Wellenspektrum blockieren
Hallo
Hat jemand praktische Erfahrung oder Produktetipps um das Wellenspektrum automatisch zu überwachen / sperren?
Ausgangslage:
Grösserer Garten. Nachbar mit Elektronikkenntnissen spioniert. Über Drohnen oder über abgeworfene Kameras (Bäume).
Gibt es fertige Lösungen um einen bestimmten Raum für das elektromagnetische relevante Spektrum automatisch zu überwachen bzw. zu sperren?
Passiv Suche über Wärmequellen / Infrarot sind zu aufwändig.
Grüsse
Hat jemand praktische Erfahrung oder Produktetipps um das Wellenspektrum automatisch zu überwachen / sperren?
Ausgangslage:
Grösserer Garten. Nachbar mit Elektronikkenntnissen spioniert. Über Drohnen oder über abgeworfene Kameras (Bäume).
Gibt es fertige Lösungen um einen bestimmten Raum für das elektromagnetische relevante Spektrum automatisch zu überwachen bzw. zu sperren?
Passiv Suche über Wärmequellen / Infrarot sind zu aufwändig.
Grüsse
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Ausgedruckt am: 05.02.2025 um 10:02 Uhr
41 Kommentare
Neuester Kommentar
Jeder Spectrum Analyzer. Jedoch musst du das komplette Band von 0 bis zig hundert GHz absuchen und nicht jedes Gerät kann jede Frequenz. Sie sind auch nicht günstig. Manche Frequenzen sind auch gesperrt. Du müsstest dann überlegen ob er analog oder digital sendet. Er könnte auch verschlüsselt über die WLAN Kanäle senden. Also benötigst du noch Kenntnisse welche Frequenzen in welcher Stärke überhaupt vorhanden sein müssten, ein TV Sender könnte stärker ankommen und du weisst nicht einmal, dass es ein TV sender ist. Wenn du glück hast, kann der Spectrum Analyzer bei unverschlüsselten Datenströmen auch gleich PAL oder NTSC Sendungen demodulieren und anzeigen.
Es gibt "software defined radio" (https://en.wikipedia.org/wiki/HackRF_One). Z.B. bei Black Hat-Conferenzen uä gibt es eine Reihe von Videos. Ohne irgendeine praktische Erfahrung mit so einer Box: Das Gespräch mit dem Nachbarn oder der Polizei dürfte einfacher sein als die Einarbeitung in HackRF.
Ist kinderleicht mit einem USB Stick SDR Empfänger:
https://www.heise.de/select/ct/2019/23/1573229198652108
https://www.heise.de/select/ct/2018/17/1534467361519807
https://www.youtube.com/watch?v=H0cnr6tEcGk
https://www.rtl-sdr.com/about-rtl-sdr/
https://www.youtube.com/watch?v=d0JS0duC7BI
Zum Stören wie immer:
https://github.com/SpacehuhnTech/esp8266_deauther
https://www.heise.de/ct/artikel/WLAN-ausknipsen-mit-dem-WiFi-Deauther-38 ...
https://www.youtube.com/watch?v=HWZrBoIKacw
WLAN Außenantenne anschliessen und schon startet die Drohne nicht mehr !
https://www.heise.de/select/ct/2019/23/1573229198652108
https://www.heise.de/select/ct/2018/17/1534467361519807
https://www.youtube.com/watch?v=H0cnr6tEcGk
https://www.rtl-sdr.com/about-rtl-sdr/
https://www.youtube.com/watch?v=d0JS0duC7BI
Zum Stören wie immer:
https://github.com/SpacehuhnTech/esp8266_deauther
https://www.heise.de/ct/artikel/WLAN-ausknipsen-mit-dem-WiFi-Deauther-38 ...
https://www.youtube.com/watch?v=HWZrBoIKacw
WLAN Außenantenne anschliessen und schon startet die Drohne nicht mehr !
Nachbar mit Elektronikkenntnissen spioniert.
Dann würde ich mich zu allererst mal fragen aus welchem Grund er das tut. Bist du vielleicht ein Spion oder FBI Agent, hast was zu verstecken oder was angestellt oder jemandem was angetan ?!Selber Kameras aufstellen, haarklein dokumentieren was er so auf deinem Grundstück anstellt und dann ab zur Polizei, oder wie immer besser ein klärendes Gespräch oder ein Grillabend mit dem Nachbarn.
Selbstjustiz mit Breitband-Störsendern bringt dich hier nur selbst in Schwulitäten wenn er dich dann bei der BNA anschwärzt - ergo das Löst deinen Konflikt nicht, macht ihn nur noch schlimmer.
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Zitat von @144705:
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Was spricht dagegen? Er zeigt doch nur auf was möglich wäre und verlinkt auf offizielle Webseiten. Für die scheint es ja auch kein Problem zu sein. Außerdem sagt @aqui doch nicht, das er es so machen soll.
