Prokuristen soll PDF Rechnungen elektronisch "unterschreiben"
Hallo,
inbound:
Die Eingangsrechnungen werden manuell als PDF eingescannt bzw. treffen per Mail als PDF ein und werden von zwei Rechnungsprüfern validiert+händisch abzeichnet. (und dann wird ggf. nochmal als PDF eingescannt für das weitere Procedere...
SAP B1 mit 4 Lizenzen ist vorhanden, jedoch werden damit aktuell noch andere Buchhaltungsdinge bearbeitet.
Aus welchen Gründen die Rechnung in Word statt SAP erstellt wird weiß ich nicht.
Welches Produkt sollte man sich hierbei angucken?
outbound:
Die Ausgangs-Rechnungen werden aktuell noch via Word erstellt und dann mittels PDF Freeware in PDF konvertiert und per Mail versendet.
inbound:
Die Eingangsrechnungen werden manuell als PDF eingescannt bzw. treffen per Mail als PDF ein und werden von zwei Rechnungsprüfern validiert+händisch abzeichnet. (und dann wird ggf. nochmal als PDF eingescannt für das weitere Procedere...
SAP B1 mit 4 Lizenzen ist vorhanden, jedoch werden damit aktuell noch andere Buchhaltungsdinge bearbeitet.
Aus welchen Gründen die Rechnung in Word statt SAP erstellt wird weiß ich nicht.
Welches Produkt sollte man sich hierbei angucken?
outbound:
Die Ausgangs-Rechnungen werden aktuell noch via Word erstellt und dann mittels PDF Freeware in PDF konvertiert und per Mail versendet.
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22 Kommentare
Neuester Kommentar
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Moin,
Ich habe mal gelernt, das man Ausgangsrechnungen nie unterschreibt.
lks
Moin,
Ich habe mal gelernt, das man Ausgangsrechnungen nie unterschreibt.
lks
So kenne ich das auch. Muss auch nicht sein. Geregelt im UStG §14.
Zitat von @Visucius:
Vermutlich so ne "persönliche" Note
Ich habe mal gelernt, das man Ausgangsrechnungen nie unterschreibt. face-smile
Vermutlich so ne "persönliche" Note
Nee, Der grund dafür ist:
Wwnn man Papierrechnungen unterschreibt, kann der "Kunde" da ganz leicht ein "Betrag dankend in bar erhalten" dazuschreiben und man hat das Problem, das Geld dann einzufordern.
Zumindest war das der Grund, mit dem mir das erklärt wurde.
lks
Nee, Der grund dafür ist:
Oder weil heute mal wieder Freitag ist!! Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Das verhindert nachvollziehbar eine spätere Manipulation der Rechnung.
(Austausch der Bankverbindungen)
Das verhindert nachvollziehbar eine spätere Manipulation der Rechnung.
(Austausch der Bankverbindungen)
Hier gibt es ein entsprechendes PDF Format.
Unser Chef würde sich freuen wenn er die Rechnung Bestätigen müsste. Da kommt er dann zu sonst nix mehr.
Das ganze läuft dann unter Arbeitsbeschaffung.
Zitat von @em-pie:
@bdmvg
Der Vollständigkeit halber:
Das gilt aber nur, wenn die RG digital signiert ist. Eine elektronische Unterschrift (unterschrieben mit nem Stift) reicht da nicht.
@bdmvg
Der Vollständigkeit halber:
Das gilt aber nur, wenn die RG digital signiert ist. Eine elektronische Unterschrift (unterschrieben mit nem Stift) reicht da nicht.
Danke für die Präzisierung. Das meinte ich natürlich.
Zitat von @wiesi200:
Hier gibt es ein entsprechendes PDF Format.
Unser Chef würde sich freuen wenn er die Rechnung Bestätigen müsste. Da kommt er dann zu sonst nix mehr.
Das ganze läuft dann unter Arbeitsbeschaffung.
Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Das verhindert nachvollziehbar eine spätere Manipulation der Rechnung.
(Austausch der Bankverbindungen)
Das verhindert nachvollziehbar eine spätere Manipulation der Rechnung.
(Austausch der Bankverbindungen)
Hier gibt es ein entsprechendes PDF Format.
Unser Chef würde sich freuen wenn er die Rechnung Bestätigen müsste. Da kommt er dann zu sonst nix mehr.
Das ganze läuft dann unter Arbeitsbeschaffung.
Meinst Du PDF/A?
Das ist so'n GoBD-Ding (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung), was jeder Gewerbetreibende unbedingt beachten sollte, da es anderfalls ordentliche Probleme mit dem Finanzamt geben könnte (z.B. bei einer Betriebsprüfung).
Grob umrissen muss jede digital erstellte Rechnung (PDF, XML, TIFF etc.) vom Ersteller digital signiert werden - damit diese nachträglich nicht verändert werden kann und jederzeit die Echtheit nachgewiesen werden kann - und vom Ersteller und Empfänger revisionssicher archiviert werden. Eine Verfahrensdokumentation gehört natürlich auch dazu. Gleiches gilt nebenbei bemerkt auch für alle anderen digital erstellten oder übermittelten geschäftsrelevanten Unterlagen (kurz Geschäftsbriefe). Einfach eine Rechnung als PDF "raushauen", eine empfangene PDF-Rechnung ausdrucken und die Datei Datei sein lassen oder Papierrechnungen einscannen und das Papier in den Schredder werfen, ist also nicht.
Bei mir in der Bude wollte ein Kunde auch plötzlich "modern" werden und Rechnungen zuküntig ZUGFeRD-konform (siehe FeRD - Forum elektronische Rechnungen Deutschland) erhalten. Technisch war das noch nicht mal so problematisch. Nachdem ich meinem Chef erklärt hatte, was da sonst alles noch mit dran hängt, war die Angelegenheit erledigt. Der Kunde bekommt weiterhin seine Rechnungen in Papierform auf dem Postweg - ob ihm das nun passt oder nicht.
