tobivan
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Muss der Arbeitgeber ein E-Mail Konto zur Verfügung stellen

Hallo,

vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten bzw. einen Verweis auf entsprechende Stellen geben.

Die Frage ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung stellen muss oder ob er das in einer Vereinbarung an den Arbeitnehmer abwälzen darf:
A) "Ich als Arbeitgeber stelle dir zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung."
B) "Ich als Arbeitgeber lege vertraglich fest, dass sich der Arbeitnehmer zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein E-Mail-Konto bei einem der gängigen Diensteanbieter (web, yahoo usw.) selbst anlegen und verwalten muss."

Es geht nicht um die anderen Fragen, ob der E-Mail-Verkehr auch die private Nutzung erlaubt etc.

Danke.
Tobias

Content-ID: 388273

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MOS6581
MOS6581 02.10.2018 um 15:11:58 Uhr
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Moin,

mir wäre jetzt kein Gesetz bekannt, welches den Arbeitgeber dazu zwingt, dem Mitarbeiter ein dienstliches E-Mail Konto zur Verfügung zu stellen.
Allerdings glaube ich kaum, dass eine Firma die tatsächlich auch per E-Mail kommuniziert, dieses nicht tun würde.

Ganz im Gegenteil halte ich es für bedenklich, Unternehmenskommunikation über Anbieter wie web.de, yahoo etc. laufen zu lassen.

lG MOS
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 15:12:40 Uhr
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Hallo,

nein, der Arbeitgeber muss kein E-Mail Konto zur verfügung stellen. Ich seh das aber eher als ein Pro für den AG, denn er hat die Aussenwirkung, nicht du.
Kraemer
Kraemer 02.10.2018 um 15:13:07 Uhr
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Moin,

Zitat von @tobivan:
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung stellen muss
worauf sollte diese Verpflichtung fußen?

oder ob er das in einer Vereinbarung an den Arbeitnehmer abwälzen darf:
der Arbeitgeber bestimmt, was du während deiner Arbeitszeit zu tun hast!

A) "Ich als Arbeitgeber stelle dir zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung."
B) "Ich als Arbeitgeber lege vertraglich fest, dass sich der Arbeitnehmer zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein E-Mail-Konto bei einem der gängigen Diensteanbieter (web, yahoo usw.) selbst anlegen und verwalten muss."
B kann bzgl. DSGVO schwierig werden.

Gruß
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 15:14:51 Uhr
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@Kraemer, wie weit ist b) von den ganzen Email Clouddiensten weg? face-wink
Kraemer
Kraemer 02.10.2018 um 15:17:45 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:

@Kraemer, wie weit ist b) von den ganzen Email Clouddiensten weg? face-wink
alles eine Sache der vertraglichen Gestaltung. Mit einigen Ländern allerdings tatsächlich nicht umsetzbar. Interessant wird es bei "besonders schützenswerten Daten" wie z.B. Patientendaten face-big-smile
Davon mal ab: Unprofessioneller geht es schon nicht mehr... face-wink
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 15:21:24 Uhr
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versteh mich nicht falsch, bin ganz deiner Meinung, aber das Argument DSGVO ist nicht besser wenn es im o365 landet...

Rest
Ich seh das aber eher als ein Pro für den AG, denn er hat die Aussenwirkung, nicht du.
SeaStorm
SeaStorm 02.10.2018 um 15:22:50 Uhr
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Wie der Rest hier schon gesagt hat: Davon habe ich noch nichts gehört und kann mir das auch nicht vorstellen. Eine Wäscherei mit einer Halbtagskraft hat ja null Verwendung für sowas.

Abgesehen davon interessiert mich allerdings der Grund für diese Frage ;)
chiefteddy
chiefteddy 02.10.2018 aktualisiert um 15:28:14 Uhr
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Hallo,

was ist denn der Hintergrund deiner Frage?

Natürlich ist der Arbeitgeber verplichtet, alles zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige bereitzustellen. Und natürlich darf man vertraglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer diese Aufgabe gegen Erstattung der Kosten übernimmt. Typisches Beispiel ist Arbeitsbekleidung und "Kleidergeld".oder die Nutzung des privaten Internetanschlusses für das Home-Office.