🖖
Zitat von @Dr.Bit:
Was spricht dagegen? Er zeigt doch nur auf was möglich wäre und verlinkt auf offizielle Webseiten. Für die scheint es ja auch kein Problem zu sein. Außerdem sagt @aqui doch nicht, das er es so machen soll.
🖖
Zusätzlich dazu geht es in den Beitragen um das Abmelden von WLAN Verbindungen, ich glaube der BND kommt erst wenn du den Funkraum unbrauchbar machst, was mit einem gezielten "Deout" ja nicht der Fall ist Zitat von @144705:
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Was spricht dagegen? Er zeigt doch nur auf was möglich wäre und verlinkt auf offizielle Webseiten. Für die scheint es ja auch kein Problem zu sein. Außerdem sagt @aqui doch nicht, das er es so machen soll.
🖖
Hallo,
Da wäre jetzt die Frage wie die Regel 5 der Diskussionsrichtlinie auszulegen ist.
brammer
Zitat von @Dr.Bit:
Was spricht dagegen? Er zeigt doch nur auf was möglich wäre und verlinkt auf offizielle Webseiten. Für die scheint es ja auch kein Problem zu sein. Außerdem sagt @aqui doch nicht, das er es so machen soll.
🖖
Zitat von @144705:
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Das hier Level 5 User Links zur Anleitung von Straftaten posten ist schon der Hammer ... Koppschüttel.
Was spricht dagegen? Er zeigt doch nur auf was möglich wäre und verlinkt auf offizielle Webseiten. Für die scheint es ja auch kein Problem zu sein. Außerdem sagt @aqui doch nicht, das er es so machen soll.
🖖
Da wäre jetzt die Frage wie die Regel 5 der Diskussionsrichtlinie auszulegen ist.
brammer
Zitat von @brammer:
Da wäre jetzt die Frage wie die Regel 5 der Diskussionsrichtlinie auszulegen ist.
Jo, aber dann hätte der Post IMHO von vornherein gelöscht werden müssen, weil die Frage ja schon dazu auffordert irgendwas nicht ganz so wünschenswertes zu machen.Da wäre jetzt die Frage wie die Regel 5 der Diskussionsrichtlinie auszulegen ist.
Ok, Frank hat auch noch andere Sachen zu tun.
🖖
Wie auch immer ... ich habe mir die Links schon mal gespeichert
Ich dachte eigentlich, hier gehts auch um "weiterführendes" und jeder ist am Ende für den Einsatz verantwortlich. Dieses um sich greifende "Nannytum", hat in einem "Profi-Forum" eigentlich nix zu suchen ... außer der Betreiber geriete durch die Veröffentlichung selber in "Schwulitäten".
Was aber bei Verlinkung auf "Heise" und andere Pressorgane ausgeschlossen ist.
Zum Thema: Interaktion ist keine Einbahnstraße. Ich frage mich ja bei solchen und ähnlichen Themen, warum mir sowas eigentlich "nie" widerfährt. Vermutlich habe ich (mir) aber einfach nur ein harmonischeres Umfeld geschaffen
Ich dachte eigentlich, hier gehts auch um "weiterführendes" und jeder ist am Ende für den Einsatz verantwortlich. Dieses um sich greifende "Nannytum", hat in einem "Profi-Forum" eigentlich nix zu suchen ... außer der Betreiber geriete durch die Veröffentlichung selber in "Schwulitäten".
Was aber bei Verlinkung auf "Heise" und andere Pressorgane ausgeschlossen ist.
Zum Thema: Interaktion ist keine Einbahnstraße. Ich frage mich ja bei solchen und ähnlichen Themen, warum mir sowas eigentlich "nie" widerfährt. Vermutlich habe ich (mir) aber einfach nur ein harmonischeres Umfeld geschaffen
Jo, aber dann hätte der Post IMHO von vornherein gelöscht werden müssen, weil die Frage ja schon dazu auffordert irgendwas nicht ganz so wünschenswertes zu machen.
Genau genommen darf er seinen Raum überwachen, solange er Scanner verwendet, die gesperrte Frequenzen respektieren, also eine PTZ Zulassung haben.
Sperren bzw stören darf er die Drohnen nur, solange die Störsendungen seinen Raum nicht verlassen, also technisch nicht möglich bzw nur mit einem Zaun als faradayscher Käfig. Mit einem Zaun hat er aber auch schon für eine Sperre der Drohnenkommunikation gesorgt.
Also ganz genau gesehen ist die Frage selbst und diese einzige Lösung noch nicht verboten, aber die Antworten, die darauf folgten.
