Benutzer richtig ersetzen
Hallo Zusammen,
wie kann man eigentlich einen User durch einen Nachfolger ersetzen so das alles ersetzt wird?
Wenn ich im DC einen User umbenenne, funktioniert das schon. Der Nachfolger kann mit den neuen Benutzerdaten sich anmelden. Auf dem Client-Rechner oder auf dem TS unter Users ist der Ordner immer noch so umbenannt. Wenn wenn die Anwendungen nach den Domain-User fragen, bekommen Sie die den gleichen alten Namen geliefert.
Bisher habe ich den User gelöscht und einen neuen User angelegt. Dann hat der neue User eine neue GUID bekommen und einen neuen Namen. Die alten Userprofile werden dabei nicht gelöscht.
Gibt es einen sauberen Weg einen User durch einen Nachfolger zu ersetzen?
wie kann man eigentlich einen User durch einen Nachfolger ersetzen so das alles ersetzt wird?
Wenn ich im DC einen User umbenenne, funktioniert das schon. Der Nachfolger kann mit den neuen Benutzerdaten sich anmelden. Auf dem Client-Rechner oder auf dem TS unter Users ist der Ordner immer noch so umbenannt. Wenn wenn die Anwendungen nach den Domain-User fragen, bekommen Sie die den gleichen alten Namen geliefert.
Bisher habe ich den User gelöscht und einen neuen User angelegt. Dann hat der neue User eine neue GUID bekommen und einen neuen Namen. Die alten Userprofile werden dabei nicht gelöscht.
Gibt es einen sauberen Weg einen User durch einen Nachfolger zu ersetzen?
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 01:11 Uhr
28 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
Wir deaktivieren die Konten ausgeschiedener Mitarbeiter. Und nach zwei… drei Jahren wird der User gelöscht.
Dann ist in sämtlichen Systemen vorerst noch der User im Klarnamen und später nur noch mittels SID ersichtlich.
In deinem Fall ist es dann der neue Mitarbeiter (oder mittlerweile dessen Nachfolger) immer gewesen, sollte man mal etwas recherchieren müssen…
Besser immer einen neuen User anlegen (man kann den alten auch kopieren)
Wenn ich im DC einen User umbenenne, funktioniert das schon. Der Nachfolger kann mit den neuen Benutzerdaten sich anmelden
Aus meiner Sicht so bitte nicht.Wir deaktivieren die Konten ausgeschiedener Mitarbeiter. Und nach zwei… drei Jahren wird der User gelöscht.
Dann ist in sämtlichen Systemen vorerst noch der User im Klarnamen und später nur noch mittels SID ersichtlich.
In deinem Fall ist es dann der neue Mitarbeiter (oder mittlerweile dessen Nachfolger) immer gewesen, sollte man mal etwas recherchieren müssen…
Besser immer einen neuen User anlegen (man kann den alten auch kopieren)
Nabend.
+1 für das Kopieren, wenn der Berechtigungs-Baum passt.
Umbenennen ist immer mit Querelen verbunden.
Schlimm genug, wenn Leute heiraten
Gruß
Marc
@Kostas
nene, den USER-Account einfach umbenennen und weiter durch eine andere Person nutzen lassen geht gar nicht. Datenschutz!!!!!!!! Was ist, wenn die neue Person in die Mails des Vorgängers gucken darf, die er von frau/freundin/freund bekam? neeeee neeeee.
Also, neuen Account anlegen ist Pflicht. Wo der Vorgänger in AD-Gruppen dabei war kann man ja nachsehen und entsprechend je nach bedarf übernehmen.
AAAABRR:
Kreuzbergr
nene, den USER-Account einfach umbenennen und weiter durch eine andere Person nutzen lassen geht gar nicht. Datenschutz!!!!!!!! Was ist, wenn die neue Person in die Mails des Vorgängers gucken darf, die er von frau/freundin/freund bekam? neeeee neeeee.