Theoretisch geht das natürlich auch bei einem Postfach. Praktisch hat aber der Unternehmer zB. die Pflicht zur Archivierung der geschäftsrelevanten Kommunikation - also auch der eMails. (Ergibt sich aus den Steuervorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung).

Wie der Unternehmer/Arbeitgeber das bei privaten eMail-Konten für alle Mitarbeiter realisieren will, weiß ich nicht. Und bei einer Steuerprüfung kann man nicht sagen, der Mitarbeiter hat die Mails irgendwo privat archiviert.

Also theoretisch ja, praktisch eher nein.

Jürgen

PS: Wie die Vorschriften der DSGVO bei privaten Postfächern eingehalten werden sollen, ist mir auch ein Rätsel. ZB. Erfüllen der Löschpflicht für eMail-Adressen und der gerichtsfesten Dokumentation der Löschung.
rzlbrnft
rzlbrnft 02.10.2018 aktualisiert um 15:52:22 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
Davon mal ab: Unprofessioneller geht es schon nicht mehr... face-wink

Ich halte das gar nicht für unprofessionell. Der Arbeitgeber wird höchstwahrscheinlich Dokumente wie z.B. die Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer per Email verschicken, damit der es dann in der privaten Ablage seiner Wahl lagern kann.
Ein Arbeitskonto ist nur so lange gültig wie der Arbeitsvertrag besteht. Man muss wohl keinem erklären warum das für derartige Dokumente unsinnig ist.

Wer 2018 Emails noch für ein unsicheres Kommunikationsmedium hält, sollte sich überlegen ob er in der richtigen Branche arbeitet.
Wie solls denn ohne Umweg über die Post sonst funktionieren? Man versucht mittlerweile die Waldabholzung für sinnlose Papierfabriken eben weitestgehend zu vermeiden.
SeaStorm
SeaStorm 02.10.2018 aktualisiert um 16:04:00 Uhr
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es geht hier um die Frage ob ein dienstliches Konto bereitgestellt werden muss.
Nicht ob der AG Mails an das Private Konto schicken darf, soll, muss

(und ich würde dem AG was husten, wenn er meine Lohnabrechnung per Mail zustellen würde...)
Aximand
Aximand 02.10.2018 um 16:05:04 Uhr
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Zitat von @rzlbrnft:

Wer 2018 Emails noch für ein unsicheres Kommunikationsmedium hält, sollte sich überlegen ob er in der richtigen Branche arbeitet.
Wie solls denn ohne Umweg über die Post sonst funktionieren? Man versucht mittlerweile die Waldabholzung für sinnlose Papierfabriken eben weitestgehend zu vermeiden.

Dafür roden wir dann aber einen Wald um Braunkohle zu fördern, die dann die Energiegier der "zivilisierten" Menschen mit decken soll.

Der Arbeitgeber muss natürlich nicht zwingend ein dienstliches eMail-Konto zur Verfügung stellen, genauso wenig wie ein dienstliches Handy oder einen Firmenwagen.
Er kann im Umkehrschluss aber auch nicht sagen "Lieber Arbeitsgeber, du musst Dir ein eMail-Konto zulegen", genauso wenig wie er einen dazu zwingen könnte ein Handy zu benutzen und die Rufnummer zu publizieren, oder einen PKW zu nutzen (anstelle des ÖPNV)....

komischer Arbeitgeber^^
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 16:05:34 Uhr
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Zitat von @SeaStorm:

es geht hier um die Frage ob ein dienstliches Konto bereitgestellt werden muss.
Nicht ob der AG Mails an das Private Konto schicken darf, soll, muss

(und ich würde dem AG was husten, wenn er meine Lohnabrechnung per Mail zustellen würde...)
Wie wir immer wissen, geht es um irgendwas, wozu wir nichts konkretes vorliegen haben. Also entspann (t) dich/euch.
rzlbrnft
rzlbrnft 02.10.2018 aktualisiert um 16:10:39 Uhr
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Zitat von @SeaStorm:
(und ich würde dem AG was husten, wenn er meine Lohnabrechnung per Mail zustellen würde...)