Das Thema ist einfach zu heikel, dass da ein Laie heran gehen sollte. Wendet Euch am besten an Euren Steuerberater, Euer SAP-Systemhaus oder eine andere Fachkraft, die ähnliche Projekte bereits erfolgreich umgesetzt hat.
Falls Du Dich trotz allem da heran trauen willst oder zwangsweise musst (weil Chef es unbedingt so haben will), dann informiere Dich erst einmal über GoBD, revisionssichere Archivierung und digitale Signierung von Dateien. Und vor allem lass Dir erst einmal genau erklären, was, wie und warum Eure Rechnungsprüfer, Buchhalter, Prokuristen und andere Beteiligten da machen und was jeder einzelne nun genau benötigt.
Grob umrissen muss jede digital erstellte Rechnung (PDF, XML, TIFF etc.) vom Ersteller digital signiert werden - damit diese nachträglich nicht verändert werden kann und jederzeit die Echtheit nachgewiesen werden kann - und vom Ersteller und Empfänger revisionssicher archiviert werden. Eine Verfahrensdokumentation gehört natürlich auch dazu. Gleiches gilt nebenbei bemerkt auch für alle anderen digital erstellten oder übermittelten geschäftsrelevanten Unterlagen (kurz Geschäftsbriefe). Einfach eine Rechnung als PDF "raushauen", eine empfangene PDF-Rechnung ausdrucken und die Datei Datei sein lassen oder Papierrechnungen einscannen und das Papier in den Schredder werfen, ist also nicht.
Bei mir in der Bude wollte ein Kunde auch plötzlich "modern" werden und Rechnungen zuküntig ZUGFeRD-konform (siehe FeRD - Forum elektronische Rechnungen Deutschland) erhalten. Technisch war das noch nicht mal so problematisch. Nachdem ich meinem Chef erklärt hatte, was da sonst alles noch mit dran hängt, war die Angelegenheit erledigt. Der Kunde bekommt weiterhin seine Rechnungen in Papierform auf dem Postweg - ob ihm das nun passt oder nicht.
Das Thema ist einfach zu heikel, dass da ein Laie heran gehen sollte. Wendet Euch am besten an Euren Steuerberater, Euer SAP-Systemhaus oder eine andere Fachkraft, die ähnliche Projekte bereits erfolgreich umgesetzt hat.
Falls Du Dich trotz allem da heran trauen willst oder zwangsweise musst (weil Chef es unbedingt so haben will), dann informiere Dich erst einmal über GoBD, revisionssichere Archivierung und digitale Signierung von Dateien. Und vor allem lass Dir erst einmal genau erklären, was, wie und warum Eure Rechnungsprüfer, Buchhalter, Prokuristen und andere Beteiligten da machen und was jeder einzelne nun genau benötigt.
Wörtlich genommen hast Du recht. In den GoBD steht nirgends direkt geschrieben, dass Belege digital signiert sein müssen. Aber schau mal bei "Allgemeine Anforderungen" unter Punkt 3.2.5 - da steht "Unveränderlichkeit" als grundsätzliche Anforderung. Wie willst Du die Unveränderlichkeit einer digitalen Datei sicherstellen und bei Bedarf nachweisen? Aktuell bleibt da nicht viel: entweder Write Once-Speicher oder elektronische Signatur. Und für den elektronischen Rechnungsversand ist wohl die digitale Signatur das praktischere Mittel.
Hallo,
diese Unveränderlichkeit ist ein Problem des Empfängers, nicht des Versenders.
Ich versende meine Rechnungen per Mail mit ganz normalen ungeschützen PDF-Dateien.
Der Prüfer vom FA fand das vor kurzem völlig OK.
Auf der Empfangs-Seite muss man Rechnungen, und auch relevante Nachrichten, auf dem Originalweg nachvollziehbar und unveränderlich speichern. Ein Stück Papier als Papier und eine Email mit einer Software zur rechtssicheren Email-Archivierung wie z.B. Mailstore. Dies gilt auch für Mails wo man die Details eines Auftrages bespricht oder ändert.
Deshalb braucht eigentlich jede Firma eine Software wie Mailstore oder ein DMS zur rechtssicheren Archivierung.
Stefan
diese Unveränderlichkeit ist ein Problem des Empfängers, nicht des Versenders.
Ich versende meine Rechnungen per Mail mit ganz normalen ungeschützen PDF-Dateien.
Der Prüfer vom FA fand das vor kurzem völlig OK.
Auf der Empfangs-Seite muss man Rechnungen, und auch relevante Nachrichten, auf dem Originalweg nachvollziehbar und unveränderlich speichern. Ein Stück Papier als Papier und eine Email mit einer Software zur rechtssicheren Email-Archivierung wie z.B. Mailstore. Dies gilt auch für Mails wo man die Details eines Auftrages bespricht oder ändert.
Deshalb braucht eigentlich jede Firma eine Software wie Mailstore oder ein DMS zur rechtssicheren Archivierung.
Stefan
Die Unveränderbarkeit bezieht sich auf deine Aufzeichnungen, nicht auf die Datei die du dem Rechnungsempfänger zukommen lässt. Wie wiesi200 schon schreibt macht das i.d.R. ein Rechnungslegungssystem, darüber ist dann nachvollziehbar welche Rechnungen wie fakturiert wurden und was gebucht wurde. Es ist dann auch nachvollziehbar welche Rechnungen fehlen, was du mit einer Signatur nicht verhindern kannst denn eine signierte Datei kann gelöscht werden.