Also, neuen Account anlegen ist Pflicht. Wo der Vorgänger in AD-Gruppen dabei war kann man ja nachsehen und entsprechend je nach bedarf übernehmen.
AAAABRR:
Schlimm genug, wenn Leute heiraten face-cool
hähäKreuzbergr
Umbenennen würde ich auch eher nicht, aber das ganze ggf. als Überlegung nehmen zu schauen ob man Berechtigungen nicht immer nur für GRUPPEN statt für Personen setzt. Selbst wenn die Gruppe nur 1 Member hat - kein Problem... Wenn du dann aber genau diesen Fall hast (oder da doch mal ne zweite Person zukommt) brauchst du nich viel tun - Benutzer den nötigen Gruppen zuweisen, schlafen gehen....
Und nach zwei… drei Jahren wird der User gelöscht.
Wie verhält es sich hier eigentlich mitm Datenschutz? EIGENTLICH darf man das ja so nicht speichern. Andererseits sollte man es können.Interessiert mich tatsächlich.
Ansonsten: halte ich das wie die Kollegen: immer neu, alten deaktivieren.
Gruß
Vielen Dank @kpunkt, @em-pie
Zitat von @9697748851:
Sehe hier kein Problem.Und nach zwei… drei Jahren wird der User gelöscht.
Wie verhält es sich hier eigentlich mitm Datenschutz? EIGENTLICH darf man das ja so nicht speichern. Andererseits sollte man es können.Das ist in unserem Löschkonzept so hinterlegt und wurde mit unserem ext. DSB abgestimmt (User wird im AD Akt. Kalenderjahr + 2Jahre vorgehalten, danach gelöscht). Obendrein hat jeder MA den Hinweis erhalten, dass es das Recht auf Vergessenwerden gibt. Sollte ein MA vorzeitig seine Daten (sofern gesetzlich zulässig) gelöscht haben wollen, wird das geprüft und der Wunsch „erfüllt“.
Bisher ist dem Wunsch bei uns aber noch keiner nachgekommen.
Interessiert mich tatsächlich.
Zitat von @kreuzberger:
nene, den USER-Account einfach umbenennen und weiter durch eine andere Person nutzen lassen geht gar nicht. Datenschutz!!!!!!!!
nene, den USER-Account einfach umbenennen und weiter durch eine andere Person nutzen lassen geht gar nicht. Datenschutz!!!!!!!!
Aber nur, wenn die Firma so dämlich ist, die private Nutzung der IT zu erlauben. In allen anderen Fällen ist das Problemlos möglich!
@Kraemer:
Hallo.
Hhmmm, so ganz stimmt das leider nicht.
Bevor wir unsere öffentlich bekannten Mailadressen (Webseite) auf Gruppen- bzw. Funktionsadressen bzw. -postfächer umgestellt hatten, konnten die Mailadressen so mancher einzelner Mitarbeiter auf unserer Webseite eingesehen werden (bis vor ein paar Jahren). Und wenn dann da jemand was privates hin sandte, wie hätte der Mitarbeiter das verhindern sollen? Der Empfang privater Mails kann nicht untersagt werden, wie soll das gehen?
Unseren Leuten ist untersagt, danach mit der Firmenmailadresse darauf zu antworten, denn ab dem Moment kann der Mitarbeiter eingreifen, vorher nicht.
Und wenn dann die ausgeschiedene Mitarbeiterin noch eine private Mail von irgendwem im Posteingang liegen hat, dann liegt diese Mail nunmal im Posteingang. Oder in "Gelöschte Objekte".
Auch insofern: Stets neuen User anlegen.
Viele Grüße
von
departure69
Hallo.
Aber nur, wenn die Firma so dämlich ist, die private Nutzung der IT zu erlauben. In allen anderen Fällen ist das Problemlos möglich!
Hhmmm, so ganz stimmt das leider nicht.