Und ich würd mich freuen wenn ich das mistige Papier nicht zwischen dem Haufen unsinniger Werbung rausfieseln und ablegen müsste, aber das ist wohl der Unterschied zwischen Admin und Bäcker/Metzger/Bauarbeiter.
SeaStorm
SeaStorm 02.10.2018 um 16:22:44 Uhr
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hm? Suche gerade nach dem unentspannten Part in meinem Text. Keinerlei böses Blut meinerseits...
maretz
maretz 02.10.2018 um 16:28:57 Uhr
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Ich würde sagen - weder noch...
a) Stell dir mal vor z.B. beim Supermarkt an der Kasse. Warum sollte der AG der Kassiererin (die wirklich keine E-Mails benötigt) einen Account stellen müssen?

b) Warum sollte der festlegen können das ich meine persönlichen Daten bei einem Anbieter hinterlege?

Er kann natürlich sagen das deren Email-Kommunikation über Web läuft und das Konto dort bereitstellen -> das würde ich nicht ausschließen wollen. Aber der AG kann mich sicher nicht zwingen das ich einen Account auf meinen Namen irgendwo registriere (ggf. noch sage das es nur private Nutzung ist obwohl es nicht korrekt ist) wenn ich das nicht möchte. Ganz davon ab wäre es auch Unsinnig da es dann ja MEIN Account ist. Verlasse ich die Firma ist es ja weiterhin mein Account, blöd für die Geschäftsmails... Wenn ich vertrauliche Dokumente verschicke liegen die in meinem Account, d.h. er hat keine Sperr-Möglichkeit usw...

Von daher - beides ziemlich unsinnig...
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.10.2018 um 16:37:16 Uhr
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Zitat von @tobivan:

Hallo,

vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten bzw. einen Verweis auf entsprechende Stellen geben.

Die Frage ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung stellen muss oder ob er das in einer Vereinbarung an den Arbeitnehmer abwälzen darf:
A) "Ich als Arbeitgeber stelle dir zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung."
B) "Ich als Arbeitgeber lege vertraglich fest, dass sich der Arbeitnehmer zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein E-Mail-Konto bei einem der gängigen Diensteanbieter (web, yahoo usw.) selbst anlegen und verwalten muss."


Wenn Du dienstlich Email brauchst, muß der AG Dir eins einrichten. Dabei muß er due DVGSO beachten, d.h. Er kann nicht ohne weiteres einfach irgendeinen Freemailer nehmen.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.10.2018 aktualisiert um 16:40:55 Uhr
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Zitat von @SeaStorm:

Wie der Rest hier schon gesagt hat: Davon habe ich noch nichts gehört und kann mir das auch nicht vorstellen. Eine Wäscherei mit einer Halbtagskraft hat ja null Verwendung für sowas.


Wenn der AG sagt die Hilfskraft muß dientlich Mails empfangen können, dann muß er auch die Infrastruktur dafür bereitstellen. Kein AN ist verpflichtet private Ressourcen für die Arbeit zu nutzen. Ggf. ist er sogar der Buhmann für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz.

lks
erikro
erikro 02.10.2018 um 16:58:55 Uhr
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Moin,

grundsätzlich gilt die Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers. Er muss alles zur Verfügung stellen, was für die Durchführung der Tätigkeit notwendig ist. Davon kann abgewichen werden, wenn es wie z. B. in machen Handwerken branchenüblich ist. Dass es irgendwo branchenüblich ist, dass private Emails für dienstliche Zwecke verwendet werden, kann ich mir nicht vorstellen. Insofern würde ich sagen, dass der Arbeitgeber die Mailadresse zur Verfügung stellen muss.

Liebe Grüße

Erik
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 18:20:43 Uhr
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Bereitstellungspflichten
Ausgehend vom Arbeitsschutzgesetz beinhalten noch zahlreiche weitere Verordnungen die Pflicht des Arbeitgebers, Sachmittel zur Verfügung zu stellen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, sich arbeitsschutzgerecht zu verhalten bzw. Gefahren abzuwenden.

Ist doch immer wieder schön frei nach Juristerei zu debattieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es gegen die Bereitstellungspflicht verstößt, wenn AG sagt, dass MA sich einen kostenfreien Account bei Xy macht.

