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Hyper-V - Lizenzierung bei Drittanbieter-Software

Hallo wissende Wissende, ich hätte eine kurze Frage.

Benötige ich eine Windows Server (2019) Lizenz wenn auf meinem Hyper-V-Server neben der Hyper-V-Rolle folgende Dinge installiert sind?

- Veeam Backup Transport und Veeam Hyper-V Integration (um die VMs mit Veeam sichern zu können)
- Endpoint Protection/Security Software (also nicht Windows Defender)
- Software zum Verwalten des SAN, welches für die virtuellen Maschinen nötig ist

In den Lizenzierungsbestimmungen ist es ja hervor, dass, sobald sich etwas anderes als die Hyper-V-Rolle auf dem Server befindet eine Windows Lizenz nötig ist.
Zählen diese drei Sachen auch dazu? Welche nicht?
Ich hätte vermutet, dass so essentielle Dinge schon abgedeckt sind.

Danke im Voraus

Winary

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 05:11 Uhr

Dr.Bit
Dr.Bit 21.08.2020 um 09:03:07 Uhr
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Super Frage, wenn ich die Lizenzbedingungen richtig verstanden habe, brauchst Du schon eine Lizenz, wenn da eine GUI drauf läuft. Daher wirst Du auch eine Lizenz brauchen wenn Du etwas Anderes installierst. Und drauf achten, wie viele Lizenzen du brauchst - Prozessorabhängig.

🖖
tomolpi
tomolpi 21.08.2020 um 09:05:09 Uhr
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Zitat von @Dr.Bit:

Super Frage, wenn ich die Lizenzbedingungen richtig verstanden habe, brauchst Du schon eine Lizenz, wenn da eine GUI drauf läuft. Daher wirst Du auch eine Lizenz brauchen wenn Du etwas Anderes installierst. Und drauf achten, wie viele Lizenzen du brauchst - Prozessorabhängig.

🖖
Genau!
Nur der Core-Hyper-V, der nichts anderes kann, ist IMHO lizenzfrei.
Alles andere muss richtig lizenziert werden, egal ob Core-Server oder GUI-Server.

Grüße

tomolpi
NordicMike
NordicMike 21.08.2020 um 09:24:00 Uhr
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Diese Frage habe ich früher schon mal hier gestellt, mit der Antwort, dass Veaam noch erlaubt wäre den Server selbst oder seine VMs zu verwalten / sichern.

Jetzt kommen weitere Vermutungen meinerseits mit gefährlichem Halbwissen:
Sobald Veeam jedoch andere Server sichert, ist es eine Rolle, die nicht mehr erlaubt ist (Ein Backupserver). Auch die Verwaltung des SAN ist schon eine Rolle, auf der sich Administratoren einloggen müssen und darauf arbeiten. Wenn jedoch das SAN mit diesem Hypervisor verbunden ist um die VMs zu hosten, wäre es eine erlaubte Selbstverwaltung.

Ein Endpoint Protection ist auch nicht nötig - auf einem Rechner, auf dem sich niemand anmelden soll.

Wir haben deswegen für das gesamte Netzwerk eine kleine VM, die als RDP Server läuft, um darin alles administrieren zu können was nötig ist. Die Admins haben von extern auch nur einen VPN Zugang, der nur ein RDP auf diese VM erlaubt, und der Rest gesperrt ist. Mehr benötigen sie nicht um von dort aus alle zu erreichen. Das kostet zwar eine halbe Wndows Server Lizenz, macht die Arbeit geschmeidiger.

Falls es sich um die Veeam Community Edition handelt, kannst du es auch auf weitere Server installieren, um dort ihre lokale Sachen zu sichern, somit wäre das im Einklang der Selbstverwaltung.
Winary
Winary 21.08.2020 um 09:26:00 Uhr
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Nein, es spielt keine Rolle ob mit oder ohne GUI. Wenn nur die Hyper-V-Rolle installiert ist, kann ich mit derselben Lizenz zwei OSE damit zusätzlich lizenzieren, sprich Hyper-V und zwei virtuelle Maschinen. Die Frage ist ob die oben genannte Software gegen die Lizenzbestimmungen verstößt oder nicht.

www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/HyperVServer2019/All/UseTerms_Retail_HyperVServer2019_All_English.htm

Unter 2.b. steht

Running Instances of the Server Software.

For each software license you assign, you may run one instance of the server software in the physical operating system environment on the licensed server.
The instance of the server software running in the physical operating system environment may be used only to:

·        provide hardware virtualization services, and/or

·        run software to manage and service operating system environments on the licensed server.