Bevor wir unsere öffentlich bekannten Mailadressen (Webseite) auf Gruppen- bzw. Funktionsadressen bzw. -postfächer umgestellt hatten, konnten die Mailadressen so mancher einzelner Mitarbeiter auf unserer Webseite eingesehen werden (bis vor ein paar Jahren). Und wenn dann da jemand was privates hin sandte, wie hätte der Mitarbeiter das verhindern sollen? Der Empfang privater Mails kann nicht untersagt werden, wie soll das gehen?
Unseren Leuten ist untersagt, danach mit der Firmenmailadresse darauf zu antworten, denn ab dem Moment kann der Mitarbeiter eingreifen, vorher nicht.
Und wenn dann die ausgeschiedene Mitarbeiterin noch eine private Mail von irgendwem im Posteingang liegen hat, dann liegt diese Mail nunmal im Posteingang. Oder in "Gelöschte Objekte".
Auch insofern: Stets neuen User anlegen.
Viele Grüße
von
departure69
@Kraemer
JAIN, ein User/Userin kann ja nichts dagegen tun, private Mails im Dienstpostfach zu empfangen. Die sind dann eben nunmal da. Hier will dann der Bundesfinanzminister eine Aufbewahrungsfrist von 6 bis 10 Jahren.
Nun bin ich da kein Mailserver-Experte. Aber kann man da den Mailserver nicht grundsätzlich so konfigurieren, dass ALLE MAILS im Archiv landen und vom Usr unbeeinflussbar dort eben bleiben, aber sein persönliches Postfach kapazitätsbeschränkt von ihm verwaltet wird, also gelöscht werden MUSS, damit es nicht vollläuft.
Kreuzberger
JAIN, ein User/Userin kann ja nichts dagegen tun, private Mails im Dienstpostfach zu empfangen. Die sind dann eben nunmal da. Hier will dann der Bundesfinanzminister eine Aufbewahrungsfrist von 6 bis 10 Jahren.
Nun bin ich da kein Mailserver-Experte. Aber kann man da den Mailserver nicht grundsätzlich so konfigurieren, dass ALLE MAILS im Archiv landen und vom Usr unbeeinflussbar dort eben bleiben, aber sein persönliches Postfach kapazitätsbeschränkt von ihm verwaltet wird, also gelöscht werden MUSS, damit es nicht vollläuft.
Kreuzberger
Moin Leute,
ihr seht wieder nur schwarz oder weiß.
Natürlich ist es die sauberste Variante, einen neuen Benutzer anzulegen und die benötigten Daten des alten Benutzers diesem zur Verfügung zu stellen. Das gilt aber auch für die Mails des alten Mitarbeiters. Denn diese sind idR auch firmenrelevant.
Ich habe aber auch schon diverse Male bei Kunden AD-Benutzer umbenannt.
Bspw. war mal ein Kollege verstorben und der neue Mitarbeiter hat schon 3 Monate mit den Benutzerdaten des alten Mitarbeiters gearbeitet, bevor ich als externer Dienstleister davon erfuhr. Da hätte Neuanlegen keinen Sinn mehr gemacht.
ihr seht wieder nur schwarz oder weiß.
Natürlich ist es die sauberste Variante, einen neuen Benutzer anzulegen und die benötigten Daten des alten Benutzers diesem zur Verfügung zu stellen. Das gilt aber auch für die Mails des alten Mitarbeiters. Denn diese sind idR auch firmenrelevant.
Ich habe aber auch schon diverse Male bei Kunden AD-Benutzer umbenannt.
Bspw. war mal ein Kollege verstorben und der neue Mitarbeiter hat schon 3 Monate mit den Benutzerdaten des alten Mitarbeiters gearbeitet, bevor ich als externer Dienstleister davon erfuhr. Da hätte Neuanlegen keinen Sinn mehr gemacht.
Bspw. war mal ein Kollege verstorben und der neue Mitarbeiter hat schon 3 Monate mit den Benutzerdaten des alten Mitarbeiters gearbeitet, bevor ich als externer Dienstleister davon erfuhr. Da hätte Neuanlegen keinen Sinn mehr gemacht.