Allerdings: Ich finde das, siehe oben, auch weder sicher, noch dem Datenschutz, noch dem Ansehen des Unternehmens zuträglich, eigentlich ist es peinlich. Eine rechtliche Handhabe dagegen kann ich mir rechtlich gesehen von Seiten des AN aber nicht vorstellen, vielleicht die Kündigung...
117471
117471 02.10.2018 um 19:36:57 Uhr
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Hallo,

http://blog.wiwo.de/management/2018/05/17/arbeitsrecht-mitarbeiter-mues ...

Hier geht es um Handynummern. Ich kann mir aber vorstellen, dass E-Mail-Adressen ähnlich betrachtet werden.

Mein AG würde maximal eine eigene, spezielle E-Mail-Adresse mit einem Autoresponder bekommen der darauf hinweist, dass berufliche E-Mails nur während der Arbeitszeit gelesen werden.

Gruß,
Jörg
UweGri
UweGri 02.10.2018 um 19:37:33 Uhr
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Einfache Sache: Brauche ich einen Hammer, muss der AG den zur Verfügung stellen, brauche ich einen PC dito, einen Wischeimer dito …

Ein EMailkonto was für die Arbeit benötigt wird, MUSS der AG zur Verfügung stellen! Punkt!
ArnoNymous
ArnoNymous 02.10.2018 um 20:42:42 Uhr
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BYO E-Mail, auch interessant.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 02.10.2018 um 20:54:59 Uhr
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Hallo Leute,

ist Euch aufgefallen, daß der Beitragsersteller seit der Frage KEIN einzigesMal in die Diskussion beteiligt war?

Selbst auf die Rückfrage von @chiefteddy antwortet er nicht.

Und wie @erikro schon geschrieben hat:
grundsätzlich gilt die Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers

Also, bin mal gespannt, ob sich der Beitragsersteller nochmal meldet.

Gruss Penny
certifiedit.net
certifiedit.net 02.10.2018 um 21:25:51 Uhr
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Zitat von @UweGri:

Einfache Sache: Brauche ich einen Hammer, muss der AG den zur Verfügung stellen, brauche ich einen PC dito, einen Wischeimer dito …

Ein EMailkonto was für die Arbeit benötigt wird, MUSS der AG zur Verfügung stellen! Punkt!

blubb, und anhand welches Gesetzes machst du das fest? Hätte ich meine AG verklagen können, weil ich Sie vom privaten Handy aus anrufen sollte? face-smile

Ist doch alles nur Wesentaschen Juristerei...

@penny schreibt schon richtig, der TO hat hier einen typischen Freitagsthread reingesetzt.
BassFishFox
BassFishFox 03.10.2018 aktualisiert um 00:15:54 Uhr
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Hi,

Hab mal unsrere Hausjuristen nur die Frage des TO lesen lassen. Reaktionen kurz und knapp.

ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung stellen muss...

Nein.

A) "Ich als Arbeitgeber stelle dir zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein dienstliches E-Mail-Konto zur Verfügung."

Ja.

B) "Ich als Arbeitgeber lege vertraglich fest, dass sich der Arbeitnehmer zur Sicherstellung der betrieblichen Kommunikation ein E-Mail-Konto bei einem der gängigen Diensteanbieter (web, yahoo usw.) selbst anlegen und verwalten muss."

Leicht erstauntes Kopfschuetteln und woertlich : "Das geht so garnicht. Betriebliche Kommunikation und privates Mailkonto gehoeren nicht zusammen".

BFF
certifiedit.net
certifiedit.net 03.10.2018 um 00:19:54 Uhr
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Moin BFF,

1 + 2 sehe ich ähnlich, 3. nur weil GMX muss es ja noch nicht privat sein. face-wink Rest, wie oben.
BassFishFox
BassFishFox 03.10.2018 aktualisiert um 00:31:35 Uhr
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Halloele,

Die Freiberufler sind bei 3. komplett aussen vor. face-wink

Eigentlich sollte sicher der TE mal melden. face-big-smile

BFF
Saftnase
Saftnase 08.10.2018 um 10:21:15 Uhr
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Ich glaube dem war nur langweilig.
Er hat einfach einen Blödsinn gefragt und sich bei den Antworten vor Lachen den Bauch gehalten. face-smile