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Landesarbeitsgericht schützt private Mobilnummern von Arbeitnehmern

Servus Kollegen,

wurde zwar für den Fall von kommunalen AN entschieden, betrifft aber naturgemäss oft auch AN im IT-Bereich:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Landesarbeitsgericht-schuetzt-pr ...

Edit:
Etwas mehr Backgroundinfos seitens Heise vermisse ich schon...
Es handelte sich hier übrigens um Personal einer Rettungsleitstelle.


Gruß

Content-ID: 374199

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Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 17:11 Uhr

mathu
mathu 17.05.2018 um 13:53:09 Uhr
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Gut so, warum sollte auch ein privates Handy für Bereitschaftsdienst genutzt werden, dafür sollten doch dienstl. Handys vom AG bereit stehen. face-smile
BassFishFox
BassFishFox 17.05.2018 aktualisiert um 16:44:21 Uhr
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Hi,

Es ging dort um die Abmahnung die die Leute erhalten haben, weil sie ihre private Handynummer nicht angegeben haben. Ihre Festnetznummer hatten sie angegeben.

Nicht mehr und nicht weniger.

BFF
mathu
mathu 17.05.2018 um 17:25:11 Uhr
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Zitat von @BassFishFox:

Hi,

Es ging dort um die Abmahnung die die Leute erhalten haben, weil sie ihre private Handynummer nicht angegeben haben. Ihre Festnetznummer hatten sie angegeben.

Nicht mehr und nicht weniger.

BFF

So hatte ich das auch verstanden. face-smile Wenn der AG will, dass man auf einem Handy erreichbar ist, dann soll er eben Diensthandys anschaffen. Ein privates Handy ist wie der Name schon sagt privat und es ging ja darum, ob der AG in das Privatrecht eingrätschen darf. Und das darf er eben lt. Gericht nicht tun.
VGem-e
VGem-e 17.05.2018 um 17:59:55 Uhr
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Servus,

genauso sehe ich dies auch!

Hilft aber evtl. einem gestressten Admin-Kollegen als Argumentationshilfe gegenüber seinem AG!

Gruß
BassFishFox
BassFishFox 17.05.2018 um 18:40:26 Uhr
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Hi,

Hier ist es eher anders herum. face-big-smile
Der AG will die mobile Nummer nicht, weil es fuer Bereitschaftsdienste halt die Bereitschaftstelefone gibt weil es soll ja Leute geben, die keinen Festnetzanschluss haben und im Sommer in der Datsche sind.

Allerdings sind manche Leut's nicht mit den arbeitgeberverwalteten Telefonen zufrieden weil nix Facebook und solch Schweinskrams drauf ist. Und wollen dann ihre eigene private Rufnummer angeben zum angerufen werden. Und das lehnt der AG kategorisch ab.

Muesste glatt mal vorschlagen, dass die Leute das Recht auf Angabe ihrer privaten mobilen Nummer fuer Bereitschaftsdienste einklagen sollen. Am besten beim LAG Thueringen. face-wink

BFF
eisbein
eisbein 22.05.2018 um 07:29:40 Uhr
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Guten Morgen!

Und das lehnt der AG kategorisch ab.

Der AG hat offensichtlichen einen kleinen aber lauthals brüllenden Datenschützer im Ohr face-smile

Gruß
eisbein