Dann hat der Kunde den Verstoß des Datenschutzes gemacht. Das ist seine Aufgabe, den Dienstleister rechtzeitig darüber zu informieren, daß eine neue Person die Aufgaben der in diesem Falle verstorbenen Person übernommen hat.
D.h. Neues Benutzerkonto, Einrichten der Berechtigungen analog zum Vorgänger, usw.
Und zudem gilt das Postgeheimnis / Briefgeheimnis aka Fernmeldegeheimnis bei E-Mail.
Infoquelle Datenschutz.org
Gruss Penny.
Zitat von @Penny.Cilin:
Dann hat der Kunde den Verstoß des Datenschutzes gemacht. Das ist seine Aufgabe, den Dienstleister rechtzeitig darüber zu informieren, daß eine neue Person die Aufgaben der in diesem Falle verstorbenen Person übernommen hat.
Die 1. Aufgabe des Inhabers ist es, seine Firma zu erhalten.Bspw. war mal ein Kollege verstorben und der neue Mitarbeiter hat schon 3 Monate mit den Benutzerdaten des alten Mitarbeiters gearbeitet, bevor ich als externer Dienstleister davon erfuhr. Da hätte Neuanlegen keinen Sinn mehr gemacht.
Dann hat der Kunde den Verstoß des Datenschutzes gemacht. Das ist seine Aufgabe, den Dienstleister rechtzeitig darüber zu informieren, daß eine neue Person die Aufgaben der in diesem Falle verstorbenen Person übernommen hat.
Oftmals kollidiert der Datenschutz überhaupt nicht mit den Interessen der Firma - nämlich dann, wenn es keine privaten Dokumente gibt, weil diese nicht erlaubt sind.
Wenn ihr die Benutzerdaten des ehemaligen Mitarbeiters für den Nachfolger zur Verfügung stellt, geht ihr dann vorher jedes Dokument (von vielleicht mehreren Tausend) mit dem Datenschutzbeauftragten durch?
Und zudem gilt das Postgeheimnis / Briefgeheimnis aka Fernmeldegeheimnis bei E-Mail.
Infoquelle Datenschutz.org
Das Postgeheimnis gilt nicht bei geschäftlichen Briefen/Mails, so die private Kommunikation untersagt ist.Infoquelle Datenschutz.org
Wir sprechen hier nicht vom privaten Mailverkehr des ehemaligen Mitarbeiters, sondern vom bertriebsrelevanten.
Moin,
Glücklicherweise gilt das nur, wenn den Mitarbeitern die private Nutzung geschäftlicher E-Mail-Systeme nicht verboten ist. Das Leben wird daher deutlich einfacher, wenn ein solches Verbot besteht. In diesem Fall sind sämtliche E-Mails sozusagen Firmeneigentum, und es muss nicht mehr unterschieden werden, was privat und was geschäftlich ist. Die Firma darf archivieren, aufbewahren, einsehen und löschen.
Das ist dann auch gänzlich unabhängig davon, ob jemand von außen in so einem Fall private E-Mails in das Postfach schickt. Die Firma muss dann nicht extra abwehren oder ausfiltern.
Gruß
DivideByZero
Zitat von @Penny.Cilin:
Und zudem gilt das Postgeheimnis / Briefgeheimnis aka Fernmeldegeheimnis bei E-Mail.
Infoquelle Datenschutz.org
Und zudem gilt das Postgeheimnis / Briefgeheimnis aka Fernmeldegeheimnis bei E-Mail.
Infoquelle Datenschutz.org
Glücklicherweise gilt das nur, wenn den Mitarbeitern die private Nutzung geschäftlicher E-Mail-Systeme nicht verboten ist. Das Leben wird daher deutlich einfacher, wenn ein solches Verbot besteht. In diesem Fall sind sämtliche E-Mails sozusagen Firmeneigentum, und es muss nicht mehr unterschieden werden, was privat und was geschäftlich ist. Die Firma darf archivieren, aufbewahren, einsehen und löschen.