Zitat von @Visucius:
Ich frage mich ja bei solchen und ähnlichen Themen, warum mir sowas eigentlich "nie" widerfährt. Vermutlich habe ich (mir) aber einfach nur ein harmonischeres Umfeld geschaffen
Ich frage mich ja bei solchen und ähnlichen Themen, warum mir sowas eigentlich "nie" widerfährt. Vermutlich habe ich (mir) aber einfach nur ein harmonischeres Umfeld geschaffen
Glückspilz.
🖖
Zitat von @NordicMike:
Also ganz genau gesehen ist die Frage selbst und diese einzige Lösung noch nicht verboten, aber die Antworten, die darauf folgten.
Also ganz genau gesehen ist die Frage selbst und diese einzige Lösung noch nicht verboten, aber die Antworten, die darauf folgten.
Erbsenzähler!
🖖
Hallo,
deswegen habe ich ja auf das Regelwerk hier im Forum verwiesen.
Das ist der schmale grad zwischen legal und illegal.
Immer das Problem das ein Werkzeug vielfältig eingesetzt werden kann, ein Messer kann in der Küche zum Gemüse schneiden eingesetzt werden, aber eben auch um Menschen zu verletzen oder schlimmeres.
Deswegen ist das Messer per se nicht illegal, aber verschiedene Einsatzszenarien sind illegal, ebenso Messerformen / Bauweisen
Oder um in der IT zu bleiben, als Netzwerker im eigenen Netz ist der Netzwerkscanner ein sinnvolles Werkzeug, im Internet ist der Einsatz llegal,
brammer
deswegen habe ich ja auf das Regelwerk hier im Forum verwiesen.
Das ist der schmale grad zwischen legal und illegal.
Immer das Problem das ein Werkzeug vielfältig eingesetzt werden kann, ein Messer kann in der Küche zum Gemüse schneiden eingesetzt werden, aber eben auch um Menschen zu verletzen oder schlimmeres.
Deswegen ist das Messer per se nicht illegal, aber verschiedene Einsatzszenarien sind illegal, ebenso Messerformen / Bauweisen
Oder um in der IT zu bleiben, als Netzwerker im eigenen Netz ist der Netzwerkscanner ein sinnvolles Werkzeug, im Internet ist der Einsatz llegal,
Zitat von @NordicMike:
Genau genommen darf er seinen Raum überwachen, solange er Scanner verwendet, die gesperrte Frequenzen respektieren, also eine PTZ Zulassung haben.
Sperren bzw stören darf er die Drohnen nur, solange die Störsendungen seinen Raum nicht verlassen, also technisch nicht möglich bzw nur mit einem Zaun als faradayscher Käfig. Mit einem Zaun hat er aber auch schon für eine Sperre der Drohnenkommunikation gesorgt.
Also ganz genau gesehen ist die Frage selbst und diese einzige Lösung noch nicht verboten, aber die Antworten, die darauf folgten.
Jo, aber dann hätte der Post IMHO von vornherein gelöscht werden müssen, weil die Frage ja schon dazu auffordert irgendwas nicht ganz so wünschenswertes zu machen.
Genau genommen darf er seinen Raum überwachen, solange er Scanner verwendet, die gesperrte Frequenzen respektieren, also eine PTZ Zulassung haben.
Sperren bzw stören darf er die Drohnen nur, solange die Störsendungen seinen Raum nicht verlassen, also technisch nicht möglich bzw nur mit einem Zaun als faradayscher Käfig. Mit einem Zaun hat er aber auch schon für eine Sperre der Drohnenkommunikation gesorgt.
Also ganz genau gesehen ist die Frage selbst und diese einzige Lösung noch nicht verboten, aber die Antworten, die darauf folgten.
brammer
Zitat von @Visucius:
... irgendwas ist ja immer
Je nachdem, was die 10 cm so "tun", verstehe ich aber auch Dein unruhige(re)s Umfeld
Ich kann Dir sagen o lala... ... irgendwas ist ja immer
Je nachdem, was die 10 cm so "tun", verstehe ich aber auch Dein unruhige(re)s Umfeld
🖖
Hallo,
relativ eindeutig:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-gerae ...
relativ eindeutig:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-gerae ...
Störsender (Jammer)
Seit dem 1. Januar 2018 sind der Import und Besitz eines Störsenders in der Schweiz und in mehreren Ländern der Europäischen Union strikt
verboten. Die Vorschriften für diese Geräte, die auch "Blocker" oder "Jammer" genannt werden, wurden damit verschärft, denn bisher galt das Verbot
nur für das Inverkehrbringen und die Nutzung. Störsender können gefährlich sein, da sie jeglichen Mobilfunkverkehr verhindern und dadurch Notrufe
unmöglich sind. Meist ist die Werbung für diese Art von Geräten trügerisch: Sie vermittelt den Eindruck, dass ihre Verwendung legal ist, und macht
nicht deutlich, dass sogar der Besitz illegal ist.
