Lizenzen für Windows Server 2016 unter Linux
Hallo zusammen,
ich möchte gern 2 Windows Server mit VirtualBox virtualisieren und bisher nutzen wir nur Debian Server. Mein Plan wäre daher einfach eine (bzw. in diesem Falle 2) VirtualBox VMs einzurichten, die ich dann notfalls auch auf einen der anderen Debian Server schieben kann.
Meine Frage dazu bezieht sich auf die Lizenzierung. Berechtigt mich ein gekaufte Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 virtuelle Instanzen aufzusetzen, unabhängig vom Hostsystem? Also kann ich einfach mit einer Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 "WS2016 virtuelle Maschinen" unter Debian mit VirtualBox erstellen oder brauche ich 2 WS2016 Lizenzen?
ich möchte gern 2 Windows Server mit VirtualBox virtualisieren und bisher nutzen wir nur Debian Server. Mein Plan wäre daher einfach eine (bzw. in diesem Falle 2) VirtualBox VMs einzurichten, die ich dann notfalls auch auf einen der anderen Debian Server schieben kann.
Meine Frage dazu bezieht sich auf die Lizenzierung. Berechtigt mich ein gekaufte Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 virtuelle Instanzen aufzusetzen, unabhängig vom Hostsystem? Also kann ich einfach mit einer Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 "WS2016 virtuelle Maschinen" unter Debian mit VirtualBox erstellen oder brauche ich 2 WS2016 Lizenzen?
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10 Kommentare
Neuester Kommentar
@Floooh:
Hallo.
Ja, kannst Du, sofern der Debian Server aufgrund seiner Hardware (Cores) korrekt lizensiert ist, als wenn es ein Windows-Server wäre. Sodann stehen Dir die zwei Inklusiv-W2K16-Std.-VMs (oder jetzt sogar schon W2K19, wenn Du das möchtest) zusatzkostenfrei zur Verfügung (von User- oder Device-Cals zum Zugriff auf die VMs durch die User und/oder Computer in Deinem Netzwerk mal abgesehen).
Auch bei VMware-Nutzern stiftet das manchmal Verwirrung, weil sie meinen, das träfe so nur auf Hyper-V zu. Tatsächlich ist das Host-Betriebssystem egal, wie auch @chgorges völlig richtig schreibt.
Viele Grüße
von
departure69
Hallo.
Ja, kannst Du, sofern der Debian Server aufgrund seiner Hardware (Cores) korrekt lizensiert ist, als wenn es ein Windows-Server wäre. Sodann stehen Dir die zwei Inklusiv-W2K16-Std.-VMs (oder jetzt sogar schon W2K19, wenn Du das möchtest) zusatzkostenfrei zur Verfügung (von User- oder Device-Cals zum Zugriff auf die VMs durch die User und/oder Computer in Deinem Netzwerk mal abgesehen).
Auch bei VMware-Nutzern stiftet das manchmal Verwirrung, weil sie meinen, das träfe so nur auf Hyper-V zu. Tatsächlich ist das Host-Betriebssystem egal, wie auch @chgorges völlig richtig schreibt.
Viele Grüße
von
departure69
Erst nach 90 Tagen Bindungsfrist, die Lic. "klebt" noch 90 Tage lang nach Außerbetriebnahme am Servergehäuse, um's mal bildlich zu darzulegen. Erst nach 90 Tagen nach Außerbetriebnahme des Hosts darfst Du die Lic. (die zwei VMs) auf andere Hardware umziehen bzw. auf anderer HW nutzen. Bei schnellem Wechsel, z. B. wg. HW-Defekt, also innerhalb von weniger als 90 Tagen, brauchst Du also die volle Lizensierung erneut. Somit: Die W2K16-Std.-Lic. doppelt
Sh. auch hier:
Sinnvolle HYPER-V Konfiguration max. Geschwindigkeit erreichen
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Sinnvolle HYPER-V Konfiguration max. Geschwindigkeit erreichen
Mahlzeit
Warum sollte man die doppelte Anzahl an Lizenzen bei Hardwaredefekt benötigen?
Wer hat dir den diesen Unsinn eingeredet?
Natürlich kann der TO bei Hardwaredefekt die beiden VMs mit den Windows-Servern auf einem anderen Host einsetzen, ohne eine neue Lizenz zu kaufen.
Zitat von @departure69:
Erst nach 90 Tagen Bindungsfrist, die Lic. "klebt" noch 90 Tage lang nach Außerbetriebnahme am Servergehäuse, um's mal bildlich zu darzulegen. Erst nach 90 Tagen nach Außerbetriebnahme des Hosts darfst Du die Lic. (die zwei VMs) auf andere Hardware umziehen bzw. auf anderer HW nutzen. Bei schnellem Wechsel, z. B. wg. HW-Defekt, also innerhalb von weniger als 90 Tagen, brauchst Du also die volle Lizensierung erneut. Somit: Die W2K16-Std.-Lic. doppelt
Erst nach 90 Tagen Bindungsfrist, die Lic. "klebt" noch 90 Tage lang nach Außerbetriebnahme am Servergehäuse, um's mal bildlich zu darzulegen. Erst nach 90 Tagen nach Außerbetriebnahme des Hosts darfst Du die Lic. (die zwei VMs) auf andere Hardware umziehen bzw. auf anderer HW nutzen. Bei schnellem Wechsel, z. B. wg. HW-Defekt, also innerhalb von weniger als 90 Tagen, brauchst Du also die volle Lizensierung erneut. Somit: Die W2K16-Std.-Lic. doppelt
Warum sollte man die doppelte Anzahl an Lizenzen bei Hardwaredefekt benötigen?