Das ist dann auch gänzlich unabhängig davon, ob jemand von außen in so einem Fall private E-Mails in das Postfach schickt. Die Firma muss dann nicht extra abwehren oder ausfiltern.
Gruß
DivideByZero
Zitat von @Kraemer:
Unfassbar, was hier in einem Adminforum, für eine Stammtischgesetzgebung gepredigt wird!
Schön zu sehen, dass es aber doch informierte Ausnahmen gibt.
Unfassbar, was hier in einem Adminforum, für eine Stammtischgesetzgebung gepredigt wird!
Schön zu sehen, dass es aber doch informierte Ausnahmen gibt.
So ist das halt in einem überadministrieren Bereich, da blickt am Ende keiner mehr durch. Davon kannst in der Regel immer ausgehen sobald du tausende Regeln und Vorgaben hast, das da immer was hinten runterfällt. Ist auch völlig normal, wie man oben schön lesen kann. Die Leute sind halt hier Admins, keine Anwälte und machen das meiste nach besten Wissen und Gewissen.
Aber das ist halt unser Ding in Deutschland.
Ich hab das auch schon in der Praxis erlebt, da kommst wo vorbei da arbeitet ein Mitarbeiter B mit dem Benutzer von Mitarbeiter A weil der vor 2 Jahren in Rente ging.
@Kostas
ja. damit wird man wohl leben müssen.
Ich las aber mal von PowerShell Scripten, die User-Accounts lokal von Client-Win-Systemen in eine ZIP schreiben und dann gänzlich aus dem System löschen.
Ob man das sogar Netzweit im AD durchführen lassen kann wäre natürlich klasse, wenn man nicht weiss wo überall der User sich mal angemeldet hatte.
Aber zunächst erstmal ein Account im AD stilllegen (oder einfach ein anderes Password vergeben als Admin) ist ratsam, damit mit dem Account kein Schindluder getrieben werden kann.
Kreuzberger
ja. damit wird man wohl leben müssen.
Ich las aber mal von PowerShell Scripten, die User-Accounts lokal von Client-Win-Systemen in eine ZIP schreiben und dann gänzlich aus dem System löschen.
Ob man das sogar Netzweit im AD durchführen lassen kann wäre natürlich klasse, wenn man nicht weiss wo überall der User sich mal angemeldet hatte.
Aber zunächst erstmal ein Account im AD stilllegen (oder einfach ein anderes Password vergeben als Admin) ist ratsam, damit mit dem Account kein Schindluder getrieben werden kann.
Kreuzberger
Moin,
Aus dem Postfach ein shared postfach umwandeln, M365 Lizenz(en) entziehen, gut? (Idealerweise: Passwort ändern)
Seine Ordner sind erstmal auch für normale User gesperrt.
Neuer User -> Neue Lizenz -> Neues Postfach (ggf. neuem User das shared postfach zuweisen [sofern private Nutzung verboten ist]).
Möglicherweise verstehe ich aber auch die Hälfte falsch.
Viele Grüße
Der User belegt ja auch Zugriffslizenzen
Heißt: M365 (schließe ich einfach mal?) -> Hier gibt es das Feature: "Überall abmelden" und "Anmeldung sperren".Aus dem Postfach ein shared postfach umwandeln, M365 Lizenz(en) entziehen, gut? (Idealerweise: Passwort ändern)
Seine Ordner sind erstmal auch für normale User gesperrt.
Neuer User -> Neue Lizenz -> Neues Postfach (ggf. neuem User das shared postfach zuweisen [sofern private Nutzung verboten ist]).
Möglicherweise verstehe ich aber auch die Hälfte falsch.
besuchen, durchsuchen und löschen
Gibt GPOs die Profile löschen lassen, wenn das Profil seit X Tagen nicht angemeldet wurde.Registry Einträgen
Außer ein paar kb an Datenmüll, dürfte das keine Relevanz haben. Kommt der normaluser eh nicht hin.Viele Grüße
@Kostas:
Hallo.
