captaindusky
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Fernseher im Empfang GEMA-pflichtig?

Guten Tag,

wenn ich in einer Firma einen Fernseher im Empfang betreibe, dort aber nur Nachrichten laufen lasse, ist dieser dann trotzdem GEMA-pflichtig?
So quasi nach der Art "Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"...

Gruß

Marco

Content-ID: 617201

Url: https://administrator.de/forum/fernseher-im-empfang-gema-pflichtig-617201.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 09:12 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.10.2020 aktualisiert um 17:23:21 Uhr
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Zitat von @CaptainDusky:

wenn ich in einer Firma einen Fernseher im Empfang betreibe, dort aber nur Nachrichten laufen lasse, ist dieser dann trotzdem GEMA-pflichtig?
So quasi nach der Art "Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"...

Frag die Gema. face-smile

... oder einen Anwalt Deines Vertrauens.

Ich als Laie würde zwar nein sagen, aber ich bin in dieser Hinsicht "keine zuverlässige Quelle". face-smile

lks
TomTomBon
TomTomBon 29.10.2020 um 10:38:15 Uhr
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Moin,

Wußtest du nicht das für die GEMA alles Gesang ist?
Auch der Nachrichtensprecher "singt" Nachrichten?
RAP ist doch auch so face-wink

Im Ernst, wenn es nicht interne Videos die das Unternehmen hergestellt hat sind wird die kommen.
Ich hatte dazu einen ausführlichen Bericht mit Stellungsnahmen der GEMA mal gelesen die das bestätigen.
Das ist zwar schon ein paar Jahre her, so 3-4, aber Ich glaube nicht das die GEMA sich ändert.
Es geht schließlich um IHR GELD das sie nicht wie es sich gehört bekommt!

Satire ist es aus meiner Sicht zwar, aber der Inhalt ist ernst.

face-smile

Mein Senf
Vision2015
Vision2015 29.10.2020 um 10:48:48 Uhr
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moin...
Zitat von @CaptainDusky:

Guten Tag,

wenn ich in einer Firma einen Fernseher im Empfang betreibe, dort aber nur Nachrichten laufen lasse, ist dieser dann trotzdem GEMA-pflichtig?
So quasi nach der Art "Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"...
ja... ist aber nicht so tragisch, das sind betriebskosten...

Gruß

Marco
Frank
manuel-r
manuel-r 29.10.2020 um 11:24:44 Uhr
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So quasi nach der Art "Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"

Die GEMA sagt dazu auf Ihrer Webseite:
Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung.

Also anders als der Beitragservice (ehem. Gebühreneinzugszentrale/GEZ)). Die interessiert nicht was du tatsächlich mit einem Gerät machst sondern nur was du damit tun könntest.

Was spricht aber dagegen die GEMA einfach zu kontakieren und nachzufragen?

Manuel
eisbein
eisbein 29.10.2020 um 11:57:05 Uhr
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Hallo,

Ich sehe das wie @manuel-r - die technische Möglichkeit ist vorhanden - Punkt.

Was spricht aber dagegen die GEMA einfach zu kontakieren und nachzufragen?

Schlafende Hunde weckt man nicht ... face-devilish

Gruß
eisbein
manuel-r
manuel-r 29.10.2020 um 12:08:07 Uhr
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Ich sehe das wie @manuel-r - die technische Möglichkeit ist vorhanden - Punkt.

Siehst du es jetzt so wie ich oder sagst du
die technische Möglichkeit ist vorhanden - Punkt.

*verwirrtbin*

Eigentlich habe ich gar keinen Standpunkt geäußert. Ich würde allerdings - wenn ich wirklich ausschließlich Nachrichten zeigen will - einfach mal die GEMA kontaktieren oder mich einfach mal auf den Seiten der Gema durch klicken und zum Schluss bspw. da landen.


Manuel
eisbein
eisbein 29.10.2020 aktualisiert um 13:36:07 Uhr
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*verwirrtbin*


Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung.