Wer hat dir den diesen Unsinn eingeredet?
Natürlich kann der TO bei Hardwaredefekt die beiden VMs mit den Windows-Servern auf einem anderen Host einsetzen, ohne eine neue Lizenz zu kaufen.
Zitat von @Floooh:
Meine Frage dazu bezieht sich auf die Lizenzierung. Berechtigt mich ein gekaufte Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 virtuelle Instanzen aufzusetzen, unabhängig vom Hostsystem?
Meine Frage dazu bezieht sich auf die Lizenzierung. Berechtigt mich ein gekaufte Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 virtuelle Instanzen aufzusetzen, unabhängig vom Hostsystem?
Ja.
Also kann ich einfach mit einer Windows Server 2016 Standard Lizenz 2 "WS2016 virtuelle Maschinen" unter Debian mit VirtualBox erstellen
Ja
oder brauche ich 2 WS2016 Lizenzen?
Nein.
Allerdings muß die Anzahl der Cores korrekt lizensiert werden.
lks
Zitat von @Floooh:
Danke für die Infos! Wie ist das nun im Falle eines Umzugs der VM's - darf ich einfach von Debian Server A die 2 VM's nehmen und auf Debian Server B schieben, wenn der Debian Server A kaputt ist, also quasi das Hostsystem wechseln.
Danke für die Infos! Wie ist das nun im Falle eines Umzugs der VM's - darf ich einfach von Debian Server A die 2 VM's nehmen und auf Debian Server B schieben, wenn der Debian Server A kaputt ist, also quasi das Hostsystem wechseln.
Ja, senn die alte Maschine kaputt ist.
Ein schnelles hin- und herschieben (z.B. für HA) hingegen ist nicht erlaubt.
Und auch ein Aufteilen auf zwei Kisten.
lks
@goscho:
Sorry, Du hast recht, die 90-Tage-Regel gibt es zwar tatsächlich, jedoch bezieht sich der Zeitraum von 90 Tagen auf den Zeitpunkt der Erst- bzw. Neuzuweisung. Also muß mit einem Lizenzumzug mindestens 90 Tage ab letzter Zuweisung abgewartet werden. Nach dem ersten Vierteljahr ist also alles i. O.. Danach, mit der neuen HW, beginnen wieder weitere 90 Tage Bindungsfrist, bis lizenzrechtlich erneut umgezogen werden darf.
@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen. Und da treten dann wieder 90 Tage in Kraft. Und immer so weiter.
Viele Grüße
von
departure69
Sorry, Du hast recht, die 90-Tage-Regel gibt es zwar tatsächlich, jedoch bezieht sich der Zeitraum von 90 Tagen auf den Zeitpunkt der Erst- bzw. Neuzuweisung. Also muß mit einem Lizenzumzug mindestens 90 Tage ab letzter Zuweisung abgewartet werden. Nach dem ersten Vierteljahr ist also alles i. O.. Danach, mit der neuen HW, beginnen wieder weitere 90 Tage Bindungsfrist, bis lizenzrechtlich erneut umgezogen werden darf.
@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen. Und da treten dann wieder 90 Tage in Kraft. Und immer so weiter.
Viele Grüße
von
departure69
Zitat von @departure69:
@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen. Und da treten dann wieder 90 Tage in Kraft. Und immer so weiter.
@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen. Und da treten dann wieder 90 Tage in Kraft. Und immer so weiter.
Wobei ich kaum glaube, daß MS Probleme machen wird, wenn aufgrund eines tatsächlichen Hardware-Defektes die Lizenz früher umgezogen wird. Ich denke, daß die deutschen Gerichte anderer Ansicht als MS sind.
Allerdings sollte die Hardware nicht alle 3 Tage kaputtgehen. Dann werden auch die Gerichte keine Spaß verstehen.
lks
(IANAL).
Zitat von @departure69:
@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen.
Bei einem Hardwaredefekt o.ä. kannst du auch früher umziehen. Dabei spielt es keine Rolle, was MS in seine Lizenzbedingungen schreibt.@Floooh:
Heißt zu Deiner Frage: Ja, Du kannst die Lic. auf einen anderen HW-Host mitnehmen, wenn der Defekt nicht früher als nach 90 Tagen der Zuweisung auf dem kaputten Host eintritt. Die Kiste sollte nach Inbetriebnahme also mindestens ein Vierteljahr durchhalten, danach kannst Du die Lic. auf den nächsten Host mitnehmen.
Mir ist dazu jetzt auch noch kein Gerichtsurteil bekannt, ganz einfach, weil es wohl noch nie diesen Fall gegeben haben dürfte, in welchem MS dies einem Kunden verwehrt hat.