Kontrolle Richtlinien eTrust Antivirus r8.1
Hallo,
bei der Kontrolle vorher eingestellter Richtlinien in der ITM-Konsole des Antivirus r8.1 ist mir einiges unklar.
Im Richtlinien-Management der Konsole, im Bereich der Alert-Weiterleitung, sind 2 Richtlinien eingestellt.
- die 1. Richtlinie betrifft die Clients im Netzwerk
- die 2. Richtlinie betrifft den ITM-Server selbst
Die 1. Richtlinie für die Clients definiert, dass Berichte an den Lokalen Manager, Ereignisprotokoll und den ITM-Server gesendet werden.
Im Bereich Alert-Filter ist eingestellt, dass Alerts in den Modulen Shell-Scanner, Echtzeitserver und Malware-Erkennungsbericht (alles nur auf der Ebene "Kritisch") gesendet und empfangen werden. Modul Jobserver ist ausgelassen.
Diese Richtlinie ist in der Organisation dem Zweig mit den Clients zugewiesen.
So weit so klar.
In der Organisation sind als Zweige definiert die Clients, der Redistributor (Client als Verteilserver) und der ITM-Server.
Die 2. Richtlinie betrifft den ITM-Server. Sie definiert, dass Alerts an den ITM-Server selbst weitergeleitet werden.
Allerdings in abgespecktem Umfang verglichen mit der Richtlinie für die Clients, nämlich nur innerhalb des Moduls
Malware-Erkennungsbericht.
Diese Richtlinie ist keinem Zweig zugewiesen.
Soll das so sein?
mfg
bei der Kontrolle vorher eingestellter Richtlinien in der ITM-Konsole des Antivirus r8.1 ist mir einiges unklar.
Im Richtlinien-Management der Konsole, im Bereich der Alert-Weiterleitung, sind 2 Richtlinien eingestellt.
- die 1. Richtlinie betrifft die Clients im Netzwerk
- die 2. Richtlinie betrifft den ITM-Server selbst
Die 1. Richtlinie für die Clients definiert, dass Berichte an den Lokalen Manager, Ereignisprotokoll und den ITM-Server gesendet werden.
Im Bereich Alert-Filter ist eingestellt, dass Alerts in den Modulen Shell-Scanner, Echtzeitserver und Malware-Erkennungsbericht (alles nur auf der Ebene "Kritisch") gesendet und empfangen werden. Modul Jobserver ist ausgelassen.
Diese Richtlinie ist in der Organisation dem Zweig mit den Clients zugewiesen.
So weit so klar.
In der Organisation sind als Zweige definiert die Clients, der Redistributor (Client als Verteilserver) und der ITM-Server.
Die 2. Richtlinie betrifft den ITM-Server. Sie definiert, dass Alerts an den ITM-Server selbst weitergeleitet werden.
Allerdings in abgespecktem Umfang verglichen mit der Richtlinie für die Clients, nämlich nur innerhalb des Moduls
Malware-Erkennungsbericht.
Diese Richtlinie ist keinem Zweig zugewiesen.
Soll das so sein?
mfg
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Ausgedruckt am: 24.04.2025 um 22:04 Uhr
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