines:

ich bin jetzt nicht so sicher, aber ist der Einsatz von DE Mail nicht für gewisse Behörden eine Art Zwang?

Nein. Sie könne es benutzen, müssen es aber nicht.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.02.2017 um 12:00:46 Uhr
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Zitat von @ashnod:

Für einfachen Schriftverkehr, dazu gehören auch Widersprüche sowie zur Fristwahrung sollte DE-Mail aber völlig ausreichen.

Da reicht ein einfaches Fax. Viel schwerwiegender sind die Folgen für den "Bürger". Der hat durch die Benuitzung von de-mail Nachteile, die er bei normalem Schriftverkehr nicht hätte (Fiktion der Zustellung ist stringenter).

lks
SlainteMhath
SlainteMhath 03.02.2017 um 15:15:12 Uhr
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Moin,

Folgen für den "Bürger". Der hat durch die Benuitzung von de-mail Nachteile, die er bei normalem Schriftverkehr nicht hätte (Fiktion der Zustellung ist stringenter).

Das, und die implementierte "Verschlüsselung" der Mails.

Ich rate meine Kunden grundsätzlich auf de-mail zu verzichten
Dito.

lg,
Slainte
kaiand1
kaiand1 03.02.2017 um 15:56:01 Uhr
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Zudem ja nach den AGBs ja auch verpflichtet bist mind. 1x Täglich die Mails abzufrufen ect...
Krankheitsbedingt oder Urlaub gibts da nicht mehr und einen "Stellvertreter" darfst du ja auch nicht haben ;)

Aber bisher ist es ja eh nur von den Städten das diese des nutzten müssen.
Kenne so selbst keine der dies Privat gemacht hat zumal damals auch die Preise fürs verschicken Teuer waren.
Aber mal warten ob nicht in x Jahren die Sache verpflichten wird für alle *g*
SlainteMhath
SlainteMhath 06.02.2017 aktualisiert um 09:32:50 Uhr
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Zudem ja nach den AGBs ja auch verpflichtet bist mind. 1x Täglich die Mails abzufrufen ect...
Krankheitsbedingt oder Urlaub gibts da nicht mehr und einen "Stellvertreter" darfst du ja auch nicht haben ;)

Das ist aber bei per Papier-Brief zugestellten Amts-/Rechts-Dingen genauso.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.02.2017 um 10:22:11 Uhr
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Zitat von @SlainteMhath:

Das ist aber bei per Papier-Brief zugestellten Amts-/Rechts-Dingen genauso.

Da gibt es aber die Option "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", wenn Du z.B. nicht erreichbar warst, warum auch immer. Bei de-mail mußt Du erreichbar sein.

lks
kaiand1
kaiand1 06.02.2017 um 15:04:54 Uhr
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Zitat von @SlainteMhath:


Das ist aber bei per Papier-Brief zugestellten Amts-/Rechts-Dingen genauso.

Nein eben nicht ;)
Es gibt kein Gesetz das sagt das du Täglich dein Briefkasten "leeren" musst.
Jedoch ist dies bei der Elektronischen Variante im Vertrag.
Papierform hast du halt Bessere Karten als bei der Elektronischen wo dein Provider für dich den Erhalt Bestätigt ;)
SlainteMhath
SlainteMhath 06.02.2017 um 15:20:00 Uhr
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Es gibt kein Gesetz das sagt das du Täglich dein Briefkasten "leeren" musst.
Also hier in DE gilt ein Schreiben als zugestellt, wenn es sich im sog. Machtbereich des Empfängers befindet. Sprich: sobald es im Briefkasten liegt. Egal ob du im Urlaub bist oder krank.

Aber gehört jetzt nicht mehr ganz in den Thread hier face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 06.02.2017 um 15:24:22 Uhr
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Zitat von @kaiand1:

Zitat von @SlainteMhath:


Das ist aber bei per Papier-Brief zugestellten Amts-/Rechts-Dingen genauso.

Es gibt kein Gesetz das sagt das du Täglich dein Briefkasten "leeren" musst.

Es gibt aber eine Rechtsprechungm die erwartet, daß Du Deinen Briefkasten zeitnah leeren mußt oder bei längerer Abwesenheit dafür sorgen mußt, daß jemand für Dich schaut. Allerdings ist das natürlich nicht ganz so streng wie bei de-mail. Insbesodnere muß nachgewiesen werden, daß die Post auch wirklich in Deine Briefkasten geworfen wurde.

Weiterführende Links dazu:

http://www.forschungsmafia.de/blog/2008/06/16/das-kryptographische-eins ...
http://www.danisch.de/blog/2009/05/14/einige-uberlegungen-zu-de-mailbur ...
http://www.danisch.de/blog/2009/10/09/warum-die-sichere-burger-mail-de- ...

lks
kaiand1
kaiand1 06.02.2017 aktualisiert um 15:59:02 Uhr
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Zitat von @SlainteMhath:

Also hier in DE gilt ein Schreiben als zugestellt, wenn es sich im sog. Machtbereich des Empfängers befindet. Sprich: sobald es im Briefkasten liegt. Egal ob du im Urlaub bist oder krank.

Aber gehört jetzt nicht mehr ganz in den Thread hier face-smile

Nun bei Papier hast du aber auch nur den Beleg das der Umschlag sein Ziel erreicht hat, jedoch sagt dies nichts über den Inhalt aus das auch das Schreiben sein Ziel erreicht hat ;)
Deswegen gibt es ja bei einigen Briefen immer ein Blatt das zurückgeschickt werden muss Unterschrieben das man das Schreiben auch erhalten hat damit die ihren Beleg auch haben ;)
Aber nunja..
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