Ich lese das sehr pragmatisch.
Die techische Voraussetzung zur Musiknutzung ist gegeben/vorhanden, daher kann auch eine Planung vorgeworfen werden. Ob es dann tatsächlich so war/ist, wird dann zur Streitfrage.
Daher bei der Gema nachfragen - auch wenn die dann neugierig und hellhörig werden könnten... face-wink
departure69
departure69 29.10.2020 aktualisiert um 14:58:03 Uhr
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@CaptainDusky:

Hallo.

Anders als der Beitragsservice (ehem. "GEZ") setzt die Gema ein tatsächliches "Tun" voraus.

Dem Beitragsservice genügt das Vorhandensein des Gerätes, vollkommen unabhängig, ob und wofür es genutzt wird. Wenn Du allerdings eine Konzerthalle besitzt, darin aber noch nie ein Konzert stattgefunden hat und auch momentan aktuell keines stattfindet & auch keines geplant ist, was soll die Gema dann wollen? Es gibt dann schlichtweg nichts abzurechnen, weil keine Musikveranstaltung stattgefunden hat/stattfindet.

Wenn den ganzen Tag N-TV oder N-24 läuft (Beispiele) und keine Musikberieselung/-nutzung, dann kann die Gema nichts wollen. Der Beitragsservice aber vermutlich schon (TV-Gerät in der Firma).

Meine Auffassung, ohne Gewähr (und auch ohne Pistole face-wink).


Viele Grüße

von

departure69
KowaKowalski
KowaKowalski 29.10.2020 um 15:11:35 Uhr
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Hi Marco,

selbst wenn Dein TV, nicht angeschlossen, im Keller steht musst Du die GEMA berappen.
Denn Du hättest die Möglichkeit zu empfangen.


mfg
kowa
Matsushita
Matsushita 29.10.2020 um 15:20:03 Uhr
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Du weißt nicht, was die GEMA ist. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... Du weißt schon was.
NordicMike
NordicMike 29.10.2020 um 15:21:39 Uhr
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selbst wenn Dein TV, nicht angeschlossen, im Keller steht musst Du die GEMA berappen.
Denn Du hättest die Möglichkeit zu empfangen.
Nein, das ist nur bei der GEZ so. Selbst das wurde geändert, dass es pauschal jedes Haushalt pauschal bezahlen muss.

[Satire]
GEZler vor der Türe: Sie müssen GEZ bezahlen.
Ich: Warum, ich benutze den Fernseher nicht.
GEZler: Das nicht, aber sie könnten.
Ich : Dann verklage ich sie jetzt wegen Körperverletzung.
GEZler: Warum, ich habe sie doch gar nicht angefasst?
Ich: Das nicht, aber sie könnten!
Türe knallt zu... [/Satire]
manuel-r
manuel-r 29.10.2020 um 15:36:20 Uhr
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selbst wenn Dein TV, nicht angeschlossen, im Keller steht musst Du die GEMA berappen. Denn Du hättest die Möglichkeit zu empfangen.

Das ist schlichtweg falsch!!!

Manuel
mayho33
mayho33 29.10.2020 um 15:51:17 Uhr
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Ich bin nicht ganz sicher, aber glaube, auch in unserem Unternehmen müssten wir spezielle Office-Screens ohne eigene Empfangmöglichkeit verwenden und dann alles per Stream auf die Displays bringen.

Um sicher zu sein würde ich aber mit jemanden aus dem Bereich Medien-Recht reden.

Grüße!
eisbein
eisbein 29.10.2020 um 17:06:37 Uhr
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Um sicher zu sein würde ich aber mit jemanden aus dem Bereich Medien-Recht reden.

Nicht nur reden, sondern schriftlich kommunizieren!

Gilt vor allem bei GEMA-Kommunikation, denn man darf nicht davon ausgehen, dass man dort telefonisch gleich auf jemand Kundigen trifft ...

Gruß
eisbein
IT-Spezi
IT-Spezi 29.10.2020 um 17:07:41 Uhr
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Frag mal den Anwalt Deines Vertrauens. Ich kann da natürlich keine Rechtsberatung machen.