Also ich denke, dass die SAN-Software zumindest darunter fällt.
NordicMike
NordicMike 21.08.2020 um 09:27:50 Uhr
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Nach meiner Information (unser seriöser Softwareanbieter) ist die GUI noch erlaubt, wenn sie nicht als Arbeitsplatz verwendet wird, sondern um sich selbst zu administrieren, z.B. der Raid Manager von Intel ist per GUI verwaltbar, die USV Verwaltung, das Backup.

Hat er Unrecht?
Winary
Winary 21.08.2020 um 09:37:41 Uhr
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Zitat von @NordicMike:
Diese Frage habe ich früher schon mal hier gestellt, mit der Antwort, dass Veaam noch erlaubt wäre den Server selbst oder seine VMs zu verwalten / sichern.

Also Veeam ist selbstverständlich auf einem anderen Server installiert. Der Hyper-V Host würde als Standalone Host neben einem vSphere Cluster angebunden werden. Das wäre nicht erlaubt?

Zitat von @NordicMike:
Wenn jedoch das SAN mit diesem Hypervisor verbunden ist um die VMs zu hosten, wäre es eine erlaubte Selbstverwaltung.

Ja, das SAN wird benötigt, da die VMs darauf liegen. Ich müsste schauen ob die Treiber für das SAN vom Verwaltungsprogramm separat erhältlich ist. Wenn Treiber aber keine Verwaltung installiert sind, dann sollte es ja konform sein.

Zitat von @NordicMike:
Ein Endpoint Protection ist auch nicht nötig - auf einem Rechner, auf dem sich niemand anmelden soll.

Auch richtig, dann sollte wohl der Defender ausreichen. Also wäre eine zusätzliche Security-Software ein Lizenzverstoß?
Winary
Winary 21.08.2020 um 09:49:02 Uhr
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Zitat von @NordicMike:
Nach meiner Information (unser seriöser Softwareanbieter) ist die GUI noch erlaubt, wenn sie nicht als Arbeitsplatz verwendet wird, sondern um sich selbst zu administrieren, z.B. der Raid Manager von Intel ist per GUI verwaltbar, die USV Verwaltung, das Backup.

Ja, da soll nur lokal gearbeitet werden wenn etwas am Hyper-V und den VMs gemacht werden soll. Ansonsten meldet sich niemand daran an. An der oben genannten Software wird außer Updates nichts gemacht

Hat er Unrecht?

Seiner Meinung nach jedenfalls nicht face-smile
NordicMike
Lösung NordicMike 21.08.2020 um 09:53:34 Uhr
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Also Veeam ist selbstverständlich auf einem anderen Server installiert. Der Hyper-V Host würde als Standalone Host neben einem vSphere Cluster angebunden werden. Das wäre nicht erlaubt?
Das ist OK. Es dient ja zur Selbstverwaltung. Nur anders herum nicht.

Ich müsste schauen ob die Treiber für das SAN vom Verwaltungsprogramm separat erhältlich ist. Wenn Treiber aber keine Verwaltung installiert sind, dann sollte es ja konform sein.
Damit wäre doch die Selbstverwaltung ebenfalls komform, weil, du musst ja das Raid ja auch mal reparieren oder erweitern um den eigenen Serverbetrieb zu sichern.

Also wäre eine zusätzliche Security-Software ein Lizenzverstoß?
Ich denke nicht, weil es ebenfalls dem Selbstschutz dient. Nur meine unfachmännische Meinung.
Winary
Winary 21.08.2020 um 10:18:35 Uhr
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Okay, Danke erstmal. Vielleicht möchte ja noch jemand Ergänzungen machen.
117471
117471 21.08.2020 um 15:17:02 Uhr
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Hallo,

ich habe es immer so verstanden, dass auf den "lizenzfreien" Hypervisoren keine Dienste laufen sollten - also nichts, wofür man eine CAL benötigt.

So Sachen wie die Verwaltungssoftware für den RAID-Controller, der USV., der Backup-Client usw. sind ja schlichtweg nicht vermeidbar und zählen bei mir als Infrastruktur.

Wenn es nach Microsoft ginge, benötigst Du sicherlich so viele Lizenzen wie möglich. In diesem Fall würde ich es aber auf ein Auditing ankommen lassen. Ich behaupte mal, dass ich schon etwas darüber gelesen hätte, wenn M$ an der Stelle querschießt face-smile

Gruß,
Jörg