Die Lizenzverwaltung sämtlicher lizenzpflichtiger Anwendungen, nicht nur derer von Microsoft, sollte man ohnehin auch anderweitig im Griff haben, und nicht (nur) dadurch, daß man einen User löscht, umbenennt oder was auch immer.
Und die evtl. auf verschiedenen Rechnern noch herumliegenden Profile sind doch sicher, da kommt doch ohne passendes Kerberos-Ticket - außer Dir als Admin - niemand hin?
Ich hatte noch nie Probleme mit ausgeschiedenen Usern, AD-Konto deaktivieren, Home- (Basisverzeichnis-)-Inhalte und Postfachinhalte an Nachfolger weitergeben, und irgendwann mal den ausgeschiedenen User mitsamt Daten löschen. Und falls das - noch später - doch noch irgendwelche Probleme macht oder irgendetwas nachgesehen werden muß, gibt's dafür das Backup. Den User aus der Benutzerverwaltung in der jew. Datenbank einer Fachanwendung herauslöschen sollte man bei den meisten Fachanwendungen ohnehin nicht, die Datensätze müssen zumeist demjenigen zugeordnet bleiben, der sie mal erstellt hat.
Viele Grüße
von
departure69
Viele Grüße
von
departure69
Hallo.
Die Lizenzverwaltung sämtlicher lizenzpflichtiger Anwendungen, nicht nur derer von Microsoft, sollte man ohnehin auch anderweitig im Griff haben, und nicht (nur) dadurch, daß man einen User löscht, umbenennt oder was auch immer.
Und die evtl. auf verschiedenen Rechnern noch herumliegenden Profile sind doch sicher, da kommt doch ohne passendes Kerberos-Ticket - außer Dir als Admin - niemand hin?
Ich hatte noch nie Probleme mit ausgeschiedenen Usern, AD-Konto deaktivieren, Home- (Basisverzeichnis-)-Inhalte und Postfachinhalte an Nachfolger weitergeben, und irgendwann mal den ausgeschiedenen User mitsamt Daten löschen. Und falls das - noch später - doch noch irgendwelche Probleme macht oder irgendetwas nachgesehen werden muß, gibt's dafür das Backup. Den User aus der Benutzerverwaltung in der jew. Datenbank einer Fachanwendung herauslöschen sollte man bei den meisten Fachanwendungen ohnehin nicht, die Datensätze müssen zumeist demjenigen zugeordnet bleiben, der sie mal erstellt hat.
Viele Grüße
von
departure69
Viele Grüße
von
departure69
Moin,
Gruß,
Dani
Den User RICHTIG und vollständig aus allen System zu entfernen mit allen Postfächern, Profilen und Registry Einträgen ist somit vom Microsoft nicht vorgesehen. Der User belegt ja auch Zugriffslizenzen. Ich muss also selbst alle System durchsuchen bei denen sich der User angemeldet hat.
Im Idealfall hast du eine Übersicht aus der hervorgeht auf welche Anwendungen der User Zugriff hat. Das ist nämlich auch u.a. für einen Disaster Recovery Fall hilfreich oder eben für Lizenz Audits.Gruß,
Dani
@Kostas:
Bleiben aber immer noch benutzerbezogene Datenbank-, Benutzerverwaltungs-, Protokoll- und sonstige Einträge in Software, die in Deinem Netzwerk bzw. auf den von Dir betreuten Clients und Servern installiert ist und NICHT von Microsoft stammt. Wird dann doch vermutlich auch Handarbeit sein? Du kriegst es niemals "einfach" sauber. Schon gar nicht "systemweit". Wobei Du erstmal festlegen müßtest, was "systemweit" überhaupt umfassen soll.