Aber ich sehe das so, hängt der Fernseher (oder ein Radio) im Kundenbereich (vor der Theke), dann musst Du zahlen. Befindet sich der Fernseher hinter der Theke (oder im Büro), dann nicht. Befindet sich der Fernseher in einem Veranstaltungsraum (für Kunden), dann muss man wohl zahlen.
Die Frage ist dabei, wer unterhalten werden soll. Der Kunde oder die Mitarbeiter.

In allen Fällen ist die GEZ aber Pflicht. Die GEMA orientiert sich eher am Verwendungszweck.
departure69
departure69 29.10.2020 um 17:09:36 Uhr
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Zitat von @KowaKowalski:

Hi Marco,

selbst wenn Dein TV, nicht angeschlossen, im Keller steht musst Du die GEMA berappen.
Denn Du hättest die Möglichkeit zu empfangen.


mfg
kowa


@KowaKowalski:

Du verwechselst da was. Die Gema ist nicht der Beitragsservice (ehem. "GEZ"). Bei denen war das früher tatsächlich so mit dem Fernseher im Keller (jetzt nicht mehr, mittlerweile muß jeder Haushalt GEZ bezahlen).

Die Gema ist ein Rechteverwerter/-vertreter von/für Musiker/Texter/Verlage. Und die treiben nur dann Tantiemen für ihre Mitglieder ein, wenn deren Werke tatsächlich gespielt/aufgeführt/gesendet wurden.

Viele Grüße

von

departure69
departure69
departure69 29.10.2020 aktualisiert um 17:12:57 Uhr
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@IT-Spezi:

Hallo.

Aber ich sehe das so, hängt der Fernseher (oder ein Radio) im Kundenbereich (vor der Theke), dann musst Du zahlen. Befindet sich der Fernseher hinter der Theke (oder im Büro), dann nicht. Befindet sich der Fernseher in einem Veranstaltungsraum (für Kunden), dann muss man wohl zahlen.

Wofür denn bitte, wenn keine Musik abgespielt wird, sondern ein TV-Nachrichtensender, wie in der Ausgangsfrage des TE?


Viele Grüße

von

departure69
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.10.2020 aktualisiert um 17:43:05 Uhr
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Zitat von @departure69:

@IT-Spezi:

Wofür denn bitte, wenn keine Musik abgespielt wird, sondern ein TV-Nachrichtensender, wie in der Ausgangsfrage des TE?

Auch bei TV-Nachrichten-Sendern wird manchmal Musik abgespielt und seien es nur irgendwelche Erkennungs-Jingles. Sobald sowas passiert, wird man GEMA-pflichtig, wenn die rechte des Jingle-Inhabers durch die GEMA vertreten werden. Im übrigen fühlt sich die GEMA erstmal generell für alles "musikalische" zuständig, es sei denn, man kann nachweisen, daß das Musikstück gemafrei ist, d.h., es gilt die GEMA-Vermutung, siehe z.B.

https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:jEHTNjytgK8J:https ...
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pro-gema-vermutung/2/

lks

PS: Der Typ, der bei der GEMA ... = ISWC: T-802.429.786-8 GEMA-Werk.-Nr: 9736033-001
IT-Spezi
IT-Spezi 29.10.2020 aktualisiert um 17:53:50 Uhr
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@Lochkartenstanzer

So sehe ich das auch. GEMA-Vermutung gilt erst einmal. Alles andere muss bewiesen werden. face-sad
GrueneSosseMitSpeck
GrueneSosseMitSpeck 29.10.2020 um 18:02:31 Uhr
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es ist nur ganz wenig Wahrheit darin. Wer über TV empfangbare Inhalte (auch Audio) wiedergibt, der hat mit der GEZ Gebühr alle Abgaben bezahlt. Diese wird aber pro Betrieb festgelegt und anhand der Berechnunsgrundlagen, die für diese Betriebsgröße gültig sind, und in den allermeisten Fällen ist das nicht pro Gerät.