Zitat von @brammer:
Hallo,
relativ eindeutig:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-gerae ...
Hallo,
relativ eindeutig:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-gerae ...
> Störsender (Jammer)
> Seit dem 1. Januar 2018 sind der Import und Besitz eines Störsenders in der Schweiz und in mehreren Ländern der Europäischen Union strikt
> verboten. Die Vorschriften für diese Geräte, die auch "Blocker" oder "Jammer" genannt werden, wurden damit verschärft, denn bisher galt das Verbot
> nur für das Inverkehrbringen und die Nutzung. Störsender können gefährlich sein, da sie jeglichen Mobilfunkverkehr verhindern und dadurch Notrufe
> unmöglich sind. Meist ist die Werbung für diese Art von Geräten trügerisch: Sie vermittelt den Eindruck, dass ihre Verwendung legal ist, und macht
> nicht deutlich, dass sogar der Besitz illegal ist.
>
Dann ist ja alles klar. Finger weg.
🖖
Als Schweizer hat er doch nen Gewehr im Schrank?!
Damit ist das Thema fremde Drohne im Garten doch schnell geklärt?! Sogar bei uns fällt das ja - gerichtlich entschieden - unter Notwehr!
Alternativ Zwille, Wasserschlauch, Wurfnetz, Kartoffelkanone oder die allseits beliebten "Super Soaker" mit elektronik-inkompatibler Füllung.
Ich persönlich würde vermutlich meine eigene Drohne für die Abwehr einsetzen. Das wäre es mir alle mal wert.
Damit ist das Thema fremde Drohne im Garten doch schnell geklärt?! Sogar bei uns fällt das ja - gerichtlich entschieden - unter Notwehr!
Alternativ Zwille, Wasserschlauch, Wurfnetz, Kartoffelkanone oder die allseits beliebten "Super Soaker" mit elektronik-inkompatibler Füllung.
Ich persönlich würde vermutlich meine eigene Drohne für die Abwehr einsetzen. Das wäre es mir alle mal wert.
Zitat von @PeterGyger:
@Visucius
D.h. er hat auch die Peitsche verlegt? Oder wird die jetzt für Mutti gebraucht?? 🙄
@Visucius
D.h. er hat auch die Peitsche verlegt? Oder wird die jetzt für Mutti gebraucht?? 🙄
Schön wärs, ich würde dieses FDJ-Schrapnell damit bis ans Ende der Welt jagen ... Und sollte Sie oder einer ihrer Fans fragen warum ... gleich noch ne Runde 😉
Zitat von @Visucius:
Schön wärs, ich würde dieses FDJ-Schrapnell damit bis ans Ende der Welt jagen ... 😉
Zitat von @PeterGyger:
@Visucius
D.h. er hat auch die Peitsche verlegt? Oder wird die jetzt für Mutti gebraucht?? 🙄
@Visucius
D.h. er hat auch die Peitsche verlegt? Oder wird die jetzt für Mutti gebraucht?? 🙄
Schön wärs, ich würde dieses FDJ-Schrapnell damit bis ans Ende der Welt jagen ... 😉
Hab ich da was verpasst? Muß ich den kennen?
🖖
Zitat von @Saftnase:
Und war die Einladung des Nachbarn zum Grillabend nicht ein Aufruf zum Kannibalismus oder hab ich das falsch verstanden ?
War zwar so nicht beabsichtigt, kann man aber natürlich auch so sehen wenn man will .Und war die Einladung des Nachbarn zum Grillabend nicht ein Aufruf zum Kannibalismus oder hab ich das falsch verstanden ?
§ 149
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt
§ 55
Frequenzzuteilung
...Eine Frequenzzuteilung ist die behördliche oder durch Rechtsvorschriften erteilte Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Frequenzen unter festgelegten Bedingungen
Ich würde mal sagen, dass die geplante Aktion ein Rechtsverstoß im o.g. Sinne darstellt, da sie den festgelegten Bedingungen widerspricht. Wie beim Schwarzfunk kann das nach einer Anzeige des Gestörten zu einer Beschlagnahme der gesamten Anlage führen.
Das Überwachen könnte IMO auch als unbefugtes Abhören ausgelegt werden.
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt
§ 55
Frequenzzuteilung
...Eine Frequenzzuteilung ist die behördliche oder durch Rechtsvorschriften erteilte Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Frequenzen unter festgelegten Bedingungen
Ich würde mal sagen, dass die geplante Aktion ein Rechtsverstoß im o.g. Sinne darstellt, da sie den festgelegten Bedingungen widerspricht. Wie beim Schwarzfunk kann das nach einer Anzeige des Gestörten zu einer Beschlagnahme der gesamten Anlage führen.
Das Überwachen könnte IMO auch als unbefugtes Abhören ausgelegt werden.