Und Du bist mit Deiner Beschwerde recht spät dran, seit Microsoft mit Netzwerken überhaupt zu tun hat - auch schon vor einer Verzeichnisdiensttechnologie wie Active Directory (also auch schon vor Windows 2000) - war es noch nie vorgesehen, mit einem Mausklick alles zu entfernen, was je ein User irgendwo zurückgelassen hat. Vielleicht, weil's das so nicht sinnvoll - weil gefährlich - wäre? "Ups, falschen User gelöscht, alles weg, verdammt ...". Und die Backup-Rekonstruktion gar nicht mal so einfach und zeitraubend?
Ansonsten: Microsoft hat bestimmt gerade Stellenausschreibungen. Direkt in der Zentrale in Redmond. Zeig' denen, wie man das macht!
Viele Grüße
von
departure69
Bleiben aber immer noch benutzerbezogene Datenbank-, Benutzerverwaltungs-, Protokoll- und sonstige Einträge in Software, die in Deinem Netzwerk bzw. auf den von Dir betreuten Clients und Servern installiert ist und NICHT von Microsoft stammt. Wird dann doch vermutlich auch Handarbeit sein? Du kriegst es niemals "einfach" sauber. Schon gar nicht "systemweit". Wobei Du erstmal festlegen müßtest, was "systemweit" überhaupt umfassen soll.
Und Du bist mit Deiner Beschwerde recht spät dran, seit Microsoft mit Netzwerken überhaupt zu tun hat - auch schon vor einer Verzeichnisdiensttechnologie wie Active Directory (also auch schon vor Windows 2000) - war es noch nie vorgesehen, mit einem Mausklick alles zu entfernen, was je ein User irgendwo zurückgelassen hat. Vielleicht, weil's das so nicht sinnvoll - weil gefährlich - wäre? "Ups, falschen User gelöscht, alles weg, verdammt ...". Und die Backup-Rekonstruktion gar nicht mal so einfach und zeitraubend?
Ansonsten: Microsoft hat bestimmt gerade Stellenausschreibungen. Direkt in der Zentrale in Redmond. Zeig' denen, wie man das macht!
Viele Grüße
von
departure69
Zitat von @departure69:
Ich hatte noch nie Probleme mit ausgeschiedenen Usern, AD-Konto deaktivieren, Home- (Basisverzeichnis-)-Inhalte und Postfachinhalte an Nachfolger weitergeben, und irgendwann mal den ausgeschiedenen User mitsamt Daten löschen. Und falls das - noch später - doch noch irgendwelche Probleme macht oder irgendetwas nachgesehen werden muß, gibt's dafür das Backup.
Sehe ich auch so.Ich hatte noch nie Probleme mit ausgeschiedenen Usern, AD-Konto deaktivieren, Home- (Basisverzeichnis-)-Inhalte und Postfachinhalte an Nachfolger weitergeben, und irgendwann mal den ausgeschiedenen User mitsamt Daten löschen. Und falls das - noch später - doch noch irgendwelche Probleme macht oder irgendetwas nachgesehen werden muß, gibt's dafür das Backup.
Den User aus der Benutzerverwaltung in der jew. Datenbank einer Fachanwendung herauslöschen sollte man bei den meisten Fachanwendungen ohnehin nicht, die Datensätze müssen zumeist demjenigen zugeordnet bleiben, der sie mal erstellt hat.
Und dann gibt es auch Softwarehersteller, die lizenzieren ihre Programme mittlerweile so, dass man sie zwar auf unendlich vielen Geräten im selben Netzwerk installieren kann, aber nur so viele Benutzer in der eigenen Benutzerdatenbank anlegen darf, wie man Lizenzen hat.Wenn also einer wechselt, muss der neue mit dem anderen Namen weiterarbeiten oder aber der alte wird gelöscht und der neue angelegt.
Irgendwann finden die Hersteller dann noch einen Grund, warum alte Benutzer nicht mehr gelöscht werden dürfen und dann braucht man für jeden neuen Benutzer eine neue Lizenz.