Wer aber Medien von Tonträgern öffentlich abspielt, tja dann und erst dann fängt das mit der Gema an.
IT-Spezi
IT-Spezi 29.10.2020 aktualisiert um 18:22:55 Uhr
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@GrueneSosseMitSpeck

Die GEMA-Gebühren lassen sich nicht auf Medien von Tonträgern reduzieren. Das ist schlicht falsch.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/t ...
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_sons ...

Bei Radio und TV habe ich keine Tonträger, die ich abspiele. Trotzdem fallen Gebühren an. Und zwar, wenn öffentlich abgespielt wird.

Hinter der Laden-Theke ist das nicht öffentlich, sondern "privat". Die Töne gelangen über die Luft "rein zufällig" in den öffentlichen Bereich. Hängt das Wiedergabegerät allerdings im öffentlichen Bereich, so ist es eine öffentliche Vorführung. Dafür sind dann Gebühren fällig. Entweder (je nach Szenario) pauschal oder je Hörer.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.10.2020 um 18:33:21 Uhr
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Zitat von @GrueneSosseMitSpeck:

es ist nur ganz wenig Wahrheit darin. Wer über TV empfangbare Inhalte (auch Audio) wiedergibt, der hat mit der GEZ Gebühr alle Abgaben bezahlt.

Falsch. Sobald da GEMA-Musik kommt, egal ob TV oder Radio, ist trotz GEZ auch GEMA fällig, wenn das im "öffentlichen Raum" abgespielt wiurd. Deswegen müssen Friseure, Ärzte, Boutiquen, Cafés, etc. auch dann Gema zahlen, selbst wenn nur das Radio dudelt.

Wer aber Medien von Tonträgern öffentlich abspielt, tja dann und erst dann fängt das mit der Gema an.

Nein. Allein durch die "öffentlichkeit", unabhängig von der GEZ.

lks

PS. Die GEZ geht nicht übrigens nciht an die Urheber, sondern nur an die Sendeanstalten. Damit ist erstmal überhaupt keine GEMA abgegolten!
117471
117471 29.10.2020 um 19:54:41 Uhr
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Hallo,

Zitat von @CaptainDusky:

So quasi nach der Art "Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"...

Keine Gema-Gebühr für Zahnarzt

Gruß,
Jörg
TomTomBon
TomTomBon 30.10.2020 um 08:05:57 Uhr
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Upps
Ich hatte GEMA und GEZ im Kopf vertauscht..
*tüdelü*
Beides ***


Wie auch Immer.
In diesem konkreten Fall Nachfragen ist wahrscheinlich billiger, inkl. eventueller Kosten, als im Nachhinein.
Ach ja.
Ein wichtiger Punkt ist bei der GEMA auch die Frage ob es eine "öffentliche" Veranstaltung ist, sprich irgendwer sich das anschauen könnte, oder geschlossene.
Da war ein Fall von einem Wirt der, damals.., damit von der GEMA davon kam weil er NUR noch Leute in seinem "Verein" bewirtete.
Ein neuer Kunde musste dort direkt eintreten wenn er was trinken wollte.
Da die Kneipe ländlich lag....
Und es vor der DSGVO war face-smile
it-frosch
it-frosch 30.10.2020 aktualisiert um 10:05:04 Uhr
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Hallo Marco,

"Es wäre ja möglich, damit Musiksender abzuspielen"...
Hier wirfst du GEMA und GEZ durcheinander.

Bei der GEMA bezahlst du, welchem Publikum du welche Musik vorspielst.
Hast du einen Künstler bei dir im Büro der auf der Gitarre klimpert, dann ist die Anzahl der Kunden, die Bürofläche und
die gespielten Stücke für die GEMA wichtig und bestimmt den Preis.
So hat der besagte Künstler, der für 2 h geklimpert hat bei ca. 40 Kunden ohne Bewirtung auf <= 100 m² Ladenfläche um die 30 Euro
gekostet. Wichtig ist bei solchen Dingen die Veranstaltung vorher anzumelden und anschließend die Abschlussmeldung zu schicken!

