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Haftungsfrage für interne IT-Dienstleister bei Systemausfall

Guten Morgen liebe Community,

meine Frage bezieht sich wie im Betreff schon genannt auf den Bereich der Haftungsfrage für einen internen IT-Dienstleister im Falle eines Systemausfalls.

Wir betreuen eine Feuerwehrleitstelle als interner IT-Dienstleister einer Behörde. Aufgrund eines redundanten Systemaufbaus sollte zwar kein zwischenfall in diesem Ausmaß auftreten, doch möchte ich mich dennoch mal mit diesem Szenario auseinandersetzen.

Gehen wir mal von dem Fall aus, dass ein Teil der verbauten Systeme ausfällt und in diesem Zeitraum, jemand zu schaden kommt oder im schlimmsten sein Leben verliert. Wer gerät nun in das Visier der Staatsanwaltschaft. Ist hierbei ein Straftatsbestand im Sinne des StGB für den internen IT-Dienstleister gegeben? Wenn mir bei dieser Fragestellung einen Ratschlag oder eventuell seine Erfahrung mitteilen könnte wäre ich sehr dankbar.

Ich wünsche ienen schönen Tag

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Connor1980
Connor1980 14.11.2011 um 10:14:55 Uhr
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Schönen guten morgen,

den einzigen Ratschlag den ich geben kann, ist für diesen Fall entsprechende Rechtsberatung an der Seite zu haben. Manche öffentliche Einrichtung hat ja einen Justiziar, dann wäre dieser wohl der richtige Ansprechpartner. Oder eben jemanden externen Beauftragen. Hier im Forum wird sich niemand zu einer rechtsberatenden Aussage hinreißen lassen face-wink

Grüße
Xenome
Xenome 14.11.2011 um 10:37:06 Uhr
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Morgen,

eine rechtsberatende Aussage erwarte ich auch in diesem Fall nicht wirklich, bzw mir ist bewusst, dass eine solche Beratung keine Möglichkeiten bietet eine rechtliche Grundlage aufzubauen auf welche man sich stützen kann. Es wäre nur mal interessant zu erfahren in welcher Hinsicht man als interner IT-Dienstleister zur erwarten haben könnte.
danielfr
danielfr 14.11.2011 um 10:52:51 Uhr
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Hi,
das kommt doch darauf an, was Du für einen Wartungsvertrag hast. Ich betreue ein ähnliches System. Festgelegt sind aber lediglich bestimme Reaktionszeiten in Notfällen und Erreichbarkeit der Mitarbeiter. Die Verantwortung für die Abläufe hat aber der technische Dienst des Kunden. Der segnet auch Änderungen an der IT und den Notfallprozeduren ab, die techischen Risiken werden mit uns erläutert.
Es gibt vom Kunden eine Leitungsbereitschaft, bei großen Problem halten wir Rücksprache. Somit ist auch die Verantwortung (relativ) klar.
Gruß Daniel
Radioflyer
Radioflyer 14.11.2011 um 12:05:56 Uhr
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Hallo,

die Frage läßt sich aus meiner Sicht nur durch eine Rechtsberatung klären.

Grundlage ist der Dienstleistungsvertrag und der Regelung der Haftung, der intern zu Grunde gelegt wurde nebst SLA,
der auf Vertragsstrafen eingeht.

Ohne diese Regelung kann Dir auch keiner sagen, wen wer warum nachher am Wickel haben wird, oder will, denn in einer
ordentlichen Firma regelt man das ja genau aus dem Grund ordentlich. Bei uns werden solche Regelungen auch regelmäßig von Wirtschaftsprüfern
geregelt....

<Oberlehrer Mode on>
da sollte vielleicht auch mal eine Behörde drüber nachdenken, denn schlechte Regelungen bedeutet vielleicht auch schlechter Service
und damit eine schlechtere Verfügbarkeit. Als Steuerzahler wäre ich etwas verärgert, wenn die Löschung meines Eigenheims verzögert würde...
<Oberlehrer Mode off face-wink >

Cheers,
Radioflyer
Florian.Sauber
Florian.Sauber 14.11.2011 um 15:36:22 Uhr
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Zitat von @Xenome:
eine rechtsberatende Aussage erwarte ich auch in diesem Fall nicht wirklich...
Ein Grund mehr, den hier geäüßerten Vorschlägen zu folgen und entsprechend verlässliche Rechtsberatung einzuholen.
Es wäre nur mal interessant zu erfahren in welcher Hinsicht man als interner IT-Dienstleister zur erwarten haben könnte.
Mal Klartext: Wenn Du bereits gedanklich ein Notfallszenario abklopfst, sind die mgl. Haftungsverhältnisse spätestens dann keine Fragen des Interesses mehr, sondern deren Klärung schlichte Notwendigkeit. Also ab zum Justiziar...

LG Florian