Bei der GEMA geht es immer um Musiknutzung die du lizensierst.

Bei bis zu 100 m² Fläche und Musik von CD oder elektronischen Medien kostet dich das im Jahr ca. 115 Euro.

Also nichts, worüber man sich ewig den Kopf zubrechen sollten.

Im Zweifel anrufen.

grüße vom it-frosch
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.10.2020 aktualisiert um 10:16:40 Uhr
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1. Das ist noch gar nicht so lange her und gilt nicht für alle.

2. Beim Zahnarzt, der nur mit Terminen arbeitet, ist das auch keine "öffentliche Aufführung" in seinem Wartezimmer. Da kann nciht jeder "reinlatschen" und sich das anhören. Im Kundenenpfangsbereich von einer Firma oder in einem Ladengeschäft aber schon.

Fazit: Mit der GEMA reden sollte helfen.

lks
spinnifex
spinnifex 30.10.2020 um 12:07:39 Uhr
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Richtig wäre der Satz aber, wenn da GEZ / Rundfunkbeitrag statt GEMA stehen würde...
Zitat von @manuel-r:

selbst wenn Dein TV, nicht angeschlossen, im Keller steht musst Du die GEMA berappen. Denn Du hättest die Möglichkeit zu empfangen.

Das ist schlichtweg falsch!!!

Manuel

Richtig wäre der Satz aber, wenn da GEZ / Rundfunkbeitrag statt GEMA stehen würde...

Spinnifex
george44
george44 02.11.2020 um 11:57:53 Uhr
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Vieles was hier zur GEZ steht, ist inzwischen überholt.

Angefangen beim Namen:
GEZ heisst schon seit mehreren Jahren jetzt "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"

Mit dem neuen Rundfunkgebührenrecht zahlt man auch unabhängig vom tatsächlichen Besitz/Betrieb eines Gerätes.
Haushalte zahlen den Haushaltsbeitrag, Firmen einen von der Mitarbeiterzahl (am jeweiligen Standort) abhängigen Firmenbeitrag.
Da war es im Prinzip - abesehen von kleinen Feinheiten wie Radios in KfZ, Hotelzimmer etc.

Anders die GEMA - hier geht es um eine zusätzliche Zahlung bei der (öffentlichen) Nutzung von Musik. Solltest Du keine Musik, sondern "nur" fremde Textbeiträge ("Sprachwerke") nutzen, bist Du auch nicht außen vor: da gibt es den kleinen Bruder der Gema mit dem Namen "VG Wort".

Anders als GEZ/Beitragsservice kassieren GEMA und VG Wort aber nicht abstrakt, sondern nur bei tatsächlicher Nutzung. Die öffentliche Wiedergabe von Nachrichtensendungen dürfte vergütungspflichtig sein. Es gibt eine Befreiung für Werke, die nicht urheberrechtsrelevant sind (mangels "Schöpfungshöhe"). Das können z.B. kurze Nachrichtentexte sein. Länge Stücke, Kommentare, Features etc. sind aber auf jeden Fall vergütungsrelevant.
117471
117471 02.11.2020 um 14:06:22 Uhr
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Hallo,

Zitat von @george44:

GEZ heisst schon seit mehreren Jahren jetzt "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"

Danke!

Anders als GEZ/Beitragsservice kassieren GEMA und VG Wort aber nicht abstrakt,

Danke!

Du hast vollkommen Recht. Was Du aber nicht berücksichtigt hast: Es gibt Teilnehmer, die denken, dass Kompetenz attraktiv macht. Die *müssen* einfach etwas in die Tasten hauen und so tun, als ob sie Ahnung hätten. Sonst platzen die face-smile

Okok, ich hör' ja schon auf face-smile

Gruß,
Jörg (der sich schon lange nicht mehr traut, hier etwas Richtiges zu schreiben)